Wirtschaftliche Schäden und Folgekosten des völkerrechtswidrigen Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine (Antwort zu Drs. 21/6212)
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Wirtschaftliche Schäden und Folgekosten des völkerrechtswidrigen Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine (Antwort zu Drs. 21/6212)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6845
21. Wahlperiode 02.07.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Lea Reisner, Desiree Becker, Gökay
Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke
– Drucksache 21/6212 –
Wirtschaftliche Schäden und Folgekosten des völkerrechtswidrigen
Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Der völkerrechtswidrige Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine hat neben
gravierenden humanitären Folgen erhebliche wirtschaftliche Schäden und
langfristige finanzielle Belastungen verursacht. Insbesondere die Zerstörung
ziviler und energetischer Infrastruktur, die Auswirkungen auf
Energieversorgung, Handel und öffentliche Haushalte sowie die Kosten für militärische und
wirtschaftliche Unterstützung prägen die wirtschaftlichen Folgen des Krieges
weit über die Ukraine hinaus.
Vor diesem Hintergrund ergeben sich Fragen zu den direkten und indirekten
wirtschaftlichen Kosten des Krieges, zu den fiskalischen Auswirkungen auf
öffentliche Haushalte sowie zu den wirtschaftlichen Effekten für einzelne
Branchen und Unternehmen. Ebenso von Bedeutung sind Erkenntnisse zum
Wiederaufbau der Ukraine, zur Rolle staatlicher und privater Akteure sowie
zur Transparenz und Verwendung der eingesetzten Mittel.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Der Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine ist ein eklatanter Bruch des
Völkerrechts und gefährdet die Sicherheit Europas und der Welt. Russland
führt ihn auf erbarmungslose Weise und nimmt dabei den Tod von
zehntausenden Soldaten und Zivilistinnen und Zivilisten in Kauf. Es liegt an Russland,
seinen völkerrechtswidrigen Angriffskrieg gegen die Ukraine sofort zu
beenden.
Außerdem verursacht der völkerrechtswidrige russische Angriffskrieg gegen
die Ukraine massive Schäden an, unter anderem, ziviler Infrastruktur,
Wohngebäuden oder landwirtschaftlichen Flächen. Zur konkreten Bezifferung dieser
Schäden erfolgt regelmäßig ein sog. „Rapid Damages und Needs Assessment“
in enger Kooperation der ukrainischen Regierung mit der Weltbank (WB), den
Vereinten Nationen (VN) und der EU-Kommission.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 2. Juli 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Zusammen mit internationalen Partnern in der Europäischen Union (EU) und
den G7 arbeitet die Bundesregierung daran, die Mittel für den nötigen
Wiederaufbau in der Ukraine zu generieren und auch die Privatwirtschaft in den
Wiederaufbau einzubeziehen.
1. Wie viele Wohngebäude, Schulen, Krankenhäuser und
Energieinfrastrukturanlagen sind nach Kenntnis der Bundesregierung seit Beginn des
Krieges in der Ukraine zerstört oder beschädigt worden (bitte nach
Monaten und Jahren aufschlüsseln)?
2. Wie hoch belaufen sich laut Bundesregierung die Schäden an Gebäuden
und Energieinfrastruktur in der Ukraine?
3. Mit welchen Gesamtkosten für den Wiederaufbau der Ukraine rechnet
die Bundesregierung?
Die Fragen 1 bis 3 werden zusammen beantwortet.
Die Bundesregierung hat keine eigenen Erkenntnisse im Sinne der
Fragestellungen. Es wird bezüglich der Schäden und der Höhe der Kosten auf den
5. Schadensbericht – „Ukraine Rapid Damage and Nees Assessment“
(RDNA5) – vom 23. Februar 2026 verwiesen, der in Kooperation zwischen
WB, ukrainischer Regierung, den VN und der EU-Kommission erarbeitet
wurde.
4. Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Kosten für den Wiederaufbau
der ukrainischen Energieinfrastruktur?
Die Bundesregierung verweist auf den RDNA5, welcher die Kosten für den
Wiederaufbau im Energie- und Rohstoffsektor auf 90,6 Milliarden US-Dollar
beziffert. Der Großteil dieses Bedarfs entfällt auf den großflächigen
Wiederaufbau des Stromsystems (70,8 Milliarden US-Dollar), der Fernwärmesysteme
sowie der Gas- und Ölinfrastruktur.
