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Umsetzung der Weltraumsicherheitsstrategie durch die Bundeswehr (Antwort zu Drs. 21/5438)

dip / drucksache 13.05.2026 · WP 21 · 21/5934 · Antwort · Original ↗

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Umsetzung der Weltraumsicherheitsstrategie durch die Bundeswehr (Antwort zu Drs. 21/5438) Deutscher Bundestag Drucksache 21/5934 21. Wahlperiode 13.05.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Desiree Becker, Donata Vogtschmidt, Sonja Lemke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke – Drucksache 21/5438 – Umsetzung der Weltraumsicherheitsstrategie durch die Bundeswehr V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Mit der im November 2025 veröffentlichten Weltraumsicherheitsstrategie (WSS) will die Bundesregierung u. a. die Bundeswehr zu militärischen Einsätzen im Weltraum befähigen. Diese Notwendigkeit wird begründet mit der allgemeinen verschlechterten Sicherheitslage durch die wachsende Bedrohung durch Russland (WSS, S. 11), die zunehmende Bedeutung des Weltraums für moderne und technologisierte Gesellschaften und die nicht näher quantifizierten militärischen Kapazitäten anderer Staaten im Weltraum. Zur Umsetzung der WSS plant die Bundesregierung einen Ausbau der militärischen Kapazitäten und Infrastruktur (WSS, S. 11). Das betrifft zum einen organisatorisch das Weltraumkommando, zum anderen konkret die Beschaffung von entsprechenden Waffensystemen und Waffentechnologien, wie z. B. „hypersonische Flugsysteme“ (WSS, S. 44, Nummer 4) Insgesamt sollen bis in die Mitte der 2030-er Jahre hinein wenigstens 35 Mrd. Euro für die Aufrüstung bereitgestellt werden. (www.handelsblatt.com/politik/deutschland/verteid igung-bund-investiert-35-milliarden-euro-in-weltraumsicherheit/10015799 7.html) Nach Auffassung der Fragesteller leistet die WSS einen Beitrag zur weiteren Aufrüstung und Militarisierung im Weltraum. Innerhalb von zehn Jahren sollen umfangreiche neue Strukturen auf- und ausgebaut werden, wie z. B. beim Weltraumkommando, ohne die Zielsetzungen, die damit einhergehende Finanzierung sowie personellen Aufwuchs transparent zu machen. Es fehlt an einer Präzisierung der Einsatzgrundsätze im Sinne des „verhaltensbasierten Ansatzes“ der Bundesregierung als auch eine Einordnung der negativen Folgen einer Beteiligung Deutschlands am Wettrüsten im Weltraum sowie der Implikationen für die bestehenden weltraumspezifischen Rüstungskontrollabkommen, allen voran des Weltraumvertrages von 1967. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Bundesregierung nimmt die Vorbemerkung der Fragesteller zur Kenntnis. Sie stimmt weder den darin enthaltenen Wertungen zu, noch bestätigt sie die darin enthaltenen Feststellungen oder dargestellten Sachverhalte. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom 12. Mai 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Wenngleich sich die aus der Weltraumsicherheitsstrategie noch abzuleitenden Strategischen Leitlinien zur Operationalisierung der Handlungsleitlinien in der Erstellung befinden, laufen für viele Projekte bereits die Planungen. Genaue Angaben zu den Fragen sind aufgrund des frühen Stadiums und der Sicherheitseinstufung jedoch nicht immer möglich. Die Beantwortung der Fragen 15 bis 15b, 17, 18 bis 20, 22 und 23 kann komplett oder teilweise nicht offen erfolgen. Die Einstufung als Verschlusssache mit dem Geheimhaltungsgrad VS-Nur für den Dienstgebrauch ist im vorliegenden Fall im Hinblick auf das Staatswohl erforderlich. Nach § 2 Absatz 2 Nummer 4 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum materiellen Geheimschutz (Verschlusssachenanweisung, VSA) vom 1. November 2024 sind Informationen, deren Kenntnisnahme durch Unbefugte für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder nachteilig sein kann, entsprechend einzustufen. Eine zur Veröffentlichung bestimmte Antwort der Bundesregierung auf diese Fragen würde einerseits Informationen in solch detaillierter Form darlegen, dass daraus unmittelbar oder mittelbar Rückschlüsse auf die aktuellen bzw. künftigen Aufklärungs- und Verteidigungsfähigkeiten der Bundesrepublik Deutschland und ihrer Partnernationen im Weltraum gezogen werden können. Eine öffentliche Preisgabe dieser Informationen könnte schwerwiegende Nachteile für die Verteidigungsfähigkeit mit sich bringen und damit zu einer erheblichen Gefährdung der Sicherheitsinteressen der Bundesrepublik Deutschland sowie ihrer Partnernationen beitragen. Zudem wären die öffentliche Preisgabe der Informationen dazu geeignet, das Vertrauensverhältnis zwischen der Bundesrepublik Deutschland und ihren Partnernationen nachhaltig zu schädigen. Dies könnte die bestehende vertrauensvolle Zusammenarbeit beeinträchtigen und damit eine Sicherheitsgefährdung für die Bundesrepublik Deutschland darstellen.  