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Desinformation - Politische Zielsetzungen und Maßnahmen der Bundesregierung im digitalen Meinungskampf (Antwort zu Drs. 21/1481)

dip / drucksache 02.10.2025 · WP 21 · 21/1970 · Antwort · Original ↗

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Desinformation - Politische Zielsetzungen und Maßnahmen der Bundesregierung im digitalen Meinungskampf (Antwort zu Drs. 21/1481) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/1970 21. Wahlperiode 02.10.2025 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Martin Erwin Renner, Dr. Götz Frömming, Ronald Gläser, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/1481 – Desinformation – Politische Zielsetzungen und Maßnahmen der Bundesregierung im digitalen Meinungskampf V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Bundesregierung definiert Desinformation als „irreführende und falsche Informationen“, die mit dem Ziel der Täuschung und Beeinflussung von Menschen vorsätzlich verbreitet werden (www.bundesregierung.de/breg-de/aktuell es/was-ist-desinformation-1875148, letzter Aufruf: 1. August 2025). So eindeutig diese Definition auf dem Papier erscheint, so problematisch ist nach Auffassung der Fragesteller ihre praktische Handhabung: Ob eine Aussage tatsächlich bewusst falsch verbreitet wird und mit welcher Absicht, lässt sich in den meisten Fällen weder objektiv noch rechtsstaatlich belastbar feststellen – dies insbesondere, wenn es um abweichende Meinungen, unbequeme Interpretationen oder strittige Tatsachenbehauptungen geht, die zum demokratischen Meinungskampf gehören. Und zwar unabhängig davon, ob sie zutreffend sind oder nicht. Besonders brisant erscheint den Fragestellern in diesem Zusammenhang die Formulierung im Koalitionsvertrag der die Bundesregierung tragenden Parteien CDU/CSU und SPD, wonach die bewusste Verbreitung falscher Tatsachenbehauptungen nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt sei (www.koalitionsvert rag2025.de/sites/www.koalitionsvertrag2025.de/files/koav_2025.pdf, S. 123, Zeile 3929 f., letzter Aufruf: 6. August 2025). Eine solche Aussage steht nach Rechtsauffassung der Fragesteller im offenen Widerspruch zur grundgesetzlich garantierten Meinungsfreiheit (Artikel 5 des Grundgesetzes – GG), die nach ihrer Auffassung nicht nur zutreffende, sondern ausdrücklich auch falsche, irrige oder provokante Äußerungen schützt, gleich ob Tatsachenbehauptung oder Werturteil – solange sie nicht strafrechtlich relevant sind. Ein Phänomen, das nur durch die Einführung eines staatlichen Wahrheitsmaßstabs bewertbar wäre, ist aus Sicht der Fragesteller nicht justiziabel – und wird erst dann zum „Problem“, wenn es politisch instrumentalisiert wird. Aus Sicht der Fragesteller legt dies den Verdacht nahe, dass das Thema Desinformation vor allem als Vorwand dient, um in die öffentliche Debatte einzugreifen und unbequeme Meinungsäußerungen gezielt zu delegitimieren. In den bisherigen Antworten der Bundesregierung auf die Kleinen Anfragen der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksachen 20/12316 und 20/13880 fällt den Fragestellern auf, dass „Desinformation“ fast ausschließlich im Kontext Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 2. Oktober 2025 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. ausländischer Einflussnahme behandelt wird – insbesondere mit Verweis auf Russland oder China. Dieses Narrativ erfüllt nach Ansicht der Fragesteller eine doppelte Funktion: Einerseits wird damit der schwer beweisbare Vorwurf der bewussten Falschinformation umgangen, indem pauschal auf äußere Bedrohungen verwiesen wird. Andererseits eröffnet diese Konstruktion faktisch die Möglichkeit, sämtliche Meinungsäußerungen im Inland zu überwachen und zu bewerten – mit der Begründung, sie könnten Teil einer ausländisch gesteuerten Einflussoperation sein. Damit wird der Begriff der „ausländischen Desinformation“ zu einem strategischen Hebel, um innenpolitische Maßnahmen zu rechtfertigen, die andernfalls nicht haltbar wären. Zugleich möchte die Bundesregierung laut Koalitionsvertrag die Forschung „zu Desinformationsaktivitäten“ ausbauen (www.koalitionsvertrag2025.de/sit es/www.koalitionsvertrag2025.de/files/koav_2025.pdf, S. 81, Zeile 2613, letzter Aufruf: 6. August 2025). Dabei existieren bereits zahlreiche Forschungs- und Förderprogramme, insbesondere aus dem Bundesministerium für Bildung und Forschung, die erhebliche öffentliche Mittel erhalten (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 31 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 20/13880). Die Fragesteller halten es für erforderlich, diese Vorhaben näher zu untersuchen. Ein weiterer, zentraler Aspekt betrifft den Austausch zwischen der Bundesregierung und den großen Betreibern sozialer Netzwerke. Nach Kenntnis der Fragesteller finden regelmäßig Gespräche mit Plattformanbietern wie Meta, Google oder X (ehemals Twitter) statt (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 2 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 20/13880) – formal unverbindlich, faktisch jedoch mit erheblicher Wirkung. Aus Sicht der Fragesteller ist hier größte Transparenz hinsichtlich der beteiligten Akteure und Gesprächsteilnehmer, der besprochenen Inhalte und etwaiger verbindlicher Absprachen zwingend notwendig. Die vorliegende Kleine Anfrage soll klären, wie die Bundesregierung unter Bundeskanzler Friedrich Merz das Thema Desinformation bewertet. Die Fragesteller legen ausdrücklich Wert auf die Feststellung, dass es Desinformation im Sinne der von der Bundesregierung gegebenen Definition geben kann und auch tatsächlich gibt. Gerade deshalb ist jedoch eine präzise, grundrechtskonforme Abgrenzung unerlässlich. Angesichts der oben geschilderten Problematik – insbesondere der Gefahr informeller Einflussnahme, der politisch unscharfen Ausweitung des Begriffs sowie möglicher Einschränkungen der Meinungsfreiheit – stellt sich aus Sicht der Fragesteller die grundsätzliche Frage der Verhältnismäßigkeit der staatlichen Maßnahmen. Ob die neue Bundesregierung den Kurs der Vorgängerregierung fortsetzt oder eine andere, verfassungsrechtlich sensiblere Linie verfolgt, ist dabei von erheblicher demokratietheoretischer Relevanz. