Folgen des geplanten subventionierten Industriestrompreises für Wirtschaft und Mittelstand
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Folgen des geplanten subventionierten Industriestrompreises für Wirtschaft und Mittelstand
Deutscher Bundestag Drucksache 21/4704
21. Wahlperiode 16.03.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Enrico Komning, Dr. Malte Kaufmann, Marc Bernhard, Bernd
Schattner, Raimond Scheirich, Uwe Schulz, Mathias Weiser, Christian Reck,
Manfred Schiller, Dr. Michael Espendiller und der Fraktion der AfD
Folgen des geplanten subventionierten Industriestrompreises für Wirtschaft und
Mittelstand
Seit vielen Jahren ist es der Bundesregierung bewusst, dass die im
internationalen Vergleich sehr hohen deutschen Strompreise ein großes Problem für die
deutsche Wirtschaft und insbesondere die deutsche Industrie darstellen. Für
Unternehmen, die globaler Konkurrenz ausgeliefert sind, sind die hohen
deutschen Energiekosten ein bedeutender Wettbewerbsnachteil. Aus diesem Grund
wurde im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) die sogenannte
Besondere Ausgleichsregelung geschaffen, die es stromkostenintensiven
Unternehmen, die im internationalen Wettbewerb stehen, ermöglicht, ihre EEG-
Umlagen auf die Netzentnahme von Strom zu begrenzen. Damit sollten die
Energiekosten dieser Unternehmen gesenkt und ihre Wettbewerbsfähigkeit
erhöht werden. Seit dem Wegfall der EEG-Umlage ist auch die Bedeutung der
Besonderen Ausgleichsregelung nur noch begrenzt (www.bafa.de/DE/Energie/
Besondere_Ausgleichsregelung/Ueberblick/ueberblick_node.html).
Ein Problem dieser Ausgleichsregelung war nach Ansicht der Fragesteller, dass
es nicht so einfach möglich ist, Unternehmen, die im internationalen
Wettbewerb stehen, scharf von solchen zu unterscheiden, die das nicht tun. Selbst
wenn dies möglich wäre, stünden sich diese beiden Unternehmenstypen immer
noch auf dem deutschen Markt als Konkurrenten gegenüber, wobei dann eben
nur die auch international tätigen von niedrigeren Energiekosten profitieren.
Die damalige Bundesregierung bestätigte in ihrer Antwort vom 1. März 2019
auf die Kleine Anfrage der Fragesteller auf Bundestagsdrucksache 19/8097
(S. 2), dass es „durchaus zu Überschneidungen im Angebot der Unternehmen
kommen kann“. Die Ausgleichsregelung konnte also zu
Wettbewerbsverzerrungen zu Ungunsten von kleineren und tendenziell nicht international tätigen
Unternehmen führen.
Die Fragesteller haben die Befürchtung, dass es durch die Einführung des
subventionierten Industriestrompreises ebenfalls zu Wettbewerbsverzerrungen
kommen wird, unter denen vor allem kleine und mittlere Unternehmen zu
leiden haben werden. Beim Industriestrompreis handelt es sich um eine staatliche
Beihilfe zugunsten von Unternehmen aus stromintensiven Sektoren, bei denen
ein Risiko der Verlagerung an Standorte außerhalb der Europäischen Union
angenommen wird. Die Art der Auswahl der Unternehmen, die beihilfeberechtigt
sind, birgt laut dem Präsidenten des Bundeskartellamts die Gefahr, dass in der
Folge kleinere Unternehmen benachteiligt werden, die nicht minder unter den
hohen Energiepreisen leiden. Er sagte wörtlich: „Entlastungen dürfen nicht
einseitig großen Unternehmen zugutekommen, während kleinere Unternehmen auf
der Strecke bleiben […]. Hier besteht schlicht die Gefahr von
Wettbewerbsverzerrungen“ (www.welt.de/politik/deutschland/article696658fd587b0b1176afa8
39/massnahme-der-bundesregierung-gefahr-von-wettbewerbsverzerrungen-kart
ellamtschef-kritisiert-industriestrompreis.html).
Die Fragesteller möchten der Bundesregierung mit dieser Kleinen Anfrage
außerdem die Gelegenheit bieten, sich auch zu den anderen, in der öffentlichen
Diskussion aufgekommenen Kritikpunkten am subventionierten
Industriestrompreis zu äußern. Am schwerwiegendsten ist wohl der Vorwurf, die
geplante Maßnahme sei nur ein Bürokratiemonster und bringe effektiv keine
nennenswerte Entlastung für Unternehmen (www.br.de/nachrichten/wirtschaft/industrie
strompreis-massive-kritik-schon-vor-dem-start,V8j9xKK).
