Integration von Menschen mit Behinderung in den Arbeitsmarkt (Antwort zu Drs. 21/1971)
Text
Integration von Menschen mit Behinderung in den Arbeitsmarkt (Antwort zu Drs. 21/1971)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/2311
21. Wahlperiode 17.10.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Feser, René Springer, Gerrit Huy,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/1971 –
Integration von Menschen mit Behinderung in den Arbeitsmarkt
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
CDU, CSU und SPD bekennen sich in ihrem Koalitionsvertrag zur Inklusion
von Menschen mit Behinderung. Unter anderem will die Koalition die
Arbeitsbedingungen in Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) verbessern
und die Integration von Behinderten in den allgemeinen Arbeitsmarkt fördern.
Den Fragestellern ist jedoch nicht bekannt, dass die Bundesregierung bislang
konkrete Maßnahmen, wie etwa Gesetzentwürfe, umgesetzt hätte, um diese
Ziele zu erreichen (vgl. www.spd.de/fileadmin/Dokumente/Koalitionsvertrag2
025_bf.pdf#page=19).
1. Beziehen WfbM-Beschäftigte nach derzeitiger Rechtslage tatsächlich
kategorisch ausschließlich Sozialleistungen nach dem Zwölften Buch
Sozialgesetzbuch (SGB XII) oder bestehen daneben auch Fälle des
„Bürgergeld“-Bezugs nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II;
wenn ja, bitte die absoluten und relativen Fallzahlen von
Bürgergeldbezug von WfbM-Beschäftigten seit Einführung des Bürgergeldes
ausweisen)?
Bürgergeld wird grundsätzlich – bei Vorliegen aller anderen Voraussetzungen –
für erwerbsfähige Menschen gezahlt. Im Arbeitsbereich der Werkstätten für
behinderte Menschen (WfbM) sind Menschen mit Behinderungen tätig, weil sie
aktuell nicht erwerbsfähig sind, aber für eine Erwerbstätigkeit auf dem
allgemeinen Arbeitsmarkt vorbereitet werden. Damit sind sie während ihrer
Tätigkeit in der WfbM nicht erwerbsfähig und haben deshalb keinen Anspruch auf
Bürgergeld. Eine Ausnahme davon kann es geben, wenn Werkstattbeschäftigte
mit einer erwerbsfähigen Person eine Bedarfsgemeinschaft nach dem Zweiten
Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) bilden. Zur Anzahl dieser Fälle liegen der
Bundesregierung keine Zahlen vor.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
vom 16. Oktober 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
2. Wie viele WfbM-Beschäftigte bezogen bzw. beziehen eine
Erwerbsminderungsrente nach dem Sechsten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI)
neben der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach
dem SGB XII (bitte nach dem SGB II, SGB VI und SGB XII sowie nach
Staatsangehörigkeit, Altersdurchschnitt, Art der Diagnose und
Geschlecht der Beschäftigten für die Jahre von 2014 bis Mitte 2025
gliedern)?
Laut der vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales in Auftrag gegebenen
„Studie zu einem transparenten, nachhaltigen und zukunftsfähigen
Entgeltsystem für Menschen mit Behinderungen in Werkstätten für behinderte Menschen
und deren Perspektiven auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt“ (Werkstattstudie;
veröffentlicht unter: www.bmas.de/DE/Service/Publikationen/Forschungsberic
hte/fb626-entgeltsystem-wfbm.html) wird der Anteil der
Werkstattbeschäftigten, die neben einer Rente wegen voller Erwerbsminderung Leistungen der
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung beziehen, für das Jahr
2019 auf 7 Prozent geschätzt.
3. Welches Durchschnittsentgelt erzielten bzw. erzielen nach Kenntnis der
Bundesregierung WfbM-Beschäftigte (bitte nach Staatsangehörigkeit,
Altersdurchschnitt, Art der Diagnose und Geschlecht für die Jahre von
2014 bis Mitte 2025 gliedern)?