5. Welche finanziellen Mittel hat die Bundesregierung bislang konkret für
den Wiederaufbau von Energieversorgung, Gesundheitswesen und
öffentlicher Infrastruktur bereitgestellt und zugesagt (bitte nach
Haushaltsjahr und Haushaltstitel aufschlüsseln)?
Die Bundesregierung hat seit 2022 insgesamt ca. 8,3 Mrd. Euro für konkrete
zivile Projekte und Maßnahmen zur Unterstützung der Ukraine bereitgestellt,
die schwerpunktmäßig die in der Fragestellung benannten Zwecke adressieren
(Stand: 31. März 2026).
Aufschlüsselung nach Haushaltsjahren:
• 2022: ca. 2,7 Mrd. Euro
• 2023: ca. 2,8 Mrd. Euro
• 2024: ca. 2,7 Mrd. Euro
• 2025: ca. 2,4 Mrd. Euro
• 2026: bislang ca. 1,2 Mrd. Euro.
Eine Aufschlüsselung nach Haushaltstiteln ist aufgrund der Vielzahl an
betroffenen Haushaltstiteln nicht mit angemessenem Aufwand darstellbar. Für
zukünftige Haushaltsjahre können zum aktuellen Zeitpunkt noch keine Angaben
gemacht werden.
6. Welche Rolle spielen nach Kenntnis der Bundesregierung private
Unternehmen beim Wiederaufbau, insbesondere aus Deutschland und der
Europäischen Union?
Private Unternehmen spielen nach Kenntnis der Bundesregierung eine sehr
große Rolle beim Wiederaufbau. Das trifft nach Kenntnis der Bundesregierung
auch auf Unternehmen aus Deutschland und der EU zu.
7. Welche deutschen Unternehmen und Branchen sind nach Kenntnis der
Bundesregierung in besonderem Maße am Wiederaufbau in der Ukraine
beteiligt oder daran interessiert?
Die Bundesregierung erfasst nicht systematisch die Namen und Branchen der
am Wiederaufbau der Ukraine beteiligten oder interessierten deutschen
Unternehmen.
8. Welche Rolle spielen internationale Finanzinstitute beim Wiederaufbau,
und wie bewertet die Bundesregierung deren Einfluss auf
wirtschaftspolitische Reformen in der Ukraine?
Der Wiederaufbau der Ukraine kann nur durch international koordinierte
Unterstützung bewältigt werden, auch unter Einbeziehung internationaler
Finanzinstitute. Dabei spielen auch Reformen und die Transformation der ukrainischen
Wirtschaft eine wichtige Rolle. Auch im Kontext des EU-Beitrittsprozesses der
Ukraine sind aus Sicht der Bundesregierung wirtschaftspolitische Reformen
erforderlich.
9. Welche Maßnahmen werden nach Wissen der Bundesregierung ergriffen,
um die Korruption und den Missbrauch von Wiederaufbaumitteln in der
Ukraine zu verhindern?
10. Welche Maßnahmen werden laut Bundesregierung ergriffen, um
Transparenz bei der Verwendung der Mittel durch die Ukraine sicherzustellen?
Die Fragen 9 und 10 werden zusammen beantwortet.
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 64 des
Abgeordneten Stefan Keuter auf Bundestagsdrucksache 21/3236 verwiesen.
11. Inwiefern unterstützt die Bundesregierung den Ansatz, den
Wiederaufbau vorrangig durch öffentliche Investitionen und nicht durch
Privatisierung zentraler Infrastrukturen zu gestalten?
Der Wiederaufbau der Ukraine braucht sowohl öffentliche als auch private
Mittel. Als größter Unterstützer der Ukraine setzt sich die Bundesregierung für
eine angemessene Beteiligung deutscher Unternehmen am Wiederaufbau und
für Privatinvestitionen in der Ukraine ein. Russland ist zudem völkerrechtlich
verpflichtet, Wiedergutmachung für die verursachten Schäden in der Ukraine
zu leisten, wie in der Resolution der VN-Generalversammlung A/RES/ES-1 1/5
am 14. November 2022 festgestellt wurde.
