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Schriftliche Frage 39 von Donata Vogtschmidt (DIE LINKE): Was ist der Bundesregierung zum Ausmaß der Beeinflussung politischer Meinungen durch intransparent und automatisiert gesteuerte Account- Net…

dip / schriftliche_frage 15.05.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 11. Mai 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.

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Schriftliche Frage 39 von Donata Vogtschmidt (DIE LINKE): Was ist der Bundesregierung zum Ausmaß der Beeinflussung politischer Meinungen durch intransparent und automatisiert gesteuerte Account- Net… Frage 39 (Donata Vogtschmidt, Die Linke): Was ist der Bundesregierung zum Ausmaß der Beeinflussung politischer Meinungen durch intransparent und automatisiert gesteuerte Account- Netzwerke in sozialen Medien bekannt, insbesondere jenem Netzwerk auf TikTok, durch das einer Studie der Nichtregierungsorganisation Reset Tech vom 10. März 2026 zufolge mehr als 1.200 Accounts überwiegend Ausschnitte aus Parlamentsreden von Dr. Alice Weidel geteilt haben, wobei mehr als die Hälfte der Beiträge aus Nigeria gestammt hätten und die Struktur eines organisierten Botnetzwerkes erkennbar gewesen sei (www.reset.tech/resources/coordinated-nigeria-lin ked-tiktok-network-amplifying-pro-alice-weidel-c ontent.pdf), und wie konkret plant die Bundesregierung, ein Verbot von manipulativen Netzwerken aus Fake-Accounts und Bots umzusetzen, wie es im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vereinbart ist? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 12. Mai 2026: Die Bundesregierung fokussiert sich beim Umgang mit Desinformation auf ausländische Informationsmanipulation. Automatisiert gesteuerte Account-Netzwerke können als ein Mittel ausländischer Informationsmanipulation genutzt werden. Die in Ihrer Frage genannte Studie der Nichtregierungsorganisation Reset Tech ist der Bundesregierung bekannt. Weiterführende Erkenntnisse, außer, dass das in der Studie genannte Botnetzwerk mittlerweile nicht mehr aktiv ist, liegen der Bundesregierung nicht vor. Die Bundesregierung prüft, wie der Auftrag aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt werden kann und wird dabei berücksichtigen, welche Regelungen bereits existieren, wie etwa Kennzeichnungspflichten für botgenerierte Inhalte im Medienstaatsvertrag der Länder oder die Risikominimierungsvorgaben des Digital Services Act für sehr große Online- Plattformen und -Suchmaschinen.

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