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Schriftliche Frage 1 von Agnieszka Brugger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie oft und wann ist der Nationale Sicherheitsrat seit seiner Gründung zusammengetreten (bitte als tabellarische Übersicht darstellen)?

dip / schriftliche_frage 08.05.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 4. Mai 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes.

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Schriftliche Frage 1 von Agnieszka Brugger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie oft und wann ist der Nationale Sicherheitsrat seit seiner Gründung zusammengetreten (bitte als tabellarische Übersicht darstellen)? Frage 1 (Agnieszka Brugger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie oft und wann ist der Nationale Sicherheitsrat seit seiner Gründung zusammengetreten (bitte als tabellarische Übersicht darstellen)? Antwort des Staatsministers Dr. Michael Meister vom 5. Mai 2026: Die Bundesregierung hat über Sitzungen des Nationalen Sicherheitsrats öffentlich kommuniziert, darunter zur konstituierenden Sitzung am 5. November 2025, zur Sitzung am 22. November 2025 zur Situation in der Ukraine, zur Sitzung in unmittelbarer Folge der am 28. Februar 2026 begonnenen Militärschläge der USA und Israels gegen den Iran sowie zur Sitzung am 20. April 2026 unter anderem zu den Auswirkungen der Lage im Nahen Osten auf die Energiesicherheit. Die Bundesregierung ist nach sorgfältiger Abwägung zu der Auffassung gelangt, dass eine darüber hinausgehende Beantwortung Ihrer Frage aus Gründen des Staatswohls in diesem besonderen Einzelfall nicht in offener Form erfolgen kann. Die erbetenen Auskünfte betreffen die Zeitpunkte der Sitzungen des Nationalen Sicherheitsrates. Ihr Bekanntwerden könnte Rückschlüsse sowohl auf die Anlässe und somit thematischen Schwerpunkte der Sitzungen als auch auf die Arbeitsweise des Nationalen Sicherheitsrates ermöglichen. Sollten Unbefugte Kenntnis von den angefragten Informationen erhalten, könnte dies der Bundesrepublik Deutschland insoweit schweren Schaden zufügen. Die Informationen werden daher als Verschlusssache gemäß der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift des Bundesministeriums des Innern zum materiellen Geheimschutz (Verschlusssachenanweisung – VSA) mit dem Geheimhaltungsgrad „Geheim“ eingestuft und in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt.1

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