Umsetzung der Weltraumsicherheitsstrategie durch die Bundeswehr (Antwort zu Drs. 21/5438)
Text
Umsetzung der Weltraumsicherheitsstrategie durch die Bundeswehr (Antwort zu Drs. 21/5438)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5934
21. Wahlperiode 13.05.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Desiree Becker, Donata Vogtschmidt,
Sonja Lemke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke
– Drucksache 21/5438 –
Umsetzung der Weltraumsicherheitsstrategie durch die Bundeswehr
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Mit der im November 2025 veröffentlichten Weltraumsicherheitsstrategie
(WSS) will die Bundesregierung u. a. die Bundeswehr zu militärischen
Einsätzen im Weltraum befähigen. Diese Notwendigkeit wird begründet mit der
allgemeinen verschlechterten Sicherheitslage durch die wachsende Bedrohung
durch Russland (WSS, S. 11), die zunehmende Bedeutung des Weltraums für
moderne und technologisierte Gesellschaften und die nicht näher
quantifizierten militärischen Kapazitäten anderer Staaten im Weltraum.
Zur Umsetzung der WSS plant die Bundesregierung einen Ausbau der
militärischen Kapazitäten und Infrastruktur (WSS, S. 11). Das betrifft zum einen
organisatorisch das Weltraumkommando, zum anderen konkret die Beschaffung
von entsprechenden Waffensystemen und Waffentechnologien, wie z. B.
„hypersonische Flugsysteme“ (WSS, S. 44, Nummer 4) Insgesamt sollen bis in
die Mitte der 2030-er Jahre hinein wenigstens 35 Mrd. Euro für die
Aufrüstung bereitgestellt werden. (www.handelsblatt.com/politik/deutschland/verteid
igung-bund-investiert-35-milliarden-euro-in-weltraumsicherheit/10015799
7.html)
Nach Auffassung der Fragesteller leistet die WSS einen Beitrag zur weiteren
Aufrüstung und Militarisierung im Weltraum. Innerhalb von zehn Jahren
sollen umfangreiche neue Strukturen auf- und ausgebaut werden, wie z. B. beim
Weltraumkommando, ohne die Zielsetzungen, die damit einhergehende
Finanzierung sowie personellen Aufwuchs transparent zu machen. Es fehlt an einer
Präzisierung der Einsatzgrundsätze im Sinne des „verhaltensbasierten
Ansatzes“ der Bundesregierung als auch eine Einordnung der negativen Folgen
einer Beteiligung Deutschlands am Wettrüsten im Weltraum sowie der
Implikationen für die bestehenden weltraumspezifischen
Rüstungskontrollabkommen, allen voran des Weltraumvertrages von 1967.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundesregierung nimmt die Vorbemerkung der Fragesteller zur Kenntnis.
Sie stimmt weder den darin enthaltenen Wertungen zu, noch bestätigt sie die
darin enthaltenen Feststellungen oder dargestellten Sachverhalte.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung
vom 12. Mai 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Wenngleich sich die aus der Weltraumsicherheitsstrategie noch abzuleitenden
Strategischen Leitlinien zur Operationalisierung der Handlungsleitlinien in der
Erstellung befinden, laufen für viele Projekte bereits die Planungen. Genaue
Angaben zu den Fragen sind aufgrund des frühen Stadiums und der
Sicherheitseinstufung jedoch nicht immer möglich.
Die Beantwortung der Fragen 15 bis 15b, 17, 18 bis 20, 22 und 23 kann
komplett oder teilweise nicht offen erfolgen. Die Einstufung als Verschlusssache
mit dem Geheimhaltungsgrad VS-Nur für den Dienstgebrauch ist im
vorliegenden Fall im Hinblick auf das Staatswohl erforderlich. Nach § 2 Absatz 2
Nummer 4 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum materiellen Geheimschutz
(Verschlusssachenanweisung, VSA) vom 1. November 2024 sind
Informationen, deren Kenntnisnahme durch Unbefugte für die Interessen der
Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder nachteilig sein kann, entsprechend
einzustufen.
Eine zur Veröffentlichung bestimmte Antwort der Bundesregierung auf diese
Fragen würde einerseits Informationen in solch detaillierter Form darlegen,
dass daraus unmittelbar oder mittelbar Rückschlüsse auf die aktuellen bzw.
künftigen Aufklärungs- und Verteidigungsfähigkeiten der Bundesrepublik
Deutschland und ihrer Partnernationen im Weltraum gezogen werden können.