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Bundesregierung weist die Verdächtigung der Fragesteller zurück, dass das Thema Desinformation vor allem als Vorwand diene, um in die „öffentliche Debatte einzugreifen und unbequeme Meinungsäußerungen gezielt zu delegitimieren“. Desinformation als hybride Bedrohung bezeichnet falsche oder irreführende Informationen, die durch fremde Staaten, auch mittels nichtstaatlicher Akteure, mit dem Ziel der Destabilisierung von Staaten durch die Beeinflussung der öffentlichen Meinungs- und Willensbildung verbreitet werden. Ziel ist es, das Vertrauen der Bevölkerung in unser demokratisches System und seine Institutionen zu untergraben, auf den politischen Meinungs- und Willensbildungsprozess in Deutschland einzuwirken und den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu schwächen. Die gezielte Verbreitung von Desinformation stellt damit eine zunehmende Bedrohung für die Innere Sicherheit, den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die freiheitliche demokratische Grundordnung dar. Die Bundesregierung nimmt die Bedrohung durch ausländische Einflussnahme und Manipulation im Informationsraum sehr ernst und tritt ihr entschlossen entgegen.  1. Inwiefern unterscheidet die Bundesregierung zwischen bewusster Irreführung und bloßer Meinungsäußerung (bitte ausführen)? Die Bundesregierung analysiert ausländische Informationsmanipulation und Einflussnahme. Soweit mit bewusster Irreführung die Verbreitung bewusst oder erwiesen unwahrer Tatsachenbehauptung gemeint ist, wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.  2. Wie bringt die Bundesregierung die Aussage aus dem Koalitionsvertrag, wonach „die bewusste Verbreitung falscher Tatsachenbehauptungen“ nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt sei (www.koalitionsvertrag202 5.de/sites/www.koalitionsvertrag2025.de/files/koav_2025.pdf, S. 123, Zeile 3929 f., letzter Aufruf: 6. August 2025), in Übereinklang mit Artikel 5 des Grundgesetzes? Das Bundesverfassungsgericht geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass die bewusst oder erwiesen unwahre Tatsachenbehauptung nicht vom Schutz der Meinungsfreiheit umfasst wird (vgl. BVerfGE 54, 208, 219 f., Rn. 28 juris; 61, 1, 8 f., Rn. 15, juris; 90, 241, 247, Rn. 28, juris). Dem schließt sich die Bundesregierung an.  3. Welche konkreten Kriterien oder Verfahren existieren, um festzustellen, ob eine Aussage vorsätzlich falsch und mit schädlicher Absicht getätigt wurde? Der Fokus der Bundesregierung bei der Bekämpfung ausländischer Informationsmanipulation liegt auf den Manipulationstaktiken und -mustern der Akteure. Ausschlaggebend sind dabei das manipulative Vorgehen und die Verschleierung der Urheberschaft. Im Übrigen wird auf die Antworten der Bundesregierung zu den Fragen 27 und 29 der Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 20/14595 verwiesen.  4. Welche rechtlichen Grundlagen zieht die Bundesregierung heran, um Maßnahmen gegen „Desinformation“ zu rechtfertigen – insbesondere, wenn keine strafrechtlich relevanten Inhalte vorliegen? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 24 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 20/4948 verwiesen.  5. Ist die Bewertung der Antworten der Bundesregierung auf den Bundestagsdrucksachen 20/12316 und 20/13880 durch die Fragesteller dahingehend zutreffend, dass die Bundesregierung sich ausschließlich auf ausländische Einflussnahme bezieht, wenn sie von „Desinformation“ oder „Desinformationskampagnen“ spricht? Zur Definition von „Desinformation“ wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 20/5250 verwiesen. Die Bundesregierung fokussiert sich ausschließlich auf ausländische Einflussnahme, die im internationalen Kontext auch „Foreign Information Manipulation and Interference“ (FIMI) genannt wird.  6. Wie nennt die Bundesregierung vermeintlich mutwillig in Umlauf gebrachte, falsche Tatsachenbehauptungen, die nicht mit ausländischer Einflussnahme in Verbindung zu bringen sind? Die Bundesregierung verwendet keinen eigenen Begriff für den hier beschriebenen Sachverhalt. In einigen wissenschaftlichen Publikationen hat sich für Desinformation, die nicht aus dem Ausland stammt, auch der Terminus „Domestic Information Manipulation and Interference“ etabliert.  7. Wenn die Bundesregierung über keine Organisationseinheit verfügt, „die für die Beobachtung oder Verfolgung inländischer Desinformation zuständig ist“ (siehe Vorbemerkung der Bundesregierung in der Antwort auf Bundestagsdrucksache 20/12316), wie identifiziert oder definiert die Bundesregierung inländische Desinformation, und welche Maßnahmen ergreift sie zu deren Bekämpfung? Die Bundesregierung konzentriert sich auf ausländische Informationsmanipulation und Einflussnahme. Im Übrigen wird auf die Antworten der Bundesregierung zu den Fragen 13 und 14 bis 14b der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 20/13880 sowie auf die Vorbemerkung und die Antworten der Bundesregierung zu den Fragen 8, 11 und 12 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 20/12316 verwiesen.  8. Welche Staaten zählt die Bundesregierung zu den Hauptverursachern sogenannter ausländischer Desinformation (bitte aufschlüsseln)? Bei der Beobachtung ausländischer Einflussnahme im Informationsraum durch die Bundesregierung stehen besonders jene Staaten im Fokus, die die im Grundgesetz festgehaltenen rechtsstaatlichen und demokratischen Werte nicht teilen. Details zu einzelnen Akteuren können dem aktuellen Verfassungsschutzbericht 2024 entnommen werden.  9. Auf welche konkreten Erkenntnisse stützt sich die Bundesregierung bei der Annahme, dass bestimmte Inhalte aus dem Ausland gezielt zur gesellschaftlichen Destabilisierung in Deutschland verbreitet werden? Die Fragen 9 und 25 bis 25b werden gemeinsam beantwortet, da die in Frage 25 dargestellten Kampagnen die oben genannten Erkenntnisse illustrieren. Es wird insofern auf die Antwort zu Frage 25 verwiesen. 10. Wie kann nach Kenntnis der Bundesregierung sauber und trennscharf zwischen Desinformation als ausländischer Einflussnahme und inländischen Meinungsäußerungen, die thematisch oder argumentativ ähnlich sind, unterschieden werden? Ausschlaggebend dafür, ob es sich um ausländische Einflussnahme im Informationsraum handelt, ist der Bezug zu einem ausländischen Akteur. Bei Desinformation liegt der Unterschied zur Meinungsäußerung darin, dass falsche oder irreführende Informationen bewusst oder erwiesen zur Beeinflussung oder Täuschung von Menschen gezielt verbreitet werden. 11. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass Maßnahmen gegen vermeintlich ausländische Desinformation nicht faktisch auf inländische Stimmen und Bürger wirken? Die Bundesregierung analysiert ausländische Informationsmanipulation. Sie informiert über ausländische Desinformationskampagnen und ausländische Manipulation im Informationsraum und sensibilisiert die Öffentlichkeit über die damit verbundenen Gefahren. 12. Mit welchen Plattformbetreibern (z. B. Meta, Google, X, TikTok etc.) hat die Bundesregierung seit Beginn der Legislaturperiode Gespräche zum Thema Desinformation geführt (bitte nach Datum, Teilnehmer, Inhalt, Ergebnis auflisten), und welche weiteren Gespräche zum Thema Desinformation sollen kurzfristig geführt werden (bitte nach Datum, Teilnehmer, Inhalt auflisten)? Auf die Anlage 1* wird verwiesen. 13. In welcher Regelmäßigkeit finden solche Gespräche statt, und auf welcher institutionellen Ebene (Bundesministerien, Behörden, Taskforces)? 14. Welche konkreten Empfehlungen, Hinweise oder Aufforderungen hat die Bundesregierung in diesen Gesprächen gegenüber Plattformbetreibern ausgesprochen – insbesondere im Hinblick auf Löschung, Sichtbarkeit oder Kennzeichnung von Inhalten? Die Fragen 13 und 14 werden gemeinsam beantwortet. Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 16 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 20/5250 verwiesen. 15. Welche Kooperationsformate oder institutionellen Rahmen bestehen derzeit zwischen Bundesregierung und Plattformbetreibern im Zusammenhang mit Desinformationsbekämpfung (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Kooperationsformate oder institutionelle Rahmen im Sinne der Fragestellung bestehen nicht. 16. Welche Forschungsprojekte oder Förderprogramme wurden in den letzten fünf Jahren im Zusammenhang mit „Desinformation“ vom Bund finanziert (bitte mit Fördervolumen, Laufzeit, Trägerinstitution, Zielsetzung auflisten)? 17. In welchen Ressorts wurden diese Programme (vgl. Frage 16) initiiert oder koordiniert (bitte auflisten)? Die Fragen 16 und 17 werden gemeinsam beantwortet. Es wird auf die Tabelle zu den Fragen 16 und 17 in der Anlage 2* verwiesen. * Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/1970 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. 18. Wurden die geförderten Projekte evaluiert, und wenn ja, mit welchem Ergebnis (vgl. Frage 17)? Die vom Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) über „Demokratie leben!“ geförderten Projekte wurden evaluiert. Die Evaluation ist hier einsehbar: www.demokratie-leben.de/dl/program m/evaluation. Evaluationen erfolgen ansonsten regelmäßig auf Ebene der Förderprogramme; eine zentrale Erfassung von eventuellen Evaluationen auf Projektebene findet nicht statt. a) Wo sind etwaige Evaluationsberichte nachlesbar? Exemplarisch sei hier auf einen aktuellen Evaluationsbericht verwiesen: Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR): Evaluation des Rahmenprogramms der Bundesregierung „Forschung für die zivile Sicherheit“ aus dem Jahr 2022. Der Bericht ist hier abrufbar: www.sifo.de/ sifo/shareddocs/Downloads/files/Evaluation_Sifo_Abschlussbericht.pdf?__blo b=publicationFile&v=2. b) Existieren öffentlich zugängliche Jahresberichte der geförderten Projekte oder Projektträger? Nein, öffentlich zugängliche Jahresberichte existieren nicht. 19. In welchen Fällen wurden aus solchen Forschungsprojekten (vgl. Vorfragen) politische Handlungsempfehlungen oder Maßnahmen abgeleitet? Der Bundesregierung sind keine Fälle bekannt, in denen aus solchen Forschungsprojekten unmittelbar politische Handlungsempfehlungen oder Maßnahmen abgeleitet wurden. 20. Welche konkreten Anwendungen oder Implementierungen staatlicherseits resultieren aus den Förderprojekten (vgl. Vorfragen; bitte auflisten)? 33. Welche Maßnahmen trifft die Bundesregierung zur Vermeidung möglicher Verzerrungen oder Voreingenommenheit (Bias) in den Beurteilungen und Ergebnissen von beteiligten zivilgesellschaftlichen Akteuren? Die Fragen 20 und 33 werden gemeinsam beantwortet. Hierzu liegen keine Erkenntnisse vor. 21. Wie hoch waren die Gesamtausgaben des Bundes für Projekte mit dem Themenschwerpunkt Desinformation in den Jahren von 2020 bis 2024 (bitte jährlich aufschlüsseln)? Für das Auswärtige Amt wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 4 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 20/14469 verwiesen. Eine umfassendere und detailliertere Aufschlüsselung für den Gesamtzeitraum von 2020 bis 2024 ist für das Auswärtige Amt mit vertretbarem Aufwand nicht realisierbar. Der Begriff der Desinformation wurde erst 2024 eigenständig im Haushaltsplan ausgewiesen und war zuvor keinem spezifischen Haushaltstitel zuzuordnen. Zudem würde eine aussagekräftige Bilanzierung die Abfrage bei allen 225 Auslandsvertretungen erfordern, was einen unverhältnismäßigen Personal- und Arbeitsaufwand nach sich ziehen würde. Für die anderen Bundesressorts setzten sich die Gesamtausgaben für Projekte mit dem Themenschwerpunkt Desinformation wie folgt zusammen. Jahr 2020 2021 2022 2023 2024 Fördervolumen in Mio. Euro 4,907 7,233 12,676 23,782 27,206 22. Welche neuen Forschungsprogramme und Projekte zum Thema Desinformation plant die Bundesregierung, ggf. zukünftig zu fördern? Überlegungen zu dieser Frage sind Gegenstand interner Abstimmungen innerhalb der Bundesregierung. 23. Wenn die Bundesregierung laut Koalitionsvertrag die Forschung zu Desinformationsaktivitäten ausbauen möchte, mit welchen Mehrausgaben für Forschungsprojekte zum Thema Desinformation rechnet die Bundesregierung für die Jahre von 2025 bis 2029 (www.koalitionsvertrag202 5.de/sites/www.koalitionsvertrag2025.de/files/koav_2025.pdf, S. 81, Zeile 2613, letzter Aufruf: 6. August 2025; bitte jährlich aufschlüsseln)? Die Anmeldung von möglichen Mehrausgaben ist Gegenstand laufender parlamentarischer Abstimmungen zum Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2025, zum Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2026 und der Finanzplanung bis zum Jahr 2029. Ferner wird auf die Antwort zu Frage 22 verwiesen. 24. Welche strategischen Ziele verfolgt die Bundesregierung mit ihren Maßnahmen zur Bekämpfung von Desinformation? Die Bundesregierung verfolgt einen breiten gesamtgesellschaftlichen Ansatz gegen illegitime Einflussnahme fremder Staaten. Die Bundesregierung informiert regelmäßig auf ihren Kanälen über Vorgehen, Methoden und Gefahren von Manipulationskampagnen mit dem Ziel, Bürgerinnen und Bürger aufzuklären und in ihrer Medienkompetenz zu stärken – kurzum: Die gesellschaftliche Resilienz gegenüber ausländischer Einflussnahme zu stärken. Ergänzend dazu findet ein Austausch mit Vertreterinnen und Vertretern von Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Forschung statt. 