12. Welche Maßnahmen werden nach Kenntnis der Bundesregierung
ergriffen, um sicherzustellen, dass zentrale Infrastrukturen wie die
Energieversorgung und das Gesundheitswesen in der Ukraine in öffentlicher oder
gemeinwohlorientierter Hand wieder aufgebaut werden?
13. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um sicherzustellen,
dass insbesondere der Wiederaufbau von Krankenhäusern und der
Energieversorgung in der Ukraine schnell und bedarfsgerecht erfolgt?
Die Fragen 12 und 13 werden zusammen beantwortet.
Der Aufbau öffentlicher Infrastruktur ist zentrales Kernanliegen aller
Wiederaufbaubemühungen in der Ukraine. Hierzu zählen beispielsweise Zahlungen an
den Ukraine Energy Support Fund der Energiegemeinschaft, Unterstützung im
Rahmen der deutsch-ukrainischen Energiepartnerschaft, darunter die
Unterstützung der Spendenkampagne der deutschen Wirtschaft, die bisher über
34.000 Güter an die Ukraine geliefert hat, Unterstützung für den ukrainischen
Netzbetreiber Ukrenergo, die Ausbildung von dringend benötigten Energie-
Fachkräften und Hilfen für kommunale Strom- und Wärmeerzeugung sowie die
Unterstützung von Gesundheits-, Rehabilitations- und Prothesenzentren und
Klinikpartnerschaften zwischen deutschen und ukrainischen Kliniken.
Ergänzend wird auf die Antworten zu den Fragen 9, 10 und 26 verwiesen.
14. Wie hoch beziffert die Bundesregierung die gesamten
volkswirtschaftlichen Kosten des russischen Angriffskrieges für die Ukraine?
Die Bundesregierung hat keine eigenen Erkenntnisse zu den gesamten
volkswirtschaftlichen Kosten des russischen Angriffskrieges seit Februar 2022 für
die Ukraine. Darüber hinaus wird auf den RDNA5 verwiesen.
15. Wie hoch beziffert die Bundesregierung die gesamten
volkswirtschaftlichen Kosten des Krieges für Deutschland und die Europäische Union,
insbesondere unter Berücksichtigung gestiegener Energiepreise sowie
geoökonomischer und geopolitischer Folgewirkungen?
16. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die
Gesamtzuweisungen von EU-Institutionen und Mitgliedstaaten an die Ukraine seit
Kriegsbeginn 2022 bis heute (bitte nach gesamt, jährlich, Anteil EU-
Bruttoinlandsprodukt [BIP] und Anteil EU-Haushalt aufschlüsseln)?
Die Fragen 15 und 16 werden zusammen beantwortet.
Eine umfassende Zusammenstellung der bisher beschlossenen bzw.
bereitgestellten Unterstützungsleistungen der EU und ihrer Mitgliedstaaten für die
Ukraine ist abrufbar unter: https://eu-solidarity-ukraine.ec.europa.eu/eu-assista
nce-ukraine_de (Factsheet EU Solidarity with Ukraine).
17. Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die
Gesamtzuweisungen von EU-Institutionen und Mitgliedstaaten im Rahmen der
Finanzhilfen während der Eurokrise (2010 bis 2012) zur Unterstützung der
vier am stärksten betroffenen Länder Griechenland, Spanien, Portugal
und Irland (bitte nach gesamt, jährlich, Anteil EU-BIP und Anteil EU-
Haushalt aufschlüsseln)?
Die Bundesrepublik Deutschland hat im Rahmen des Eurorettungsschirms
(Europäischer Stabilitätsmechanismus (ESM), Europäische
Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF) und Europäischer Finanzstabilisierungsmechanismus
(EFSM)) keine unmittelbaren Zahlungen an Programmländer geleistet. Sie ist
mit rund 7,7 Mio. Euro am eingezahlten Kapital der EFSF und mit rund
21,7 Mrd. Euro am eingezahlten Kapital des ESM beteiligt. Im Rahmen des
EFSM erfolgten keine Zahlungen der Bundesrepublik Deutschland.
Die Greek Loan Facility (GLF) war das erste Hilfsprogramm für Griechenland
ab 2010. Es bestand aus bilateralen Krediten der damaligen Eurostaaten.