1. Welche Bundesministerien sind an der Umsetzung der Weltraumsicherheitsstrategie beteiligt, und welches Bundesministerium ist dabei federführend? An der Umsetzung der Weltraumsicherheitsstrategie sind das Auswärtige Amt, das Bundesministerium der Verteidigung, das Bundesministerium des Innern, das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt sowie das Bundesministerium für Verkehr beteiligt. Das Auswärtige Amt und Bundesministerium der Verteidigung sind federführend.  2. Welche ressortübergreifenden Gremien, wie z. B. der Nationale Sicherheitsrat, sind in welchem Umfang und mit welchen Befugnissen an der Umsetzung der Weltraumsicherheitsstrategie beteiligt? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 3 und 4 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 21/3011 verwiesen.  3. Welche organisatorischen und strukturellen Maßnahmen plant die Bundesregierung von 2026 bis 2029 zur Stärkung des Weltraumkommandos, insbesondere in Bezug auf a) Veränderungen der Personalstärke (inklusive der anfallenden Kosten), und b) Bereitstellung von militärischem Material und Infrastruktur (inklusive anfallender Kosten)? Aus dem Grundsatz der Gewaltenteilung folgt ein Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung, der einen auch parlamentarisch grundsätzlich nicht ausforschbaren Initiativ-, Beratungs- und Handlungsbereich einschließt. Dazu gehört die Willensbildung der Regierung selbst. Eine Pflicht der Regierung, parlamentarischen Informationswünschen zu entsprechen, besteht danach in der Regel nicht, wenn die Information zu einem Mitregieren Dritter bei Entscheidungen führen kann, die in der alleinigen Kompetenz der Regierung liegen. Diese Gefahr besteht insbesondere bei Informationen aus dem Bereich der Vorbereitung von Regierungsentscheidungen regelmäßig, solange die Entscheidung noch nicht getroffen ist. Die Kontrollkompetenz des Bundestages enthält demnach nicht die Befugnis, in laufende Entscheidungsvorbereitungen einzugreifen (vgl. BVerfGE 143, 101 [137]; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 13. Juni 2017 – 2 BvE 1/15). Der durch die Operationalisierung der Weltraumsicherheitsstrategie notwendige Aufwuchs des Weltraumkommandos befindet sich noch im Planungsstadium, so dass zum gegenwärtigen Zeitpunkt im Sinne der Fragestellung keine belastbaren Aussagen getätigt werden können.  4. Wie hat sich die Personalstärke des Weltraumkommandos seit 2021 entwickelt, und aus welchen fachlichen und militärischen Bereichen wurden und werden seit 2021 bis heute Soldatinnen und Soldaten für das Weltraumkommando der Bundeswehr in welchem Umfang rekrutiert oder abgeordnet? Die Personalstärke des Weltraumkommandos hat sich seit 2021 mehr als verdoppelt. Das Personal des Weltraumkommandos der Bundeswehr kommt ursprünglich aus verschiedenen fachlichen Bereichen wie beispielsweise dem Fliegerischen Dienst und der Informationstechnik. Die Besetzung von Stellen erfolgte initial durch Querversetzungen, seit Einführung des Werdegangs Weltraum durch Direkteinstellung. Kurzfristige Kommandierungen erfolgen nur noch anlassbezogen.  5. Bis wann plant die Bundesregierung die Einrichtung einer Weltraumakademie (Weltraumsicherheitsstrategie, S. 46, Nummer 4) mit wie vielen Ausbildungsplätzen, und mit welchem zusätzlichen Finanzierungsbedarf rechnet die Bundesregierung? Der Aufbau einer Weltraumakademie befindet sich in der Konzeptionsphase, so dass zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Aussagen zu Ausbildungsplätzen und Finanzierungsbedarf getätigt werden können.  