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Wirtschaftliche Schäden und Folgekosten des völkerrechtswidrigen Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine (Antwort zu Drs. 21/6212)

dip / drucksache 02.07.2026 · WP 21 · 21/6845 · Antwort · Original ↗

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Wirtschaftliche Schäden und Folgekosten des völkerrechtswidrigen Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine (Antwort zu Drs. 21/6212) Deutscher Bundestag Drucksache 21/6845 21. Wahlperiode 02.07.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Lea Reisner, Desiree Becker, Gökay Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke – Drucksache 21/6212 – Wirtschaftliche Schäden und Folgekosten des völkerrechtswidrigen Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Der völkerrechtswidrige Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine hat neben gravierenden humanitären Folgen erhebliche wirtschaftliche Schäden und langfristige finanzielle Belastungen verursacht. Insbesondere die Zerstörung ziviler und energetischer Infrastruktur, die Auswirkungen auf Energieversorgung, Handel und öffentliche Haushalte sowie die Kosten für militärische und wirtschaftliche Unterstützung prägen die wirtschaftlichen Folgen des Krieges weit über die Ukraine hinaus. Vor diesem Hintergrund ergeben sich Fragen zu den direkten und indirekten wirtschaftlichen Kosten des Krieges, zu den fiskalischen Auswirkungen auf öffentliche Haushalte sowie zu den wirtschaftlichen Effekten für einzelne Branchen und Unternehmen. Ebenso von Bedeutung sind Erkenntnisse zum Wiederaufbau der Ukraine, zur Rolle staatlicher und privater Akteure sowie zur Transparenz und Verwendung der eingesetzten Mittel. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Der Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine ist ein eklatanter Bruch des Völkerrechts und gefährdet die Sicherheit Europas und der Welt. Russland führt ihn auf erbarmungslose Weise und nimmt dabei den Tod von zehntausenden Soldaten und Zivilistinnen und Zivilisten in Kauf. Es liegt an Russland, seinen völkerrechtswidrigen Angriffskrieg gegen die Ukraine sofort zu beenden. Außerdem verursacht der völkerrechtswidrige russische Angriffskrieg gegen die Ukraine massive Schäden an, unter anderem, ziviler Infrastruktur, Wohngebäuden oder landwirtschaftlichen Flächen. Zur konkreten Bezifferung dieser Schäden erfolgt regelmäßig ein sog. „Rapid Damages und Needs Assessment“ in enger Kooperation der ukrainischen Regierung mit der Weltbank (WB), den Vereinten Nationen (VN) und der EU-Kommission. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 2. Juli 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Zusammen mit internationalen Partnern in der Europäischen Union (EU) und den G7 arbeitet die Bundesregierung daran, die Mittel für den nötigen Wiederaufbau in der Ukraine zu generieren und auch die Privatwirtschaft in den Wiederaufbau einzubeziehen.  1. Wie viele Wohngebäude, Schulen, Krankenhäuser und Energieinfrastrukturanlagen sind nach Kenntnis der Bundesregierung seit Beginn des Krieges in der Ukraine zerstört oder beschädigt worden (bitte nach Monaten und Jahren aufschlüsseln)?  2. Wie hoch belaufen sich laut Bundesregierung die Schäden an Gebäuden und Energieinfrastruktur in der Ukraine?  3. Mit welchen Gesamtkosten für den Wiederaufbau der Ukraine rechnet die Bundesregierung? Die Fragen 1 bis 3 werden zusammen beantwortet. Die Bundesregierung hat keine eigenen Erkenntnisse im Sinne der Fragestellungen. Es wird bezüglich der Schäden und der Höhe der Kosten auf den 5. Schadensbericht – „Ukraine Rapid Damage and Nees Assessment“ (RDNA5) – vom 23. Februar 2026 verwiesen, der in Kooperation zwischen WB, ukrainischer Regierung, den VN und der EU-Kommission erarbeitet wurde.  4. Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Kosten für den Wiederaufbau der ukrainischen Energieinfrastruktur? Die Bundesregierung verweist auf den RDNA5, welcher die Kosten für den Wiederaufbau im Energie- und Rohstoffsektor auf 90,6 Milliarden US-Dollar beziffert. Der Großteil dieses Bedarfs entfällt auf den großflächigen Wiederaufbau des Stromsystems (70,8 Milliarden US-Dollar), der Fernwärmesysteme sowie der Gas- und Ölinfrastruktur.  5. Welche finanziellen Mittel hat die Bundesregierung bislang konkret für den Wiederaufbau von Energieversorgung, Gesundheitswesen und öffentlicher Infrastruktur bereitgestellt und zugesagt (bitte nach Haushaltsjahr und Haushaltstitel aufschlüsseln)? Die Bundesregierung hat seit 2022 insgesamt ca. 8,3 Mrd. Euro für konkrete zivile Projekte und Maßnahmen zur Unterstützung der Ukraine bereitgestellt, die schwerpunktmäßig die in der Fragestellung benannten Zwecke adressieren (Stand: 31. März 2026). Aufschlüsselung nach Haushaltsjahren: • 2022: ca. 2,7 Mrd. Euro • 2023: ca. 2,8 Mrd. Euro • 2024: ca. 2,7 Mrd. Euro • 2025: ca. 2,4 Mrd. Euro • 2026: bislang ca. 1,2 Mrd. Euro. Eine Aufschlüsselung nach Haushaltstiteln ist aufgrund der Vielzahl an betroffenen Haushaltstiteln nicht mit angemessenem Aufwand darstellbar. Für zukünftige Haushaltsjahre können zum aktuellen Zeitpunkt noch keine Angaben gemacht werden.  6. Welche Rolle spielen nach Kenntnis der Bundesregierung private Unternehmen beim Wiederaufbau, insbesondere aus Deutschland und der Europäischen Union? Private Unternehmen spielen nach Kenntnis der Bundesregierung eine sehr große Rolle beim Wiederaufbau. Das trifft nach Kenntnis der Bundesregierung auch auf Unternehmen aus Deutschland und der EU zu.  7. Welche deutschen Unternehmen und Branchen sind nach Kenntnis der Bundesregierung in besonderem Maße am Wiederaufbau in der Ukraine beteiligt oder daran interessiert? Die Bundesregierung erfasst nicht systematisch die Namen und Branchen der am Wiederaufbau der Ukraine beteiligten oder interessierten deutschen Unternehmen.  8. Welche Rolle spielen internationale Finanzinstitute beim Wiederaufbau, und wie bewertet die Bundesregierung deren Einfluss auf wirtschaftspolitische Reformen in der Ukraine? Der Wiederaufbau der Ukraine kann nur durch international koordinierte Unterstützung bewältigt werden, auch unter Einbeziehung internationaler Finanzinstitute. Dabei spielen auch Reformen und die Transformation der ukrainischen Wirtschaft eine wichtige Rolle. Auch im Kontext des EU-Beitrittsprozesses der Ukraine sind aus Sicht der Bundesregierung wirtschaftspolitische Reformen erforderlich.  9. Welche Maßnahmen werden nach Wissen der Bundesregierung ergriffen, um die Korruption und den Missbrauch von Wiederaufbaumitteln in der Ukraine zu verhindern? 10. Welche Maßnahmen werden laut Bundesregierung ergriffen, um Transparenz bei der Verwendung der Mittel durch die Ukraine sicherzustellen? Die Fragen 9 und 10 werden zusammen beantwortet. Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 64 des Abgeordneten Stefan Keuter auf Bundestagsdrucksache 21/3236 verwiesen. 11. Inwiefern unterstützt die Bundesregierung den Ansatz, den Wiederaufbau vorrangig durch öffentliche Investitionen und nicht durch Privatisierung zentraler Infrastrukturen zu gestalten? Der Wiederaufbau der Ukraine braucht sowohl öffentliche als auch private Mittel. Als größter Unterstützer der Ukraine setzt sich die Bundesregierung für eine angemessene Beteiligung deutscher Unternehmen am Wiederaufbau und für Privatinvestitionen in der Ukraine ein. Russland ist zudem völkerrechtlich verpflichtet, Wiedergutmachung für die verursachten Schäden in der Ukraine zu leisten, wie in der Resolution der VN-Generalversammlung A/RES/ES-1 1/5 am 14. November 2022 festgestellt wurde. 