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Gesetzgeberische Initiativen der Bundesregierung zum Kinder- und Jugendmedienschutz im digitalen Raum in Hinblick auf Influencing - digitale Beeinflussung (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/3920)

dip / drucksache 04.05.2026 · WP 21 · 21/5682 · Kleine Anfrage · Original ↗

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Gesetzgeberische Initiativen der Bundesregierung zum Kinder- und Jugendmedienschutz im digitalen Raum in Hinblick auf Influencing - digitale Beeinflussung (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/3920) Deutscher Bundestag Drucksache 21/5682 21. Wahlperiode 04.05.2026 Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Anna Rathert, Martin Reichardt, Sebastian Maack, Gereon Bollmann, Dr. Götz Frömming, Birgit Bessin, Kerstin Przygodda, Angela Rudzka, Christian Zaum, Nicole Höchst, Beatrix von Storch, Tobias Ebenberger, Jan Feser, Claudia Weiss, Otto Strauß, Martina Kempf, Johann Martel, Lukas Rehm und der Fraktion der AfD Gesetzgeberische Initiativen der Bundesregierung zum Kinder- und Jugendmedienschutz im digitalen Raum in Hinblick auf Influencing – digitale Beeinflussung (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/3920) In der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/3920 führt die Bundesregierung an zahlreichen Stellen aus, dass zum Fragegegenstand Prüfvorgänge laufen und noch nicht abgeschlossen sind. Diese Formulierungen lassen konkrete Aussagen zu inhaltlichen Positionen und zur Ausgestaltung des Abwägungs- und Prüfprozesses offen. Weiterhin benennt die Bundesregierung in ihrer Antwort mehrere Projekte zum Phänomen Influencing und Medienkompetenz, ohne auf diese näher einzugehen. Von daher besteht für die Fragesteller ein parlamentarisches Interesse auf vertiefte Antworten, um das Handeln der Bundesregierung nachvollziehen und bewerten zu können. Wir fragen die Bundesregierung:  1. Welche unterschiedlichen Positionen in Bezug auf die Einwilligung von Eltern in die Veröffentlichung von Fotos ihrer Kinder über digitale Dienste hat die Bundesregierung in der Literatur identifiziert (vgl. Antwort zu Frage 6 auf Bundestagsdrucksache 21/3920)?  2. Wie genau gestaltet sich die Prüfung der in Frage 1 genannten Fragestellung (vgl. Antwort zu Frage 6 auf Bundestagsdrucksache 21/3920)? a) Seit wann prüft die Bundesregierung diese Frage? b) Wie lautet der Zeitplan zur Prüfung dieser Frage, und wann ist mit Ergebnissen zu rechnen? c) Durch welches Bundesministerium bzw. welche Bundesministerien erfolgt die Prüfung (bitte auch beteiligte Abteilungen aufführen)? d) Welche Positionen wurden im Rahmen dieses Prüfprozesses bereits verworfen, und welche werden weiterbearbeitet?  3. Welche konkreten Themen wurden seitens der Bundesregierung bei der Ressortbesprechung am 15. Oktober 2025 (vgl. Antwort zu Frage 10 auf Bundestagsdrucksache 21/3920) mit Bezug auf a) das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ), b) das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV), c) das Bundesministerium des Innern (BMI), d) das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) und e) das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) angesprochen, und mit welchen Ergebnissen?  4. Wann wird es nach Kenntnis der Bundesregierung weitere ressortübergreifende Besprechungen geben, um sich zu den Themen auszutauschen (vgl. Antwort zu Frage 10 auf Bundestagsdrucksache 21/3920)?  5. Welche Ziele verfolgt die Bundesregierung mit der immer stattfindenden Integration von Medienkompetenz in das von der Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/3920genannte Bundesprogramm und insbesondere in Bezug auf Demokratieförderung (nach Auskunft der Bundesregierung wird die Vermittlung von Medienkompetenz im Bundesprogramm „Demokratie leben!