Schriftliche Frage 38 von Gökay Akbulut (DIE LINKE): Hat die Bundesregierung den Beschluss des Kassationsgerichtshofs in Rom zur Kenntnis genommen, wonach der Vollstreckungsstopp für Entschädig…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 4. Mai 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts.
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Schriftliche Frage 38 von Gökay Akbulut (DIE LINKE): Hat die Bundesregierung den Beschluss des Kassationsgerichtshofs in Rom zur Kenntnis genommen, wonach der Vollstreckungsstopp für Entschädig…
Frage 38 (Gökay Akbulut, Die Linke):
Hat die Bundesregierung den Beschluss des Kassationsgerichtshofs in Rom zur Kenntnis genommen, wonach der Vollstreckungsstopp für Entschädigungen aus SS- und Wehrmachtsmassakern im Zweiten Weltkrieg nur für Berechtigte des italienischen Entschädigungsfonds von 2022 gilt und griechische Kläger, wie im Fall des Massakers von Distomo am 10. Juni 1944 mit 218 Todesopfern, ihre Ansprüche weiterhin gegen in Italien befindliche Vermögenswerte der Bundesrepublik durchsetzen können (vgl. www.zeit.de/n ews/2026-04/21/entschaedigungsstreit-italien-stae rkt-auslaendische-ns-opfer), und wenn ja, wie positioniert sich die Bundesregierung zu dieser Entscheidung, insbesondere vor dem Hintergrund der im Jahr 2022 eingereichte Klage Deutschlands vor dem Internationalen Gerichtshof wegen Verletzung seiner Immunität (vgl. www.icj-cij.org/pu blic/files/case-related/183/183-20220429-PRE-0 1-00-EN.pdf), und inwieweit teilt die Bundesregierung meine Einschätzung, dass es unabhängig von der Frage der völkerrechtlichen Staatenimmunität notwendig ist, die Hinterbliebenen der Opfer deutscher Verbrechen in Distomo und anderen griechischen Dörfern im Hinblick auf das Urteil des Landgerichts Livadeia von 1997 (vgl. https://taz.de/Entschaedigung-fuer-Nazi-Verbrech en/!6172696/) nach jahrelangem Warten abschließend und zufriedenstellend zu entschädigen?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 7. Mai 2026:
Das genannte Urteil ist der Bundesregierung, die an dem Verfahren nicht beteiligt ist, bekannt. An ihrer völkerrechtlichen Auffassung zur Staatenimmunität, die der Internationale Gerichtshof 2012 bestätigt hat, hält sie fest. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/7527 sowie auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 6 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 20/6945 verwiesen.
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