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Schriftliche Frage 65 von Sören Pellmann (DIE LINKE): Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung zur Umsetzung der an die Mitgliedstaaten gerichteten Empfehlungen der Europäischen Kommission in ih…

dip / schriftliche_frage 24.07.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 20. Juli 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

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Schriftliche Frage 65 von Sören Pellmann (DIE LINKE): Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung zur Umsetzung der an die Mitgliedstaaten gerichteten Empfehlungen der Europäischen Kommission in ih… Frage 65 (Sören Pellmann, Die Linke): Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung zur Umsetzung der an die Mitgliedstaaten gerichteten Empfehlungen der Europäischen Kommission in ihrer Mitteilung „Verbesserung der Strategie für die Rechte von Menschen mit Behinderungen bis 2030“ (COM (2026) 541 final) bereits eingeleitet oder plant sie einzuleiten, und bei welchen gegenwärtigen Gesetzgebungsvorhaben sieht sie gegebenenfalls das Risiko, dass diese den Zielen der Mitteilung entgegenstehen? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Kerstin Griese vom 24. Juli 2026: Die EU-Strategie für die Rechte von Menschen mit Behinderungen 2021–2030 bildet den Rahmen für die vollständige Umsetzung der UN- Behindertenrechtskonvention in der Europäischen Union (EU). Die Bundesregierung unterstützt die Verbesserung der Strategie bis 2030 und beteiligt sich an den Dialogprozessen zu deren Umsetzung auf europäischer Ebene. Dabei sind für die Bundesregierung derzeit die folgenden Vorhaben von besonderer Bedeutung, die sich auch in den Leitinitiativen der EU-Kommission für die EU-Strategie widerspiegeln: BGG-Reform und Bundesinitiative Barrierefreiheit: Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes vorgelegt. Um auf mehr Barrierefreiheit in der Privatwirtschaft hinzuwirken, sieht der Gesetzentwurf vor, den Zugang zu Produkten und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen spürbar zu verbessern, ohne dabei Unternehmen unverhältnismäßig zu belasten. Im öffentlichen Bereich sollen bis 2035 alle öffentlich zugänglichen Bauten des Bundes barrierefrei gestaltet und ein Bundeskompetenzzentrum für Leichte Sprache und Gebärdensprache aufgebaut werden. Die Bundesregierung wirkt außerdem über die ressortübergreifende Bundesinitiative Barrierefreiheit, die federführend vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) betreut wird, auf mehr Barrierefreiheit hin. Überdies ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz im Juni 2025 in Kraft getreten. Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen: Das BMAS erarbeitet zurzeit einen Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung der Werkstätten für behinderte Menschen, damit Werkstattbeschäftigte leichter auf den allgemeinen Arbeitsmarkt wechseln können. Außerdem soll das Entgelt in den Werkstätten verbessert werden. Europäischer Behindertenausweis: Das BMAS arbeitet zurzeit an der Umsetzung der Richtlinien (EU) 2024/2841 und 2024/2842 zur Einführung eines Europäischen Behindertenausweises. Ziel ist es, die Freizügigkeit von Menschen mit Behinderungen innerhalb der EU zu stärken, indem die gegenseitige Anerkennung europaweit verbessert wird. Ergänzend sieht die Richtlinie die Einführung eines einheitlichen Europäischen Parkausweises für Menschen mit Behinderungen vor. Außerdem soll der nationale Schwerbehindertenausweis künftig auch digital zur Verfügung gestellt werden. Digitale Barrierefreiheit: Zur Umsetzung der digitalen Barrierefreiheit bei der Vergabe hat die Bundesregierung unter Federführung des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) mehrere Unterstützungsangebote für IT-Projektverantwortliche der Bundesverwaltung entwickelt und stellt diese über das Portal Barrierefreiheit (www.barrierefreiheit-dienste konsolidierung.bund.de/Webs/PB/DE/startseite/startseite-node.html) bereit. Außerdem plant das BMDS die Implementierung digitaler Barrierefreiheit in den Einkaufsbedingungen des Bundes (EVB-IT) in Abstimmung mit dem Fachverband Bitkom. Diese sind als „AGB des Bundes“ verpflichtend und daher ein entscheidender Baustein für die Beschaffung barrierefreier IT-Lösungen. Außerdem erarbeitet die Bundesregierung derzeit unter Federführung des BMDS ein Vorhaben zur Nutzung von künstlicher Intelligenz in der digitalen Barrierefreiheit. Erstes Ziel ist der Einsatz innerhalb der Bundesregierung zur verbesserten Teilhabe der Beschäftigten. Eine Nachnutzung in anderen Sachzusammenhängen kann nach Abschluss des Projektes geprüft werden. Barrierefreie Ladeinfrastruktur: Im Oktober 2024 wurde die DIN SPEC 91504 „Barrierefreie Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge“ veröffentlicht, die alle relevanten Anforderungen an barrierefreie Ladeinfrastruktur inklusive des Ladeplatzes definiert und als Grundlage bei Ausschreibungen von zu installierender Ladeinfrastruktur herangezogen werden kann. Die Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur wirkt überdies seit November 2025 am DIN- Normenausschuss Bauwesen mit, der auf europäischer Ebene an der Entwicklung einer europäischen Norm für barrierefreies Laden beteiligt ist. Barrierefreiheit im Gesundheitswesen und in der Pflege: Durch das Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege, das am 1. Januar 2026 in Kraft getreten ist, gilt ausdrücklich, dass die einheitlichen Bewertungsmaßstäbe für die ärztlichen und für die zahnärztlichen Leistungen regelmäßig daraufhin zu überprüfen sind, ob sie den besonderen Erfordernissen der Versorgung von Menschen mit Behinderung angemessen Rechnung tragen und, soweit erforderlich, anzupassen sind. Die Bundesregierung wird weiterhin geeignete Maßnahmen prüfen, um den Zugang zur Gesundheitsversorgung zu verbessern. Der vom Bundesministerium für Gesundheit am 2. Dezember 2024 veröffentlichte Aktionsplan für ein diverses, inklusives und barrierefreies Gesundheitswesen bietet hierfür eine Grundlage. Förderung von barrierefreiem Wohnraum Barrierefreiheit wird im Sozialen Wohnungsbau über das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude und in den Neubauförderprogrammen Klimafreundlicher Neubau sowie Wohneigentum für Familien gefördert. Den Abbau von Barrieren im Bestand fördert die Bundesregierung im Jahr 2026 mit einer neuen Förderscheibe des Programms Altersgerecht Umbauen. Barrieren reduzierende Umbauarbeiten werden außerdem durch steuerliche Anreize und durch Zuschüsse der Pflegekassen finanziell unterstützt. Zudem stärkt die Bund-Länder-Städtebauförderung des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen Städte und Gemeinden nachhaltig als Wohn- und Wirtschaftsstandorte und fördert in allen Programmen Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit, insbesondere zur barrierearmen Gestaltung öffentlicher sozialer Infrastruktureinrichtungen im Wohnumfeld.

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