6. Wie viele Soldatinnen und Soldaten haben seit 2024 am Werdegang „Weltraum“ teilgenommen, und wie viele Plätze sind dafür eingerichtet, und werden diese in den nächsten Jahren aufgestockt, wann soll das Satellitenbetriebs- und Kontrollzentrums beim Weltraumkommando einsatzbereit sein (bitte auch die anvisierte Personalstärke, die geplanten zusätzlichen Fähigkeiten und die Gesamtkosten, inklusive der Bewirtschaftung angeben)? Seit dem Jahr 2024 wurden 27 Soldatinnen und Soldaten in den Werdegang Weltraum eingestellt bzw. haben einen entsprechenden Laufbahnwechsel vollzogen. Die Ausbildungskapazität entspricht dem personellen Bedarf. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen.  7. In welchem Umfang plant die Bundesregierung einen personellen und finanziellen Aufwuchs sowie den strukturellen Ausbau des Weltraumlagezentrums in Uedem im Zeitraum von 2026 bis 2029 (bitte die entsprechenden Haushaltstitel und Verwendungszwecke angeben)? Es wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen.  8. Was versteht die Bundesregierung unter „weltraumsystemergänzenden terrestrischen Resilienz-Maßnahmen“ (WSS, S. 46, Nummer 15), und mit welchem Zweck sollen sie initiiert werden, und welche Strukturen sollen dafür ausgebaut werden (bitte die geplanten Investitionen angeben)? Unter weltraumsystemergänzende terrestrische Resilienz-Maßnahmen fallen insbesondere Navigationsmittel und -verfahren um Störungen bzw. Verfälschungen von Global Navigation Satellite System Signalen entgegenzuwirken. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen.  9. Welche Bundesministerien und jeweiligen Abteilungen werden an der Erstellung der in der Weltraumsicherheitsstrategie (WSS. 44, Nummer 11) angekündigten Bestandsaufnahme über Weltraumabhängigkeiten, Vulnerabilitäten und sicherheitsrelevanter Weltrauminfrastruktur beteiligt werden, und bis wann plant die Bundesregierung diese Bestandsaufnahme fertigzustellen? Die der Weltraumsicherheitsstrategie zugrunde liegende Bestandsaufnahme der Weltraumabhängigkeiten, Vulnerabilitäten und sicherheitsrelevanter Infrastruktur wird von den in der Antwort zu Frage 1 genannten Bundesministerien fortlaufend aktualisiert. 10. Unter welchen Umständen und in welcher Form will die Bundesregierung den Deutschen Bundestag und die Öffentlichkeit über Gefährdungslagen im Weltraum informieren? Die Information erfolgt anlassbezogen bzw. im Rahmen der üblichen Wege der Unterrichtung des Deutschen Bundestages. 11. Wie viele Vorfälle bedrohlichen Verhaltens durch welche anderen Akteure im Weltraum wurden seit 2022 von Deutschland und der NATO registriert? 12. Wie viele Störungen deutscher und europäischer Satelliten sind seit 2022 bis heute registriert worden, und a) durch welche Staaten oder Unternehmen wurden die Störungen verursacht, und b) in wie vielen dieser Fälle konnten Störungen auf staatliche russische oder chinesische Aktivitäten zurückgeführt werden? 13. Ab einer Annäherung von wie vielen Kilometern stuft die Bundesregierung das Überfliegen und Begleiten von deutschen Satelliten als verdächtig ein? Die Fragen 11 bis 13 werden zusammen beantwortet. Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 21/3011 verwiesen. 14. Verfügen nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit andere NATO- Staaten über Fähigkeiten, Satelliten im Weltraum zu überfliegen und zu begleiten? Zu Fähigkeiten anderer NATO-Staaten äußert sich die Bundesregierung grundsätzlich nicht. 15. Wie bewertet die Bundesregierung die Notwendigkeit der Entwicklung einer Einsatzdoktrin oder Einsatzgrundsätzen sowie von „Rules of Engagement“ für den aktiven Einsatz der Bundeswehr im Weltraum, und a) was ist ggf. der derzeitige Planungsstand hinsichtlich der Entwicklung einer solchen Einsatzdoktrin, eines Einsatzgrundsatzes oder auch von „Rules of Engagement“, und b) stimmt sich die Bundesregierung bei der Entwicklung solcher Doktrinen und Einsatzregeln auch mit anderen Staaten ab, und mit welchen Ergebnissen? Die Bundesregierung hält Einsatzdoktrin, Einsatzgrundsätze und „Rules of Engagement“ für die Dimension Weltraum für notwendig. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung und die als „VS- Nur für den Dienstgebrauch“ eingestufte Anlage* verwiesen. 