Eine öffentliche Preisgabe dieser Informationen könnte schwerwiegende
Nachteile für die Verteidigungsfähigkeit mit sich bringen und damit zu einer
erheblichen Gefährdung der Sicherheitsinteressen der Bundesrepublik Deutschland
sowie ihrer Partnernationen beitragen. Zudem wären die öffentliche Preisgabe der
Informationen dazu geeignet, das Vertrauensverhältnis zwischen der
Bundesrepublik Deutschland und ihren Partnernationen nachhaltig zu schädigen. Dies
könnte die bestehende vertrauensvolle Zusammenarbeit beeinträchtigen und
damit eine Sicherheitsgefährdung für die Bundesrepublik Deutschland darstellen.
1. Welche Bundesministerien sind an der Umsetzung der
Weltraumsicherheitsstrategie beteiligt, und welches Bundesministerium ist dabei
federführend?
An der Umsetzung der Weltraumsicherheitsstrategie sind das Auswärtige Amt,
das Bundesministerium der Verteidigung, das Bundesministerium des Innern,
das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, das Bundesministerium für
Forschung, Technologie und Raumfahrt sowie das Bundesministerium für
Verkehr beteiligt. Das Auswärtige Amt und Bundesministerium der Verteidigung
sind federführend.
2. Welche ressortübergreifenden Gremien, wie z. B. der Nationale
Sicherheitsrat, sind in welchem Umfang und mit welchen Befugnissen an der
Umsetzung der Weltraumsicherheitsstrategie beteiligt?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 3 und 4 der
Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf
Bundestagsdrucksache 21/3011 verwiesen.
3. Welche organisatorischen und strukturellen Maßnahmen plant die
Bundesregierung von 2026 bis 2029 zur Stärkung des Weltraumkommandos,
insbesondere in Bezug auf
a) Veränderungen der Personalstärke (inklusive der anfallenden
Kosten), und
b) Bereitstellung von militärischem Material und Infrastruktur
(inklusive anfallender Kosten)?
Aus dem Grundsatz der Gewaltenteilung folgt ein Kernbereich exekutiver
Eigenverantwortung, der einen auch parlamentarisch grundsätzlich nicht
ausforschbaren Initiativ-, Beratungs- und Handlungsbereich einschließt. Dazu
gehört die Willensbildung der Regierung selbst. Eine Pflicht der Regierung,
parlamentarischen Informationswünschen zu entsprechen, besteht danach in der
Regel nicht, wenn die Information zu einem Mitregieren Dritter bei
Entscheidungen führen kann, die in der alleinigen Kompetenz der Regierung liegen.
Diese Gefahr besteht insbesondere bei Informationen aus dem Bereich der
Vorbereitung von Regierungsentscheidungen regelmäßig, solange die
Entscheidung noch nicht getroffen ist. Die Kontrollkompetenz des Bundestages enthält
demnach nicht die Befugnis, in laufende Entscheidungsvorbereitungen
einzugreifen (vgl. BVerfGE 143, 101 [137]; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats
vom 13. Juni 2017 – 2 BvE 1/15). Der durch die Operationalisierung der
Weltraumsicherheitsstrategie notwendige Aufwuchs des Weltraumkommandos
befindet sich noch im Planungsstadium, so dass zum gegenwärtigen Zeitpunkt im
Sinne der Fragestellung keine belastbaren Aussagen getätigt werden können.
4. Wie hat sich die Personalstärke des Weltraumkommandos seit 2021
entwickelt, und aus welchen fachlichen und militärischen Bereichen wurden
und werden seit 2021 bis heute Soldatinnen und Soldaten für das
Weltraumkommando der Bundeswehr in welchem Umfang rekrutiert oder
abgeordnet?
Die Personalstärke des Weltraumkommandos hat sich seit 2021 mehr als
verdoppelt. Das Personal des Weltraumkommandos der Bundeswehr kommt
ursprünglich aus verschiedenen fachlichen Bereichen wie beispielsweise dem
Fliegerischen Dienst und der Informationstechnik. Die Besetzung von Stellen
erfolgte initial durch Querversetzungen, seit Einführung des Werdegangs
Weltraum durch Direkteinstellung. Kurzfristige Kommandierungen erfolgen nur
noch anlassbezogen.
5. Bis wann plant die Bundesregierung die Einrichtung einer
Weltraumakademie (Weltraumsicherheitsstrategie, S. 46, Nummer 4) mit wie vielen
Ausbildungsplätzen, und mit welchem zusätzlichen Finanzierungsbedarf
rechnet die Bundesregierung?
Der Aufbau einer Weltraumakademie befindet sich in der Konzeptionsphase, so
dass zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Aussagen zu Ausbildungsplätzen und
Finanzierungsbedarf getätigt werden können.