In einem frühen Papier des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie war
von einem subventionierten Industriestrompreis in Höhe von fünf Cent pro
Kilowattstunde die Rede (www.tagesschau.de/wirtschaft/unternehmen/reiche-ind
ustriestrompreis-2026-100.html). Der Bundesverband der Deutschen Gießerei-
Industrie e. V. hat jedoch eine Beispielrechnung vorgelegt, aus der hervorgeht,
dass der Industriestrompreis durch die von der Bundesregierung geplante
Maßnahme keineswegs von derzeit ca. 18 Cent pro Kilowattstunde auf 5 Cent fallen
würde. Vielmehr würde er von 18 Cent auf 17,625 Cent, also nur minimal
fallen (www.mdr.de/nachrichten/deutschland/wirtschaft/strompreis-industriestro
m-entlastung-100.html). Grund dafür seien hauptsächlich die zahlreichen
beihilferechtlichen Regelungen. Die Bundesregierung fördert nur 50 Prozent der
Abnahmemenge und maximal 50 Prozent des durchschnittlichen Börsenpreises
eines Jahres. Außerdem müssen 50 Prozent des Beihilfebeitrages in
ökologische Gegenleistungen investiert werden.
Weiterhin wird an der geplanten Regelung zum Industriestrompreis kritisiert,
dass er keine Planungssicherheit für Unternehmen schaffe. Aufgrund von EU-
Regularien ist die Beihilfe nämlich auf drei Jahre begrenzt und somit
bestenfalls kurzfristiger Natur. Die Wirtschaft kritisiert, dass ihre Planungszeiträume
mit zehn bis 15 Jahren weit darüber hinausgehen. Auch Investitionen werden
mit diesen Fristen geplant. Eine Stromvergünstigung für drei Jahre erleichtere
die langfristige Planung kaum (www.zdfheute.de/wirtschaft/industriestromprei
s-wettbewerbsfaehigkeit-symbolpolitik-100.html). Die Fragesteller haben die
Befürchtung, dass der Industriestrompreis aus diesem Grund keine
nennenswerten Auswirkungen auf die Investitionen haben wird, und somit eine
gänzlich sinnlose Belastung des Steuerzahlers darstellt.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie hoch werden nach Schätzung der Bundesregierung die jährlichen
Ausgaben des Bundes für den subventionierten Industriestrompreis sein,
die sich laut Förderrichtlinie, die der Presse vorliegt, auf 3,4 Mrd. Euro
summieren, deren Finanzierung aber noch unsicher zu sein scheint (www.
handelsblatt.com/politik/deutschland/bundesregierung-finanzierung-fuer-i
ndustriestrompreis-ist-noch-nicht-gesichert/100188837.html)?
2. Ist es nach Kenntnis der Bundesregierung möglich, den
Industriestrompreis wie geplant aus den Mitteln des Klima- und Transformationsfonds
zu finanzieren, und wenn nein, wie sehen die aktuellen Pläne der
Bundesregierung zur Finanzierung der Maßnahme aus?
3. Liegen der Entscheidung für einen subventionierten Industriestrompreis
bestimmte Annahmen zur langfristigen Entwicklung der Strompreise
zugrunde, und wenn ja, welche?
4. Wie viele Unternehmen haben nach den aktuellen Plänen der
Bundesregierung und nach Kenntnis oder Schätzung der Bundesregierung
Anspruch auf einen subventionierten Industriestrompreis bzw. wie viele
Unternehmen sind insgesamt antragsberechtigt?
5. Wie viele Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen haben nach den
aktuellen Plänen der Bundesregierung und nach Kenntnis oder Schätzung der
Bundesregierung jeweils Anspruch auf einen subventionierten
Industriestrompreis bzw. wie viele solcher Unternehmen sind antragsberechtigt?
6. In welchem Stadium befindet sich nach Kenntnis der Bundesregierung die
beihilferechtliche Prüfung des Industriestrompreises durch die EU-
Kommission?
a) Hat die EU-Kommission die Pläne der Bundesregierung vollständig
bewilligt, und wenn nein, was hat sie nicht bewilligt?
b) Hat die EU-Kommission Auflagen formuliert, und wenn ja, welche?
7. Entstehen aus dem subventionierten Industriestrompreis nach Kenntnis
oder Schätzung der Bundesregierung indirekte Mehrkosten für Haushalte
oder nicht geförderte Unternehmen, und wenn ja, welche?
8. Stimmt die Bundesregierung dem Präsidenten des Bundeskartellamts
darin zu, dass durch die Subventionierung des Industriestrompreises die
Gefahr von Wettbewerbsverzerrungen besteht, dass die Entlastungen
insbesondere einseitig großen Unternehmen zugutekommen könnten, während
kleinere Unternehmen auf der Strecke bleiben (siehe Vorbemerkung der
Fragesteller)?
a) Wenn ja, welche Folgen werden diese Wettbewerbsverzerrungen nach
Ansicht der Bundesregierung für nicht geförderte Unternehmen,
insbesondere den Mittelstand und kleine und mittlere Unternehmen haben?
b) Wenn ja, wie berücksichtigt die Bundesregierung diese Befürchtungen
in ihren Plänen zur Ausgestaltung des Industriestrompreises bzw. der
entsprechenden Förderrichtlinie?
c) Wenn nein, inwiefern sind die Befürchtungen des Chefs des
Bundeskartellamts nach Ansicht der Bundesregierung unberechtigt?
d) Steht die Bundesregierung mit dem Bundeskartellamt oder anderen
Behörden, Institutionen oder Forschungsinstituten im Austausch, um
sich über die wettbewerbsverzerrenden Wirkungen eines
subventionierten Industriestrompreises zu informieren oder auszutauschen, und
was sind ggf. die Erkenntnisse aus diesem Austausch?
