Schriftliche Frage 25 von Lukas Benner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Ressorts führen die Rechtsaufsicht über die Länder nach Artikel 84 Absatz 3 Satz 1 des Grundgesetzes, und führen diese Ressorts die A…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 4. Mai 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.
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Schriftliche Frage 25 von Lukas Benner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Ressorts führen die Rechtsaufsicht über die Länder nach Artikel 84 Absatz 3 Satz 1 des Grundgesetzes, und führen diese Ressorts die A…
Frage 25 (Lukas Benner, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Welche Ressorts führen die Rechtsaufsicht über die Länder nach Artikel 84 Absatz 3 Satz 1 des Grundgesetzes, und führen diese Ressorts die Aufsicht jeweils eigenständig über ihren Zuständigkeitsbereich oder gemeinsam (etwa in gegenseitiger Abstimmung oder jeweils aufgrund eines gemeinschaftlichen Beschlusses)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 4. Mai 2026:
Die Aufsicht gemäß Artikel 84 Absatz 3 Satz 1 des Grundgesetzes (GG) wird durch die Bundesregierung als Kollegialorgan initiiert und ausgeübt. Eventuelle Entscheidungen wären durch das jeweils zuständige Fachressort in Abstimmung mit den betroffenen Ressorts vorzubereiten.
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