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Digitale Diplomatie und Debatten über mögliche Zensur: Der Einsatz von KI und seine Auswirkungen auf die öffentliche Kommunikation

dip / drucksache 25.03.2026 · WP 21 · 21/4955 · Große Anfrage · Original ↗

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Digitale Diplomatie und Debatten über mögliche Zensur: Der Einsatz von KI und seine Auswirkungen auf die öffentliche Kommunikation Deutscher Bundestag Drucksache 21/4955 21. Wahlperiode 25.03.2026 Große Anfrage der Abgeordneten Beatrix von Storch, René Springer, Dr. Malte Kaufmann, Stefan Keuter, Udo Theodor Hemmelgarn, Uwe Schulz, Gerold Otten, Diana Zimmer, Nicole Hess, Dr. Christina Baum, Peter Bohnhof, Ulrich von Zons, Tobias Matthias Peterka, Rainer Galla, Martina Kempf, Thomas Fetsch, Knuth Meyer- Soltau, Stefan Möller, Stephan Brandner und der Fraktion der AfD Digitale Diplomatie und Debatten über mögliche Zensur: Der Einsatz von KI und seine Auswirkungen auf die öffentliche Kommunikation Laut einer neuen Studie der digitalen Bürgerrechtsorganisation Liber-net wurden in den vergangenen Jahren mehr als 330 Organisationen, darunter staatliche Stellen, Nichtregierungsorganisationen (Non-Governmental Organisation – NGOs), Thinktanks, Stiftungen und Universitäten, von der Bundesregierung gefördert und waren an der Überwachung und Steuerung der öffentlichen Debatten beteiligt. Zwischen 2020 und 2024 erhöhte sich demnach das Budget für Programme zur Inhaltskontrolle um das Fünffache. Insgesamt summieren sich laut der genannten Organisation die Ausgaben zwischen 2016 und 2025 auf rund 105,6 Mio. Euro (vgl. https://ngo-fakten.de/deutsches-zensurnetzwerk-auf gedeckt/). Da es keine einheitliche, universell akzeptierte und „messscharfe“ Definition von Desinformation gibt, die in allen Disziplinen, Ländern und Rechtskontexten gleichermaßen verwendet wird, ist eine Abgrenzung zwischen Desinformation und zulässiger, gegebenenfalls kontroverser Meinungsäußerung in der Praxis häufig schwierig. Vor diesem Hintergrund sollten nach Auffassung der Fragesteller Finanzierung und Unterstützung der Bundesregierung zur Bekämpfung von Desinformation kritisch und eng begleitet werden. In den Jahren 2023 und 2024 hat laut oben genanntem Portal das Auswärtige Amt (AA) insgesamt 28 Programme zur Bekämpfung von Desinformation mit insgesamt rund 3,7 Mio. Euro gefördert (vgl. https://liber-net.org/de-funding?_funder=germany s-federal-foreign-office-aa). Im Gegensatz zur Aussage des Ersten Stellvertretenden Sprechers der Bundesregierung Steffen Meyer, in Deutschland finde „keine Zensur“ statt, zieht der Liber-net-Chef Andrew Lowenthal aus dieser Studie den Schluss, dass Deutschland einen Zensurkomplex aufgebaut habe, der größer sei als alles, was man in den USA gefunden habe. Dieses System erzeuge gesellschaftliche Spaltung, statt sie zu verhindern (vgl. www.n-tv.de/p olitik/Auswaertiges-Amt-widerspricht-Meinungsfreiheit-Kritik-der-USA-articl e25963608.html; www.welt.de/debatte/plus692423a318b978b3b9f56e8e/kamp f-gegen-desinformation-deutschland-hat-einen-zensurkomplex-aufgebaut-der-g roesser-ist-als-alles-was-wir-in-den-usa-gefunden-haben.html). Die Strategie des Kampfs gegen Desinformation hat sich nach Auffassung der Fragesteller zu einem Werkzeug zur Zensur öffentlicher Debatten sowie zur Zensur politischer Abweichler und zur Verfolgung politischer Gegner entwickelt. Im Impulspapier vom Dezember 2019 des Nationalen Cyber- Sicherheitsrats wird darauf hingewiesen, dass Desinformation „durch einzelne politische Parteien und andere politisch orientierte Organisationen“ innerhalb Deutschlands verbreitet werde – „weit überwiegend mit rechtsradikalem Hintergrund.“ Maßnahmen dazu sollen unter anderem sein, dass „anders formulierte, aber inhaltsgleiche Inhalte entfernt“ werden müssen und dass Desinformationen sowie ihre Verbreitungswege „erkannt, gekennzeichnet, gesperrt und gelöscht werden können“ (vgl. www.forschung-it-sicherheit-kommunikationssyst eme.de/dateien/forschung/2019-11-impulspapier-willensbildung_desinformatio n.pdf, S. 4). Ein einschlägiges Beispiel hierfür ist für die Fragesteller die Tätigkeit von Polisphere: Als unabhängiges Beratungsnetzwerk, das sich auf politische Kommunikation, Desinformation und Wahlprozesse spezialisiert hat, arbeitet Polisphere eng mit dem Auswärtigen Amt (als Mittelgeber und Projektpartner) und dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz zusammen, nicht nur, um Desinformation und Informationsmanipulation im Kontext von Wahlen im Ausland zu analysieren, sondern auch, um die „TikTok-Kommunikation der relevanten Accounts der AfD im Vorlauf der Europawahl 2024“ zu untersuchen (vgl. https://polisphere.eu/projekte). Ein weiteres Beispiel hierfür ist das Institute for Strategic Dialogue (ISD), das auch durch mehrere Bundesministerien, einschließlich des Auswärtigen Amts, gefördert wurde. Es beobachtet seit Jahren gezielt den Aufstieg der AfD und untersucht Themen wie zum Beispiel „rechtsextreme Hassrede in Deutschland“, „das alternative Online-Ökosystem der extremen Rechten in Deutschland“ sowie die Frage, „ob ein Verbot rechtsextremer Gruppen