Desinformation - Politische Zielsetzungen und Maßnahmen der Bundesregierung im digitalen Meinungskampf (Antwort zu Drs. 21/1481)
Text
Desinformation - Politische Zielsetzungen und Maßnahmen der Bundesregierung im digitalen Meinungskampf (Antwort zu Drs. 21/1481)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/1970
21. Wahlperiode 02.10.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Martin Erwin Renner, Dr. Götz
Frömming, Ronald Gläser, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/1481 –
Desinformation – Politische Zielsetzungen und Maßnahmen der Bundesregierung
im digitalen Meinungskampf
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Bundesregierung definiert Desinformation als „irreführende und falsche
Informationen“, die mit dem Ziel der Täuschung und Beeinflussung von
Menschen vorsätzlich verbreitet werden (www.bundesregierung.de/breg-de/aktuell
es/was-ist-desinformation-1875148, letzter Aufruf: 1. August 2025). So
eindeutig diese Definition auf dem Papier erscheint, so problematisch ist nach
Auffassung der Fragesteller ihre praktische Handhabung: Ob eine Aussage
tatsächlich bewusst falsch verbreitet wird und mit welcher Absicht, lässt sich in
den meisten Fällen weder objektiv noch rechtsstaatlich belastbar feststellen –
dies insbesondere, wenn es um abweichende Meinungen, unbequeme
Interpretationen oder strittige Tatsachenbehauptungen geht, die zum demokratischen
Meinungskampf gehören. Und zwar unabhängig davon, ob sie zutreffend sind
oder nicht.
Besonders brisant erscheint den Fragestellern in diesem Zusammenhang die
Formulierung im Koalitionsvertrag der die Bundesregierung tragenden
Parteien CDU/CSU und SPD, wonach die bewusste Verbreitung falscher
Tatsachenbehauptungen nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt sei (www.koalitionsvert
rag2025.de/sites/www.koalitionsvertrag2025.de/files/koav_2025.pdf, S. 123,
Zeile 3929 f., letzter Aufruf: 6. August 2025). Eine solche Aussage steht nach
Rechtsauffassung der Fragesteller im offenen Widerspruch zur
grundgesetzlich garantierten Meinungsfreiheit (Artikel 5 des Grundgesetzes – GG), die
nach ihrer Auffassung nicht nur zutreffende, sondern ausdrücklich auch
falsche, irrige oder provokante Äußerungen schützt, gleich ob
Tatsachenbehauptung oder Werturteil – solange sie nicht strafrechtlich relevant sind. Ein
Phänomen, das nur durch die Einführung eines staatlichen Wahrheitsmaßstabs
bewertbar wäre, ist aus Sicht der Fragesteller nicht justiziabel – und wird erst
dann zum „Problem“, wenn es politisch instrumentalisiert wird. Aus Sicht der
Fragesteller legt dies den Verdacht nahe, dass das Thema Desinformation vor
allem als Vorwand dient, um in die öffentliche Debatte einzugreifen und
unbequeme Meinungsäußerungen gezielt zu delegitimieren.
In den bisherigen Antworten der Bundesregierung auf die Kleinen Anfragen
der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksachen 20/12316 und 20/13880 fällt
den Fragestellern auf, dass „Desinformation“ fast ausschließlich im Kontext
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern
vom 2. Oktober 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
ausländischer Einflussnahme behandelt wird – insbesondere mit Verweis auf
Russland oder China. Dieses Narrativ erfüllt nach Ansicht der Fragesteller
eine doppelte Funktion: Einerseits wird damit der schwer beweisbare Vorwurf
der bewussten Falschinformation umgangen, indem pauschal auf äußere
Bedrohungen verwiesen wird. Andererseits eröffnet diese Konstruktion faktisch
die Möglichkeit, sämtliche Meinungsäußerungen im Inland zu überwachen
und zu bewerten – mit der Begründung, sie könnten Teil einer ausländisch
gesteuerten Einflussoperation sein. Damit wird der Begriff der „ausländischen
Desinformation“ zu einem strategischen Hebel, um innenpolitische
Maßnahmen zu rechtfertigen, die andernfalls nicht haltbar wären.
Zugleich möchte die Bundesregierung laut Koalitionsvertrag die Forschung
„zu Desinformationsaktivitäten“ ausbauen (www.koalitionsvertrag2025.de/sit
es/www.koalitionsvertrag2025.de/files/koav_2025.pdf, S. 81, Zeile 2613,
letzter Aufruf: 6. August 2025). Dabei existieren bereits zahlreiche
Forschungs- und Förderprogramme, insbesondere aus dem Bundesministerium
für Bildung und Forschung, die erhebliche öffentliche Mittel erhalten (vgl.
Antwort der Bundesregierung zu Frage 31 der Kleinen Anfrage der Fraktion
der AfD auf Bundestagsdrucksache 20/13880). Die Fragesteller halten es für
erforderlich, diese Vorhaben näher zu untersuchen.
Ein weiterer, zentraler Aspekt betrifft den Austausch zwischen der
Bundesregierung und den großen Betreibern sozialer Netzwerke. Nach Kenntnis der
Fragesteller finden regelmäßig Gespräche mit Plattformanbietern wie Meta,
Google oder X (ehemals Twitter) statt (vgl. Antwort der Bundesregierung zu
Frage 2 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache
20/13880) – formal unverbindlich, faktisch jedoch mit erheblicher Wirkung.
Aus Sicht der Fragesteller ist hier größte Transparenz hinsichtlich der
beteiligten Akteure und Gesprächsteilnehmer, der besprochenen Inhalte und etwaiger
verbindlicher Absprachen zwingend notwendig.
Die vorliegende Kleine Anfrage soll klären, wie die Bundesregierung unter
Bundeskanzler Friedrich Merz das Thema Desinformation bewertet. Die
Fragesteller legen ausdrücklich Wert auf die Feststellung, dass es Desinformation
im Sinne der von der Bundesregierung gegebenen Definition geben kann und
auch tatsächlich gibt. Gerade deshalb ist jedoch eine präzise,
grundrechtskonforme Abgrenzung unerlässlich. Angesichts der oben geschilderten
Problematik – insbesondere der Gefahr informeller Einflussnahme, der politisch
unscharfen Ausweitung des Begriffs sowie möglicher Einschränkungen der
Meinungsfreiheit – stellt sich aus Sicht der Fragesteller die grundsätzliche Frage
der Verhältnismäßigkeit der staatlichen Maßnahmen. Ob die neue
Bundesregierung den Kurs der Vorgängerregierung fortsetzt oder eine andere,
verfassungsrechtlich sensiblere Linie verfolgt, ist dabei von erheblicher
demokratietheoretischer Relevanz.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundesregierung weist die Verdächtigung der Fragesteller zurück, dass das
Thema Desinformation vor allem als Vorwand diene, um in die „öffentliche
Debatte einzugreifen und unbequeme Meinungsäußerungen gezielt zu
delegitimieren“.
Desinformation als hybride Bedrohung bezeichnet falsche oder irreführende
Informationen, die durch fremde Staaten, auch mittels nichtstaatlicher Akteure,
mit dem Ziel der Destabilisierung von Staaten durch die Beeinflussung der
öffentlichen Meinungs- und Willensbildung verbreitet werden. Ziel ist es, das
Vertrauen der Bevölkerung in unser demokratisches System und seine
Institutionen zu untergraben, auf den politischen Meinungs- und
Willensbildungsprozess in Deutschland einzuwirken und den gesellschaftlichen Zusammenhalt
zu schwächen. Die gezielte Verbreitung von Desinformation stellt damit eine
zunehmende Bedrohung für die Innere Sicherheit, den gesellschaftlichen
Zusammenhalt und die freiheitliche demokratische Grundordnung dar. Die
Bundesregierung nimmt die Bedrohung durch ausländische Einflussnahme und
Manipulation im Informationsraum sehr ernst und tritt ihr entschlossen entgegen.