Insgesamt wurden 52,9 Mrd. Euro an Griechenland ausgezahlt; Deutschland hat über
die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) rund 15,2 Mrd. Euro als bilaterale
Kredite an Griechenland gewährt.
ESM und EFSF: Das Bundesministerium der Finanzen ist nach § 1 Absatz 1
des Gesetzes zur Übernahme von Gewährleistungen im Rahmen eines
europäischen Stabilisierungsmechanismus (Stabilisierungsmechanismusgesetz – Stab-
MechG) ermächtigt, Gewährleistungen bis zu einer Höhe von 211 Mrd. Euro
für die EFSF zu übernehmen. Zinsen und Kosten werden auf diesen
Ermächtigungsrahmen nicht angerechnet. Die Auslastung der deutschen
Gewährleistungsermächtigung nach dem StabMechG betrug am 31. Dezember 2025 rund
86,3 Mrd. Euro. Beim ESM ist das maximale Haftungsrisiko der
Bundesrepublik Deutschland unter allen Umständen auf das in Anhang II des ESM-
Vertrages genannte Kapital von insgesamt rund 189,5 Mrd. Euro beschränkt. Für
Verbindlichkeiten des EFSM haftet die Bundesrepublik Deutschland in Höhe ihres
Anteils am EU-Haushalt (rund 20 Prozent).
Greek Loan Facility (GLF): Das Währungsunion-Finanzstabilitätsgesetz
(WFStG) vom 7. Mai 2010 ermächtigt das Bundesministerium der Finanzen,
Garantien für bilaterale Kredite an Griechenland bis zu einem Gesamtvolumen
von 22,4 Mrd. Euro zu übernehmen.
18. Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die
Gesamtzuweisungen von EU-Institutionen und Mitgliedstaaten während der Corona-
Krise (2020 bis 2023) für grenzüberschreitende Unterstützung (bitte nach
gesamt, jährlich, Anteil EU-BIP und Anteil EU-Haushalt aufschlüsseln)?
Grenzüberschreitende Unterstützung an Drittstaaten wird im laufenden
Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) durch die Rubrik 6 „Nachbarschaft und die
Welt“ gefördert. Die Mittelzuweisungen für Verpflichtungen betrugen 2021
16,247 Mrd. Euro, 2022 6,802 Mrd. Euro und 2023 11,419 Mrd. Euro. Dies
entsprach 2021 14,2 Prozent des EU-Haushalts und 0,11 Prozent des EU-
Bruttoinlandsprodukts (BIP), 2022 9,3 Prozent des EU-Haushalts und 0,1 Prozent
des EU-BIP, sowie 2023 8,9 Prozent des EU-Haushalts und 0,95 Prozent des
EU-BIP. Im vorhergehenden MFR 2014-2020 wurde die Unterstützung von
Drittstaaten unter Rubrik 4 „Europa in der Welt“ gefördert. Im Jahr 2020
betrugen die Mittel für Verpflichtungen hier 10,992 Mrd. Euro, was etwa 6,4 Prozent
des EU-Haushalts und 0,08 Prozent des EU-BIP ausmachte.
19. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die
Gesamtzuweisungen des Bundes an die Ukraine seit Kriegsbeginn 2022 bis heute (bitte
nach gesamt, jährlich, mit Sozialausgaben für ukrainische Geflüchtete,
ohne Sozialausgaben für ukrainische Geflüchtete, Anteil BIP und Anteil
Haushalt aufschlüsseln)?
20. Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die
Gesamtzuwendungen des Bundes während des Golfkrieges (1991) an Kuweit (bitte
nach gesamt, Anteil BIP, Anteil Haushalt aufschlüsseln)?
Die Fragen 19 und 20 werden zusammen beantwortet.
Der Bundesregierung liegen keine statistischen Daten im Sinne der
Fragestellung vor.
21. Welche direkten fiskalischen Aufwendungen sind nach Kenntnis der
Bundesregierung dem ukrainischen Staat seit Beginn des russischen
Angriffskrieges auf die Ukraine entstanden (bitte nach Jahren und
Kategorien wie Militärausgaben, Wiederaufbau, humanitäre Hilfe und
Geflüchtetenhilfe aufschlüsseln)?