25. Kann die Bundesregierung konkrete, aktuelle Fälle von Desinformation oder Desinformationskampagnen benennen (bitte aufschlüsseln)? a) Wenn ja, welcher konkrete Schaden ist entstanden, und wem? b) Wenn nein, warum nicht? Die Fragen 9 und 25 bis 25b werden gemeinsam beantwortet. Ein Beispiel für eine solche Kampagne ist die sogenannte „Doppelgänger- Kampagne“. In diesem Zusammenhang wird auf die Antworten der Bundesregierung zu den Fragen 11, 15, 17 und 18 der Kleinen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache 20/12872 verwiesen. Die Bundesregierung hat jüngst in einem Attribuierungsverfahren im Bereich der ausländischen Informationsmanipulation die Medienplattform „Red.“ der Regierung der Russischen Föderation zugeschrieben. Die Medienplattform „Red.“ stellte sich zwar als unabhängiges Medium dar. Es konnten aber enge personelle und strukturelle Verflechtungen mit dem Staatsmedium der Russischen Föderation RT nachgewiesen werden, was „Red.“ jedoch bestritt und absichtlich verschleierte. Die auf „Red.“ verbreiteten Inhalte wurden gezielt zur gesellschaftlichen Destabilisierung und Diskreditierung Deutschlands eingesetzt. Der Effekt solcher Desinformationskampagnen lässt sich gegenwärtig nicht belastbar messen. Nichtsdestotrotz handelt es sich bei solchen Kampagnen um konkrete Versuche (mutmaßlich) ausländischer Akteure, sowohl die Bundesregierung an sich als auch demokratische Vertreter und ihre Institutionen im In- und Ausland nachhaltig zu diskreditieren. Desinformationskampagnen sind ein klassisches Instrument fremder Nachrichtendienste. Die gezielte Verbreitung von Desinformation durch ausländische Akteure stellt eine zunehmende Bedrohung für die Innere Sicherheit, den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die freiheitliche demokratische Grundordnung dar. 26. Welche strafrechtlich relevanten Sachverhalte sind im Zusammenhang mit Desinformation zu nennen (siehe Vorbemerkung der Bundesregierung in der Antwort auf Bundestagsdrucksache 20/12316)? Wie bereits in der Vorbemerkung der Bundesregierung der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 20/12316 wird darauf verwiesen, dass für strafrechtlich relevante Sachverhalte die Zuständigkeit bei der jeweiligen Polizeibehörde und damit bei den Ländern liegt. 27. Gab es Ermittlungen von Polizeibehörden zu strafrechtlich relevanten Desinformationssachverhalten (siehe Vorbemerkung der Bundesregierung in der Antwort auf Bundestagsdrucksache 20/12316), und wenn ja, welche (bitte aufschlüsseln)? Das verfassungsrechtlich verbürgte Frage- und Informationsrecht des Deutschen Bundestages gegenüber der Bundesregierung wird durch das gleichfalls Verfassungsrang genießende schutzwürdige Interesse des Staatswohls sowie durch das Interesse der verfassungsrechtlichen Gewährleistung einer funktionsgerechten und organadäquaten Aufgabenwahrnehmung durch die Strafverfolgungsbehörden begrenzt. Aus dem Rechtsstaatsprinzip folgt das Gebot, laufende Ermittlungen nicht durch die Preisgabe einzelner Erkenntnisse zu gefährden. Im Falle von laufenden strafrechtlichen Ermittlungen im Sinne der Fragestellung wäre eine entsprechende Auskunft geeignet, weitergehende Ermittlungsmaßnahmen zu erschweren oder gar zu vereiteln. Entsprechendes würde auch für den Fall gelten, dass keine Ermittlungen im Sinne der Fragestellung geführt werden: Würde eine verneinende Auskunft erteilt, könnte jedenfalls aus künftigen Antworten bei anderen Verfahren geschlossen werden, dass eine Auskunftsverweigerung immer nur dann erfolgt, wenn tatsächlich Ermittlungen geführt werden. Zu möglichen abgeschlossenen strafrechtlichen Verfahren liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 28. In welchen Fällen seit 2021 hat sich das Bundesamt für Verfassungsschutz mit Desinformationsaktivitäten beschäftigen müssen (siehe Vorbemerkung der Bundesregierung in der Antwort auf Bundestagsdrucksache 20/12316; bitte aufschlüsseln)? Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) leistet im Rahmen des gesetzlichen Auftrags dann seinen Beitrag zur Aufklärung der Hintergründe von Desinformationsaktivitäten im Informationsraum, wenn diese von fremden Nachrichtendiensten beziehungsweise staatlich gelenkten Strukturen und Akteuren ausgehen. Eine Erfassung bzw. Auflistung im Sinne der Fragestellung erfolgt dabei nicht. 29. Kennt die Bundesregierung konkrete Desinformationsaktivitäten im Zusammenhang mit der vorgezogenen Bundestagswahl 2025, und wenn ja, welche (bitte nach Aktivität, Urheber, Zielsetzung und schädlicher Wirkung aufschlüsseln)? Im Vorfeld der Bundestagswahl gab es Versuche der ausländischen Einflussnahme im Informationsraum, mit großer Wahrscheinlichkeit insbesondere durch die Russische Föderation. Diese zielten v. a. darauf ab, das Vertrauen in den demokratischen Wahlprozess zu erschüttern und das Wahlverhalten der Wahlberechtigten zu beeinflussen. Diese Einflussnahmeversuche generierten in der Regel aber relativ geringe Reichweiten. Es gibt keinen Zweifel an der Integrität der Wahl. 30. Hat die Bundesnetzagentur in ihrer Funktion als „Digital Services Coordinator“ im Zusammenhang mit der Bundestagswahl 2025 die angekündigten Gespräche geführt (siehe Antwort der Bundesregierung zu Frage 5 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 20/13880; bitte nach Teilnehmern, Thema, Zielsetzung, getroffenen Vereinbarungen aufschlüsseln)? Ja, der Digital Services Coordinator (DSC) hat auf Arbeitsebene gemeinsam mit der EU-Kommission die angekündigten Gespräche geführt. 18.12.2024 Google/YouTube 18.12.2024 TikTok 19.12.2024 Microsoft 19.12.2024 Meta 07.01.2025 X 29.01.2025 Google/YouTube 30.01.2025 Microsoft 30.01.2025 Meta 04.02.2025 X 05.02.2025 TikTok 17.02.2025 Google/YouTube 17.02.2025 TikTok 19.02.2025 Microsoft 19.02.2025 Meta 31. Rechnet die Bundesregierung mit Blick auf die Landtagswahlen im kommenden Jahr mit Desinformationsaktivitäten oder hat sie bereits entsprechende Hinweise (bitte ggf. nach Landtagswahl, Urheber, Zielsetzung, Zielgruppe oder etwaigen weiteren relevanten Kriterien aufschlüsseln), und wenn ja, welche Maßnahmen und Vorkehrungen sollen getroffen werden? Die Bundesregierung erhebt aufgrund der Länderzuständigkeit für die Durchführung der Wahlen keine solchen Informationen. 