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Integration von Menschen mit Behinderung in den Arbeitsmarkt (Antwort zu Drs. 21/1971)

dip / drucksache 17.10.2025 · WP 21 · 21/2311 · Antwort · Original ↗

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Integration von Menschen mit Behinderung in den Arbeitsmarkt (Antwort zu Drs. 21/1971) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/2311 21. Wahlperiode 17.10.2025 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Feser, René Springer, Gerrit Huy, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/1971 – Integration von Menschen mit Behinderung in den Arbeitsmarkt V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r CDU, CSU und SPD bekennen sich in ihrem Koalitionsvertrag zur Inklusion von Menschen mit Behinderung. Unter anderem will die Koalition die Arbeitsbedingungen in Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) verbessern und die Integration von Behinderten in den allgemeinen Arbeitsmarkt fördern. Den Fragestellern ist jedoch nicht bekannt, dass die Bundesregierung bislang konkrete Maßnahmen, wie etwa Gesetzentwürfe, umgesetzt hätte, um diese Ziele zu erreichen (vgl. www.spd.de/fileadmin/Dokumente/Koalitionsvertrag2 025_bf.pdf#page=19).  1. Beziehen WfbM-Beschäftigte nach derzeitiger Rechtslage tatsächlich kategorisch ausschließlich Sozialleistungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) oder bestehen daneben auch Fälle des „Bürgergeld“-Bezugs nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II; wenn ja, bitte die absoluten und relativen Fallzahlen von Bürgergeldbezug von WfbM-Beschäftigten seit Einführung des Bürgergeldes ausweisen)? Bürgergeld wird grundsätzlich – bei Vorliegen aller anderen Voraussetzungen – für erwerbsfähige Menschen gezahlt. Im Arbeitsbereich der Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) sind Menschen mit Behinderungen tätig, weil sie aktuell nicht erwerbsfähig sind, aber für eine Erwerbstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt vorbereitet werden. Damit sind sie während ihrer Tätigkeit in der WfbM nicht erwerbsfähig und haben deshalb keinen Anspruch auf Bürgergeld. Eine Ausnahme davon kann es geben, wenn Werkstattbeschäftigte mit einer erwerbsfähigen Person eine Bedarfsgemeinschaft nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) bilden. Zur Anzahl dieser Fälle liegen der Bundesregierung keine Zahlen vor. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 16. Oktober 2025 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.  2. Wie viele WfbM-Beschäftigte bezogen bzw. beziehen eine Erwerbsminderungsrente nach dem Sechsten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI) neben der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII (bitte nach dem SGB II, SGB VI und SGB XII sowie nach Staatsangehörigkeit, Altersdurchschnitt, Art der Diagnose und Geschlecht der Beschäftigten für die Jahre von 2014 bis Mitte 2025 gliedern)? Laut der vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales in Auftrag gegebenen „Studie zu einem transparenten, nachhaltigen und zukunftsfähigen Entgeltsystem für Menschen mit Behinderungen in Werkstätten für behinderte Menschen und deren Perspektiven auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt“ (Werkstattstudie; veröffentlicht unter: www.bmas.de/DE/Service/Publikationen/Forschungsberic hte/fb626-entgeltsystem-wfbm.html) wird der Anteil der Werkstattbeschäftigten, die neben einer Rente wegen voller Erwerbsminderung Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung beziehen, für das Jahr 2019 auf 7 Prozent geschätzt.  3. Welches Durchschnittsentgelt erzielten bzw. erzielen nach Kenntnis der Bundesregierung WfbM-Beschäftigte (bitte nach Staatsangehörigkeit, Altersdurchschnitt, Art der Diagnose und Geschlecht für die Jahre von 2014 bis Mitte 2025 gliedern)? Die Höhe des durchschnittlichen monatlichen Arbeitsentgelts der Menschen mit Behinderungen im Arbeitsbereich der WfbM in den Jahren 2014 bis 2023 laut der Statistik zur Rentenversicherung von Menschen mit Behinderung nach § 4 Absatz 1 der Aufwendungserstattungs-Verordnung kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Neuere Zahlen liegen nicht vor. Daten aufgeschlüsselt nach Staatsangehörigkeit, Altersdurchschnitt, Art der Diagnose und Geschlecht liegen der Bundesregierung nicht vor. Jahr Höhe des durchschnittlichen monatlichen Arbeitsentgeltes – in Euro 2014 181 2015 179 2016 183 2017 210 2018 215 2019 211 2020 211 2021 214 2022 224 2023 232  4. Wie viele Personen waren bzw. sind nach Kenntnis der Bundesregierung hierzulande in WfbM beschäftigt (bitte für die Jahre von 2014 bis Mitte 2025 gliedern)? Die Anzahl der Menschen mit Behinderungen im Arbeitsbereich der WfbM in den Jahren 2014 bis 2023 laut der Statistik zur Rentenversicherung von Menschen mit Behinderung nach § 4 Absatz 1 der Aufwendungserstattungs- Verordnung kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Neuere Zahlen liegen nicht vor. Jahr Anzahl der Beschäftigten im Arbeitsbereich der WfbM 2014 278 591 2015 281 969 2016 282 613 2017 289 326 2018 292 118 2019 294 500 2020 292 961 2021 291 455 2022 286 973 2023 283 581  5. Wie viele Personen wurden aus WfbM in den ersten Arbeitsmarkt integriert (bitte für die Jahre von 2014 bis Mitte 2025 gliedern)? Nach den Ergebnissen der Werkstattstudie lag die Übergangsquote vom Arbeitsbereich der WfbM auf den allgemeinen Arbeitsmarkt im Jahr 2015 bei 0,26 Prozent und im Jahr 2019 bei 0,35 Prozent. Darüberhinausgehende Daten liegen der Bundesregierung nicht vor.  6. Welche Warensorten werden nach Kenntnis der Bundesregierung in den WfbM mehrheitlich produziert?  