auf etablierten Plattformen zu einer Verlagerung ihrer Anhänger auf alternative Plattformen führt“ (vgl. www.isdglobal.org/isd-germ any/). Welche Rolle die Bundesregierung bei solchen Projekten spielt, die gezielt darauf abzielen, die AfD zu stigmatisieren und Zensur gegenüber dem politischen Gegner zu betreiben, sollte nach Auffassung der Fragesteller kritisch beobachtet werden, um den Missbrauch staatlicher Mittel im Sinne des politischen Machtkampfs zu vermeiden. Ferner soll geklärt werden, ob das Auswärtige Amt seine Ziele erreichen wird, wenn „Entscheidungen und Handlungsempfehlungen noch stärker […] durch Künstliche Intelligenz und Data Analytics getroffen und entsprechend begründet“ werden (vgl. www.auswaertiges-amt.de/resource/blob/2504934/b3c1bcb0e 194ae750edcdc90ae4497e9/digitalisierungsstrategie-data.pdf, S. 32). Wir fragen die Bundesregierung:  1. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Nutzung von Künstlicher Intelligenz (KI) durch die Regierungen anderer Staaten vor, „um unliebsame Meinungen oder Weltanschauungen in den Sozialen Medien zu entfernen und die Urheber zu sanktionieren“ (vgl. www.auswaerti ges-amt.de/de/aussenpolitik/sicherheitspolitik/cyber-aussenpolitik/270291 8-2702918, bitte die betroffenen Staaten benennen)?  2. Beabsichtigt das Auswärtige Amt oder eine andere Bundesbehörde, im Zusammenhang mit den US-Halbzeitwahlen 2026 ein Monitoring bzw. eine Analyse von Desinformationen durchzuführen, vergleichbar mit Maßnahmen im Umfeld der US-Präsidentschaftswahl 2024, um Desinformationen zu erkennen und auszuwerten, und wenn ja, welche externen Firmen, Einrichtungen oder NGOs werden hierfür beauftragt und gefördert (bitte jeweils nach Projekttitel, Zweck, Zeitraum, Auftrags- bzw. Fördersumme aufschlüsseln, wenn nein, bitte begründen)?  3. Beabsichtigt das Auswärtige Amt, im Zusammenhang mit den Wahlen im Jahr 2026 in den folgenden Staaten Maßnahmen zum Monitoring und/ oder zur Analyse von Desinformation sowie ausländischer Einflussnahme durchzuführen oder zu finanzieren in a) Ungarn, b) Bulgarien, c) Brasilien, d) Kolumbien, e) Israel, und wenn ja, welche Behörden sowie externen Firmen, Institute oder NGOs werden jeweils beauftragt bzw. eingebunden (bitte jeweils nach Projekttitel, Zweck, Art der Beauftragung, Fördersumme, Förderzeitraum sowie ggf. zugehörigem Haushaltstitel aufschlüsseln, wenn nein, bitte begründen)?  4. Hat das Auswärtige Amt Kenntnis davon, dass die US-Regierung die bisherige Kooperation zur Bekämpfung von Desinformation beendet bzw. gekündigt hat, nachdem nach Medienberichten der US-Außenminister Marco Rubio im August 2025 US-Botschaften über die Kündigung unterrichtet haben soll (vgl. www.spiegel.de/politik/propaganda-aus-russland-u nd-china-usa-kuendigen-kooperation-bei-bekaempfung-von-desinformatio n-a-c1178990-4ddf-4849-bd18-37d929c0f864), und wenn ja, seit wann liegt dem Auswärtigen Amt diese Kenntnis vor, und auf welchem Weg wurde es hierüber informiert?  5. Hat sich die Bundesregierung eine eigene Auffassung gebildet zu der Entscheidung der US-Regierung, die Kooperation zur Bekämpfung von Desinformation zu beenden bzw. aufzukündigen, wenn ja, wie lautet diese, und welche konkreten Auswirkungen erwartet sie hierdurch ggf. auf die Zusammenarbeit mit den USA in diesem Bereich bilateral sowie in multilateralen Formaten (insbesondere EU, G7 und NATO)?  6. Welche Maßnahmen, Projekte, Einzelvorhaben zur Bekämpfung von Desinformation werden seit 2017 durch die Bundesregierung, insbesondere das Auswärtige Amt, in Kooperation mit der US-Regierung gefördert, beauftragt oder anderweitig unterstützt (bitte jeweils nach Projekttitel, Zweck, beteiligtem Partner, insbesondere US-Behörde, Art der Unterstützung, Fördersumme und Zeitraum aufschlüsseln)?  7. Ist der Bundesregierung bekannt, dass die Initiative Save Social eine Petition veröffentlicht hat, welche u. a. von der HateAid gGmbH (Zuwendungsempfängerin des Bundes) unterstützt wird und die Beendigung der offiziellen Nutzung der Plattform X sowie eine konsequente Anwendung und Durchsetzung einschlägiger EU-Rechtsakte gegenüber US- amerikanischen Plattformen fordert (vgl. https://savesocial.eu/wp-content/ uploads/2025/12/Petition-X-Final.pdf), und wenn ja, beabsichtigt die Bundesregierung, die in der Petition erhobenen Forderungen im Falle einer hinreichenden Zahl von Mitzeichnungen zu unterstützen?  8. Beobachtet und oder analysiert die Bundesregierung, insbesondere das Auswärtige Amt, die Verbreitung, Entwicklung und Herstellung von Desinformation im Ausland bzw. mit Auslandsbezug sowie deren Auswirkungen in Deutschland bzw. den Zielländern? a) Wenn ja, welche Behörden sowie externen Firmen, Institute oder NGOs werden jeweils beauftragt bzw. eingebunden (bitte jeweils nach Projekttitel, Zweck, Art der Beauftragung, Fördersumme, Zeittraum aufschlüsseln)? b) Wenn ja, welche wesentlichen Erkenntnisse und Ergebnisse hat die Bundesregierung aus diesen Beobachtungen und Analysen abgeleitet (bitte zusammenfassend darstellen und ggf. nach Ländern bzw. Regionen differenzieren)?  