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Schriftliche Frage 74 von Sven Lehmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, dass die Richtlinie (EU) 2024/825 („Empowering Consumers for the Green Transition“…

dip / schriftliche_frage 22.05.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 18. Mai 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.

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Schriftliche Frage 74 von Sven Lehmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, dass die Richtlinie (EU) 2024/825 („Empowering Consumers for the Green Transition“… Frage 74 (Sven Lehmann, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, dass die Richtlinie (EU) 2024/825 („Empowering Consumers for the Green Transition“, EmpCo-Richtlinie), wie mir berichtet wurde, in ihrer derzeitigen Ausgestaltung erhebliche Belastungen für die deutsche Buchbranche verursachen wird und zugleich ökologische Fehlanreize setzt, die dem erklärten Ziel der Nachhaltigkeit widersprechen, und hat die Bundesregierung bereits konkrete Initiativen gegenüber der Europäischen Kommission oder auf EU-Ebene ergriffen, um Ausnahmen, Klarstellungen oder eine verhältnismäßige Anwendung für die Buchbranche zu erreichen, und wenn ja, welche? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme vom 19. Mai 2026: Die Bundesregierung ist mit dem Börsenverein des Deutschen Buchhandels – ebenso wie auch mit anderen Verbänden – über die Folgen der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/825 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Februar 2024 zur Änderung der Richtlinien 2005/29/EG und 2011/83/EU hinsichtlich der Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel durch besseren Schutz gegen unlautere Praktiken und durch bessere Informationen (EmpCo-Richtlinie) im Gespräch. Die Richtlinie hat zum Ziel, Verbraucherinnen und Verbrauchern eine bewusste Kaufentscheidung im Hinblick auf Umweltaspekte zu ermöglichen. Gleichzeitig stellt sie Unternehmen vor Herausforderungen, da die Richtlinie – beispielsweise die Verwendung von allgemeinen Umweltaussagen und Nachhaltigkeitssiegeln – ab dem 27. September 2026 auch bei solchen Produkten beachtet werden müssen, die sich bereits auf dem Markt befinden. Dies gilt im besonderen Maße für sogenannte Slow- Mover-Produkte, die – wie Bücher – lange in den Verkaufsregalen verweilen oder schon lange vorproduziert sind. Daher hat sich die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Dr. Stefanie Hubig mit Schreiben vom 9. März 2026 an Kommissar Michael McGrath gewandt und sich für eine Abverkaufsfrist von einem Jahr für bis zum 27. März 2026 produzierte Produkte ausgesprochen. Sie hat in ihrem Schreiben ausdrücklich darauf hingewiesen, dass für den Umgang mit Zertifizierungen und Umweltaussagen in verpackungsfreien, besonders langlebigen Erzeugnissen wie insbesondere Büchern, die typischerweise in sehr großen Mengen gedruckt werden und über erhebliche Zeiträume im Verkehr bleiben, Klärungsbedarf besteht, wie eine wirtschaftlich und ökologisch nachhaltige Verwertung vorproduzierter Waren rechtssicher gewährleistet werden kann. Dieses Schreiben wurde dem Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages am 10. März 2026 übermittelt. Die Bundesregierung befindet sich zu dieser Frage weiterhin im Austausch mit der Europäischen Kommission.

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