1. Inwiefern unterscheidet die Bundesregierung zwischen bewusster
Irreführung und bloßer Meinungsäußerung (bitte ausführen)?
Die Bundesregierung analysiert ausländische Informationsmanipulation und
Einflussnahme. Soweit mit bewusster Irreführung die Verbreitung bewusst oder
erwiesen unwahrer Tatsachenbehauptung gemeint ist, wird auf die Antwort zu
Frage 2 verwiesen.
2. Wie bringt die Bundesregierung die Aussage aus dem Koalitionsvertrag,
wonach „die bewusste Verbreitung falscher Tatsachenbehauptungen“
nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt sei (www.koalitionsvertrag202
5.de/sites/www.koalitionsvertrag2025.de/files/koav_2025.pdf, S. 123,
Zeile 3929 f., letzter Aufruf: 6. August 2025), in Übereinklang mit
Artikel 5 des Grundgesetzes?
Das Bundesverfassungsgericht geht in ständiger Rechtsprechung davon aus,
dass die bewusst oder erwiesen unwahre Tatsachenbehauptung nicht vom
Schutz der Meinungsfreiheit umfasst wird (vgl. BVerfGE 54, 208, 219 f.,
Rn. 28 juris; 61, 1, 8 f., Rn. 15, juris; 90, 241, 247, Rn. 28, juris). Dem schließt
sich die Bundesregierung an.
3. Welche konkreten Kriterien oder Verfahren existieren, um festzustellen,
ob eine Aussage vorsätzlich falsch und mit schädlicher Absicht getätigt
wurde?
Der Fokus der Bundesregierung bei der Bekämpfung ausländischer
Informationsmanipulation liegt auf den Manipulationstaktiken und -mustern der Akteure.
Ausschlaggebend sind dabei das manipulative Vorgehen und die Verschleierung
der Urheberschaft. Im Übrigen wird auf die Antworten der Bundesregierung zu
den Fragen 27 und 29 der Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP auf
Bundestagsdrucksache 20/14595 verwiesen.
4. Welche rechtlichen Grundlagen zieht die Bundesregierung heran, um
Maßnahmen gegen „Desinformation“ zu rechtfertigen – insbesondere,
wenn keine strafrechtlich relevanten Inhalte vorliegen?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 24 der Kleinen Anfrage
der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 20/4948 verwiesen.
5. Ist die Bewertung der Antworten der Bundesregierung auf den
Bundestagsdrucksachen 20/12316 und 20/13880 durch die Fragesteller
dahingehend zutreffend, dass die Bundesregierung sich ausschließlich auf
ausländische Einflussnahme bezieht, wenn sie von „Desinformation“ oder
„Desinformationskampagnen“ spricht?
Zur Definition von „Desinformation“ wird auf die Antwort der
Bundesregierung zu Frage 1 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf
Bundestagsdrucksache 20/5250 verwiesen. Die Bundesregierung fokussiert sich
ausschließlich auf ausländische Einflussnahme, die im internationalen Kontext
auch „Foreign Information Manipulation and Interference“ (FIMI) genannt
wird.
6. Wie nennt die Bundesregierung vermeintlich mutwillig in Umlauf
gebrachte, falsche Tatsachenbehauptungen, die nicht mit ausländischer
Einflussnahme in Verbindung zu bringen sind?
Die Bundesregierung verwendet keinen eigenen Begriff für den hier
beschriebenen Sachverhalt. In einigen wissenschaftlichen Publikationen hat sich für
Desinformation, die nicht aus dem Ausland stammt, auch der Terminus
„Domestic Information Manipulation and Interference“ etabliert.
7. Wenn die Bundesregierung über keine Organisationseinheit verfügt, „die
für die Beobachtung oder Verfolgung inländischer Desinformation
zuständig ist“ (siehe Vorbemerkung der Bundesregierung in der Antwort
auf Bundestagsdrucksache 20/12316), wie identifiziert oder definiert die
Bundesregierung inländische Desinformation, und welche Maßnahmen
ergreift sie zu deren Bekämpfung?
Die Bundesregierung konzentriert sich auf ausländische
Informationsmanipulation und Einflussnahme. Im Übrigen wird auf die Antworten der
Bundesregierung zu den Fragen 13 und 14 bis 14b der Kleinen Anfrage der Fraktion der
AfD auf Bundestagsdrucksache 20/13880 sowie auf die Vorbemerkung und die
Antworten der Bundesregierung zu den Fragen 8, 11 und 12 der Kleinen
Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 20/12316 verwiesen.
8. Welche Staaten zählt die Bundesregierung zu den Hauptverursachern
sogenannter ausländischer Desinformation (bitte aufschlüsseln)?
Bei der Beobachtung ausländischer Einflussnahme im Informationsraum durch
die Bundesregierung stehen besonders jene Staaten im Fokus, die die im
Grundgesetz festgehaltenen rechtsstaatlichen und demokratischen Werte nicht
teilen. Details zu einzelnen Akteuren können dem aktuellen
Verfassungsschutzbericht 2024 entnommen werden.
9. Auf welche konkreten Erkenntnisse stützt sich die Bundesregierung bei
der Annahme, dass bestimmte Inhalte aus dem Ausland gezielt zur
gesellschaftlichen Destabilisierung in Deutschland verbreitet werden?
Die Fragen 9 und 25 bis 25b werden gemeinsam beantwortet, da die in
Frage 25 dargestellten Kampagnen die oben genannten Erkenntnisse
illustrieren. Es wird insofern auf die Antwort zu Frage 25 verwiesen.
10. Wie kann nach Kenntnis der Bundesregierung sauber und trennscharf
zwischen Desinformation als ausländischer Einflussnahme und
inländischen Meinungsäußerungen, die thematisch oder argumentativ ähnlich
sind, unterschieden werden?
Ausschlaggebend dafür, ob es sich um ausländische Einflussnahme im
Informationsraum handelt, ist der Bezug zu einem ausländischen Akteur. Bei
Desinformation liegt der Unterschied zur Meinungsäußerung darin, dass falsche
oder irreführende Informationen bewusst oder erwiesen zur Beeinflussung oder
Täuschung von Menschen gezielt verbreitet werden.
11. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass Maßnahmen gegen
vermeintlich ausländische Desinformation nicht faktisch auf inländische Stimmen
und Bürger wirken?
Die Bundesregierung analysiert ausländische Informationsmanipulation. Sie
informiert über ausländische Desinformationskampagnen und ausländische
Manipulation im Informationsraum und sensibilisiert die Öffentlichkeit über die
damit verbundenen Gefahren.
12. Mit welchen Plattformbetreibern (z. B. Meta, Google, X, TikTok etc.) hat
die Bundesregierung seit Beginn der Legislaturperiode Gespräche zum
Thema Desinformation geführt (bitte nach Datum, Teilnehmer, Inhalt,
Ergebnis auflisten), und welche weiteren Gespräche zum Thema
Desinformation sollen kurzfristig geführt werden (bitte nach Datum,
Teilnehmer, Inhalt auflisten)?
Auf die Anlage 1* wird verwiesen.
13. In welcher Regelmäßigkeit finden solche Gespräche statt, und auf
welcher institutionellen Ebene (Bundesministerien, Behörden, Taskforces)?