9. Ist es das Ziel der Bundesregierung, dass Unternehmen, die von der
Maßnahme des subventionierten Industriestrompreises profitieren, exakt und
effektiv 5 Cent für jede Kilowattstunde bezahlen, die sie verbrauchen, und
wenn nein, welchen durchschnittlichen Industriestrompreis hätten diese
Unternehmen nach den aktuellen Plänen Bundesregierung zu zahlen?
10. Wenn die Bundesregierung davon spricht, dass der Industriestrompreis für
geförderte Unternehmen 5 Cent pro Kilowattstunde betragen soll, meint
sie damit den effektiven Brutto-Preis, den Unternehmen zu zahlen haben,
inklusive aller Steuern und Abgaben, und wenn nein, welchen Bruttopreis
strebt sie für den subventionierten Anteil des Stroms, den nicht
subventionierten Anteil des Stroms und im Durchschnitt für den gesamten
verbrauchten Strom eines Unternehmens an?
11. Hat sich die Bundesregierung mit der Beispielrechnung des
Bundesverbandes der Deutschen Gießerei-Industrie e. V. auseinandergesetzt und ggf.
diese nachgerechnet, und wenn ja, ist nach Auffassung der
Bundesregierung die Berechnung korrekt, nach der der Industriestrompreis durch die
geplante Beihilfe nicht von ca. 18 Cent (ohne Mehrwertsteuer) auf 5 Cent,
sondern nur von 18 Cent auf 17,625 Cent (ohne Mehrwertsteuer) fallen
würde (siehe Vorbemerkung der Fragesteller)?
a) Wenn sich die Bundesregierung mit dieser Frage beschäftigte und
ihrer Auffassung nach die Berechnung inkorrekt sein sollte, worin
liegt nach Auffassung der Bundesregierung der Fehler in dieser
Beispielrechnung?
b) Wenn sich die Bundesregierung mit dieser Frage beschäftigte und
ihrer Auffassung nach die Berechnung inkorrekt sein sollte, wie hoch
läge der subventionierte Industriestrompreis, wenn der nicht
subventionierte Industriestrompreis bei den derzeit üblichen 18 Cent liegt?
12. Hat sich die Bundesregierung zum in der Vorbemerkung der Fragesteller
genannten Problem der Planungsunsicherheit eine eigene Auffassung
gebildet, das dadurch entsteht, dass der subventionierte Industriestrompreis
nur für drei Jahre gelten soll, wohingegen Unternehmen meist einen viel
längeren Planungshorizont haben, wenn ja, wie lautet diese Auffassung,
und stimmt die Bundesregierung der Erwartung der Fragesteller zu, dass
der Industriestrompreis aus diesem Grund kaum die Investitionstätigkeit
ankurbeln dürfte?
13. Hat die Bundesregierung alternative Maßnahmen zur Senkung der
Stromkosten für Industrieunternehmen vor der Einführung eines
subventionierten Industriestrompreises geprüft und verworfen, wenn ja, welche, und
aus welchen Gründen wurden sie verworfen?
14. Inwiefern hat die Bundesregierung ggf. geprüft, ob eine allgemeine
Senkung staatlicher Preisbestandteile (z. B. Steuern, Abgaben und Umlagen)
eine breitere und wettbewerbsneutralere Entlastungswirkung entfalten
könnte als ein selektiver Industriestrompreis nur für bestimmte Branchen?
15. Hat die Bundesregierung externe Gutachten, Studien oder Stellungnahmen
von Forschungsinstituten oder Sachverständigen bei der Entscheidung für
einen subventionierten Industriestrompreis berücksichtigt, und wenn ja,
welche?
16. Liegen der Bundesregierung externe Gutachten, Studien oder
Stellungnahmen von Forschungsinstituten oder Sachverständigen vor, die die
Einführung des subventionierten Industriestrompreises ablehnen oder kritisieren,
und wenn ja, aus welchen Gründen lehnen diese ggf. die Maßnahme ab?
17. Plant die Bundesregierung, den Erfolg des subventionierten
Industriestrompreises zu überprüfen oder evaluieren, und wenn ja, wann, durch
wen und nach welchen Kriterien, Zeithorizonten und Methoden soll dies
geschehen?
18. Unter welchen Bedingungen soll die Maßnahme nach den Plänen der
Bundesregierung verlängert, ausgeweitet, eingeschränkt oder beendet
werden?
19. Wann soll die Förderrichtlinie zur Umsetzung des Industriestrompreises,
die der Presse vorliegt, planmäßig in Kraft treten (www.handelsblatt.com/
politik/deutschland/bundesregierung-finanzierung-fuer-industriestromprei
s-ist-noch-nicht-gesichert/100188837.html)?
Berlin, den 30. Januar 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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