“ immer mitgedacht, vgl. Antwort zu Frage 12 auf Bundestagsdrucksache 21/3920, bitte ausführen), und welche Akteure hat die Bundesregierung identifiziert, um die Medienkompetenz besonders fördern und umsetzen zu können (bitte ausführen)?  6. Wie erfolgt die Thematisierung von Influencern im Projekt „Good Gaming Support“ im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ (nach Auskunft der Bundesregierung befasst sich dieses Projekt mit der Rolle von Influencern, vgl. Antwort zu Frage 12 auf Bundestagsdrucksache 21/3920), wer ist Projektträger, wie lang ist die Projektlaufzeit, was sind Ziele dieses Projekts, und mit welcher Summe fördert die Bundesregierung dieses Projekt (bitte ausführen)?  7. Wie erfolgt die Thematisierung von Influencern im Projekt „Akademie #DigitalDemocracy – Nachhaltige Präventionsstrategien für ein demokratisches Netz“ im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ (nach Auskunft der Bundesregierung befasst sich dieses Projekt mit der Rolle von Influencern, vgl. Antwort zu Frage 12 auf Bundestagsdrucksache 21/3920), wer ist Projektträger, wie lang ist die Projektlaufzeit, was sind Ziele dieses Projekts, und mit welcher Summe fördert die Bundesregierung dieses Projekt (bitte ausführen)?  8. Wie erfolgt die Thematisierung von Influencern im Projekt „J.I.M.: Jugend, Islam und Medienkompetenz“ im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ (nach Auskunft der Bundesregierung befasst sich dieses Projekt mit der Rolle von Influencern, vgl. Antwort zu Frage 12 auf Bundestagsdrucksache 21/3920), wer ist Projektträger, wie lang ist die Projektlaufzeit, was sind Ziele dieses Projekts, und mit welcher Summe fördert die Bundesregierung dieses Projekt (bitte ausführen)?  9. Wie erfolgt die Thematisierung von Influencern im Projekt „Kritische Umweltbildung: Esoterische Weltbilder und antidemokratische Tendenzen“ im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ (nach Auskunft der Bundesregierung befasst sich dieses Projekt mit der Rolle von Influencern, vgl. Antwort zu Frage 12 auf Bundestagsdrucksache 21/3920), wer ist Projektträger, wie lang ist die Projektlaufzeit, was sind Ziele dieses Projekts, und mit welcher Summe fördert die Bundesregierung dieses Projekt (bitte ausführen)? 10. Welche Ergebnisse hat die gemeinsame Aktionswoche # Kindersindkeincontent 2025 erreicht, und in welcher Form hat sich die Bundesregierung daran beteiligt (vgl. Antwort zu Frage 12 auf Bundestagsdrucksache 21/3920)? 11. Inwieweit gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung bereits Planungen für die gemeinsame Aktionswoche #Kindersindkeincontent für das Jahr 2026 (vgl. Antwort zu Frage 12 auf Bundestagsdrucksache 21/3920)? a) Wer sind die geplanten Aktionspartner? b) Welche Ziele verfolgen die beteiligten Partner mit der gemeinsamen Aktionswoche im Jahr 2026? c) In welcher Form wird sich die Bundesregierung daran beteiligen (bitte nach Bundesministerium aufschlüsseln)? d) Wird die Bundesregierung die gemeinsame Aktionswoche 2026 finanziell fördern, wenn ja, in welcher Höhe, und wenn nein, warum nicht? 12. Wie wird die Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ nach Kenntnis der Bundesregierung die Phänomenbereiche des Themas „Influencing“ konkret in ihre Arbeit einbeziehen, inhaltlich umsetzen, und wer sind Experten der Kommission, die Expertise zum Thema „Influencing“ haben (vgl. Antwort zu Frage 13 auf Bundestagsdrucksache 21/3920; bitte ausführen)? 13. Wie genau gestaltet sich die Prüfung der Haltung der Bundesregierung zu den französischen Gesetzen mit den Nummern 2024‑120 und 2020‑1266, die im Zusammenhang mit „Influencing“ und Kindern stehen (vgl. Antwort zu Frage 14 auf Bundestagsdrucksache 21/3920)? a) Seit wann prüft die Bundesregierung diese Frage? b) Wie lautet der Zeitplan zur Prüfung dieser Frage, und wann ist mit Ergebnissen zu rechnen? c) Durch welches Bundesministerium bzw. welche Bundesministerien erfolgt die Prüfung (bitte auch beteiligte Abteilungen aufführen)? d) Welche Positionen wurden im Rahmen dieses Prüfprozesses bereits verworfen, und welche werden weiterbearbeitet? 