12. Welche Maßnahmen werden nach Kenntnis der Bundesregierung ergriffen, um sicherzustellen, dass zentrale Infrastrukturen wie die Energieversorgung und das Gesundheitswesen in der Ukraine in öffentlicher oder gemeinwohlorientierter Hand wieder aufgebaut werden? 13. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um sicherzustellen, dass insbesondere der Wiederaufbau von Krankenhäusern und der Energieversorgung in der Ukraine schnell und bedarfsgerecht erfolgt? Die Fragen 12 und 13 werden zusammen beantwortet. Der Aufbau öffentlicher Infrastruktur ist zentrales Kernanliegen aller Wiederaufbaubemühungen in der Ukraine. Hierzu zählen beispielsweise Zahlungen an den Ukraine Energy Support Fund der Energiegemeinschaft, Unterstützung im Rahmen der deutsch-ukrainischen Energiepartnerschaft, darunter die Unterstützung der Spendenkampagne der deutschen Wirtschaft, die bisher über 34.000 Güter an die Ukraine geliefert hat, Unterstützung für den ukrainischen Netzbetreiber Ukrenergo, die Ausbildung von dringend benötigten Energie- Fachkräften und Hilfen für kommunale Strom- und Wärmeerzeugung sowie die Unterstützung von Gesundheits-, Rehabilitations- und Prothesenzentren und Klinikpartnerschaften zwischen deutschen und ukrainischen Kliniken. Ergänzend wird auf die Antworten zu den Fragen 9, 10 und 26 verwiesen. 14. Wie hoch beziffert die Bundesregierung die gesamten volkswirtschaftlichen Kosten des russischen Angriffskrieges für die Ukraine? Die Bundesregierung hat keine eigenen Erkenntnisse zu den gesamten volkswirtschaftlichen Kosten des russischen Angriffskrieges seit Februar 2022 für die Ukraine. Darüber hinaus wird auf den RDNA5 verwiesen. 15. Wie hoch beziffert die Bundesregierung die gesamten volkswirtschaftlichen Kosten des Krieges für Deutschland und die Europäische Union, insbesondere unter Berücksichtigung gestiegener Energiepreise sowie geoökonomischer und geopolitischer Folgewirkungen? 16. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Gesamtzuweisungen von EU-Institutionen und Mitgliedstaaten an die Ukraine seit Kriegsbeginn 2022 bis heute (bitte nach gesamt, jährlich, Anteil EU- Bruttoinlandsprodukt [BIP] und Anteil EU-Haushalt aufschlüsseln)? Die Fragen 15 und 16 werden zusammen beantwortet. Eine umfassende Zusammenstellung der bisher beschlossenen bzw. bereitgestellten Unterstützungsleistungen der EU und ihrer Mitgliedstaaten für die Ukraine ist abrufbar unter: https://eu-solidarity-ukraine.ec.europa.eu/eu-assista nce-ukraine_de (Factsheet EU Solidarity with Ukraine). 17. Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die Gesamtzuweisungen von EU-Institutionen und Mitgliedstaaten im Rahmen der Finanzhilfen während der Eurokrise (2010 bis 2012) zur Unterstützung der vier am stärksten betroffenen Länder Griechenland, Spanien, Portugal und Irland (bitte nach gesamt, jährlich, Anteil EU-BIP und Anteil EU- Haushalt aufschlüsseln)? Die Bundesrepublik Deutschland hat im Rahmen des Eurorettungsschirms (Europäischer Stabilitätsmechanismus (ESM), Europäische Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF) und Europäischer Finanzstabilisierungsmechanismus (EFSM)) keine unmittelbaren Zahlungen an Programmländer geleistet. Sie ist mit rund 7,7 Mio. Euro am eingezahlten Kapital der EFSF und mit rund 21,7 Mrd. Euro am eingezahlten Kapital des ESM beteiligt. Im Rahmen des EFSM erfolgten keine Zahlungen der Bundesrepublik Deutschland. Die Greek Loan Facility (GLF) war das erste Hilfsprogramm für Griechenland ab 2010. Es bestand aus bilateralen Krediten der damaligen Eurostaaten. Insgesamt