Zu den konsolidierten öffentlichen Gesamtausgaben sowie den einzelnen
Haushaltsposten der Ukraine wird auf die Statistik des ukrainischen
Finanzministeriums verwiesen, abrufbar unter: www.mof.gov.ua/en/state-budget.
22. Welche direkten fiskalischen Aufwendungen sind nach Kenntnis der
Bundesregierung dem Bund seit Beginn des russischen Angriffskrieges
auf die Ukraine entstanden (bitte nach Jahren und Kategorien wie
militärische Unterstützung, Wiederaufbau, humanitäre Hilfe und
Geflüchtetenhilfe aufschlüsseln)?
Die Bundesregierung hat seit Beginn des völkerrechtswidrigen russischen
Angriffskriegs gegen die Ukraine am 24. Februar 2022 bilaterale zivile
Unterstützung für die Ukraine in Höhe von knapp 41 Mrd. Euro und militärische
Unterstützung in Höhe von rund 56 Mrd. Euro geleistet bzw. für die kommenden
Jahre bereitgestellt (Stand: 31. März 2026).
Im Übrigen wird auf die Auflistung der Unterstützungsleistungen der
Bundesregierung verwiesen, die quartalsweise auf der Website der Bundesregierung
veröffentlicht wird. Die aktuelle Liste mit Stand 31. März 2026 ist unter
folgendem Link abrufbar: www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/deutschland-hil
ft-der-ukraine-2160274.
23. Welche gesamtwirtschaftlichen Effekte auf die Ukraine (z. B. auf
Wachstum, Inflation und Energiepreise) führt die Bundesregierung auf den
russischen Angriffskrieg auf die Ukraine zurück?
Der Bundesregierung liegen keine eigenen Erkenntnisse im Sinne der
Fragestellung vor. Gemäß Angaben der Nationalbank der Ukraine schrumpfte das
Bruttoinlandsprodukt der Ukraine im Jahr 2022 um 28,8 Prozent gegenüber
dem Vorjahr. Im Jahr 2025 lag das BIP der Ukraine 21 Prozent unter dem
Vergleichswert im Jahr 2021. Die jährliche Inflationsrate der Ukraine stieg nach
Angaben der Nationalbank der Ukraine zum Jahresende 2022 auf 26,6 Prozent
im Vergleich zum Vorjahr an. In den Folgejahren betrugen die jährlichen
Inflationsraten 5,1 Prozent im Jahr 2023, 12 Prozent 2024 und 8 Prozent 2025,
jeweils zum Jahresende im Vergleich zum Vorjahr.
24. Welche gesamtwirtschaftlichen Effekte auf Deutschland (z. B. auf
Wachstum, Inflation und Energiepreise) führt die Bundesregierung auf
den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine zurück?
Eine Quantifizierung der isolierten BIP-Effekte infolge der sich überlagernden
negativen exogenen Einflussfaktoren der letzten Jahre auf die deutsche
Wirtschaft, zuvorderst der Corona-Pandemie, des völkerrechtswidrigen russischen
Angriffskriegs auf die Ukraine, des daraus resultierenden Energiepreisschocks
2022/2023, der US-Zollpolitik sowie zuletzt der Eskalation des Konflikts im
Nahen Osten, liegt der Bundesregierung nicht vor. Darüber hinaus wird auf die
Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf
Bundestagsdrucksache 20/2152 sowie auf die Antwort der Bundesregierung auf
die Schriftliche Frage 12 des Abgeordneten Jörg Cezanne auf
Bundestagsdrucksache 20/11102 verwiesen.
Für die Europäische Union liegen der Bundesregierung keine eigenen
Erkenntnisse vor. Im Übrigen stellen sich für eine Quantifizierung die gleichen
Abgrenzungsprobleme wie auf nationaler Ebene.
25. Welche finanziellen Maßnahmen zur Abfederung kriegsbedingter
Belastungen, insbesondere im Energiebereich, wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung durch den ukrainischen Staat ergriffen, und in welcher
Höhe?
Die ukrainische Regierung leistet zahlreiche Maßnahmen für die vom Krieg
betroffene Zivilbevölkerung, beispielsweise durch Bargeldhilfen für
Binnenvertriebene. Eine Gesamtübersicht im Sinne der Fragestellung liegt der
Bundesregierung nicht vor.