14. Welche konkreten Empfehlungen, Hinweise oder Aufforderungen hat die
Bundesregierung in diesen Gesprächen gegenüber Plattformbetreibern
ausgesprochen – insbesondere im Hinblick auf Löschung, Sichtbarkeit
oder Kennzeichnung von Inhalten?
Die Fragen 13 und 14 werden gemeinsam beantwortet.
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 16 der Kleinen Anfrage
der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 20/5250 verwiesen.
15. Welche Kooperationsformate oder institutionellen Rahmen bestehen
derzeit zwischen Bundesregierung und Plattformbetreibern im
Zusammenhang mit Desinformationsbekämpfung (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller)?
Kooperationsformate oder institutionelle Rahmen im Sinne der Fragestellung
bestehen nicht.
16. Welche Forschungsprojekte oder Förderprogramme wurden in den
letzten fünf Jahren im Zusammenhang mit „Desinformation“ vom Bund
finanziert (bitte mit Fördervolumen, Laufzeit, Trägerinstitution,
Zielsetzung auflisten)?
17. In welchen Ressorts wurden diese Programme (vgl. Frage 16) initiiert
oder koordiniert (bitte auflisten)?
Die Fragen 16 und 17 werden gemeinsam beantwortet.
Es wird auf die Tabelle zu den Fragen 16 und 17 in der Anlage 2* verwiesen.
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/1970 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
18. Wurden die geförderten Projekte evaluiert, und wenn ja, mit welchem
Ergebnis (vgl. Frage 17)?
Die vom Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und
Jugend (BMBFSFJ) über „Demokratie leben!“ geförderten Projekte wurden
evaluiert. Die Evaluation ist hier einsehbar: www.demokratie-leben.de/dl/program
m/evaluation.
Evaluationen erfolgen ansonsten regelmäßig auf Ebene der Förderprogramme;
eine zentrale Erfassung von eventuellen Evaluationen auf Projektebene findet
nicht statt.
a) Wo sind etwaige Evaluationsberichte nachlesbar?
Exemplarisch sei hier auf einen aktuellen Evaluationsbericht verwiesen:
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR):
Evaluation des Rahmenprogramms der Bundesregierung „Forschung für die
zivile Sicherheit“ aus dem Jahr 2022. Der Bericht ist hier abrufbar: www.sifo.de/
sifo/shareddocs/Downloads/files/Evaluation_Sifo_Abschlussbericht.pdf?__blo
b=publicationFile&v=2.
b) Existieren öffentlich zugängliche Jahresberichte der geförderten
Projekte oder Projektträger?
Nein, öffentlich zugängliche Jahresberichte existieren nicht.
19. In welchen Fällen wurden aus solchen Forschungsprojekten (vgl.
Vorfragen) politische Handlungsempfehlungen oder Maßnahmen abgeleitet?
Der Bundesregierung sind keine Fälle bekannt, in denen aus solchen
Forschungsprojekten unmittelbar politische Handlungsempfehlungen oder
Maßnahmen abgeleitet wurden.
20. Welche konkreten Anwendungen oder Implementierungen
staatlicherseits resultieren aus den Förderprojekten (vgl. Vorfragen; bitte auflisten)?
33. Welche Maßnahmen trifft die Bundesregierung zur Vermeidung
möglicher Verzerrungen oder Voreingenommenheit (Bias) in den
Beurteilungen und Ergebnissen von beteiligten zivilgesellschaftlichen Akteuren?
Die Fragen 20 und 33 werden gemeinsam beantwortet.
Hierzu liegen keine Erkenntnisse vor.
21. Wie hoch waren die Gesamtausgaben des Bundes für Projekte mit dem
Themenschwerpunkt Desinformation in den Jahren von 2020 bis 2024
(bitte jährlich aufschlüsseln)?
Für das Auswärtige Amt wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 4
der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 20/14469
verwiesen. Eine umfassendere und detailliertere Aufschlüsselung für den
Gesamtzeitraum von 2020 bis 2024 ist für das Auswärtige Amt mit vertretbarem
Aufwand nicht realisierbar. Der Begriff der Desinformation wurde erst 2024
eigenständig im Haushaltsplan ausgewiesen und war zuvor keinem
spezifischen Haushaltstitel zuzuordnen. Zudem würde eine aussagekräftige
Bilanzierung die Abfrage bei allen 225 Auslandsvertretungen erfordern, was einen
unverhältnismäßigen Personal- und Arbeitsaufwand nach sich ziehen würde.
Für die anderen Bundesressorts setzten sich die Gesamtausgaben für Projekte
mit dem Themenschwerpunkt Desinformation wie folgt zusammen.
Jahr 2020 2021 2022 2023 2024
Fördervolumen in Mio. Euro 4,907 7,233 12,676 23,782 27,206
22. Welche neuen Forschungsprogramme und Projekte zum Thema
Desinformation plant die Bundesregierung, ggf. zukünftig zu fördern?
Überlegungen zu dieser Frage sind Gegenstand interner Abstimmungen
innerhalb der Bundesregierung.
23. Wenn die Bundesregierung laut Koalitionsvertrag die Forschung zu
Desinformationsaktivitäten ausbauen möchte, mit welchen Mehrausgaben
für Forschungsprojekte zum Thema Desinformation rechnet die
Bundesregierung für die Jahre von 2025 bis 2029 (www.koalitionsvertrag202
5.de/sites/www.koalitionsvertrag2025.de/files/koav_2025.pdf, S. 81,
Zeile 2613, letzter Aufruf: 6. August 2025; bitte jährlich aufschlüsseln)?
Die Anmeldung von möglichen Mehrausgaben ist Gegenstand laufender
parlamentarischer Abstimmungen zum Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt
2025, zum Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2026 und der
Finanzplanung bis zum Jahr 2029. Ferner wird auf die Antwort zu Frage 22 verwiesen.
24. Welche strategischen Ziele verfolgt die Bundesregierung mit ihren
Maßnahmen zur Bekämpfung von Desinformation?
Die Bundesregierung verfolgt einen breiten gesamtgesellschaftlichen Ansatz
gegen illegitime Einflussnahme fremder Staaten.
Die Bundesregierung informiert regelmäßig auf ihren Kanälen über Vorgehen,
Methoden und Gefahren von Manipulationskampagnen mit dem Ziel,
Bürgerinnen und Bürger aufzuklären und in ihrer Medienkompetenz zu stärken –
kurzum: Die gesellschaftliche Resilienz gegenüber ausländischer Einflussnahme zu
stärken. Ergänzend dazu findet ein Austausch mit Vertreterinnen und Vertretern
von Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Forschung statt.
25. Kann die Bundesregierung konkrete, aktuelle Fälle von Desinformation
oder Desinformationskampagnen benennen (bitte aufschlüsseln)?
a) Wenn ja, welcher konkrete Schaden ist entstanden, und wem?
b) Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 9 und 25 bis 25b werden gemeinsam beantwortet.
Ein Beispiel für eine solche Kampagne ist die sogenannte „Doppelgänger-
Kampagne“. In diesem Zusammenhang wird auf die Antworten der
Bundesregierung zu den Fragen 11, 15, 17 und 18 der Kleinen Anfrage der Fraktion
der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache 20/12872 verwiesen.
Die Bundesregierung hat jüngst in einem Attribuierungsverfahren im Bereich
der ausländischen Informationsmanipulation die Medienplattform „Red.“ der
Regierung der Russischen Föderation zugeschrieben.