6. Wie viele Soldatinnen und Soldaten haben seit 2024 am Werdegang
„Weltraum“ teilgenommen, und wie viele Plätze sind dafür eingerichtet,
und werden diese in den nächsten Jahren aufgestockt, wann soll das
Satellitenbetriebs- und Kontrollzentrums beim Weltraumkommando
einsatzbereit sein (bitte auch die anvisierte Personalstärke, die geplanten
zusätzlichen Fähigkeiten und die Gesamtkosten, inklusive der
Bewirtschaftung angeben)?
Seit dem Jahr 2024 wurden 27 Soldatinnen und Soldaten in den Werdegang
Weltraum eingestellt bzw. haben einen entsprechenden Laufbahnwechsel
vollzogen. Die Ausbildungskapazität entspricht dem personellen Bedarf.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen.
7. In welchem Umfang plant die Bundesregierung einen personellen und
finanziellen Aufwuchs sowie den strukturellen Ausbau des
Weltraumlagezentrums in Uedem im Zeitraum von 2026 bis 2029 (bitte die
entsprechenden Haushaltstitel und Verwendungszwecke angeben)?
Es wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen.
8. Was versteht die Bundesregierung unter „weltraumsystemergänzenden
terrestrischen Resilienz-Maßnahmen“ (WSS, S. 46, Nummer 15), und
mit welchem Zweck sollen sie initiiert werden, und welche Strukturen
sollen dafür ausgebaut werden (bitte die geplanten Investitionen
angeben)?
Unter weltraumsystemergänzende terrestrische Resilienz-Maßnahmen fallen
insbesondere Navigationsmittel und -verfahren um Störungen bzw.
Verfälschungen von Global Navigation Satellite System Signalen entgegenzuwirken.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen.
9. Welche Bundesministerien und jeweiligen Abteilungen werden an der
Erstellung der in der Weltraumsicherheitsstrategie (WSS. 44,
Nummer 11) angekündigten Bestandsaufnahme über
Weltraumabhängigkeiten, Vulnerabilitäten und sicherheitsrelevanter Weltrauminfrastruktur
beteiligt werden, und bis wann plant die Bundesregierung diese
Bestandsaufnahme fertigzustellen?
Die der Weltraumsicherheitsstrategie zugrunde liegende Bestandsaufnahme der
Weltraumabhängigkeiten, Vulnerabilitäten und sicherheitsrelevanter
Infrastruktur wird von den in der Antwort zu Frage 1 genannten Bundesministerien
fortlaufend aktualisiert.
10. Unter welchen Umständen und in welcher Form will die
Bundesregierung den Deutschen Bundestag und die Öffentlichkeit über
Gefährdungslagen im Weltraum informieren?
Die Information erfolgt anlassbezogen bzw. im Rahmen der üblichen Wege der
Unterrichtung des Deutschen Bundestages.
11. Wie viele Vorfälle bedrohlichen Verhaltens durch welche anderen
Akteure im Weltraum wurden seit 2022 von Deutschland und der NATO
registriert?
12. Wie viele Störungen deutscher und europäischer Satelliten sind seit 2022
bis heute registriert worden, und
a) durch welche Staaten oder Unternehmen wurden die Störungen
verursacht, und
b) in wie vielen dieser Fälle konnten Störungen auf staatliche russische
oder chinesische Aktivitäten zurückgeführt werden?
13. Ab einer Annäherung von wie vielen Kilometern stuft die
Bundesregierung das Überfliegen und Begleiten von deutschen Satelliten als
verdächtig ein?
Die Fragen 11 bis 13 werden zusammen beantwortet.
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung in ihrer Antwort auf die
Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf
Bundestagsdrucksache 21/3011 verwiesen.
14. Verfügen nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit andere NATO-
Staaten über Fähigkeiten, Satelliten im Weltraum zu überfliegen und zu
begleiten?
Zu Fähigkeiten anderer NATO-Staaten äußert sich die Bundesregierung
grundsätzlich nicht.
15. Wie bewertet die Bundesregierung die Notwendigkeit der Entwicklung
einer Einsatzdoktrin oder Einsatzgrundsätzen sowie von „Rules of
Engagement“ für den aktiven Einsatz der Bundeswehr im Weltraum, und
a) was ist ggf. der derzeitige Planungsstand hinsichtlich der
Entwicklung einer solchen Einsatzdoktrin, eines Einsatzgrundsatzes oder
auch von „Rules of Engagement“, und
b) stimmt sich die Bundesregierung bei der Entwicklung solcher
Doktrinen und Einsatzregeln auch mit anderen Staaten ab, und mit
welchen Ergebnissen?