26. Welche finanziellen Maßnahmen zur Abfederung kriegsbedingter
Belastungen, insbesondere im Energiebereich, wurden durch die
Bundesregierung ergriffen, und in welcher Höhe?
Die Bundesregierung verweist auf ihre Antwort auf die Kleine Anfrage der
Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 21/5564. Im Übrigen wird auf die
Auflistung der Unterstützungsleistungen der Bundesregierung verwiesen, die
quartalsweise auf der Website der Bundesregierung veröffentlicht wird. Die
aktuelle Liste mit Stand 31. März 2026 ist unter folgendem Link abrufbar:
www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/deutschland-hilft-der-ukraine-216
0274.
27. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Kosten für
ukrainische Waffenkäufe für den ukrainischen Staat seit Beginn des Krieges
(bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Es wird auf die einschlägigen Posten im Haushalt der ukrainischen Regierung
verwiesen, abrufbar unter: www.mof.gov.ua/en/state-budget
28. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Kosten für
Waffenlieferungen für Deutschland und die Europäische Union seit Beginn
des Krieges (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 19 und 20 sowie auf die öffentliche
Kommunikation der EU verwiesen (abrufbar unter: www.consilium.europa.eu/
de/policies/military-support-ukraine/).
29. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Auftragsvolumina
des Bundes bei deutschen Rüstungsunternehmen (bitte nach Jahren und
Auftragnehmer aufschlüsseln)?
Beschaffungen für die ukrainischen Streitkräfte erfolgen grundsätzlich durch
die zuständigen ukrainischen Behörden, insbesondere durch das
Verteidigungsministerium der Ukraine. Die entsprechenden Verträge werden unmittelbar
zwischen den ukrainischen Auftraggebern und den jeweiligen Unternehmen
geschlossen.
30. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu Umsatz-, Gewinn-
und Auftragsentwicklungen deutscher Rüstungsunternehmen seit Beginn
des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine vor?
31. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die steuerlichen
Effekte für den Bund durch den Wirtschaftssektor Rüstung seit Beginn des
russischen Angriffskrieges auf die Ukraine (Steuereinnahmen des
Bundes seit 2022 bis heute)?
32. In welchem Umfang profitieren deutsche Rüstungsunternehmen direkt
oder indirekt von staatlichen Aufträgen im Kontext des russischen
Angriffskrieges auf die Ukraine?
33. Wie beurteilt die Bundesregierung die Rolle der deutschen
Rüstungsunternehmen im Hinblick auf deren Beitrag für die deutsche Wirtschaft
(bitte Anteil des Rüstungssektors auf das Bruttonationalprodukt [BNP],
den Beschäftigungseffekt und die Zulieferindustrie seit 2022 bis heute
darstellen)?
Die Fragen 30 bis 33 werden zusammen beantwortet.
Der Bundesregierung liegen hierzu keine statistischen Daten im Sinne der
Fragestellungen vor.
34. Wie viele neue Produktionsstätten für die Rüstungsproduktion sind laut
Bundesregierung in Deutschland sowie durch deutsche
Rüstungsunternehmen im Ausland seit Beginn des russischen Angriffskrieges auf die
Ukraine entstanden (bitte auflisten)?
Die Errichtung von Produktionsstätten liegt in der Verantwortung der
Unternehmen. Die Unternehmen sind gesetzlich nicht verpflichtet, der
Bundesregierung Informationen zu Produktionsstätten mitzuteilen. Daher werden durch die
Bundesregierung diese Daten von den Unternehmen nicht erhoben oder
nachgehalten.
35. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu kriegsbedingten
Zusatzgewinnen einzelner Unternehmen oder Branchen, insbesondere im
Energiesektor, vor?