Die Medienplattform „Red.“ stellte sich zwar als unabhängiges Medium dar. Es
konnten aber enge personelle und strukturelle Verflechtungen mit dem
Staatsmedium der Russischen Föderation RT nachgewiesen werden, was „Red.“
jedoch bestritt und absichtlich verschleierte. Die auf „Red.“ verbreiteten Inhalte
wurden gezielt zur gesellschaftlichen Destabilisierung und Diskreditierung
Deutschlands eingesetzt.
Der Effekt solcher Desinformationskampagnen lässt sich gegenwärtig nicht
belastbar messen. Nichtsdestotrotz handelt es sich bei solchen Kampagnen um
konkrete Versuche (mutmaßlich) ausländischer Akteure, sowohl die
Bundesregierung an sich als auch demokratische Vertreter und ihre Institutionen im In-
und Ausland nachhaltig zu diskreditieren.
Desinformationskampagnen sind ein klassisches Instrument fremder
Nachrichtendienste. Die gezielte Verbreitung von Desinformation durch ausländische
Akteure stellt eine zunehmende Bedrohung für die Innere Sicherheit, den
gesellschaftlichen Zusammenhalt und die freiheitliche demokratische
Grundordnung dar.
26. Welche strafrechtlich relevanten Sachverhalte sind im Zusammenhang
mit Desinformation zu nennen (siehe Vorbemerkung der
Bundesregierung in der Antwort auf Bundestagsdrucksache 20/12316)?
Wie bereits in der Vorbemerkung der Bundesregierung der Kleinen Anfrage der
Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 20/12316 wird darauf verwiesen,
dass für strafrechtlich relevante Sachverhalte die Zuständigkeit bei der
jeweiligen Polizeibehörde und damit bei den Ländern liegt.
27. Gab es Ermittlungen von Polizeibehörden zu strafrechtlich relevanten
Desinformationssachverhalten (siehe Vorbemerkung der
Bundesregierung in der Antwort auf Bundestagsdrucksache 20/12316), und wenn ja,
welche (bitte aufschlüsseln)?
Das verfassungsrechtlich verbürgte Frage- und Informationsrecht des
Deutschen Bundestages gegenüber der Bundesregierung wird durch das gleichfalls
Verfassungsrang genießende schutzwürdige Interesse des Staatswohls sowie
durch das Interesse der verfassungsrechtlichen Gewährleistung einer
funktionsgerechten und organadäquaten Aufgabenwahrnehmung durch die
Strafverfolgungsbehörden begrenzt. Aus dem Rechtsstaatsprinzip folgt das Gebot,
laufende Ermittlungen nicht durch die Preisgabe einzelner Erkenntnisse zu gefährden.
Im Falle von laufenden strafrechtlichen Ermittlungen im Sinne der
Fragestellung wäre eine entsprechende Auskunft geeignet, weitergehende
Ermittlungsmaßnahmen zu erschweren oder gar zu vereiteln. Entsprechendes würde auch
für den Fall gelten, dass keine Ermittlungen im Sinne der Fragestellung geführt
werden: Würde eine verneinende Auskunft erteilt, könnte jedenfalls aus
künftigen Antworten bei anderen Verfahren geschlossen werden, dass eine
Auskunftsverweigerung immer nur dann erfolgt, wenn tatsächlich Ermittlungen
geführt werden. Zu möglichen abgeschlossenen strafrechtlichen Verfahren liegen
der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
28. In welchen Fällen seit 2021 hat sich das Bundesamt für
Verfassungsschutz mit Desinformationsaktivitäten beschäftigen müssen (siehe
Vorbemerkung der Bundesregierung in der Antwort auf Bundestagsdrucksache
20/12316; bitte aufschlüsseln)?
Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) leistet im Rahmen des
gesetzlichen Auftrags dann seinen Beitrag zur Aufklärung der Hintergründe von
Desinformationsaktivitäten im Informationsraum, wenn diese von fremden
Nachrichtendiensten beziehungsweise staatlich gelenkten Strukturen und Akteuren
ausgehen. Eine Erfassung bzw. Auflistung im Sinne der Fragestellung erfolgt dabei
nicht.
29. Kennt die Bundesregierung konkrete Desinformationsaktivitäten im
Zusammenhang mit der vorgezogenen Bundestagswahl 2025, und wenn ja,
welche (bitte nach Aktivität, Urheber, Zielsetzung und schädlicher
Wirkung aufschlüsseln)?
Im Vorfeld der Bundestagswahl gab es Versuche der ausländischen
Einflussnahme im Informationsraum, mit großer Wahrscheinlichkeit insbesondere
durch die Russische Föderation. Diese zielten v. a. darauf ab, das Vertrauen in
den demokratischen Wahlprozess zu erschüttern und das Wahlverhalten der
Wahlberechtigten zu beeinflussen. Diese Einflussnahmeversuche generierten in
der Regel aber relativ geringe Reichweiten. Es gibt keinen Zweifel an der
Integrität der Wahl.
30. Hat die Bundesnetzagentur in ihrer Funktion als „Digital Services
Coordinator“ im Zusammenhang mit der Bundestagswahl 2025 die
angekündigten Gespräche geführt (siehe Antwort der Bundesregierung zu Frage 5
der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache
20/13880; bitte nach Teilnehmern, Thema, Zielsetzung, getroffenen
Vereinbarungen aufschlüsseln)?
Ja, der Digital Services Coordinator (DSC) hat auf Arbeitsebene gemeinsam
mit der EU-Kommission die angekündigten Gespräche geführt.
18.12.2024 Google/YouTube
18.12.2024 TikTok
19.12.2024 Microsoft
19.12.2024 Meta
07.01.2025 X
29.01.2025 Google/YouTube
30.01.2025 Microsoft
30.01.2025 Meta
04.02.2025 X
05.02.2025 TikTok
17.02.2025 Google/YouTube
17.02.2025 TikTok
19.02.2025 Microsoft
19.02.2025 Meta
31. Rechnet die Bundesregierung mit Blick auf die Landtagswahlen im
kommenden Jahr mit Desinformationsaktivitäten oder hat sie bereits
entsprechende Hinweise (bitte ggf. nach Landtagswahl, Urheber, Zielsetzung,
Zielgruppe oder etwaigen weiteren relevanten Kriterien aufschlüsseln),
und wenn ja, welche Maßnahmen und Vorkehrungen sollen getroffen
werden?
Die Bundesregierung erhebt aufgrund der Länderzuständigkeit für die
Durchführung der Wahlen keine solchen Informationen.
32. Welche zivilgesellschaftlichen Organisationen,
Nichtregierungsorganisationen (NGOs) oder Stiftungen sind in staatliche Projekte oder
Maßnahmen zur Bekämpfung von Desinformation eingebunden (z. B. durch
Beratung, Mitarbeit, Fördermittel)?
Folgende zivilgesellschaftliche Organisationen wurden durch die
Bundeszentrale für politische Bildung (BpB) im Rahmen der Projektförderung im
Themenschwerpunkt Desinformation gefördert: Kulturbüro Sachsen e. V., Arbeit
und Leben Thüringen, Amadeu Antonio Stiftung, JFF – Institut für
Medienpädagogik in Forschung und Praxis.
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) führt ein
Projekt namens „Detektion von Bildern multimodaler Modelle (RealOrRender)“
durch. Dieses wird vom Auftragnehmer Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung
der angewandten Forschung e. V. bearbeitet.
Im Vorfeld der Bundestagswahl 2025 wurde in Zusammenarbeit zwischen dem
GovTech Campus Deutschland, BSI und BfV ein Learning Modul zu
Desinformation/Deepfakes für die Bundestagsfraktionen entwickelt, bei welchem der
korrekte, besonnene Umgang mit Desinformationen simuliert wurde.
Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 16, auf die Antwort der
Bundesregierung zu Frage 4 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf
Bundesdrucksache 20/14469 sowie auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 12
der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 20/13542
verwiesen.
34. Gibt es Kooperationen mit internationalen Organisationen (EU-Dienste,
NATO-Strukturen, UN-Institutionen), die Einfluss auf den nationalen
Umgang mit Desinformation nehmen (wenn ja, bitte aufschlüsseln)?
Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass ausländische
Informationsmanipulation und Einflussnahme ein grenzüberschreitendes Sicherheitsrisiko
darstellen, das am effektivsten im Schulterschluss mit internationalen Partnern
eingedämmt werden kann. Des Weiteren wird auf die Antwort der
Bundesregierung zu Frage 41 der Kleinen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU auf
Bundestagsdrucksache 20/12872 verwiesen.
35. Sind der Bundesregierung Gerichtsurteile bekannt, in denen staatliche
Maßnahmen im Zusammenhang mit Desinformation als
unverhältnismäßig oder grundrechtswidrig eingestuft wurden, und wenn ja, welche?
Der Bundesregierung sind keine Urteile im Sinne der Fragestellung bekannt.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.
36. Welche Frühwarnsysteme, Beobachtungsstellen oder Lagebilder zum
Thema Desinformation werden aktuell von Bundesministerien oder
nachgeordneten Behörden betrieben (bitte aufschlüsseln)?
Zum Thema Desinformation liegen entsprechende Beiträge im jährlich
erscheinenden Verfassungsschutzbericht vor. Zudem veröffentlichte das BfV in
diesem Jahr die Broschüren „Gefährdungen durch russische Spionage,
Sabotage und Desinformation – Momentaufnahme und Einordnung“ (Mai 2025)
sowie „Spionage, Cyberangriffe & Co. – Bedrohungen durch fremde
Nachrichtendienste“ (Januar 2025). In seinem Online-Auftritt informiert das BfV in der
Themenrubrik Spionage- und Proliferationsabwehr ebenfalls zu den Themen
„Desinformation als Mittel gezielter Einflussnahme fremder Staaten“ und
„Gemeinsam gegen Desinformation: Materialien zum Thema Desinformation“.
Im Bundesministerium des Innern (BMI) wird laufend ein Medien- und
OSINT-Monitoring (Open-Source-Intelligence-Monitoring) durchgeführt und
es werden Berichte zu ausländischer Informationsmanipulation für die
Bundesregierung erstellt. Das Zentrum Operative Kommunikation der Bundeswehr
erstellt Lagebilder zur „Abwehr ausländischer Informationsmanipulation“ für den
eigenen Geschäftsbereich.
Das BSI befasst sich im Rahmen seiner Lagebeobachtung und
Berichterstattung zur Informationssicherheit auch mit den Informationssicherheitsaspekten
von Desinformation.
Die Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten bei der
Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz wird im Rahmen ihres
gesetzlichen Auftrags tätig.
37. Gab es seit 2021 Fälle, in denen Vereinigungen, Organisationen, Medien,
Medienprojekte oder Einzelpersonen mit dem Verweis auf angebliche
Verbreitung von Desinformation sanktioniert wurden (bitte
aufschlüsseln)?
Die Europäische Union hat im Oktober 2024 ein Antidestabilisierungsregime
zur Sanktionierung von u. a. der Verbreitung ausländischer Propaganda,
Desinformation und Informationsmanipulation sowie übergeordnet hybrider
Tätigkeiten geschaffen. Bereits im März 2022 hatte die Europäische Union
Sendeverbote für von der Russischen Föderation unterstützte Desinformationsquellen
verhängt. Auch in Bezug auf Entitäten, die Desinformation mit dem Ziel der
Destabilisierung der Republik Moldau verbreiten, wurden Sanktionen erlassen.
Ferner wurden auch Entitäten, die systematisch Desinformation verbreiten
unter dem globalen EU-Menschenrechtssanktionsregime sanktioniert. Alle
diesbezüglichen EU-Rechtstexte einschließlich Begründungen sind öffentlich
einsehbar.
Anlage 1 zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage 21/1481
Seite 1 von 1
Hinweis: Die Frage wird dahingehend verstanden, dass nur die jeweiligen Kontakte der Leitungsebene (Bundesministerinnen/Bundesminister,
Staatssekretärinnen/Staatssekretäre, Parlamentarische Staatssekretärinnen/Parlamentarische Staatssekretäre bzw. Staatsministerinnen und Staatsminister bzw.
Präsidentinnen/Präsidenten sowie Vizepräsidentinnen/Vizepräsidenten) erfragt werden.
Im Rahmen ihrer Aufgabenwahrnehmung werden auf allen Ebenen der Bundesministerien Gespräche mit einer Vielzahl von Personen, Verbänden und
Organisationen geführt. Eine lückenlose Auflistung von diesen Kontakten, den Umständen ihres Zustandekommens, allen Beteiligten und des Zweckes etwaiger Gespräche kann
bei der Beantwortung der vorliegenden Frage nicht geleistet werden. Es kann insbesondere nicht ausgeschlossen werden, dass es am Rande von Veranstaltungen
oder sonstigen Terminen zu einzelnen Kontakten gekommen sein könnte. Eine Verpflichtung zur Erfassung und Speicherung sämtlicher zustande gekommener
Kontakte besteht nicht, und eine solche umfassende Dokumentation wurde auch nicht durchgeführt (siehe dazu u. a. die Vorbemerkung der Bundesregierung zu der
Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/1174). Erkenntnisse über Kontakte, die nicht bereits von den o. g. Antworten umfasst
waren, werden ergänzend in u.s. Tabellen beigefügt:
Tabelle zur Antwort der Bundesregierung auf Frage 12, Teil a (laufende Legislaturperiode):
Lfd.
Nr.
Datum Ort Anlass (Thema) Teilnehmende
Bundesregierung,
Ressorts o.
Behörden
Teilnehmende
Unternehmen/
Institutionen
Inhalt Ergebnisse Initiative
seitens
(Einladung
von)
Information
d.
Öffentlichkeit (bei
nein, warum
nicht)
1 09.07.2025 Bayrische
Landesvertretung
Veranstaltung
„Desinformation –
Gefahr für unsere
Demokratie“
BMDS Bitkom e.V, sowie
ggf. namentlich
nicht vorliegende
Plattformbetreiber
Werbung für
gemeinsame
Anstrengungen im
Kampf gegen
Desinformation, eine
wehrhafte
Demokratie und die
Meinungsfreiheit.
-
Staatsminister Dr.
Fabian
Mehring;
Bitkom e.V.
-
Tabelle zur Antwort der Bundesregierung auf Frage 12, Teil b (künftige Termine in laufender Legislaturperiode):
Die Bundesregierung plant keine Gespräche bzw. Formate im Sinne der Fragestellung.
Anlage 2 zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage 21/1481
Seite 1 von 9
Tabelle zur Antwort der Bundesregierung auf Frage 16 und 17:
Ressort Programm Titel
Fördervolumen
(in Mio.
EUR)
Laufzeit Trägerinstitution Zielsetzung
BMFTR Forschung Agil –
Erkennen und
Bekämpfung von digitalen
Desinformationskampagnen
Desinformationskampagnen beheben
durch Offenlegung
der Faktoren und
Stilmittel (DeFaktS)
1,46 01/2022 -
12/2024
FZI
Forschungszentrum Informatik,
Karlsruhe
(Verbundkoordinator), Murmuras UG,
Liquid Democracy e.V.,
Philipps-Universität
Marburg
Das Projekt verfolgt einen umfassenden Ansatz zur
Erforschung und Bekämpfung von Desinformation, indem
Faktoren und Stilmittel von Desinformationskampagnen
erkannt und offengelegt werden.