Die Höhe des durchschnittlichen monatlichen Arbeitsentgelts der Menschen
mit Behinderungen im Arbeitsbereich der WfbM in den Jahren 2014 bis 2023
laut der Statistik zur Rentenversicherung von Menschen mit Behinderung nach
§ 4 Absatz 1 der Aufwendungserstattungs-Verordnung kann der nachfolgenden
Tabelle entnommen werden. Neuere Zahlen liegen nicht vor. Daten
aufgeschlüsselt nach Staatsangehörigkeit, Altersdurchschnitt, Art der Diagnose und
Geschlecht liegen der Bundesregierung nicht vor.
Jahr Höhe des durchschnittlichen
monatlichen Arbeitsentgeltes – in Euro
2014 181
2015 179
2016 183
2017 210
2018 215
2019 211
2020 211
2021 214
2022 224
2023 232
4. Wie viele Personen waren bzw. sind nach Kenntnis der Bundesregierung
hierzulande in WfbM beschäftigt (bitte für die Jahre von 2014 bis Mitte
2025 gliedern)?
Die Anzahl der Menschen mit Behinderungen im Arbeitsbereich der WfbM in
den Jahren 2014 bis 2023 laut der Statistik zur Rentenversicherung von
Menschen mit Behinderung nach § 4 Absatz 1 der Aufwendungserstattungs-
Verordnung kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Neuere Zahlen
liegen nicht vor.
Jahr Anzahl der Beschäftigten
im Arbeitsbereich der WfbM
2014 278 591
2015 281 969
2016 282 613
2017 289 326
2018 292 118
2019 294 500
2020 292 961
2021 291 455
2022 286 973
2023 283 581
5. Wie viele Personen wurden aus WfbM in den ersten Arbeitsmarkt
integriert (bitte für die Jahre von 2014 bis Mitte 2025 gliedern)?
Nach den Ergebnissen der Werkstattstudie lag die Übergangsquote vom
Arbeitsbereich der WfbM auf den allgemeinen Arbeitsmarkt im Jahr 2015 bei
0,26 Prozent und im Jahr 2019 bei 0,35 Prozent. Darüberhinausgehende Daten
liegen der Bundesregierung nicht vor.
6. Welche Warensorten werden nach Kenntnis der Bundesregierung in den
WfbM mehrheitlich produziert?
7. Welche Dienstleistungen werden nach Kenntnis der Bundesregierung in
den WfbM mehrheitlich erbracht?
Die Fragen 6 und 7 werden gemeinsam beantwortet.
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Daten vor.
8. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung das durchschnittliche
Werkstattentgelt für WfbM-Beschäftigte (bitte nach Staatsangehörigkeit,
Art der Diagnose und Geschlecht für die Jahre von 2014 bis 2024
gliedern)?
Auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen.
9. Wie hoch ist der aufstockende Betrag von WfbM-Beschäftigten im
Bürgergeldbezug nach dem SGB II (bitte nach Staatsangehörigkeit, Art der
Diagnose und Geschlecht für die Jahre von 2014 bis Mitte 2025
gliedern)?
Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen.
10. Wie viele dieser WfbM-Beschäftigten leben nach Kenntnis der
Bundesregierung aktuell in stationären Einrichtungen?
Nach den Ergebnissen der Werkstattstudie ist davon auszugehen, dass rund
40 Prozent der Beschäftigten im Arbeitsbereich einer WfbM in besonderen
Wohnformen leben.
11. Wie hoch waren die Ausgaben des Bundes für die WfbM (bitte für die
Jahre von 2014 bis Mitte 2025 gliedern)?
Der Bund ist nicht für die Finanzierung der WfbM zuständig. Daher wurden
keine Bundesausgaben für WfbM veranschlagt. Zuständig für die Finanzierung
der WfbM sind die in § 63 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX)
genannten Rehabilitationsträger.