wurden 52,9 Mrd. Euro an Griechenland ausgezahlt; Deutschland hat über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) rund 15,2 Mrd. Euro als bilaterale Kredite an Griechenland gewährt. ESM und EFSF: Das Bundesministerium der Finanzen ist nach § 1 Absatz 1 des Gesetzes zur Übernahme von Gewährleistungen im Rahmen eines europäischen Stabilisierungsmechanismus (Stabilisierungsmechanismusgesetz – Stab- MechG) ermächtigt, Gewährleistungen bis zu einer Höhe von 211 Mrd. Euro für die EFSF zu übernehmen. Zinsen und Kosten werden auf diesen Ermächtigungsrahmen nicht angerechnet. Die Auslastung der deutschen Gewährleistungsermächtigung nach dem StabMechG betrug am 31. Dezember 2025 rund 86,3 Mrd. Euro. Beim ESM ist das maximale Haftungsrisiko der Bundesrepublik Deutschland unter allen Umständen auf das in Anhang II des ESM- Vertrages genannte Kapital von insgesamt rund 189,5 Mrd. Euro beschränkt. Für Verbindlichkeiten des EFSM haftet die Bundesrepublik Deutschland in Höhe ihres Anteils am EU-Haushalt (rund 20 Prozent). Greek Loan Facility (GLF): Das Währungsunion-Finanzstabilitätsgesetz (WFStG) vom 7. Mai 2010 ermächtigt das Bundesministerium der Finanzen, Garantien für bilaterale Kredite an Griechenland bis zu einem Gesamtvolumen von 22,4 Mrd. Euro zu übernehmen. 18. Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die Gesamtzuweisungen von EU-Institutionen und Mitgliedstaaten während der Corona- Krise (2020 bis 2023) für grenzüberschreitende Unterstützung (bitte nach gesamt, jährlich, Anteil EU-BIP und Anteil EU-Haushalt aufschlüsseln)? Grenzüberschreitende Unterstützung an Drittstaaten wird im laufenden Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) durch die Rubrik 6 „Nachbarschaft und die Welt“ gefördert. Die Mittelzuweisungen für Verpflichtungen betrugen 2021 16,247 Mrd. Euro, 2022 6,802 Mrd. Euro und 2023 11,419 Mrd. Euro. Dies entsprach 2021 14,2 Prozent des EU-Haushalts und 0,11 Prozent des EU- Bruttoinlandsprodukts (BIP), 2022 9,3 Prozent des EU-Haushalts und 0,1 Prozent des EU-BIP, sowie 2023 8,9 Prozent des EU-Haushalts und 0,95 Prozent des EU-BIP. Im vorhergehenden MFR 2014-2020 wurde die Unterstützung von Drittstaaten unter Rubrik 4 „Europa in der Welt“ gefördert. Im Jahr 2020 betrugen die Mittel für Verpflichtungen hier 10,992 Mrd. Euro, was etwa 6,4 Prozent des EU-Haushalts und 0,08 Prozent des EU-BIP ausmachte. 19. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Gesamtzuweisungen des Bundes an die Ukraine seit Kriegsbeginn 2022 bis heute (bitte nach gesamt, jährlich, mit Sozialausgaben für ukrainische Geflüchtete, ohne Sozialausgaben für ukrainische Geflüchtete, Anteil BIP und Anteil Haushalt aufschlüsseln)? 20. Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die Gesamtzuwendungen des Bundes während des Golfkrieges (1991) an Kuweit (bitte nach gesamt, Anteil BIP, Anteil Haushalt aufschlüsseln)? Die Fragen 19 und 20 werden zusammen beantwortet. Der Bundesregierung liegen keine statistischen Daten im Sinne der Fragestellung vor. 21. Welche direkten fiskalischen Aufwendungen sind nach Kenntnis der Bundesregierung dem ukrainischen Staat seit Beginn des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine entstanden (bitte nach Jahren und Kategorien wie Militärausgaben, Wiederaufbau, humanitäre Hilfe und Geflüchtetenhilfe aufschlüsseln)? Zu den konsolidierten öffentlichen Gesamtausgaben sowie den einzelnen Haushaltsposten der Ukraine wird auf die Statistik des ukrainischen Finanzministeriums verwiesen, abrufbar unter: www.mof.gov.ua/en/state-budget. 