Im Elektrizitätsbereich waren gemäß dem Strompreisbremsegesetz
(StromPBG) über 12.000 Betreiber von Stromerzeugungsanlagen
(beispielsweise Braunkohlekraftwerke, Kernenergieanlagen sowie Wind- oder
Solarenergieanlagen) verpflichtet, Daten zur Ermittlung der Überschusserlöse zu melden
und in der Folge nach den Vorgaben des Strompreisbremsegesetzes die fälligen
Überschusserlöse zu zahlen. Auf dieser Basis konnte nach aktuellem Stand ein
hoher dreistelliger Millionenbetrag an Überschusserlösen abgeschöpft werden,
nicht zuletzt auch aufgrund zahlreicher Verfahren, die die Bundesnetzagentur
zur Durchsetzung der Abschöpfung geführt hat. Zwei große weitere
Abschöpfungsverfahren stehen noch aus. Darüber hinausgehende Kenntnisse liegen der
Bundesregierung nicht vor.
36. Welche Position vertritt die Bundesregierung zur Einführung
europäischer Instrumente zur Abschöpfung krisenbedingter Übergewinne,
insbesondere im Rüstungs- und Energiesektor?
Derzeit gibt es keine Pläne zur Einführung europäischer Instrumente zur
Abschöpfung von Übergewinnen im Rüstungs- und Energiesektor.
37. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Gesamtsumme der
seit 2022 in der Ukraine verausgabten Mittel für
Entwicklungszusammenarbeit (Official Development Assistance [ODA]; bitte nach Jahren
aufschlüsseln)?
38. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der prozentuale Anteil
der seit 2022 in der Ukraine an den insgesamt verausgabten Mittel für
Entwicklungszusammenarbeit (ODA; bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Die Fragen 37 und 38 werden zusammen beantwortet.
Die öffentlichen Entwicklungsleistungen (ODA) können online über den Data
Explorer der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung (OECD) abgerufen werden (abrufbar unter: https://data-explorer.oecd.org/
s/od).
Die deutsche ODA an die Ukraine für die Jahre 2022 bis 2024 ist über
folgenden Link einsehbar: https://data-explorer.oecd.org/s/4qp
Die von Deutschland insgesamt geleistete ODA für die Jahre 2022 bis 2024
kann über folgenden Link abgerufen werden: https://data-explorer.oecd.org/s/
4qq.
Jahr Deutsche ODA
gesamt in Millionen
US-Dollar
Deutsche ODA an
Ukraine in Millionen
US-Dollar
Deutsche ODA an
Ukraine in Prozent
2022 35.641 2.045,948 5,74
2023 37.905 1.010,347 2,67
2024 32.836 1.032,422 3,14
39. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Gesamtsumme der
seit 2022 in der Ukraine verausgabten Mittel des Bundesministeriums für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ; bitte nach
Jahren aufschlüsseln)?
40. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der prozentuale Anteil
der seit 2022 in der Ukraine verausgabten Mittel an den insgesamt
verausgabten Mitteln des BMZ (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Die Fragen 39 und 40 werden zusammen beantwortet.
Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
(BMZ) hat für die Ukraine zwischen 2022 bis 2025 insgesamt 2,2 Mrd. Euro
bereitgestellt. Diese Mittel umfassen die staatliche bilaterale Zusammenarbeit
und weitere Instrumente des BMZ. Sie stehen meist für mehrjährige
Programme zur Verfügung.
Die genannten Mittel für die Ukraine können nicht direkt als prozentualer
Anteil der jeweiligen jährlichen Haushaltshöhen ausgewiesen werden, da die
Bereitstellungen für die Ukraine für mehrjährige Programme erfolgt.
41. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Gesamtsumme der
seit 2022 in der Ukraine verausgabten Mittel des Auswärtigen Amts
(AA) für humanitäre Hilfe (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
42. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der prozentuale Anteil
der seit 2022 in der Ukraine verausgabten Mittel an den insgesamt
verausgabten Mitteln des AA für humanitäre Hilfe (bitte nach Jahren
aufschlüsseln)?
Die Fragen 41 und 42 werden zusammen beantwortet.
Die in der Ukraine verausgabten Mittel des Auswärtigen Amts für humanitäre
Hilfe schlüsseln sich wie folgt auf.
Jahr Gesamt Mittel für
humanitäre Hilfe in
Millionen Euro
Mittel für die
Ukraine in Millionen
Euro
Prozentualer
Anteil
2022 3.281,98 462,4 14,1
2023 2.717,09 367,5 13,5
2024 2.265,92 374,4 16,5
2025 1.060,75 186,7 17,6
2026
(Stand: 9. Juni)
1.048,00 137,7 13,1
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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