9. Beabsichtigt das Auswärtige Amt, die Förderung von Projekten deutscher Auslandsvertretungen zur Stärkung der Resilienz gegen Desinformation und Propaganda sowie zur strategischen Kommunikation zu intensivieren (vgl. Bundestagsdrucksache 20/13819, Anlage 11), und wenn ja, für welche Auslandsvertretungen bzw. Projekte sind Fördermittel vorgesehen (bitte jeweils nach Auslandsvertretung, Projekttitel, Zweck, Fördersumme und Zeitraum aufschlüsseln, wenn nein, bitte begründen)? 10. Wie bewertet die Bundesregierung die im Impulspapier der Wissenschaftlichen Arbeitsgruppe des Nationalen Cyber-Sicherheitsrats dargestellten Maßnahmenansätze, nach denen Desinormation und ihre Verbreitungswege „erkannt, gekennzeichnet, gesperrt und gelöscht“ werden sollen (vgl. www.forschung-it-sicherheit-kommunikationssysteme.de/dateien/forschu ng/2019-11-impulspapier-willensbildung_desinformation.pdf, S. 4)? Welche Teile dieser Maßnahmen hält die Bundesregierung ggf. für rechtlich zulässig und praktisch umsetzbar und welche nicht? 11. Beabsichtigt die Bundesregierung, im Rahmen ihrer Zuständigkeiten Maßnahmen gegenüber in- und ausländischen Medienangeboten, Sendungen oder Social-Media-Konten zu ergreifen oder zu veranlassen, die als Verbreitungswege von Desinformationen bzw. koordinierter ausländischer Einflussnahme identifiziert werden (wenn ja, bitte nach Maßnahmenart und zuständiger Stelle aufschlüsseln), und wenn nein, welche alternativen Maßnahmen ergreift die Bundesregierung zur Eindämmung von Desinformation und ausländischer Einflussnahme (bitte jeweils nach Maßnahmenart, Zuständigkeit, Fördersumme und Förderzeitraum aufschlüsseln)? 12. Welche Bundesministerien, nachgeordneten Behörden und sonstigen staatlichen Stellen haben in den letzten fünf Jahren Projekte, Forschungs- oder Beratungsleistungen des Netzwerks Polisphere finanziell unterstützt (bitte jeweils nach Fördergeber, Projekttitel, Art der Förderung/Beauftragung, Fördersumme, Zeitraum und Zweck aufschlüsseln)? 13. Wurde Polisphere im Vorfeld der Wahl zum EU-Parlament am 9. Juni 2024 durch Bundesministerien, nachgeordnete Behörden oder sonstige staatliche Stellen finanziell gefördert, beauftragt oder anderweitig unterstützt, um eine Analyse der TikTok-Kommunikation relevanter AfD- Accounts durchzuführen (vgl. www.canva.com/design/DAGDQF14yIE/gi WE96Sf1YFV4DIDKhpUdQ/edit; wenn ja, bitte jeweils Fördergeber, Fördersumme, Art der Leistung, also Sach- und Personalleistungen, Zeitraum und Zweck auflisten)? a) Wenn ja, aus welchen Gründen wurde die Analyse auf Inhalte bzw. Accounts der AfD fokussiert und nicht in gleicher methodischer Tiefe auf relevante Inhalte bzw. Accounts anderer Parteien angewandt? b) Wenn ja, welche Datenquellen, Auswahlkriterien und Methoden wurden verwendet (bitte jeweils Zeitraum, Definition „relevante Accounts“, Erhebung, berücksichtigte Inhalte angeben)? 14. Welche Bundesministerien, nachgeordneten Bundesbehörden sowie Landesregierungen haben seit 2017 Untersuchungen, Analysen oder Studien des ISD finanziell gefördert oder unterstützt (bitte jeweils nach Fördergeber, Projekttitel, Art der Förderung, Fördersumme, Förderzeitraum sowie Zweck aufschlüsseln)? 15. In welcher Höhe hat das Auswärtige Amt das „Digital Policy Lab (DPL)“ des ISD im Zeitraum November 2020 bis 2023 gefördert (bitte jeweils nach Projekttitel, Art der Förderung, Beauftragung, Fördersumme, Förderzeitraum sowie Zweck aufschlüsseln; vgl. www.isdglobal.org/digital-polic y-lab/)? 16. Wurden aus den DPL-Leistungen explizit Folgeaufträge oder Maßnahmen gegen konkrete Accounts bzw. Medien (z. B. Löschersuchen, Warnungen, Sperrungen, Plattform-Kooperationen) abgeleitet oder Informationen an Dritte (z. B. Plattformen, Behörden, EU-Institutionen) weitergegeben, wenn ja, bitte jeweils betroffene Accounts/Medien, Art der Maßnahmen, Ergebnis, Zeitraum angeben)? 17. Haben das Auswärtige Amt, andere Bundesministerien oder staatliche Stellen die Studie „Bewertung der Manipulation und Einmischung ausländischer Informationen bei den Bundestagswahlen 2025 in Deutschland“ des ISD finanziell gefördert oder unterstützt (vgl. www.isdglobal.org/ isdpublications/country-report-assessment-of-foreign-information-manipulati on-and-interference-fimi-in-the-2025-german-federal-election/; wenn ja, bitte jeweils nach Fördergeber, Art der Förderung bzw. Unterstützung, Fördersumme, Förderzeitraum sowie Zweck aufschlüsseln)? 18. Wurden aus der Studie des ISD Folgenmaßnahmen (z. B. Plattformkooperationen, Löschersuchen, Warnungen gegen ausländische Einflussnahme) abgeleitet (wenn ja, bitte Details angeben)? 19. Haben das Auswärtige Amt, andere Bundesministerien (ausgenommen das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz) oder sonstige Stellen des Bundes das Projekt „Radikalisierung in rechtsextremen Online-Subkulturen entgegentreten“ des ISD gefördert oder unterstützt (wenn ja, bitte jeweils nach Fördergeber, Art der Förderung/ Unterstützung, Fördersumme, Förderzeitraum sowie Zweck aufschlüsseln; vgl. https://isdgermany.org/projekt-bmj/)? 20. Wurden Ergebnisse des Projekts „Radikalisierung in rechtsextremen Online-Subkulturen entgegentreten“ des ISD für staatliche Maßnahmen (z. B. Prävention, Plattform-Kooperationen, Strafverfolgung) genutzt, wenn ja, bitte Details angeben (vgl. https://isdgermany.org/projekt-bmj/)? 