Die Bundesregierung hält Einsatzdoktrin, Einsatzgrundsätze und „Rules of
Engagement“ für die Dimension Weltraum für notwendig.
Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung und die als „VS-
Nur für den Dienstgebrauch“ eingestufte Anlage* verwiesen.
16. Inwieweit plant die Bundesregierung, eine derartige Einsatzdoktrin,
Einsatzgrundsätze oder „Rules of Engagement“ auch öffentlich zugänglich
zu machen und anderen Staaten zu kommunizieren?
Eine Veröffentlichung der genannten Dokumente ist nicht vorgesehen. Die
Kommunikation mit Streitkräften anderer Staaten erfolgt anlassbezogen.
* Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Antwort als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen
Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.
17. In welcher Form ist das Weltraumkommando der Bundeswehr
eingebunden in die Umsetzung der Overarching Space Policy der NATO, und
welchen Zugriff bzw. Zugang erhalten andere NATO-Staaten auf die
Kapazitäten des Weltraumkommandos?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung und die als „VS-Nur für
den Dienstgebrauch“ eingestufte Anlage verwiesen.*
18. Welchen personellen, materiellen und finanziellen Beitrag hat die
Bundesregierung bislang zur US-geführten Operation Olympic Defender
(OOC) geleistet, und wie viele Übungen wurden im Rahmen von OOC
bislang durchgeführt (bitte auch den Namen, die beteiligten Staaten und
Zielsetzung der Übung angeben)?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung und die als „VS-Nur für
den Dienstgebrauch“ eingestufte Anlage verwiesen.*
Im Übrigen erstreckt sich der parlamentarische Informationsanspruch nicht auf
Gegenstände, die keinen Bezug zum Verantwortungsbereich der
Bundesregierung gegenüber dem Bundestag haben, wenn sie sich außerhalb der
Zuständigkeit der Bundesregierung befinden (BVerfGE 124, 161 [189, 196]; 139, 194
[227]). Für die Durchführung der Operation Olympic Defender sind die
Vereinigten Staaten von Amerika zuständig.
19. Auf welche Weise will die Bundesregierung im Rahmen von OOC den
Schutz und die Verteidigung von Weltraumsystemen ausbauen sowie die
Resilienz gegenüber Gefahren und Bedrohungen aus dem Weltraum
erhöhen (WSS, S. 45, Nummer 3)?
20. Wie viel Personal aus welchen Abteilungen des Bundesministeriums der
Verteidigung ist den beiden Arbeitsgruppen der Combined Space
Operations Initiative (CSpO) zugewiesen, und welche verbindlichen
Vereinbarungen wurden seit 2019 von den Arbeitsgruppen getroffen?
Die Fragen 19 und 20 werden zusammen beantwortet.
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung und die als „VS-Nur für
den Dienstgebrauch“ eingestufte Anlage verwiesen.*
21. Welchen Zeitplan verfolgt die Bundesregierung bei der Aufstellung des
European Space Component Commands (WSS, S. 45, Nummer 11), und
welche Aufgaben soll es übernehmen, und mit welchen anderen Staaten
führt die Bundesregierung bereits Gespräche über eine Beteiligung am
European Space Component Command oder plant, diese zu führen?
Der Aufbau eines Space Component Command befindet sich in der
Konzeptionsphase, so dass zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Aussagen zu dessen
konkreten Aufgaben sowie der Einbindung anderer Nationen getätigt werden
können.
* Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Antwort als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen
Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.
22. Aus welchen strategischen Überlegungen heraus und auf welcher
wissenschaftlichen Basis hat die Bundesregierung entschieden, dass die
Entwicklung hypersonischer Raumflugzeuge bzw. Raumgleiter ein wichtiger
Beitrag zur Sicherheit im Weltraum ist?
23. In welcher Höhe sollen Haushaltsmittel für die Entwicklung
hypersonischer Flugzeuge bzw. Raumgleiter bereitgestellt werden (bitte den
jeweiligen Haushaltstitel angeben), und
a) mit welchem Entwicklungszeitraum bzw. zu wann rechnet die
Bundesregierung mit der Fertigstellung eines vollumfänglich
einsatzfähigen, bemannten hypersonischen Flugzeuges, und
b) bestehen Pläne, hypersonische Flugzeuge für einen möglichen
Einsatz als Hyperschallwaffe zu konzipieren, produzieren zu lassen und
einzusetzen?
Die Fragen 22 und 23 werden zusammen beantwortet.
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung und die als „VS-Nur für
den Dienstgebrauch“ eingestufte Anlage verwiesen.*
* Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Antwort als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen
Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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