32. Welche zivilgesellschaftlichen Organisationen, Nichtregierungsorganisationen (NGOs) oder Stiftungen sind in staatliche Projekte oder Maßnahmen zur Bekämpfung von Desinformation eingebunden (z. B. durch Beratung, Mitarbeit, Fördermittel)? Folgende zivilgesellschaftliche Organisationen wurden durch die Bundeszentrale für politische Bildung (BpB) im Rahmen der Projektförderung im Themenschwerpunkt Desinformation gefördert: Kulturbüro Sachsen e. V., Arbeit und Leben Thüringen, Amadeu Antonio Stiftung, JFF – Institut für Medienpädagogik in Forschung und Praxis. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) führt ein Projekt namens „Detektion von Bildern multimodaler Modelle (RealOrRender)“ durch. Dieses wird vom Auftragnehmer Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e. V. bearbeitet. Im Vorfeld der Bundestagswahl 2025 wurde in Zusammenarbeit zwischen dem GovTech Campus Deutschland, BSI und BfV ein Learning Modul zu Desinformation/Deepfakes für die Bundestagsfraktionen entwickelt, bei welchem der korrekte, besonnene Umgang mit Desinformationen simuliert wurde. Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 16, auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 4 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundesdrucksache 20/14469 sowie auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 12 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 20/13542 verwiesen. 34. Gibt es Kooperationen mit internationalen Organisationen (EU-Dienste, NATO-Strukturen, UN-Institutionen), die Einfluss auf den nationalen Umgang mit Desinformation nehmen (wenn ja, bitte aufschlüsseln)? Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass ausländische Informationsmanipulation und Einflussnahme ein grenzüberschreitendes Sicherheitsrisiko darstellen, das am effektivsten im Schulterschluss mit internationalen Partnern eingedämmt werden kann. Des Weiteren wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 41 der Kleinen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache 20/12872 verwiesen. 35. Sind der Bundesregierung Gerichtsurteile bekannt, in denen staatliche Maßnahmen im Zusammenhang mit Desinformation als unverhältnismäßig oder grundrechtswidrig eingestuft wurden, und wenn ja, welche? Der Bundesregierung sind keine Urteile im Sinne der Fragestellung bekannt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. 36. Welche Frühwarnsysteme, Beobachtungsstellen oder Lagebilder zum Thema Desinformation werden aktuell von Bundesministerien oder nachgeordneten Behörden betrieben (bitte aufschlüsseln)? Zum Thema Desinformation liegen entsprechende Beiträge im jährlich erscheinenden Verfassungsschutzbericht vor. Zudem veröffentlichte das BfV in diesem Jahr die Broschüren „Gefährdungen durch russische Spionage, Sabotage und Desinformation – Momentaufnahme und Einordnung“ (Mai 2025) sowie „Spionage, Cyberangriffe & Co. – Bedrohungen durch fremde Nachrichtendienste“ (Januar 2025). In seinem Online-Auftritt informiert das BfV in der Themenrubrik Spionage- und Proliferationsabwehr ebenfalls zu den Themen „Desinformation als Mittel gezielter Einflussnahme fremder Staaten“ und „Gemeinsam gegen Desinformation: Materialien zum Thema Desinformation“. Im Bundesministerium des Innern (BMI) wird laufend ein Medien- und OSINT-Monitoring (Open-Source-Intelligence-Monitoring) durchgeführt und es werden Berichte zu ausländischer Informationsmanipulation für die Bundesregierung erstellt. Das Zentrum Operative Kommunikation der Bundeswehr erstellt Lagebilder zur „Abwehr ausländischer Informationsmanipulation“ für den eigenen Geschäftsbereich. Das BSI befasst sich im Rahmen seiner Lagebeobachtung und Berichterstattung zur Informationssicherheit auch mit den Informationssicherheitsaspekten von Desinformation. Die Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten bei der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz wird im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags tätig. 37. Gab es seit 2021 Fälle, in denen Vereinigungen, Organisationen, Medien, Medienprojekte oder Einzelpersonen mit dem Verweis auf angebliche Verbreitung von Desinformation sanktioniert wurden (bitte aufschlüsseln)? Die Europäische Union hat im Oktober 2024 ein Antidestabilisierungsregime zur Sanktionierung von u. a. der Verbreitung ausländischer Propaganda, Desinformation und Informationsmanipulation sowie übergeordnet hybrider Tätigkeiten geschaffen. Bereits im März 2022 hatte die Europäische Union Sendeverbote für von der Russischen Föderation unterstützte Desinformationsquellen verhängt. Auch in Bezug auf Entitäten, die Desinformation mit dem Ziel der Destabilisierung der Republik Moldau verbreiten, wurden Sanktionen erlassen. Ferner wurden auch Entitäten, die systematisch Desinformation verbreiten unter dem globalen EU-Menschenrechtssanktionsregime sanktioniert. Alle diesbezüglichen EU-Rechtstexte einschließlich Begründungen sind öffentlich einsehbar. Anlage 1 zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage 21/1481 Seite 1 von 1 Hinweis: Die Frage wird dahingehend verstanden, dass nur die jeweiligen Kontakte der Leitungsebene (Bundesministerinnen/Bundesminister, Staatssekretärinnen/Staatssekretäre, Parlamentarische Staatssekretärinnen/Parlamentarische Staatssekretäre bzw. Staatsministerinnen und Staatsminister bzw. Präsidentinnen/Präsidenten sowie Vizepräsidentinnen/Vizepräsidenten) erfragt werden. Im Rahmen ihrer Aufgabenwahrnehmung werden auf allen Ebenen der Bundesministerien Gespräche mit einer Vielzahl von Personen, Verbänden und Organisationen geführt. Eine lückenlose Auflistung von diesen Kontakten, den Umständen ihres Zustandekommens, allen Beteiligten und des Zweckes etwaiger Gespräche kann bei der Beantwortung der vorliegenden Frage nicht geleistet werden. Es kann insbesondere nicht ausgeschlossen werden, dass es am Rande von Veranstaltungen oder sonstigen Terminen zu einzelnen Kontakten gekommen sein könnte. Eine Verpflichtung zur Erfassung und Speicherung sämtlicher zustande gekommener Kontakte besteht nicht, und eine solche umfassende Dokumentation wurde auch nicht durchgeführt (siehe dazu u. a. die Vorbemerkung der Bundesregierung zu der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/1174). Erkenntnisse über Kontakte, die nicht bereits von den o. g. Antworten umfasst waren, werden ergänzend in u.s. Tabellen beigefügt: Tabelle zur Antwort der Bundesregierung auf Frage 12, Teil a (laufende Legislaturperiode): Lfd. Nr. Datum Ort Anlass (Thema) Teilnehmende Bundesregierung, Ressorts o. Behörden Teilnehmende Unternehmen/ Institutionen Inhalt Ergebnisse Initiative seitens (Einladung von) Information d. Öffentlichkeit (bei nein, warum nicht) 1 09.07.2025 Bayrische Landesvertretung Veranstaltung „Desinformation – Gefahr für unsere Demokratie“ BMDS Bitkom e.V, sowie ggf. namentlich nicht vorliegende Plattformbetreiber Werbung für gemeinsame Anstrengungen im Kampf gegen Desinformation, eine wehrhafte Demokratie und die Meinungsfreiheit. - Staatsminister Dr. Fabian Mehring; Bitkom e.V. - Tabelle zur Antwort der Bundesregierung auf Frage 12, Teil b (künftige Termine in laufender Legislaturperiode): Die Bundesregierung plant keine Gespräche bzw. Formate im Sinne der Fragestellung. Anlage 2 zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage 21/1481 Seite 1 von 9 Tabelle zur Antwort der Bundesregierung auf Frage 16 und 17: Ressort Programm Titel Fördervolumen (in Mio. EUR) Laufzeit Trägerinstitution Zielsetzung BMFTR Forschung Agil – Erkennen und Bekämpfung von digitalen Desinformationskampagnen Desinformationskampagnen beheben durch Offenlegung der Faktoren und Stilmittel (DeFaktS) 1,46 01/2022 - 12/2024 FZI Forschungszentrum Informatik, Karlsruhe (Verbundkoordinator), Murmuras UG, Liquid Democracy e.V., Philipps-Universität Marburg Das Projekt verfolgt einen umfassenden Ansatz zur Erforschung und Bekämpfung von Desinformation, indem Faktoren und Stilmittel von Desinformationskampagnen erkannt und offengelegt werden. BMFTR Forschung Agil - Erkennen und Bekämpfung von digitalen Desinformationskampagnen Desinformationsverhalten verstehen (DESIVE2) 1,33 10/2021 - 09/2024 ZBW - Leibniz- Informationszentrum Wirtschaft, Kiel (Verbundkoordinator), Humboldt-Universität Berlin, Grenzenlos Digital e.V. Ziel des Vorhabens ist es, eine umfängliche Charakterisierung und Klassifikation von wissenschaftlich anmutender Desinformation anhand des Anwendungsfalls Gesundheitsinformationen zu entwickeln. BMFTR Forschung Agil - Erkennen und Bekämpfung von digitalen Desinformations-kampagnen Interdisziplinäre Ansätze zur Erkennung und Bekämpfung von Desinformation unter Betrachtung unterschiedlicher technischer Verbreitungsformen inklusive Messengerdienste (DYNAMO) 1,6 09/2021 - 08/2024 Fraunhofer SIT, Darmstadt (Verbundkoordinator), Universität Duisburg-Essen, Universität Kassel, Hochschule der Medien Stuttgart Das Projekt hat sich zum Ziel gesetzt, effektive Instrumente zu entwickeln, die der hochdynamischen Verbreitung von Desinformation nachhaltig entgegenwirken. Seite 2 von 9 Ressort Programm Titel Fördervolumen (in Mio. EUR) Laufzeit Trägerinstitution Zielsetzung BMFTR Forschung Agil - Erkennen und Bekämpfung von digitalen Desinformations-kampagnen Narrative der Desinformation verstehen: ein Vergleich zwischen öffentlichrechtlichen und alternativen Nachrichtenvideos (Fake Narratives) 0,91 10/2021 - 09/2024 Universität Bremen, Universität Leipzig, Leibniz Universität Hannover Ziel des Projekts ist es, detailliert zu erforschen, wie Narrative von Desinformation in öffentlich-rechtlichen Nachrichtensendungen und alternativen Informationsvideos wirken. BMFTR Forschung Agil - Erkennen und Bekämpfung von digitalen Desinformations-kampagnen Echtzeiterkennung und Nachweis Hybrider Desinformationskampagnen in Online-Medien (HybriD) 2,24 10/2021 - 03/2025 Westfälische Wilhelms- Universität Münster – Institut für Wirtschaftsinformatik (Verbundkoordinator), Westfälische Wilhelms- Universität Münster – Institut für Kommunikationswissenschaft, Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg, complexium GmbH Ziel des Verbundvorhabens ist es, ein software- basiertes Analysewerkzeug zu entwickeln, das Expertinnen und Experten hilft, Desinformationskampagnen besser einzuschätzen. BMFTR Forschung Agil - Erkennen und Bekämpfung von digitalen Desinformations-kampagnen Innovative Kommunikationsstrategien zur Intervention und Prävention bei Desinformationskampagnen (IKIP) 1,81 09/2023 - 08/2026 Katholische Universität Eichstätt-Ingolstadt (Verbundkoordinator), Frankfurt University of Applied Sciences, Hochschule Merseburg, MSH Medical School Hamburg GmbH Ziel des Projekts ist die Erforschung von unbewussten Wirkmechanismen von Desinformation sowie Narrativen und Stilmitteln, die für Desinformation anfällig machen. Seite 3 von 9 Ressort Programm Titel Fördervolumen (in Mio. EUR) Laufzeit Trägerinstitution Zielsetzung BMFTR Forschung Agil - Erkennen und Bekämpfung von digitalen Desinformations-kampagnen KI-unterstütztes Assistenzsystem für die Crowdsourcing- basierte Erkennung von über digitale Plattformen verbreiteter Desinformation (noFake) 1,31 12/2021 - 11/2024 Ruhr-Universität Bochum (Verbundkoordinator), Technische Universität Dortmund, CORRECTIV gGmbH Essen, Technische Universität Berlin Ziel des Projekts ist die Entwicklung eines Assistenzsystems zur Unterstützung von Crowdworkern, um Desinformation schnell zu erkennen. BMFTR Forschung Agil - Erkennen und Bekämpfung von digitalen Desinformations-kampagnen Plattform- übergreifende Identifikation, Überwachung und Modellierung von Verbreitungsmustern von Desinformation (NOTORIOUS) 1,14 10/2021 - 09/2024 Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg (Verbundkoordinator), Leibniz-Institut für Medienforschung | Hans- Bredow-Institut, Hamburg, Institute for Strategic Dialogue gGmbH, Berlin Innerhalb des Projekts wird erforscht, welche Rolle Prominente in der politischen Kommunikation und beim Verbreiten von Desinformation in sozialen Medien spielen. BMFTR Forschung Agil - Erkennen und Bekämpfung von digitalen Desinformations-kampagnen Trainingsansatz zur Vermittlung von Maßnahmen zur Prävention digitaler Desinformationskampagnen (PRE- VENT) 1,84 01/2022 - 12/2024 Universität Duisburg- Essen (Verbundkoordinator), Universität Paderborn, Universität zu Köln, Eberhard Karls Universität Tübingen, Virtimo AG, Berlin Das Ziel des Projekts ist es, Ämter, Behörden und Organisationen zu befähigen, vorsätzlichen Manipulationen des Meinungsbildes entgegenzuwirken. BMFTR Forschung Agil - Erkennen und Bekämpfung von digitalen Desinformations-kampagnen VERIfication through Trusted ASsociation (VERITAS) 3,2 01/2022 - 12/2024 Fraunhofer FOKUS, Berlin (Verbundkoordinator), Trustami GmbH, Berlin, Ubermetrics Technologies GmbH, Berlin Ziel des Vorhabens ist es, mit Künstlicher Intelligenz Desinformation zu Gesundheitsthemen zu erkennen und zu bekämpfen. Seite 4 von 9 