21. Welche Erkenntnisse aus dem in den Fragen 19 und 20 genannten Projekt liegen der Bundesregierung zur Beobachtung „transnationaler Netzwerke“ rechtsextremer Online-Subkulturen vor (bitte Plattformen, grenzüberschreitende Verbindungen, betroffene Länder/Regionen sowie abgeleitete Maßnahmen angeben; vgl. https://isdgermany.org/projekt-bmj/)? 22. Welche Projekte, Initiativen, Forschungsarbeiten oder Dienstleistungen hat das Auswärtige Amt in den vergangenen fünf Jahren bei der Democracy Reporting International gGmbH gefördert (bitte jeweils nach Projekttitel, Art der Unterstützung, Fördersumme, Förderzeitraum und Zweck aufschlüsseln; vgl. https://liber-net.org/de-censorshipnetwork/democracy-r eporting/)? 23. Hat die Bundesregierung die Alliance4 Europe gGmbH in den vergangenen fünf Jahren finanziell gefördert oder unterstützt (wenn ja, bitte nach Fördergeber, Projekttitel, Art der Unterstützung, Fördersumme, Förderzeitraum und Zweck aufschlüsseln)? 24. Hat die Bundesregierung das Projekt „Information Defence Alliance“ von Alliance4 Europe (gefördert durch das Außenministerium der Republik Polen) unterstützt, das darauf abzielt, „Einflussoperationen zu überwachen und abzuschwächen“, die auf Frankreich, Italien, Deutschland, Moldawien, Rumänien, die Slowakei und die belarussische Diaspora abzielten (wenn ja, bitte jeweils nach Art der Unterstützung, Zeitraum und Zweck aufschlüsseln; vgl. https://alliance4europe.eu/cdn-old)? 25. Wurden im Rahmen der Durchführung des Projekts „Information Defence Alliance“ deutschen Stellen zuzuordnende Infrastrukturen/IT-Systeme (insbesondere Frühwarnsysteme) der Republik Polen bzw. polnischen politischen oder staatlichen Stellen zur Nutzung oder zum Zugriff zur Verfügung gestellt, und wenn ja, welche Infrastrukturen und Systeme? 26. Hat die Bundesregierung im Zusammenhang mit dem Projekt „Information Defence Alliance“ bei Alliance4 Europe Dienstleistungen beauftragt und/oder abgenommen, insbesondere den Zugang zu „Social-Listening- Tools“ sowie die „Erstellung von Abfragen zu Narrativen und Bedrohungsakteuren“ (vgl. https://alliance4europe.eu/cdn-old; und wenn ja, bitte die Art der Dienstleistungen, Zeitraum und Zweck angeben)? 27. Zu welchen Zwecken und in welcher Höhe hat das Auswärtige Amt im Jahr 2020 die US-NGO Counter Extremism Project (im Folgenden CEP) zur Erstellung der Studie „Gewaltorientierter Rechtsextremismus und Terrorismus – Transnationale Konnektivität, Definitionen, Vorfälle, Strukturen und Gegenmaßnahmen“ gefördert, (bitte Zweck, Fördersumme und Zeitraum angeben; vgl. www.counterextremism.com/de/node/140)? 28. Aus welchen Gründen lag die Analyse der in Frage 27 genannten Studie zur rechtsextremen Bewegung in den USA im Interesse des Auswärtigen Amts? Wurde diese Analyse innerhalb der Bundesregierung genutzt oder an andere Ressorts weitergeleitet? 29. Welche konkreten Handlungsempfehlungen hat die Bundesregierung daraus berücksichtigt oder übernommen, und welche konkreten Maßnahmen bzw. transnationalen Aktivitäten wurden daraufhin ergriffen (vgl. Frage 28)? 30. Hat das Auswärtige Amt weitere Studien, Veranstaltungen oder den Betrieb des Berliner Büros der CEP gefördert oder unterstützt (vgl. Frage 29; wenn ja, bitte jeweils nach Projekttitel, Art der Unterstützung, Fördersumme, Förderzeitraum und Zweck aufschlüsseln)? 31. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der CEP, wonach die italienische Regierungspartei Lega eine extremistische Partei sei, und wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus für die deutsch-italienischen Beziehungen (bitte begründen; vgl. www.counterextremism.com/content/ european-ethno-nationalist-and-white-supremacy-groups)? 32. Hat sich die Bundesregierung eine Auffassung dazu gebildet, welche Parteien oder Bewegungen in anderen Staaten extremistisch sind (wenn ja, diese bitte mit Begründung angeben)? 33. Welche wichtigen politischen Ereignisse und Wahlen wurden seit 2024 im Rahmen des vom Auswärtigen Amt geförderten Projekts „Disrupt Disinfo“ von der Democracy Reporting International gGmbH (im Folgenden DRI) analysiert, und auf welche Länder richtet sich das Projekt (Zielstaaten/Zielregionen; vgl. https://democracy-reporting.org/en/office/EU/public ations/introducing-disrupt-disinfo-networks-a-project-to-counter-cross-pla tform-foreign-information-manipulation-and-interference-fimi-in-the-eu)? 34. Wurden die Schlussfolgerungen des Projekts „Disrupt Disinfo“ innerhalb der Bundesregierung genutzt oder an andere Ressorts weitergeleitet, und wenn ja, welche konkreten Maßnahmen wurden daraus durch die Bundesregierung abgeleitet? 35. Welche weiteren Projekte oder Dienstleistungen (z. B. Parlamentsberatung) hat das Auswärtige Amt seit 2023 ggf. bei der DRI gefördert (bitte jeweils nach Projekttitel, Art der Dienstleistung, Fördersumme, Förderzeitraum und Zweck aufschlüsseln; vgl. Bundestagsdrucksache 20/13819, Anlage 11 sowie https://liber-net.org/de-censorshipnetwork/democracy-re porting/)? 