Schriftliche Frage 118 von Anne Zerr (DIE LINKE): Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung seit Beginn der laufenden Legislaturperiode ergriffen, um das Werkstattentgelt von Mensch…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 4. Mai 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
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Schriftliche Frage 118 von Anne Zerr (DIE LINKE): Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung seit Beginn der laufenden Legislaturperiode ergriffen, um das Werkstattentgelt von Mensch…
Frage 118 (Anne Zerr, Die Linke):
Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung seit Beginn der laufenden Legislaturperiode ergriffen, um das Werkstattentgelt von Menschen mit Behinderungen in Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) zu verbessern, und welche weiteren Schritte sind bis zum Ende der Legislaturperiode geplant, um eine spürbare und nachhaltige Erhöhung der Entgelte sicherzustellen?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Kerstin Griese vom 7. Mai 2026:
Die Bundesregierung hat sich im Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode darauf verständigt, dass die Werkstätten für behinderte Menschen erhalten und reformiert werden sollen. Dies umfasst auch eine Verbesserung der Werkstattentgelte. Aktuell erarbeitet das Bundesministerium für Arbeit und Soziales einen Gesetzentwurf zur Umsetzung der Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag.
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