Ressort Programm Titel Fördervolumen (in Mio. EUR) Laufzeit Trägerinstitution Zielsetzung BMFTR Rahmenprogramm der Bunderegierung „Forschung für die zivile Sicherheit“ Erkennung KI- basierter Sprachsynthese und Stimmverfremdung (SpeechTrust+) 1,1 01.01.2022 - 31.12.2024 Fraunhofer-Institut für Digitale Medientechnologie (IDMT) Ziel ist es, mittels KI-basierter Technologien Sprachmanipulationen zu erkennen und Beweismittel auf Authentizität hin zu prüfen. Mit der angestrebten Lösung sollen Ermittlungsbehörden in die Lage versetzt werden, „Deepfakes“ schneller zu entlarven und Beweismittel auf Authentizität hin zu prüfen. BMFTR Rahmenprogramm der Bunderegierung „Forschung für die zivile Sicherheit“ Muster und Dynamiken von Verschwörungstheorien und rechtsextremen Ideologien in Krisenzeiten (NEOVEX) 1,8 01.01.2022 – 31.12.2024 Institut für Friedensforschung und Sicherheitspolitik an der Universität Hamburg (IFSH) Ziel des Vorhabens NEOVEX ist es, Verschwörungserzählungen und rechtsextreme Ideologien über einen Zeitraum von 15 Jahren aufzuzeigen, Strategien der Verbreitung verschwörungstheoretischer und rechtsextremer Inhalte zu beschreiben und das koordinierte Verhalten gewaltaffiner Akteurinnen und Akteure im virtuellen Raum zu analysieren. BMFTR Rahmenprogramm der Bunderegierung „Forschung für die zivile Sicherheit“ Nutzerzentrierte KI- basierte Erkennung von Fake News und Fehlinformationen (NEBULA) 1,7 01.07.2022 – 30.06.2025 TU Darmstadt, Fachbereich Informatik, Wissenschaft und Technik für Frieden und Sicherheit (PEASEC) Ziel des Projekts NEBULA ist es, eine nachvollziehbare und nutzerorientierte Identifizierung von Fake News und Fehlinformationen auf Basis von Methoden der künstlichen Intelligenz zu ermöglichen. Einerseits sollen Bürgerinnen und Bürger mittels digitaler Unterstützungswerkzeuge selbst zur Überprüfung von Informationen befähigt werden. Andererseits sollen Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben ein aktuelles Lagebild über existierende Fehlinformationen erhalten. BMFTR Rahmenprogramm der Bunderegierung „Forschung für die zivile Sicherheit“ Videoanalyse mit Hilfe künstlicher Intelligenz zur Detektion von falschen und manipulierten Identitäten (FAKE- ID) 2,5 01.05.2021- 31.10.2024 Bundesdruckerei GmbH In FAKE-ID sollen Angriffsmöglichkeiten und Fälschungen von Bildern und Videos untersucht und eine Softwareplattform zu ihrer Identifizierung mit Hilfe von KI entwickelt werden. Die Ergebnisse fließen in eine rechtskonforme und an ethischen Leitlinien orientierte Entscheidungsunterstützung für Sicherheits- und Justizbehörden ein. Mit dieser können Hinweise auf Fälschungen in Bild- und Videodaten von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern überprüft werden. Seite 5 von 9 Ressort Programm Titel Fördervolumen (in Mio. EUR) Laufzeit Trägerinstitution Zielsetzung BMFTR - DATIPilot - Sprint - SaM-fake: Robuste Signatur audiovisueller Medien gegen (deep) fakes 0,316 01.07.2024 - 31.12.2025 Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg - Fakultät Life Sciences - Forschungs- und Transferzentrum CyberSec und CHAINSTEP GmbH Ziel dieses Projekts ist die Entwicklung und Bereitstellung von FACTSBot (engl. Fake Article Classification and Truth Screening Bot ), ein benutzerfreundliches System zur KI-gestützten Detektion, Validierung und Bewertung maschinell generierter Inhalte für die Identifikation von Fehlinformationen in Nachrichten- und Informationsseiten. Das Ziel ist der Schutz der digitalen Integrität und die langfristige Förderung von ethischem Verhalten im digitalen Raum. BMFTR - RUBIN - news- polygraph - Verbundvorhaben: MOVERA - Multimodal Orchestration for Media-Content Verification 9,701 01.05.2023 - 30.04.2026 Verbund aus: neurocat GmbH Fraunhofer-Institut für Digitale Medientechnologie, Ubermetrics Technologies GmbH, Crowdee GmbH, Deutsches Forschungszentrum für Künstliche Intelligenz GmbH, transfermedia GmbH, Intapp Germany GmbH, Deutsche Welle, Rundfunk Berlin- Brandenburg, Technische Universität Berlin Ziel des Projektes ist die Entwicklung KI-basierter Technologielösungen, die im ersten Umsetzungsschritt der Medienbranche eine frühzeitige Erkennung von gefälschten Inhalten bzw. Falschinformationen ermöglichen. Das System soll nicht nur intuitiv, transparent und zugleich zeitsparend in der Anwendung sein, sondern auch das breite Bedarfsspektrum von PR-Agenturen und Unternehmen bis hin zu öffentlichen Einrichtungen, Versicherungen oder Ermittlungsbehörden bedienen können. Seite 6 von 9 Ressort Programm Titel Fördervolumen (in Mio. EUR) Laufzeit Trägerinstitution Zielsetzung BMFTR - DATIPilot - Sprint - FACTSBot: Ein System zur KI- gestützten Detektion, Validierung und Bewertung maschinell generierter Inhalte für die Identifikation von Fehlinformationen 0,299 01.10.2024 - 30.09.2025 DEFINE MEDIA GMBH und Hochschule der Medien Stuttgart - Institut für Angwandte Künstliche Intelligenz Das Ziel der des Projektes besteht in der Erstellung einer Software im Vorserienstatus zur Echtzeitsignatur von audiovisuellen Medien. Diese Signatur wird dann zur Verwendung in Community-Software (Messenger) open source zur Verfügung gestellt, um Bild- und Tonnachrichten auf Manipulationsfreiheit zu verifizieren. Eine kommerzielle Version bietet darüber hinaus die Möglichkeit, zerstörte oder manipulierte Wasserzeichen wiederzufinden, um so modifizierte Medien beispielsweise durch generative KI-Systeme zu identifizieren. BMFTR - Projekt „SensipoV- Sensibilisierung für politische Voreingenommenheit im Umgang mit wissenschaftlicher Evidenz als Herausforderung für die Wissenschaftskommunikation“ 0,592 01.11.2023 - 31.10.2026 Friedrich-Schiller- Universität Jena Die geplanten Projektergebnisse stellen auch eine mögliche Grundlage für die Entwicklung von Interventionsmaßnahmen gegen Desinformation dar. Neben wissenschaftlichen Outputs gehört hierzu u.a. ein Tool zur Selbsttestung politischer Voreingenommenheit. BMFTR - "INDI - Informiert durch Influencer?