36. Ist der Bundesregierung die Studie „Assessment of Online Risks for the 2021 German Federal Elections“ der DRI zur Bundestagswahl 2021 bekannt, und wurde die Erstellung bzw. Durchführung dieser Studie durch die Bundesregierung gefördert oder unterstützt (wenn ja, bitte nach Fördergeber, Art der Unterstützung, Fördersumme, Förderzeitraum und Zweck aufschlüsseln; vgl. https://web.archive.org/web/20211205163339/, https://beta.democracy-reporting.org/uploads/publication/15221/documen t/dri-report-german-elections-risk-as-60d1e38d7cebb.pdf)? 37. Hat die Bundesregierung die in der in Frage 36 genannten Studie aufgestellte Einschätzung zur Kenntnis genommen, wonach die AfD eine „vom großen Teil der Republikanischen Partei der Vereinigten Staaten vertretene“ Strategie gegen die Briefwahl übernehme, um „die Glaubwürdigkeit der Wahlen zu untergraben“, zur Kenntnis genommen (wenn ja, welche Folgerungen, Maßnahmen oder Handlungsempfehlungen hat die Bundesregierung daraus abgeleitet, berücksichtigt und umgesetzt; vgl. https://we b.archive.org/web/20211205163339/https://beta.democracy-reporting.org/ uploads/publication/15221/document/dri-report-german-elections-risk-as- 60d1e38d7cebb.pdf, S. 8)? 38. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung ggf. seit 2025 ergriffen, um mögliche diplomatische Spannungen mit den USA im Zusammenhang mit EU-Maßnahmen gegenüber US-Hightechunternehmen (z. B. DAS/DMA) zu entschärfen (vgl. www.t-online.de/nachrichten/ausland/eu/ id_101057646/trump-aergert-sich-ueber-eu-gesetze-us-sanktionen-gegen- deutsche.html)? 39. Hat sich die Bundesregierung zur außenpolitische Strategie Dänemarks, einen „Tech Ambassador“ als diplomatische Funktion einzurichten, um den Dialog vor allem mit großen US-Digitalunternehmen zu institutionalisieren, eine eigene Auffassung erarbeitet, und wie lautet diese ggf. (vgl. www.swp-berlin.org/10.18449/2022A27)? Welche Schlussfolgerung zieht sie daraus ggf. für die deutsche Außenpolitik? 40. Umfasst das Mandat des Beauftragten für Digitalisierung, Cyberabwehr, Digital- und Datenpolitik im Auswärtigen Amt (Referate 120 bis 130) ausdrücklich den Auftrag, Beziehungen zu führenden US- Technologieunternehmen, Universitäten sowie weiteren Organisationen, insbesondere im Silicon Valley, aufzubauen und zu pflegen, um internationale technologische Entwicklungen frühzeitig zu erfassen und in die Ausgestaltung deutscher außen- und sicherheitspolitischer Strategien einzubeziehen? a) Wenn nein, prüft die Bundesregierung die Einrichtung einer vergleichbaren Funktion (z. B. Tech-Diplomat/Tech-Ambassador)? b) Wenn ja, mit welchen Unternehmen, Universitäten, Thinktanks, Verbänden oder sonstigen Organisationen wurden in den letzten drei Jahren Kontakte/Kooperationen aufgebaut oder gepflegt (bitte jeweils nach Jahr, Institution und Art des Kontakts aufschlüsseln), und welche konkreten Ergebnisse (z. B. Strategiepapiere, Handlungsempfehlungen, Projekte) sind daraus hervorgegangen? c) Haben Vertreter der Bundesregierung sich mit Mitarbeitern der GAFA (Google, Apple, Facebook, jetzt Meta, und Amazon) getroffen, und wenn ja, wann, wer, wo, bei welchen Anlässen und zu welchen Themen (ggf. bitte seit 2017 aufschlüsseln)? d) Welche Aufgaben, Zuständigkeiten und Berichtswege (an wen berichtet der Beauftragte in seiner Funktion) umfasst das Mandat des Beauftragten für Digitalisierung, Cyberabwehr, Digital- und Datenpolitik im Auswärtigen Amt konkret? 41. Setzt die Bundesregierung derzeit im Visumverfahren, im Zusammenhang mit Asylverfahren und bei Grenzkontrollen KI-Systeme (insbesondere die Systeme zur Sicherheitsprüfung, Risikobewertung, Priorisierung oder Plausibilitätsprüfung von Antragstellern/Reisenden) ein? a) Wenn ja, welche KI-Systeme wurden in welchen konkreten Verfahren jeweils genutzt, und welche Behörde ist zuständig? b) Wenn nein, warum nicht? 42. Welche Rolle spielen KI und Data Analytics bei der Erstellung zentraler diplomatischer Handlungsempfehlungen des Auswärtigen Amts (AA‑weit, nicht nur PLAIN/PREVIEW), beispielweise im Kontext des Wiederaufbaus in der Ukraine oder in Syrien? a) Stellt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang sicher, dass die von ihr in die KI eingegebenen Fragen und/oder die von der KI ausgegebenen Antworten nicht in ausländische Rechenzentren und oder in ausländische Massenspeicher gelangen oder von diesen kommen und wenn ja, wie? b) In welchen Organisationseinheiten des AA (Abteilungen, Referate) werden KI‑gestützte Verfahren bzw. Data‑Analytics‑Ansätze zur Erstellung oder Vorbereitung diplomatischer Handlungsempfehlungen eingesetzt? c) Für welche Zwecke bzw. Arbeitsschritte werden KI und Data Analytics konkret genutzt (z. B. Lagebildaufbereitung, Priorisierung von Maßnahmen, Szenarioanalyse, Frühwarnindikatoren, Risikoabschätzungen, Auswertung großer Dokumentenkorpora)? d) Welche Systeme, Tools, Modelle (Eigenentwicklungen, Produkte Dritter, Open‑Source‑Komponenten) werden hierfür eingesetzt und seit wann jeweils? e) Welche Datenquellen (intern, extern) fließen in diese Analysen ein (z. B. diplomatische Berichte, Medienmonitoring, wissenschaftliche Datenbanken), und nach welchen Kriterien werden diese ausgewählt? f) Werden generative KI‑Modelle (z. B. zur Textzusammenfassung, Entwurfsformulierung oder