7. Welche Dienstleistungen werden nach Kenntnis der Bundesregierung in den WfbM mehrheitlich erbracht? Die Fragen 6 und 7 werden gemeinsam beantwortet. Der Bundesregierung liegen hierzu keine Daten vor.  8. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung das durchschnittliche Werkstattentgelt für WfbM-Beschäftigte (bitte nach Staatsangehörigkeit, Art der Diagnose und Geschlecht für die Jahre von 2014 bis 2024 gliedern)? Auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen.  9. Wie hoch ist der aufstockende Betrag von WfbM-Beschäftigten im Bürgergeldbezug nach dem SGB II (bitte nach Staatsangehörigkeit, Art der Diagnose und Geschlecht für die Jahre von 2014 bis Mitte 2025 gliedern)? Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. 10. Wie viele dieser WfbM-Beschäftigten leben nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell in stationären Einrichtungen? Nach den Ergebnissen der Werkstattstudie ist davon auszugehen, dass rund 40 Prozent der Beschäftigten im Arbeitsbereich einer WfbM in besonderen Wohnformen leben. 11. Wie hoch waren die Ausgaben des Bundes für die WfbM (bitte für die Jahre von 2014 bis Mitte 2025 gliedern)? Der Bund ist nicht für die Finanzierung der WfbM zuständig. Daher wurden keine Bundesausgaben für WfbM veranschlagt. Zuständig für die Finanzierung der WfbM sind die in § 63 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX) genannten Rehabilitationsträger. 12. Plant die Bundesregierung, die WfbM zu reformieren, und wenn ja, wie? Im Koalitionsvertrag für die laufenden Legislaturperiode ist vorgesehen, die Durchlässigkeit zwischen beruflicher Rehabilitation, WfbM, Inklusionsbetrieben und allgemeinem Arbeitsmarkt und die Zugangssteuerung der Rehabilitationsträger zu verbessern. Es sollen mehr Menschen aus einer WfbM auf den Arbeitsmarkt wechseln können. Dazu soll der Berufsbildungsbereich stärker auf den Arbeitsmarkt ausgerichtet werden, der rentenrechtliche Nachteilsausgleich auch bei Übergängen erhalten bleiben und das Budget für Arbeit attraktiver werden. Weiterhin sollen das Werkstattentgelt verbessert und die nachrangige Förderung von WfbM aus der Ausgleichsabgabe gesetzlich ermöglicht werden. 13. Wie viele Personen erhielten bzw. erhalten ein Budget für Arbeit (bitte für die Jahre von 2014 bis Mitte 2025 gliedern)? Das Budget für Arbeit nach § 61 SGB IX wurde zum 1. Januar 2018 eingeführt. Die Zahl der Leistungsberechtigten, die laut dem Kennzahlenvergleich der Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe und der Eingliederungshilfe (BAGüS) im Zeitraum von 2018 bis 2023 ein solches erhalten haben, kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Neuere Zahlen liegen nicht vor. Jahr Leistungsberechtigte Personen mit einem Budget für Arbeit nach § 61 SGB IX 2018   355 2019 1 477 2020 1 679 2021 2 472 2022 2 950 2023 3 457 14. Wie hoch waren bzw. sind die Ausgaben des Bundes für das Budget für Arbeit (bitte für die Jahre von 2014 bis Mitte 2025 gliedern)? Der Bund ist für die Finanzierung des Budgets für Arbeit nicht zuständig und hat daher dafür keine Mittel veranschlagt. Zuständig für die Finanzierung des Budgets für Arbeit sind nach § 63 Absatz 3 Satz 2 SGB IX die in § 63 Absatz 2 SGB IX genannten Rehabilitationsträger. 15. Plant die Bundesregierung, das Budget für Arbeit zu reformieren, und wenn ja, wie? Der Koalitionsvertrag für die laufende Legislaturperiode sieht vor, das Budget für Arbeit attraktiver zu machen. Menschen mit Behinderungen, die sich für ein Budget für Arbeit entscheiden, sollen bei der Rente nicht schlechter gestellt werden als Beschäftigte in einer WfbM. 16. Welche Form der digitalen Vernetzung besteht derzeit zwischen den Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber, den Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation und der Bundesagentur für Arbeit? 17. Plant die Bundesregierung, die bestehende digitale Vernetzung zwischen den Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber, den Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation und der Bundesagentur für Arbeit auszubauen, und wenn ja, wie? Die Fragen 16 und 17 werden gemeinsam beantwortet. Seit dem 1. Januar 2022 haben die 17 Integrations- bzw. Inklusionsämter der Länder die Aufgabe, flächendeckend die mit dem Teilhabestärkungsgesetz (Bundesgesetzblatt Teil I – BGBl. I 2021 S. 1387) geschaffenen Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) einzurichten (§ 185a SGB IX). Über die Ausgestaltung der Umsetzung, beispielsweise Fragen der Digitalisierung, bestehen keine gesetzlichen Vorgaben. Die Integrations- bzw. Inklusionsämter entscheiden darüber im Rahmen ihrer föderalen Zuständigkeit. Der Bundesregierung liegen deshalb keine näheren Informationen über die „Form der digitalen Vernetzung“ der EAA mit anderen Arbeitsmarktakteuren vor. Für ihre erfolgreiche Tätigkeit sollen die EAA nach § 185a Absatz 4 Nummer 3 SGB IX insbesondere in der Region gut vernetzt sein. Die Bundesregierung plant diesbezüglich zu prüfen, ob gesetzliche Klarstellungen zielführend sind. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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