12. Plant die Bundesregierung, die WfbM zu reformieren, und wenn ja, wie?
Im Koalitionsvertrag für die laufenden Legislaturperiode ist vorgesehen, die
Durchlässigkeit zwischen beruflicher Rehabilitation, WfbM,
Inklusionsbetrieben und allgemeinem Arbeitsmarkt und die Zugangssteuerung der
Rehabilitationsträger zu verbessern. Es sollen mehr Menschen aus einer WfbM auf den
Arbeitsmarkt wechseln können. Dazu soll der Berufsbildungsbereich stärker auf
den Arbeitsmarkt ausgerichtet werden, der rentenrechtliche Nachteilsausgleich
auch bei Übergängen erhalten bleiben und das Budget für Arbeit attraktiver
werden. Weiterhin sollen das Werkstattentgelt verbessert und die nachrangige
Förderung von WfbM aus der Ausgleichsabgabe gesetzlich ermöglicht werden.
13. Wie viele Personen erhielten bzw. erhalten ein Budget für Arbeit (bitte
für die Jahre von 2014 bis Mitte 2025 gliedern)?
Das Budget für Arbeit nach § 61 SGB IX wurde zum 1. Januar 2018
eingeführt. Die Zahl der Leistungsberechtigten, die laut dem Kennzahlenvergleich
der Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe und der
Eingliederungshilfe (BAGüS) im Zeitraum von 2018 bis 2023 ein solches
erhalten haben, kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Neuere
Zahlen liegen nicht vor.
Jahr Leistungsberechtigte Personen mit
einem Budget für Arbeit nach § 61 SGB IX
2018 355
2019 1 477
2020 1 679
2021 2 472
2022 2 950
2023 3 457
14. Wie hoch waren bzw. sind die Ausgaben des Bundes für das Budget für
Arbeit (bitte für die Jahre von 2014 bis Mitte 2025 gliedern)?
Der Bund ist für die Finanzierung des Budgets für Arbeit nicht zuständig und
hat daher dafür keine Mittel veranschlagt. Zuständig für die Finanzierung des
Budgets für Arbeit sind nach § 63 Absatz 3 Satz 2 SGB IX die in § 63 Absatz 2
SGB IX genannten Rehabilitationsträger.
15. Plant die Bundesregierung, das Budget für Arbeit zu reformieren, und
wenn ja, wie?
Der Koalitionsvertrag für die laufende Legislaturperiode sieht vor, das Budget
für Arbeit attraktiver zu machen. Menschen mit Behinderungen, die sich für ein
Budget für Arbeit entscheiden, sollen bei der Rente nicht schlechter gestellt
werden als Beschäftigte in einer WfbM.
16. Welche Form der digitalen Vernetzung besteht derzeit zwischen den
Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber, den Einrichtungen der
beruflichen Rehabilitation und der Bundesagentur für Arbeit?
17. Plant die Bundesregierung, die bestehende digitale Vernetzung zwischen
den Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber, den Einrichtungen
der beruflichen Rehabilitation und der Bundesagentur für Arbeit
auszubauen, und wenn ja, wie?
Die Fragen 16 und 17 werden gemeinsam beantwortet.
Seit dem 1. Januar 2022 haben die 17 Integrations- bzw. Inklusionsämter der
Länder die Aufgabe, flächendeckend die mit dem Teilhabestärkungsgesetz
(Bundesgesetzblatt Teil I – BGBl. I 2021 S. 1387) geschaffenen Einheitlichen
Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) einzurichten (§ 185a SGB IX). Über
die Ausgestaltung der Umsetzung, beispielsweise Fragen der Digitalisierung,
bestehen keine gesetzlichen Vorgaben. Die Integrations- bzw. Inklusionsämter
entscheiden darüber im Rahmen ihrer föderalen Zuständigkeit. Der
Bundesregierung liegen deshalb keine näheren Informationen über die „Form der
digitalen Vernetzung“ der EAA mit anderen Arbeitsmarktakteuren vor.
Für ihre erfolgreiche Tätigkeit sollen die EAA nach § 185a Absatz 4 Nummer 3
SGB IX insbesondere in der Region gut vernetzt sein. Die Bundesregierung
plant diesbezüglich zu prüfen, ob gesetzliche Klarstellungen zielführend sind.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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