Argumentationsstrukturierung) genutzt, und wenn ja, in welchen Phasen des Erstellungsprozesses von Handlungsempfehlungen? g) Welche Qualitätssicherungs- und Prüfprozesse bestehen (z. B. fachliche Gegenzeichnung, Quellenprüfung), bevor KI‑/ Analytics‑Ergebnisse in Handlungsempfehlungen einfließen? h) Welche Datenschutz- und IT‑Sicherheitsanforderungen gelten (u. a. Schutzbedarfsfeststellung, Umgang mit Verschlusssachen, Protokollierung), und werden dabei Cloud‑Dienste genutzt, und falls ja, wo werden Daten verarbeitet und gespeichert? i) Welche externen Dienstleister bzw. Partner (z. B. Unternehmen, Forschungsinstitute, internationale Organisationen) sind an Entwicklung, Betrieb oder Beratung beteiligt und in welcher Form (Vertrag, Projekt, Rahmenvereinbarung)? j) Welche Kosten sind in den Jahren 2023, 2024 und 2025 für KI‑/ Data‑Analytics‑Vorhaben im AA angefallen (bitte nach Personal, Lizenzen, Dienstleistungen, jeweiliger Infrastruktur aufschlüsseln)? k) Gab es seit 2023 Fälle, in denen KI‑/Analytics‑Ergebnisse im AA nachträglich als fehlerhaft bewertet wurden und zu Korrekturen von Einschätzungen oder Empfehlungen führten, falls ja, wie viele und in welcher Art? 43. Welche Arten von diplomatischen Entscheidungen, Bewertungen oder Empfehlungen dürfen nach Auffassung der Bundesregierung im Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts nicht durch KI-Systeme automatisiert getroffen oder durch KI-Systeme maßgeblich beeinflusst werden, vor dem Hintergrund der Zielsetzung, Entscheidungen und Handlungsempfehlungen „noch stärker als bisher auf Grundlage von Daten, unterstützt durch KI und Data Analytics“ zu treffen (vgl. Digitalisierungsstrategie des Auswärtigen Amts, S. 40: www.auswaertiges-amt.de/resource/blob/25049 34/b3c1bcb0e194ae750edcdc90ae4497e9/digitalisierungsstrategie-dat a.pdf)? a) Welche Risikoanalysen (u. a. Bias, Fehleranfälligkeit/Halluzinationen, Manipulationsrisiken, Anfälligkeit für Desinformationen) und Entscheidungskategorien wurden durchgeführt, und zu welchen Ergebnissen kamen diese? b) Welche Grundsätze legt die Bundesregierung zugrunde, um zu bestimmen, was nicht KI‑gestützt erfolgen darf (z. B. politische Verantwortlichkeit, Völkerrecht, Grundrechte, Ermessensentscheidungen, Auswirkungen auf Leib/Leben/Sanktionen)? 44. Welche Aufsichts- und Kontrollstrukturen (interne Stellen und ggf. externe Aufsicht) sind für die Überwachung des Einsatzes von KI-Systemen im Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts zuständig, und wie ist der aktuelle Stand ihrer Einrichtung bzw. Benennung (vgl. www.auswaertiges-am t.de/de/aussenpolitik/sicherheitspolitik/cyber-aussenpolitik/2703954-270 3954)? 45. Wurde die Plattform PLAIN bei ihrer Entwicklung gezielt darauf ausgelegt, Desinformationen oder „problematische Berichterstattung“ zu erkennen, zu bewerten oder zu priorisieren (vgl. www.auswaertiges-amt.de/de/a ussenpolitik/sicherheitspolitik/cyber-aussenpolitik/2702928-2702928)? a) Wenn ja, welche konkreten Funktionen bzw. Module in PLAIN dienen dieser Erkennung und Bewertung? b) Mit welchen Arbeitsdefinitionen bzw. Kriterien arbeitet PLAIN für „Desinformation“ und „problematische Berichterstattung“ (bitte interne Leitlinien/Definitionen, Kategorienkataloge oder vergleichbare Vorgaben benennen)? 46. Kann PLAIN Daten oder Analyseergebnisse an internationale Partner übermitteln oder diesen einen Zugriff ermöglichen? a) Wenn ja, welche Datenarten unter welchen Bedingungen (Zugriffsrechte, Zweckbindung, Löschfristen) können geteilt werden? b) Mit welchen konkreten Partnern wurde eine solche Teilung bzw. Zugriffserteilung in den letzten fünf Jahren praktiziert (bitte jeweils nach Jahr und Partnerinstitution sowie Art und Umfang der geteilten Daten bzw. Produkte aufschlüsseln)? 47. Welche konkreten Maßnahmen ergreift das Auswärtige Amt ggf., um sicherzustellen, dass PLAIN‑Analysen nicht (direkt oder indirekt) zur Einflussnahme auf Plattformmoderation genutzt werden (z. B. Entfernung, Sperrung, Kennzeichnung, Downranking)? a) Welche Kriterien gelten für Hinweise an Plattformen oder Dritte, wenn PLAIN‑Analysen Inhalte als Desinformationen oder Hassreden einstufen oder nahelegen? b) Welche Kriterien und Grenzen gelten für den Umgang mit Fehlalarmen? 48. Welche Länder werden nach welchen konkreten Kriterien vorausgewählt und im Bereich der Krisenfrüherkennung mittels des Verfahrens des maschinellen Lernens betrachtet (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 20/11281)? 49. Welche Prognosen, Risikoanalysen oder Frühwarnhinweise wurden seit der Inbetriebnahme von PLAIN als Grundlage bzw. Input für das PREVIEW-Portal (PREVIEW: Prediction, Visualization, Early Warning) der Abteilung S (Abteilung für Krisenprävention, Stabilisierung, Friedensförderung und humanitäre Hilfe) im Auswärtigen Amt erstellt bzw. bereitgestellt (vgl. Digitalisierungsstrategie des Auswärtigen Amts, S. 17: www. auswaertiges-amt.de/resource/blob/2504934/b3c1bcb0e194ae750edcdc90 ae4497e9/digitalisierungsstrategie-data.pdf; bitte jeweils nach Jahr, Thema bzw. Region, Analyseart, also Prognose, Risiko, Frühwarnung und Adressatenkreis intern/extern und Verwendungszweck aufschlüsseln sowie, falls hier keine entsprechenden Produkte existieren oder eine Aufschlüsselung nicht möglich ist, bitte begründen und mitteilen, welche aggregierten Angaben ersatzweise gemacht werden können, also Anzahl pro Jahr, Themencluster)? 