BMFTR Forschung Agil -
Erkennen und
Bekämpfung von digitalen
Desinformationskampagnen
Desinformationsverhalten verstehen
(DESIVE2)
1,33 10/2021 -
09/2024
ZBW - Leibniz-
Informationszentrum
Wirtschaft, Kiel
(Verbundkoordinator),
Humboldt-Universität Berlin,
Grenzenlos Digital e.V.
Ziel des Vorhabens ist es, eine umfängliche
Charakterisierung und Klassifikation von wissenschaftlich
anmutender Desinformation anhand des Anwendungsfalls
Gesundheitsinformationen zu entwickeln.
BMFTR Forschung Agil -
Erkennen und Bekämpfung
von digitalen
Desinformations-kampagnen
Interdisziplinäre
Ansätze zur Erkennung
und Bekämpfung
von Desinformation
unter Betrachtung
unterschiedlicher
technischer
Verbreitungsformen
inklusive
Messengerdienste (DYNAMO)
1,6 09/2021 -
08/2024
Fraunhofer SIT,
Darmstadt
(Verbundkoordinator), Universität
Duisburg-Essen,
Universität Kassel, Hochschule
der Medien Stuttgart
Das Projekt hat sich zum Ziel gesetzt, effektive
Instrumente zu entwickeln, die der hochdynamischen
Verbreitung von Desinformation nachhaltig entgegenwirken.
Seite 2 von 9
Ressort Programm Titel
Fördervolumen
(in Mio.
EUR)
Laufzeit Trägerinstitution Zielsetzung
BMFTR Forschung Agil -
Erkennen und Bekämpfung
von digitalen
Desinformations-kampagnen
Narrative der
Desinformation verstehen:
ein Vergleich
zwischen
öffentlichrechtlichen und
alternativen
Nachrichtenvideos (Fake
Narratives)
0,91 10/2021 -
09/2024
Universität Bremen,
Universität Leipzig,
Leibniz Universität
Hannover
Ziel des Projekts ist es, detailliert zu erforschen, wie
Narrative von Desinformation in öffentlich-rechtlichen
Nachrichtensendungen und alternativen
Informationsvideos wirken.
BMFTR Forschung Agil -
Erkennen und Bekämpfung
von digitalen
Desinformations-kampagnen
Echtzeiterkennung
und Nachweis
Hybrider
Desinformationskampagnen in
Online-Medien (HybriD)
2,24 10/2021 -
03/2025
Westfälische Wilhelms-
Universität Münster –
Institut für
Wirtschaftsinformatik
(Verbundkoordinator),
Westfälische Wilhelms-
Universität Münster –
Institut für
Kommunikationswissenschaft,
Hochschule für
Angewandte
Wissenschaften Hamburg,
complexium GmbH
Ziel des Verbundvorhabens ist es, ein software-
basiertes Analysewerkzeug zu entwickeln, das Expertinnen
und Experten hilft, Desinformationskampagnen besser
einzuschätzen.
BMFTR Forschung Agil -
Erkennen und Bekämpfung
von digitalen
Desinformations-kampagnen
Innovative
Kommunikationsstrategien zur
Intervention und
Prävention bei
Desinformationskampagnen
(IKIP)
1,81 09/2023 -
08/2026
Katholische Universität
Eichstätt-Ingolstadt
(Verbundkoordinator),
Frankfurt University of
Applied Sciences,
Hochschule
Merseburg, MSH Medical
School Hamburg
GmbH
Ziel des Projekts ist die Erforschung von unbewussten
Wirkmechanismen von Desinformation sowie Narrativen
und Stilmitteln, die für Desinformation anfällig machen.
Seite 3 von 9
Ressort Programm Titel
Fördervolumen
(in Mio.
EUR)
Laufzeit Trägerinstitution Zielsetzung
BMFTR Forschung Agil -
Erkennen und Bekämpfung
von digitalen
Desinformations-kampagnen
KI-unterstütztes
Assistenzsystem für die
Crowdsourcing-
basierte Erkennung
von über digitale
Plattformen
verbreiteter Desinformation
(noFake)
1,31 12/2021 -
11/2024
Ruhr-Universität
Bochum
(Verbundkoordinator), Technische
Universität Dortmund,
CORRECTIV gGmbH
Essen, Technische
Universität Berlin
Ziel des Projekts ist die Entwicklung eines
Assistenzsystems zur Unterstützung von Crowdworkern, um
Desinformation schnell zu erkennen.
BMFTR Forschung Agil -
Erkennen und Bekämpfung
von digitalen
Desinformations-kampagnen
Plattform-
übergreifende Identifikation,
Überwachung und
Modellierung von
Verbreitungsmustern
von Desinformation
(NOTORIOUS)
1,14 10/2021 -
09/2024
Hochschule für
Angewandte
Wissenschaften Hamburg
(Verbundkoordinator),
Leibniz-Institut für
Medienforschung | Hans-
Bredow-Institut, Hamburg,
Institute for Strategic
Dialogue gGmbH,
Berlin
Innerhalb des Projekts wird erforscht, welche Rolle
Prominente in der politischen Kommunikation und beim
Verbreiten von Desinformation in sozialen Medien
spielen.
BMFTR Forschung Agil -
Erkennen und Bekämpfung
von digitalen
Desinformations-kampagnen
Trainingsansatz zur
Vermittlung von
Maßnahmen zur
Prävention digitaler
Desinformationskampagnen (PRE-
VENT)
1,84 01/2022 -
12/2024
Universität Duisburg-
Essen
(Verbundkoordinator), Universität
Paderborn, Universität zu
Köln, Eberhard Karls
Universität Tübingen,
Virtimo AG, Berlin
Das Ziel des Projekts ist es, Ämter, Behörden und
Organisationen zu befähigen, vorsätzlichen
Manipulationen des Meinungsbildes entgegenzuwirken.
BMFTR Forschung Agil -
Erkennen und Bekämpfung
von digitalen
Desinformations-kampagnen
VERIfication through
Trusted ASsociation
(VERITAS)
3,2 01/2022 -
12/2024
Fraunhofer FOKUS,
Berlin
(Verbundkoordinator), Trustami
GmbH, Berlin,
Ubermetrics Technologies
GmbH, Berlin
Ziel des Vorhabens ist es, mit Künstlicher Intelligenz
Desinformation zu Gesundheitsthemen zu erkennen
und zu bekämpfen.
Seite 4 von 9
Ressort Programm Titel
Fördervolumen
(in Mio.
EUR)
Laufzeit Trägerinstitution Zielsetzung
BMFTR Rahmenprogramm der
Bunderegierung
„Forschung für die zivile
Sicherheit“
Erkennung KI-
basierter
Sprachsynthese und
Stimmverfremdung
(SpeechTrust+)
1,1 01.01.2022 -
31.12.2024
Fraunhofer-Institut für
Digitale
Medientechnologie (IDMT)
Ziel ist es, mittels KI-basierter Technologien
Sprachmanipulationen zu erkennen und Beweismittel auf
Authentizität hin zu prüfen. Mit der angestrebten Lösung
sollen Ermittlungsbehörden in die Lage versetzt
werden, „Deepfakes“ schneller zu entlarven und
Beweismittel auf Authentizität hin zu prüfen.