22. Welche direkten fiskalischen Aufwendungen sind nach Kenntnis der Bundesregierung dem Bund seit Beginn des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine entstanden (bitte nach Jahren und Kategorien wie militärische Unterstützung, Wiederaufbau, humanitäre Hilfe und Geflüchtetenhilfe aufschlüsseln)? Die Bundesregierung hat seit Beginn des völkerrechtswidrigen russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine am 24. Februar 2022 bilaterale zivile Unterstützung für die Ukraine in Höhe von knapp 41 Mrd. Euro und militärische Unterstützung in Höhe von rund 56 Mrd. Euro geleistet bzw. für die kommenden Jahre bereitgestellt (Stand: 31. März 2026). Im Übrigen wird auf die Auflistung der Unterstützungsleistungen der Bundesregierung verwiesen, die quartalsweise auf der Website der Bundesregierung veröffentlicht wird. Die aktuelle Liste mit Stand 31. März 2026 ist unter folgendem Link abrufbar: www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/deutschland-hil ft-der-ukraine-2160274. 23. Welche gesamtwirtschaftlichen Effekte auf die Ukraine (z. B. auf Wachstum, Inflation und Energiepreise) führt die Bundesregierung auf den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine zurück? Der Bundesregierung liegen keine eigenen Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. Gemäß Angaben der Nationalbank der Ukraine schrumpfte das Bruttoinlandsprodukt der Ukraine im Jahr 2022 um 28,8 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Im Jahr 2025 lag das BIP der Ukraine 21 Prozent unter dem Vergleichswert im Jahr 2021. Die jährliche Inflationsrate der Ukraine stieg nach Angaben der Nationalbank der Ukraine zum Jahresende 2022 auf 26,6 Prozent im Vergleich zum Vorjahr an. In den Folgejahren betrugen die jährlichen Inflationsraten 5,1 Prozent im Jahr 2023, 12 Prozent 2024 und 8 Prozent 2025, jeweils zum Jahresende im Vergleich zum Vorjahr. 24. Welche gesamtwirtschaftlichen Effekte auf Deutschland (z. B. auf Wachstum, Inflation und Energiepreise) führt die Bundesregierung auf den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine zurück? Eine Quantifizierung der isolierten BIP-Effekte infolge der sich überlagernden negativen exogenen Einflussfaktoren der letzten Jahre auf die deutsche Wirtschaft, zuvorderst der Corona-Pandemie, des völkerrechtswidrigen russischen Angriffskriegs auf die Ukraine, des daraus resultierenden Energiepreisschocks 2022/2023, der US-Zollpolitik sowie zuletzt der Eskalation des Konflikts im Nahen Osten, liegt der Bundesregierung nicht vor. Darüber hinaus wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 20/2152 sowie auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 12 des Abgeordneten Jörg Cezanne auf Bundestagsdrucksache 20/11102 verwiesen. Für die Europäische Union liegen der Bundesregierung keine eigenen Erkenntnisse vor. Im Übrigen stellen sich für eine Quantifizierung die gleichen Abgrenzungsprobleme wie auf nationaler Ebene. 25. Welche finanziellen Maßnahmen zur Abfederung kriegsbedingter Belastungen, insbesondere im Energiebereich, wurden nach Kenntnis der Bundesregierung durch den ukrainischen Staat ergriffen, und in welcher Höhe? Die ukrainische Regierung leistet zahlreiche Maßnahmen für die vom Krieg betroffene Zivilbevölkerung, beispielsweise durch Bargeldhilfen für Binnenvertriebene. Eine Gesamtübersicht im Sinne der Fragestellung liegt der Bundesregierung nicht vor. 26. Welche finanziellen Maßnahmen zur Abfederung kriegsbedingter Belastungen, insbesondere im Energiebereich, wurden durch die Bundesregierung ergriffen, und in welcher Höhe? Die Bundesregierung verweist auf ihre Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 21/5564. Im Übrigen wird auf die Auflistung der Unterstützungsleistungen der Bundesregierung verwiesen, die quartalsweise auf der Website der Bundesregierung veröffentlicht wird. Die aktuelle Liste mit Stand 31. März 2026 ist unter folgendem Link abrufbar: www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/deutschland-hilft-der-ukraine-216 0274. 27. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Kosten für ukrainische Waffenkäufe für den ukrainischen Staat seit Beginn des Krieges (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? Es wird auf die einschlägigen Posten im Haushalt der ukrainischen Regierung verwiesen, abrufbar unter: www.mof.gov.ua/en/state-budget 28. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Kosten für Waffenlieferungen für Deutschland und die Europäische Union seit Beginn des Krieges (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? Es wird auf die Antwort zu den Fragen 19 und 20 sowie auf die öffentliche Kommunikation der EU verwiesen (abrufbar unter: www.consilium.europa.eu/ de/policies/military-support-ukraine/). 29. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Auftragsvolumina des Bundes bei deutschen Rüstungsunternehmen (bitte nach Jahren und Auftragnehmer aufschlüsseln)? Beschaffungen für die ukrainischen Streitkräfte erfolgen grundsätzlich durch die zuständigen ukrainischen Behörden, insbesondere durch das Verteidigungsministerium der Ukraine. Die entsprechenden Verträge werden unmittelbar zwischen den ukrainischen Auftraggebern und den jeweiligen Unternehmen geschlossen. 30. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu Umsatz-, Gewinn- und Auftragsentwicklungen deutscher Rüstungsunternehmen seit Beginn des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine vor? 31. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die steuerlichen Effekte für den Bund durch den Wirtschaftssektor Rüstung seit Beginn des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine (Steuereinnahmen des Bundes seit 2022 bis heute)? 32. In welchem Umfang profitieren deutsche Rüstungsunternehmen direkt oder indirekt von staatlichen Aufträgen im Kontext des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine? 33. Wie beurteilt die Bundesregierung die Rolle der deutschen Rüstungsunternehmen im Hinblick auf deren Beitrag für die deutsche Wirtschaft (bitte Anteil des Rüstungssektors auf das Bruttonationalprodukt [BNP], den Beschäftigungseffekt und die Zulieferindustrie seit 2022 bis heute darstellen)? Die Fragen 30 bis 33 werden zusammen beantwortet. Der Bundesregierung liegen hierzu keine statistischen Daten im Sinne der Fragestellungen vor. 34. Wie viele neue Produktionsstätten für die Rüstungsproduktion sind laut Bundesregierung in Deutschland sowie durch deutsche Rüstungsunternehmen im Ausland seit Beginn des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine entstanden (bitte auflisten)? Die Errichtung von Produktionsstätten liegt in der Verantwortung der Unternehmen. Die Unternehmen sind gesetzlich nicht verpflichtet, der Bundesregierung Informationen zu Produktionsstätten mitzuteilen. Daher werden durch die Bundesregierung diese Daten von den Unternehmen nicht erhoben oder nachgehalten. 35. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu kriegsbedingten Zusatzgewinnen einzelner Unternehmen oder Branchen, insbesondere im Energiesektor, vor? Im Elektrizitätsbereich waren gemäß dem Strompreisbremsegesetz (StromPBG) über 12.000 Betreiber von Stromerzeugungsanlagen (beispielsweise Braunkohlekraftwerke, Kernenergieanlagen sowie Wind- oder Solarenergieanlagen) verpflichtet, Daten zur Ermittlung der Überschusserlöse zu melden und in der Folge nach den Vorgaben des Strompreisbremsegesetzes die fälligen Überschusserlöse zu zahlen. Auf dieser Basis konnte nach aktuellem Stand ein hoher dreistelliger Millionenbetrag an Überschusserlösen abgeschöpft werden, nicht zuletzt auch aufgrund zahlreicher Verfahren, die die Bundesnetzagentur zur Durchsetzung der Abschöpfung geführt hat. Zwei große weitere Abschöpfungsverfahren stehen noch aus. Darüber hinausgehende Kenntnisse liegen der Bundesregierung nicht vor. 36. Welche Position vertritt die Bundesregierung zur Einführung europäischer Instrumente zur Abschöpfung krisenbedingter Übergewinne, insbesondere im Rüstungs- und Energiesektor? Derzeit gibt es keine Pläne zur Einführung europäischer Instrumente zur Abschöpfung von Übergewinnen im Rüstungs- und Energiesektor. 37. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Gesamtsumme der seit 2022 in der Ukraine verausgabten Mittel für Entwicklungszusammenarbeit (Official Development Assistance [ODA]; bitte nach Jahren aufschlüsseln)? 38. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der prozentuale Anteil der seit 2022 in der Ukraine an den insgesamt verausgabten Mittel für Entwicklungszusammenarbeit (ODA; bitte nach Jahren aufschlüsseln)? Die Fragen 37 und 38 werden zusammen beantwortet. Die öffentlichen Entwicklungsleistungen (ODA) können online über den Data Explorer der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) abgerufen werden (abrufbar unter: https://data-explorer.oecd.org/ s/od). Die deutsche ODA an die Ukraine für die Jahre 2022 bis 2024 ist über folgenden Link einsehbar: https://data-explorer.oecd.org/s/4qp Die von Deutschland insgesamt geleistete ODA für die Jahre 2022 bis 2024 kann über folgenden Link abgerufen werden: https://data-explorer.oecd.org/s/ 4qq. Jahr Deutsche ODA gesamt in Millionen US-Dollar Deutsche ODA an Ukraine in Millionen US-Dollar Deutsche ODA an Ukraine in Prozent 2022 35.641 2.045,948 5,74 2023 37.905 1.010,347 2,67 2024 32.836 1.032,422 3,14 39. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Gesamtsumme der seit 2022 in der Ukraine verausgabten Mittel des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ; bitte nach Jahren aufschlüsseln)? 40. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der prozentuale Anteil der seit 2022 in der Ukraine verausgabten Mittel an den insgesamt verausgabten Mitteln des BMZ (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? Die Fragen 39 und 40 werden zusammen beantwortet. Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) hat für die Ukraine zwischen 2022 bis 2025 insgesamt 2,2 Mrd. Euro bereitgestellt. Diese Mittel umfassen die staatliche bilaterale Zusammenarbeit und weitere Instrumente des BMZ. Sie stehen meist für mehrjährige Programme zur Verfügung. Die genannten Mittel für die Ukraine können nicht direkt als prozentualer Anteil der jeweiligen jährlichen Haushaltshöhen ausgewiesen werden, da die Bereitstellungen für die Ukraine für mehrjährige Programme erfolgt. 41. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Gesamtsumme der seit 2022 in der Ukraine verausgabten Mittel des Auswärtigen Amts (AA) für humanitäre Hilfe (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? 42. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der prozentuale Anteil der seit 2022 in der Ukraine verausgabten Mittel an den insgesamt verausgabten Mitteln des AA für humanitäre Hilfe (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? Die Fragen 41 und 42 werden zusammen beantwortet. Die in der Ukraine verausgabten Mittel des Auswärtigen Amts für humanitäre Hilfe schlüsseln sich wie folgt auf. Jahr Gesamt Mittel für humanitäre Hilfe in Millionen Euro Mittel für die Ukraine in Millionen Euro Prozentualer Anteil 2022 3.281,98 462,4 14,1 2023 2.717,09 367,5 13,5 2024 2.265,92 374,4 16,5 2025 1.060,75 186,7 17,6 2026 (Stand: 9. Juni) 1.048,00 137,7 13,1 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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