50. Ist vorgesehen, die Aufgabe „Unterrichtung der Bundesregierung über Entwicklungen im Ausland“ ab 2027 (bzw. spätestens im Jahr 2027) durch datenbasierter Analysen wahrzunehmen, wie in der Digitalisierungsstrategie des Auswärtigen Amts beschrieben (vgl. S. 20; www.auswa ertiges-amt.de/resource/blob/2504934/b3c1bcb0e194ae750edcdc90ae449 7e9/digitalisierungsstrategie-data.pdf; und wenn nein, bitte begründen und einen aktualisierten Zeitplan nennen)? a) Wenn ja, in welchem Umfang und in welchem Format erfolgen diese datenbasierten Unterrichtungen und wie häufig? b) Wenn ja, erfolgt hierzu eine Unterrichtung des Bundestages (z. B. der Ausschüsse), und wenn ja, in welchem Format und mit welchen Einschränkungen (z. B. VS-Einstufung)? c) Wenn ja, welche Abhängigkeiten entstehen von externen Dienstleistern/Tech‑Unternehmen (z. B. Cloud, Datenlieferanten, Analyse-/ KI‑Tools)? 51. Welche konkreten Änderungsbedarfe (organisatorisch, finanziell, rechtlich) sieht die Bundesregierung durch „AgoraEU“ für bestehende Bundesmaßnahmen gegen Desinformation (bitte je Maßnahme benennen)? Wenn kein Änderungsbedarf aus Sicht der Bundesregierung besteht, welche bestehenden Maßnahmen werden als ausreichend angesehen und warum? 52. Welche Arbeitsdefinitionen verwendet das Auswärtige Amt in seinem Zuständigkeitsbereich für a) „ausländische Informationsmanipulation und Einflussnahme (FIMI)“, b) „Einflussoperation“, c) „Strategische Kommunikation“ (bitte die jeweils verwendeten Definitionen wortgetreu wiedergeben und die Quellen nennen, z. B. interne Leitlinien, EU-/NATO-Dokumente)? 53. Welche Rolle spielt die Bundesregierung bei der Festlegung von Förderprioritäten, Ausschreibungstexten, Auswahlkriterien oder thematischen Leitlinien in EU-Programmen, die Maßnahmen gegen Desinformation und Einflussoperationen finanzieren? 54. Welche Position vertritt die Bundesregierung dazu, ob EU-Programme im Bereich Desinformationsbekämpfung ein ausdrückliches Verbot enthalten sollten, Mittel für parteipolitisch wirksame Kommunikationsmaßnahmen oder für Aktivitäten mit dem Ziel der Debattenlenkung einzusetzen? 55. Welche Gremien bzw. Arbeitsgruppen (innerhalb der Bundesregierung, EU, NATO, OECD. G7 etc.) zu Desinformation/FIMI unter Beteiligung des AA bestanden ggf. im Zeitraum 1. Januar 2021 bis 23. Januar 2026, und welche Rolle hatte das AA dort jeweils (Mitglied, Zuarbeit; bitte jeweils nach Gremium, Zeitraum, Rolle, turnusmäßigen Treffen aufschlüsseln)? 56. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, ob EU-geförderte Projekte mit deutscher Beteiligung Kommunikationsmaßnahmen vorsehen, die sich an die deutsche Öffentlichkeit richten (z. B. Kampagnen, Content-Pakete, Multiplikatorennetzwerke; bitte jeweils nach Projekt, Träger, Zeitraum, Zielgruppe, Kommunikationskanäle und Fördersumme aufschlüsseln)? 57. Welche öffentlichen Kommunikationsmaßnahmen (z. B. Social-Media- Kampagnen, Paid Content/Anzeigen, Informationswebseiten, Videoreihen, Kooperationen mit Multiplikatoren) hat das AA seit dem 1. Januar 2021 mit Bezug zu Desinformation/FIMI durchgeführt oder finanziert (bitte je Maßnahme Ziel, Zielgruppe, Kanäle, Laufzeit, Budget, Auftragnehmer/Produktion, KPI/Erfolgskriterien, Evaluationsresultate angeben)? 58. In wie vielen Fällen hat das AA seit dem 1. Januar 2021 Inhalte bei Plattformen gemeldet, eskaliert oder zur Prüfung gegeben (direkt oder über beauftragte Dritte), wenn der Anlass Desinformation/FIMI war (bitte jeweils nach Jahr und Plattform aufschlüsseln; falls keine Erfassung erfolgte, warum nicht, und ist eine Erfassung geplant)? 59. Welche Kontakte bestehen zwischen dem AA und Plattformbetreibern (oder Intermediären) zu Verfahren der Inhaltsmoderation, Kennzeichnung oder Reichweitenreduktion im Kontext Desinformation/FIMI (bitte Art der Kontaktformate, Häufigkeit, beteiligte Organisationseinheiten, Themenrahmen nennen)? 60. Wie viele Zugänge hat jeder der vom Digital Services Act (DSA) betroffenen Plattformbetreiber der Bundesregierung und den ihr unterstellten Behörden eröffnet, um z. B. über eine Webseite des Plattformbetreibers „Moderationswünsche“ an diesen zu richten (bitte lückenlos offenlegen)? a) Wie viele E-Mail-Adressen haben die Bundesregierung und jedes der ihr unterstellten Bundesministerien und jede der ihr unterstellten Behörden, wie z. B. das BKA, einem jeden dieser Plattformbetreiber übermittelt, damit dieser Plattformbetreiber mit Hilfe dieser E-Mail- Adressen der Bundesregierung einen Zugang zum Absetzen von Meldungen an den Plattformbetreiber freischalten kann (bitte lückenlos offenlegen)? b) Welche Personenkreise haben die Berechtigung, den in den Fragen 60 und 60a abgefragten Zugang zum Plattformbetreiber zu nutzen (bitte präzise und für jeden Plattformbetreiber lückenlos darlegen)? c) Wie viele – ggf. ehemalige – Mitarbeiter der Sicherheitsbehörden des Bundes sind bei jedem der in den Fragen 60 und 60a abgefragten Plattformbetreiber eingesetzt oder haben – ggf. nach Kenntnis der Bundesregierung – dort einen neuen Arbeitsplatz erhalten (bitte lückenlos offenlegen)? 