“ 0,563 01.01.2024 - 31.12.2026 Universität Bremen Das Projekt setzt es sich zum Ziel, die digitale Mediennutzung junger Menschen in Deutschland hinsichtlich des Themenkomplexes Klimawandel systematisch quantitativ zu untersuchen. Dabei schließt es Desinformation und Hate Speech als Phänomene der Kommunikation in Social Media Diskursen mit ein. Seite 7 von 9 Ressort Programm Titel Fördervolumen (in Mio. EUR) Laufzeit Trägerinstitution Zielsetzung BMFTR - Projekt „KoKoKomm - Über Geschlecht und Gender streiten. Konflikt und Konsens als Herausforderung der Wissenschaftskommunikation“ 0,771 01.11.2023 - 31.10.2026 Verbund zwischen Universität Tübingen, Karlsruher Institut für Technologie (Universitätsaufgabe) und Leibniz Institut für Deutsche Sprache (IDS) Mannheim Das Projekt KoKoKom beschreibt zunächst, wie Wissen in polarisierten Debatten als Common Ground geteilt und bearbeitet oder bewusst zerstört wird. Dies schließt Aspekte der bewussten Desinformation mit ein. BMFTR - Projekt „StraKoSim – Strategische Kommunikation der Unsicherheit von Simulationsmodellen“ 0,8 01.12.2023 - 30.11.2026 Verbund zwischen Rheinland-Pfälzische Technische Universität Kaiserslautern-Landau (RPTU) und Universität des Saarlands (UdS) Das Verbundprojekt befasst sich mit der öffentlichen Kommunikation über wissenschaftliche Modellierungen und Simulationen im Kontext komplexer gesellschaftlich-wissenschaftlicher Problemlagen (Covid-19 Pandemie, Energieversorgungssicherheit, Biodiversität) sowie deren Einfluss auf politische Entscheidungsfindung. StraKoSim befasst sich folglich mit der möglichen gezielten Desinformation durch Interpretation von Simulationsmodellen. BMFTR - „Dis_Ident: Desinformation und Identitätskonstruktion in der demokratischen Gesellschaft. Analoge wie digitale Radikalisierungsprozesse und die Zunahme des Antisemitismus unter Jugendlichen nach dem 7. Oktober 2023“. 8,974 15.12.2024 - 31.12.2028 Mansour-Initiative für Demokratieförderung und Extremismusprävention (MIND) gGmbH Ziel des Vorhabens sind Entwicklung und Umsetzung einer Bildungs- und Präventionsstrategie gegen israelbezogenen Antisemitismus und islamistische Denkmuster bei Jugendlichen. Seite 8 von 9 Ressort Programm Titel Fördervolumen (in Mio. EUR) Laufzeit Trägerinstitution Zielsetzung BMFTR BMFTR-Förderrichtlinie „Aktuelle und historische Dynamiken von Rechtsextremismus und Rassismus“ Radikalisierung durch Verschwörungsideologien. Auswirkungen auf den sozialen Nahraum als Herausforderung für die Bildungs- und Beratungsarbeit (RaisoN) 1,12 01.01.2023 - 30.06.2026 Technische Hochschule Köln, Universität zu Köln Zu den Zielen des Projekts „RaisoN“ gehören die Erforschung der Auswirkungen von völkisch-autoritär orientierten Verschwörungsideologien auf den sozialen Nahraum, die Identifikation von Bildungs- und Beratungsbedarfen und die Entwicklung von Materialien für die Bildungs- und Beratungspraxis. BMFTR BMFTR-Förderrichtlinie „Aktuelle Dynamiken und Herausforderungen des Antisemitismus“ (2021) Entwicklung, Implentierung und Evaluierung eines Multiplikatorentrainings zur Bekämpfung antisemitischer Hassrede auf den sozialen Medien junger Menschen (RESPOND) 1,234 01.08.2021 - 31.12.2025 Touro College Berlin gGmbH; Universität Potsdam; FH Bielefeld; Jüdische Gemeinde zu Berlin (Praxispartner) Das Verbundvorhaben RESPOND! verfolgt das Ziel, eine Gegenstimme zur Bekämpfung antisemitischer Hassrede im deutschsprachigen Netz für junge Menschen zu entwickeln. Dafür werden zunächst die Manifestationsformen von Antisemitismus in den sozialen Medien sowie die Vulnerabilitäten und Kompetenzen junger Menschen im Umgang damit analysiert. Darauf aufbauend wird das RESPOND!- Multiplikatorentraining zur Entwicklung eines medienkompetenten Umgangs mit antisemitischer Hassrede im Netz entwickelt, implementiert und evaluiert. BMFTR Richtlinie vom 08.04.2021 zur Förderung von internationalen Forschungsverbünden zum Thema „Transformationen: Soziale und kulturelle Dynamiken im digitalen Zeitalter“ „Transformations: Social and cultural dynamics in the digital age“ im Rahmen des ERA-NET Cofunds CHANSE Researching Europe, Digitalisation and Conspiracy Theories (REDACT) 0,378 01.11.2022 - 31.10.2025 Eberhard Karls Universität Tübingen Das Projekt ist Teil eines Verbunds, der Verschwörungstheorien im Vereinigten Königreich, im Baltikum, im Balkan, in der Slowakei und Polen sowie Deutschland, Österreich und der Schweiz untersucht. Das vom BMFTR geförderte Projekt konzentriert sich auf den deutschsprachigen Raum. Es wird erforscht, wie verschwörungstheoretische Kommunikation auf verschiedenen Plattformen funktioniert, aus welchen internationalen Quellen sich die deutschsprachigen Verschwörungsnarrative speisen und inwiefern die spezifischen Bedingungen der Plattformen Weltsicht und Identität der User beeinflussen. Seite 9 von 9 Ressort Programm Titel Fördervolumen (in Mio. EUR) Laufzeit Trägerinstitution Zielsetzung BMFTR Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema „Gesellschaftliche Auswirkungen der Corona-Pandemie − Forschung für Integration, Teilhabe und Erneuerung“ Konsens und Polarisierung während der COVID-19- Pandemie. Eine automatisierte Analyse der Meinungsdynamiken auf Twitter (KoPoCoV) 0,539 01.02.2023 - 31.01.2026 Johannes Gutenberg- Universität Mainz; Technische Universität Darmstadt Ziel des Forschungsprojekts KoPoCoV ist es, Konsens und Polarisierung in den Positionen unterschiedlicher gesellschaftlicher Gruppen (Wissenschaft, Politik, Medien, Bevölkerung) zu den Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie im sozialen Netzwerk X (ehemals Twitter) zu messen. Dabei sollen Meinungsäußerungen mithilfe von Methoden aus dem Bereich des Natural Language Processing (NLP) automatisiert erfasst und Meinungsdynamiken mithilfe zeitreihenanalytischer Verfahren statistisch modelliert werden, um Ursachen und Entwicklungen gesellschaftlicher Spaltungsprozesse zu erkennen. BMBFSFJ Bundesprogramm "Demokratie leben!"; Hier: Gesamtfördersumme der Projekte mit Bezug zum Themenkomplex "Desinformation" in der 2. Förderperiode von "Demokratie leben!" Entwicklung einer Bundesarbeitsgemeinschaft gegen Hass im Netz (2022- 2023)/ Bundesarbeitsgemeinschaft gegen Hass im Netz (2024) 1,282 15.08.2022 - 31.12.2024 Das Nettz Nachzeichnung von Debattenströmen im Netz Machine Against the Rage im Rahmen des öffentlich zugänglichen Reports Machine Against the Rage BMBFSFJ Bundesprogramm "Demokratie leben!"; Hier: Gesamtfördersumme der Projekte mit Bezug zum Themenkomplex "Desinformation" in der 3. Förderperiode von "Demokratie leben!" Netzwerk gegen Hass im Netz und Desinformation 0,425 01.01.2025 - 31.12.2025 CRI - Civic Research and Innovation gGmbH Nachzeichnung von Debattenströmen im Netz im Rahmen des öffentlich zugänglichen Reports Machine Against the Rage Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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