Schriftliche Frage 51 von Boris Mijatović (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie begründet die Bundesregierung vor dem Hintergrund der im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD angekündigten Stärkung sowie ausköm…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 4. Mai 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts.
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Schriftliche Frage 51 von Boris Mijatović (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie begründet die Bundesregierung vor dem Hintergrund der im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD angekündigten Stärkung sowie ausköm…
Frage 51 (Boris Mijatović, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Wie begründet die Bundesregierung vor dem Hintergrund der im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD angekündigten Stärkung sowie auskömmlichen Finanzierung der humanitären Hilfe (www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www. koalitionsvertrag2025.de/files/koav_2025.pdf) die Reduzierung der entsprechenden Haushaltsmittel um über 50 Prozent gegenüber dem Jahr 2024 (Bundestagsdrucksache 21/2063) im ersten Jahr nach Abschluss des Koalitionsvertrags, und wie stellt sie sicher, dass die dort formulierten Ziele in den kommenden Haushaltsjahren bis einschließlich 2028 im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung eingehalten werden?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr vom 4. Mai 2026:
Die Bundesregierung sieht die erheblichen Herausforderungen, die sich aus weltweit steigenden Bedarfen an humanitärer Unterstützung bei gleichzeitig sinkenden Mitteln angesichts angespannter Haushaltslagen, auch in Deutschland ergeben. Die humanitäre Lage weltweit bleibt aufgrund der Zunahme von Kriegen, Konflikten und Naturkatastrophen absehbar gravierend. Trotz dieser Herausforderungen erbringt das humanitäre System weiterhin umfangreiche Leistungen. Die Bundesregierung hat mit ihrer humanitären Hilfe allein im Jahr 2025 rund 73 Millionen Menschen erreicht. Deutschland bleibt einer der größten humanitären Geber weltweit. Die Ausstattung des Titels 0501 687 32 Humanitäre Hilfe im Ausland des Auswärtigen Amts im Haushaltsjahr 2027 und darüber hinaus ist dem jeweiligen Haushaltsaufstellungsverfahren zum Bundeshaushalt vorbehalten.
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