61. Welche operativen Kooperationsmechanismen nutzt das AA zur Abwehr ausländischer Informationsmanipulation (z. B. EU-Strukturen/EEAS, Rapid-Alert-Mechanismen, G7 Rapid Response Mechanism, NATO- Formate, bilaterale Austauschkanäle), und welche Outputs entstehen daraus (z. B. Lagebilder, Alerts, gemeinsame Statements; bitte je Mechanismus Zweck, deutscher Beitrag, Frequenz, Produkte angeben)? 62. In welchen Fällen hat das AA seit dem 1. Januar 2021 gemeinsam mit internationalen Partnern öffentliche Zuschreibungen (Attributionen) oder Kommunikationslinien zu mutmaßlichen Einflussoperationen unterstützt (bitte Anzahl, Jahr, Partnerformat angeben; falls keine öffentliche Nennung möglich ist, bitte begründen und aggregiert darstellen)? 63. Welche Evaluierungen (intern oder extern) hat das AA seit dem 1. Januar 2021 zur Wirksamkeit dieser Maßnahmen (vgl. Frage 62) durchgeführt oder beauftragt, und welche messbaren Ergebnisse liegen vor (bitte jeweils Titel, Datum, Methode, Kernergebnisse, Konsequenzen angeben)? 64. Welche Netzwerke, ausschließlich des „Doppelgänger-Netzwerk“, Accounts/Medien wurden nach welchen konkreten Kriterien durch das Auswärtige Amt seit 2023 als Plattform für Verbreitung von rechtswidrigen digitalen Inhalten, darunter auch (KI-generierte) Desinformationen, identifiziert, und welche Maßnahmen wurden entsprechend ergriffen (bitte nach Namen der Netzwerke, Kriterien, Maßnahmen aufschlüsseln; vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 10 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 20/11281)? 65. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass Plattformen und Aufsicht in der Praxis rechtssicher zwischen rechtswidrigen Inhalten und bloßen Verstößen gegen AGB-/Community‑Standards (Hausrecht) unterscheiden (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 10 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 20/11281)? 66. Welche Inhalte fasst die Bundesregierung im Kontext von DSA/DDG (Digitale-Dienste-Gesetz) unter „(KI‑generierte) Desinformation“, und in welchen Fallkonstellationen bewertet sie diese als rechtswidrig (bitte Rechtsgrundlagen und Beispiele nennen)? 67. Welche konkreten Aufsichts- und Durchsetzungsinstrumente stehen dem nationalen Digitale-Dienste-Koordinator nach dem DSA/DDG zur Verfügung, um systemische Verstöße festzustellen und abzustellen (bitte instrumentenbezogen darstellen; vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 10 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 20/11281)? 68. Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, wie viele Ermittlungsverfahren in den Jahren 2024 und 2025 wegen der Verbreitung rechtswidriger digitaler Inhalte – einschließlich KI‑generierter Inhalte – eingeleitet wurden und wie viele Tatverdächtige hierzu polizeilich registriert wurden (bitte jeweils nach Jahr und Straftatbeständen/ Deliktsgruppen aufschlüsseln; falls hierzu keine Erkenntnisse vorliegen, bitte begründen)? 69. Gab es seit 2017 Projekte an den in Frage 1 auf Bundestagsdrucksache 21/3455 aufgeführten deutschen Auslandsvertretungen, die sich u. a. mit Desinformation befassten, und wenn ja, wo, und in welchem Zeitraum (vgl. Bundestagsdrucksache 21/3455)? 70. Hat sich die Bundesregierung mit Influencern getroffen, wenn ja, wer (bitte auch die Funktion und das Bundesministerium bzw. die nachgeordnete Behörde angeben), wann, wo, und mit wem (bitte seit 2017 aufschlüsseln)? 71. Wie viele Stellen sind seit 2017 in welchen Bundesministerien mit der Bekämpfung von Desinformation befasst (bitte gemäß der Fragestellung aufschlüsseln)? 72. Finanziert bzw. unterstützt die Bundesregierung Kampagnen z. B. über Anzeigenschaltungen im Ausland, und wenn ja, in welchen Medien, zu welchen Themen, in welchen Staaten und mit welchen Summen (bitte gemäß der Fragestellung seit 2017 aufschlüsseln und die Haushaltstitel angeben)? 73. Hat die Bundesregierung vor bzw. hat sie entsprechende Maßnahmen umgesetzt, KI-Algorithmen im Sinne ihrer politischen Vorstellungen zu beeinflussen (wenn ja, welche, wann, zu welchen Themen, und welche finanziellen Mittel wurden hierfür zur Verfügung gestellt; bitte seit 2017 aufschlüsseln)? 74. Hat die Bundesregierung die von der Europäischen Union finanzierte Social-Media-Plattform „W“ finanziell gefördert oder auf andere Weise unterstützt (wenn ja, bitte nach Fördergebern, Summen, Zwecken und Zeiträumen aufschlüsseln; vgl. www.tichyseinblick.de/daili-es-sentials/ euw-social-media-statt-x/)? 75. Wurde die Bundesregierung zu einem frühzeitigen Zugang (Early Access) zur Beta-Version der Social-Media-Plattform „W“ eingeladen, und wenn ja, welche Bundesministerien bzw. Bundesbehörden wurden eingeladen, hat sie sich zu dieser eine eigene Auffassung erarbeitet und wie lautet diese ggf. und worin sieht sie ggf., die wesentlichen Unterschiede zur Plattform „X“ (vgl. www.tichyseinblick.de/daili-es-sentials/eu-w-social-m edia-statt-x/)? Berlin, den 18. März 2026 Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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