BMFTR Rahmenprogramm der
Bunderegierung
„Forschung für die zivile
Sicherheit“
Muster und
Dynamiken von
Verschwörungstheorien und
rechtsextremen
Ideologien in
Krisenzeiten (NEOVEX)
1,8 01.01.2022 –
31.12.2024
Institut für
Friedensforschung und
Sicherheitspolitik an der
Universität Hamburg
(IFSH)
Ziel des Vorhabens NEOVEX ist es,
Verschwörungserzählungen und rechtsextreme Ideologien über einen
Zeitraum von 15 Jahren aufzuzeigen, Strategien der
Verbreitung verschwörungstheoretischer und
rechtsextremer Inhalte zu beschreiben und das koordinierte
Verhalten gewaltaffiner Akteurinnen und Akteure im
virtuellen Raum zu analysieren.
BMFTR Rahmenprogramm der
Bunderegierung
„Forschung für die zivile
Sicherheit“
Nutzerzentrierte KI-
basierte Erkennung
von Fake News und
Fehlinformationen
(NEBULA)
1,7 01.07.2022 –
30.06.2025
TU Darmstadt,
Fachbereich Informatik,
Wissenschaft und
Technik für Frieden
und Sicherheit
(PEASEC)
Ziel des Projekts NEBULA ist es, eine
nachvollziehbare und nutzerorientierte Identifizierung von Fake
News und Fehlinformationen auf Basis von Methoden
der künstlichen Intelligenz zu ermöglichen. Einerseits
sollen Bürgerinnen und Bürger mittels digitaler
Unterstützungswerkzeuge selbst zur Überprüfung von
Informationen befähigt werden. Andererseits sollen
Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben ein
aktuelles Lagebild über existierende
Fehlinformationen erhalten.
BMFTR Rahmenprogramm der
Bunderegierung
„Forschung für die zivile
Sicherheit“
Videoanalyse mit
Hilfe künstlicher
Intelligenz zur
Detektion von falschen
und manipulierten
Identitäten (FAKE-
ID)
2,5 01.05.2021-
31.10.2024
Bundesdruckerei
GmbH
In FAKE-ID sollen Angriffsmöglichkeiten und
Fälschungen von Bildern und Videos untersucht und eine
Softwareplattform zu ihrer Identifizierung mit Hilfe von
KI entwickelt werden. Die Ergebnisse fließen in eine
rechtskonforme und an ethischen Leitlinien orientierte
Entscheidungsunterstützung für Sicherheits- und
Justizbehörden ein. Mit dieser können Hinweise auf
Fälschungen in Bild- und Videodaten von
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern überprüft werden.
Seite 5 von 9
Ressort Programm Titel
Fördervolumen
(in Mio.
EUR)
Laufzeit Trägerinstitution Zielsetzung
BMFTR - DATIPilot - Sprint -
SaM-fake: Robuste
Signatur
audiovisueller Medien gegen
(deep) fakes
0,316 01.07.2024 -
31.12.2025
Hochschule für
Angewandte Wissenschaften
Hamburg - Fakultät Life
Sciences - Forschungs-
und Transferzentrum
CyberSec und CHAINSTEP
GmbH
Ziel dieses Projekts ist die Entwicklung und
Bereitstellung von FACTSBot (engl. Fake Article
Classification and Truth Screening Bot ), ein
benutzerfreundliches System zur KI-gestützten Detektion,
Validierung und Bewertung maschinell generierter
Inhalte für die Identifikation von Fehlinformationen in
Nachrichten- und Informationsseiten. Das Ziel ist der
Schutz der digitalen Integrität und die langfristige
Förderung von ethischem Verhalten im digitalen
Raum.
BMFTR - RUBIN - news-
polygraph -
Verbundvorhaben:
MOVERA -
Multimodal Orchestration
for Media-Content
Verification
9,701 01.05.2023 -
30.04.2026
Verbund aus:
neurocat GmbH
Fraunhofer-Institut für
Digitale
Medientechnologie, Ubermetrics
Technologies GmbH,
Crowdee GmbH,
Deutsches
Forschungszentrum für Künstliche
Intelligenz GmbH,
transfermedia GmbH,
Intapp Germany GmbH,
Deutsche Welle,
Rundfunk Berlin-
Brandenburg,
Technische Universität
Berlin
Ziel des Projektes ist die Entwicklung KI-basierter
Technologielösungen, die im ersten
Umsetzungsschritt der Medienbranche eine frühzeitige
Erkennung von gefälschten Inhalten bzw.
Falschinformationen ermöglichen. Das System soll nicht nur intuitiv,
transparent und zugleich zeitsparend in der
Anwendung sein, sondern auch das breite Bedarfsspektrum
von PR-Agenturen und Unternehmen bis hin zu
öffentlichen Einrichtungen, Versicherungen oder
Ermittlungsbehörden bedienen können.
Seite 6 von 9
Ressort Programm Titel
Fördervolumen
(in Mio.
EUR)
Laufzeit Trägerinstitution Zielsetzung
BMFTR - DATIPilot - Sprint -
FACTSBot: Ein
System zur KI-
gestützten Detektion,
Validierung und
Bewertung maschinell
generierter Inhalte für
die Identifikation von
Fehlinformationen
0,299 01.10.2024 -
30.09.2025
DEFINE MEDIA
GMBH und
Hochschule der Medien
Stuttgart - Institut für
Angwandte Künstliche
Intelligenz
Das Ziel der des Projektes besteht in der Erstellung
einer Software im Vorserienstatus zur Echtzeitsignatur
von audiovisuellen Medien. Diese Signatur wird dann
zur Verwendung in Community-Software (Messenger)
open source zur Verfügung gestellt, um Bild- und
Tonnachrichten auf Manipulationsfreiheit zu verifizieren.
Eine kommerzielle Version bietet darüber hinaus die
Möglichkeit, zerstörte oder manipulierte
Wasserzeichen wiederzufinden, um so modifizierte Medien
beispielsweise durch generative KI-Systeme zu
identifizieren.
BMFTR - Projekt „SensipoV-
Sensibilisierung für
politische
Voreingenommenheit im
Umgang mit
wissenschaftlicher Evidenz
als Herausforderung
für die
Wissenschaftskommunikation“
0,592 01.11.2023 -
31.10.2026
Friedrich-Schiller-
Universität Jena
Die geplanten Projektergebnisse stellen auch eine
mögliche Grundlage für die Entwicklung von
Interventionsmaßnahmen gegen Desinformation dar. Neben
wissenschaftlichen Outputs gehört hierzu u.a. ein Tool
zur Selbsttestung politischer Voreingenommenheit.
BMFTR - "INDI - Informiert
durch Influencer?“
0,563 01.01.2024 -
31.12.2026
Universität Bremen Das Projekt setzt es sich zum Ziel, die digitale
Mediennutzung junger Menschen in Deutschland
hinsichtlich des Themenkomplexes Klimawandel
systematisch quantitativ zu untersuchen. Dabei schließt es
Desinformation und Hate Speech als Phänomene der
Kommunikation in Social Media Diskursen mit ein.
Seite 7 von 9
Ressort Programm Titel
Fördervolumen
(in Mio.
EUR)
Laufzeit Trägerinstitution Zielsetzung
BMFTR - Projekt „KoKoKomm
- Über Geschlecht
und Gender streiten.
Konflikt und
Konsens als
Herausforderung der
Wissenschaftskommunikation“
0,771 01.11.2023 -
31.10.2026
Verbund zwischen
Universität Tübingen,
Karlsruher Institut für
Technologie
(Universitätsaufgabe) und Leibniz Institut
für Deutsche Sprache
(IDS) Mannheim
Das Projekt KoKoKom beschreibt zunächst, wie
Wissen in polarisierten Debatten als Common
Ground geteilt und bearbeitet oder bewusst
zerstört wird. Dies schließt Aspekte der bewussten
Desinformation mit ein.