14. Wie genau gestaltet sich die Prüfung der Auffassung der Bundesregierung zur Fragestellung, ob die Veröffentlichung von Fotos oder Informationen (durch Eltern) in sozialen Netzwerken, welche die Identifizierung eines Kindes ermöglichen, grundsätzlich zu unterlassen ist (vgl. Antwort zu Frage 16 auf Bundestagsdrucksache 21/3920)? a) Seit wann prüft die Bundesregierung diese Frage? b) Wie lautet der Zeitplan zur Prüfung dieser Frage, und wann ist mit Ergebnissen zu rechnen? c) Durch welches Bundesministerium bzw. welche Bundesministerien erfolgt die Prüfung (bitte auch beteiligte Abteilungen aufführen)? d) Welche Positionen wurden im Rahmen dieses Prüfprozesses bereits verworfen, und welche werden weiterbearbeitet? 15. Wie genau gestaltet sich die Prüfung der Auffassung der Bundesregierung, ob es beim Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) Nachbesserungen bedarf, um das „Influencing“ besser zu adressieren (vgl. Antwort zu Frage 17 auf Bundestagsdrucksache 21/3920)? a) Seit wann prüft die Bundesregierung diese Frage? b) Wie lautet der Zeitplan zur Prüfung dieser Frage, und wann ist mit Ergebnissen zu rechnen? c) Durch welches Bundesministerium bzw. welche Bundesministerien erfolgt die Prüfung (bitte auch beteiligte Abteilungen aufführen)? d) Welche Positionen wurden im Rahmen dieses Prüfprozesses bereits verworfen, und welche werden weiterbearbeitet? 16. Wo identifiziert die Bundesregierung konkret den Nutzen von Schulen und Bibliotheken in ihrer Struktur, um in besonderem Maße die Breite der Gesellschaft zu erreichen und so zur Sensibilisierung zum Thema „Medienkompetenz von Kindern und Eltern“ beitragen zu können (vgl. Antwort zu Frage 22 auf Bundestagsdrucksache 21/3920; bitte ausführen)? 17. Gibt es hierzu nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2026 Förderprogramme, für die sich explizit Bibliotheken und Schulen bewerben können? a) Wenn ja, welche? b) Wenn nein, warum nicht? 18. Welche Möglichkeiten, um Eltern und die Gesellschaft für das Thema „Folgen des ‚Sharentings‘ und ‚Kinder-Influencings‘“ zu sensibilisieren, werden von der Bundesregierung geprüft (vgl. Antworten zu den Fragen 25 und 26 auf Bundestagsdrucksache 21/3920)? a) Seit wann prüft die Bundesregierung diese Möglichkeiten? b) Wie lautet der Zeitplan zur Prüfung, und wann ist mit Ergebnissen zu rechnen? c) Durch welches Bundesministerium bzw. welche Bundesministerien erfolgt die Prüfung (bitte auch beteiligte Abteilungen aufführen)? d) Welche Möglichkeiten und Optionen wurden im Rahmen dieses Prüfprozesses bereits verworfen, und welche werden weiterbearbeitet? 19. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung in Bezug auf die Verbreitung KI-generierter Bilder von Minderjährigen im Zusammenhang mit Deepfakes und Deep Nudes vor (vgl. Antwort zu Frage 27 auf Bundestagsdrucksache 21/3920; bitte ausführen)? 20. Wie genau gestaltet sich die Prüfung der Positionierung der Bundesregierung zur Verwendung von digitalen Bildinhalten Minderjähriger zur Entwicklung und zum Training von KI-Systemen (vgl. Antwort zu Frage 30 auf Bundestagsdrucksache 21/3920)? a) Seit wann prüft die Bundesregierung diese Frage? b) Wie lautet der Zeitplan zur Prüfung, und wann ist mit Ergebnissen zu rechnen? c) Durch welches Bundesministerium bzw. welche Bundesministerien erfolgt die Prüfung (bitte auch beteiligte Abteilungen aufführen)? d) Welche Positionen wurden im Rahmen dieses Prüfprozesses bereits verworfen, und welche werden weiterbearbeitet? Berlin, den 29. April 2026 Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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