16. Inwieweit plant die Bundesregierung, eine derartige Einsatzdoktrin, Einsatzgrundsätze oder „Rules of Engagement“ auch öffentlich zugänglich zu machen und anderen Staaten zu kommunizieren? Eine Veröffentlichung der genannten Dokumente ist nicht vorgesehen. Die Kommunikation mit Streitkräften anderer Staaten erfolgt anlassbezogen. * Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Antwort als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. 17. In welcher Form ist das Weltraumkommando der Bundeswehr eingebunden in die Umsetzung der Overarching Space Policy der NATO, und welchen Zugriff bzw. Zugang erhalten andere NATO-Staaten auf die Kapazitäten des Weltraumkommandos? Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung und die als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestufte Anlage verwiesen.* 18. Welchen personellen, materiellen und finanziellen Beitrag hat die Bundesregierung bislang zur US-geführten Operation Olympic Defender (OOC) geleistet, und wie viele Übungen wurden im Rahmen von OOC bislang durchgeführt (bitte auch den Namen, die beteiligten Staaten und Zielsetzung der Übung angeben)? Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung und die als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestufte Anlage verwiesen.* Im Übrigen erstreckt sich der parlamentarische Informationsanspruch nicht auf Gegenstände, die keinen Bezug zum Verantwortungsbereich der Bundesregierung gegenüber dem Bundestag haben, wenn sie sich außerhalb der Zuständigkeit der Bundesregierung befinden (BVerfGE 124, 161 [189, 196]; 139, 194 [227]). Für die Durchführung der Operation Olympic Defender sind die Vereinigten Staaten von Amerika zuständig. 19. Auf welche Weise will die Bundesregierung im Rahmen von OOC den Schutz und die Verteidigung von Weltraumsystemen ausbauen sowie die Resilienz gegenüber Gefahren und Bedrohungen aus dem Weltraum erhöhen (WSS, S. 45, Nummer 3)? 20. Wie viel Personal aus welchen Abteilungen des Bundesministeriums der Verteidigung ist den beiden Arbeitsgruppen der Combined Space Operations Initiative (CSpO) zugewiesen, und welche verbindlichen Vereinbarungen wurden seit 2019 von den Arbeitsgruppen getroffen? Die Fragen 19 und 20 werden zusammen beantwortet. Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung und die als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestufte Anlage verwiesen.* 21. Welchen Zeitplan verfolgt die Bundesregierung bei der Aufstellung des European Space Component Commands (WSS, S. 45, Nummer 11), und welche Aufgaben soll es übernehmen, und mit welchen anderen Staaten führt die Bundesregierung bereits Gespräche über eine Beteiligung am European Space Component Command oder plant, diese zu führen? Der Aufbau eines Space Component Command befindet sich in der Konzeptionsphase, so dass zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Aussagen zu dessen konkreten Aufgaben sowie der Einbindung anderer Nationen getätigt werden können. * Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Antwort als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. 22. Aus welchen strategischen Überlegungen heraus und auf welcher wissenschaftlichen Basis hat die Bundesregierung entschieden, dass die Entwicklung hypersonischer Raumflugzeuge bzw. Raumgleiter ein wichtiger Beitrag zur Sicherheit im Weltraum ist? 23. In welcher Höhe sollen Haushaltsmittel für die Entwicklung hypersonischer Flugzeuge bzw. Raumgleiter bereitgestellt werden (bitte den jeweiligen Haushaltstitel angeben), und a) mit welchem Entwicklungszeitraum bzw. zu wann rechnet die Bundesregierung mit der Fertigstellung eines vollumfänglich einsatzfähigen, bemannten hypersonischen Flugzeuges, und b) bestehen Pläne, hypersonische Flugzeuge für einen möglichen Einsatz als Hyperschallwaffe zu konzipieren, produzieren zu lassen und einzusetzen? Die Fragen 22 und 23 werden zusammen beantwortet. Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung und die als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestufte Anlage verwiesen.* * Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Antwort als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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