BMFTR - Projekt „StraKoSim
– Strategische
Kommunikation der
Unsicherheit von
Simulationsmodellen“
0,8 01.12.2023 -
30.11.2026
Verbund zwischen
Rheinland-Pfälzische
Technische Universität
Kaiserslautern-Landau (RPTU)
und Universität des
Saarlands (UdS)
Das Verbundprojekt befasst sich mit der
öffentlichen Kommunikation über wissenschaftliche
Modellierungen und Simulationen im Kontext
komplexer gesellschaftlich-wissenschaftlicher
Problemlagen (Covid-19 Pandemie,
Energieversorgungssicherheit, Biodiversität) sowie deren Einfluss auf
politische Entscheidungsfindung. StraKoSim befasst
sich folglich mit der möglichen gezielten
Desinformation durch Interpretation von
Simulationsmodellen.
BMFTR - „Dis_Ident:
Desinformation und
Identitätskonstruktion in
der demokratischen
Gesellschaft.
Analoge wie digitale
Radikalisierungsprozesse und die
Zunahme des
Antisemitismus unter
Jugendlichen nach
dem 7. Oktober
2023“.
8,974 15.12.2024 -
31.12.2028
Mansour-Initiative für
Demokratieförderung und
Extremismusprävention
(MIND) gGmbH
Ziel des Vorhabens sind Entwicklung und
Umsetzung einer Bildungs- und Präventionsstrategie
gegen israelbezogenen Antisemitismus und
islamistische Denkmuster bei Jugendlichen.
Seite 8 von 9
Ressort Programm Titel
Fördervolumen
(in Mio.
EUR)
Laufzeit Trägerinstitution Zielsetzung
BMFTR BMFTR-Förderrichtlinie
„Aktuelle und
historische Dynamiken von
Rechtsextremismus und
Rassismus“
Radikalisierung
durch
Verschwörungsideologien.
Auswirkungen auf
den sozialen
Nahraum als
Herausforderung für die
Bildungs- und
Beratungsarbeit (RaisoN)
1,12 01.01.2023 -
30.06.2026
Technische
Hochschule Köln,
Universität zu Köln
Zu den Zielen des Projekts „RaisoN“ gehören die
Erforschung der Auswirkungen von völkisch-autoritär
orientierten Verschwörungsideologien auf den sozialen
Nahraum, die Identifikation von Bildungs- und
Beratungsbedarfen und die Entwicklung von Materialien für
die Bildungs- und Beratungspraxis.
BMFTR BMFTR-Förderrichtlinie
„Aktuelle Dynamiken
und Herausforderungen
des Antisemitismus“
(2021)
Entwicklung,
Implentierung und
Evaluierung eines
Multiplikatorentrainings zur
Bekämpfung
antisemitischer Hassrede
auf den sozialen
Medien junger
Menschen (RESPOND)
1,234 01.08.2021 -
31.12.2025
Touro College Berlin
gGmbH; Universität
Potsdam; FH
Bielefeld; Jüdische
Gemeinde zu Berlin
(Praxispartner)
Das Verbundvorhaben RESPOND! verfolgt das Ziel,
eine Gegenstimme zur Bekämpfung antisemitischer
Hassrede im deutschsprachigen Netz für junge
Menschen zu entwickeln. Dafür werden zunächst die
Manifestationsformen von Antisemitismus in den sozialen
Medien sowie die Vulnerabilitäten und Kompetenzen
junger Menschen im Umgang damit analysiert. Darauf
aufbauend wird das RESPOND!-
Multiplikatorentraining zur Entwicklung eines medienkompetenten
Umgangs mit antisemitischer Hassrede im Netz
entwickelt, implementiert und evaluiert.
BMFTR Richtlinie vom
08.04.2021 zur
Förderung von internationalen
Forschungsverbünden
zum Thema
„Transformationen: Soziale und
kulturelle Dynamiken im
digitalen Zeitalter“
„Transformations:
Social and cultural
dynamics in the digital
age“ im Rahmen des
ERA-NET Cofunds
CHANSE
Researching
Europe, Digitalisation
and Conspiracy
Theories (REDACT)
0,378 01.11.2022 -
31.10.2025
Eberhard Karls
Universität Tübingen
Das Projekt ist Teil eines Verbunds, der
Verschwörungstheorien im Vereinigten Königreich, im Baltikum,
im Balkan, in der Slowakei und Polen sowie
Deutschland, Österreich und der Schweiz untersucht. Das vom
BMFTR geförderte Projekt konzentriert sich auf den
deutschsprachigen Raum. Es wird erforscht, wie
verschwörungstheoretische Kommunikation auf
verschiedenen Plattformen funktioniert, aus welchen
internationalen Quellen sich die deutschsprachigen
Verschwörungsnarrative speisen und inwiefern die spezifischen
Bedingungen der Plattformen Weltsicht und Identität
der User beeinflussen.
Seite 9 von 9
Ressort Programm Titel
Fördervolumen
(in Mio.
EUR)
Laufzeit Trägerinstitution Zielsetzung
BMFTR Richtlinie zur Förderung
von Projekten zum
Thema
„Gesellschaftliche Auswirkungen der
Corona-Pandemie −
Forschung für
Integration, Teilhabe und
Erneuerung“
Konsens und
Polarisierung während der
COVID-19-
Pandemie. Eine
automatisierte Analyse der
Meinungsdynamiken
auf Twitter
(KoPoCoV)
0,539 01.02.2023 -
31.01.2026
Johannes Gutenberg-
Universität Mainz;
Technische Universität
Darmstadt
Ziel des Forschungsprojekts KoPoCoV ist es,
Konsens und Polarisierung in den Positionen
unterschiedlicher gesellschaftlicher Gruppen (Wissenschaft,
Politik, Medien, Bevölkerung) zu den Maßnahmen zur
Bekämpfung der COVID-19-Pandemie im sozialen
Netzwerk X (ehemals Twitter) zu messen. Dabei sollen
Meinungsäußerungen mithilfe von Methoden aus dem
Bereich des Natural Language Processing (NLP)
automatisiert erfasst und Meinungsdynamiken mithilfe
zeitreihenanalytischer Verfahren statistisch modelliert
werden, um Ursachen und Entwicklungen
gesellschaftlicher Spaltungsprozesse zu erkennen.
BMBFSFJ Bundesprogramm
"Demokratie leben!"; Hier:
Gesamtfördersumme
der Projekte mit Bezug
zum Themenkomplex
"Desinformation" in der
2. Förderperiode von
"Demokratie leben!"
Entwicklung einer
Bundesarbeitsgemeinschaft gegen
Hass im Netz (2022-
2023)/
Bundesarbeitsgemeinschaft
gegen Hass im Netz
(2024)
1,282 15.08.2022 -
31.12.2024
Das Nettz Nachzeichnung von Debattenströmen im Netz
Machine Against the Rage im Rahmen des öffentlich
zugänglichen Reports Machine Against the Rage
BMBFSFJ Bundesprogramm
"Demokratie leben!"; Hier:
Gesamtfördersumme
der Projekte mit Bezug
zum Themenkomplex
"Desinformation" in der
3. Förderperiode von
"Demokratie leben!"
Netzwerk gegen
Hass im Netz und
Desinformation
0,425 01.01.2025 -
31.12.2025
CRI - Civic Research
and Innovation
gGmbH
Nachzeichnung von Debattenströmen im Netz im
Rahmen des öffentlich zugänglichen Reports Machine
Against the Rage
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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