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Schriftliche Frage 148 von Corinna Rüffer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche konkreten, über das 2024 in Kraft getretene Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarktes hinausgehenden Maßnahmen plant die B…

dip / schriftliche_frage 11.09.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 7. September 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

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Schriftliche Frage 148 von Corinna Rüffer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche konkreten, über das 2024 in Kraft getretene Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarktes hinausgehenden Maßnahmen plant die B… Frage 148 (Corinna Rüffer, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche konkreten, über das 2024 in Kraft getretene Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarktes hinausgehenden Maßnahmen plant die Bundesregierung zu ergreifen, um auf den historischen Höchststand von fast 193.000 arbeitslosen schwerbehinderten Menschen und den trotz des besonderen Kündigungsschutzes für schwerbehinderte Beschäftigte auch im Vergleich mit der Gesamtarbeitslosigkeit deutlich stärker angestiegenen Wert (https://kobinet-nachrichten.org/2026/0 8/04/hoechste-zahl-an-schwerbehinderten-arbeitsl osen-seit-ueber-20-jahren/) zu reagieren, und erwägt sie dabei, in Analogie zum historischen Gesetz zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter (SchwbBAgG) aus dem Jahr 2000, eine gezielte gesetzliche Initiative? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Kerstin Griese vom 10. September 2026: Die schwierige konjunkturelle Lage und die damit verbundenen schlechteren Arbeitsmarktperspektiven haben zu einem Anstieg der Arbeitslosigkeit geführt, der auch schwerbehinderte Menschen trifft. Dass schwerbehinderte Beschäftigte jedoch wegen ihrer Behinderung vor allen anderen vom Arbeitsmarkt verdrängt werden, verhindert der besondere Kündigungsschutz nach § 168 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX). Daneben sorgen insbesondere die betrieblichen Interessenvertretungen dafür, dass schwerbehinderte Menschen nicht benachteiligt werden. Dabei kommt den Schwerbehindertenvertretungen besondere Bedeutung zu. Um die Aufnahme einer Arbeit für Menschen mit Behinderungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt verstärkt zu fördern, sieht der Koalitionsvertrag insbesondere vor, die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber mit Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation und der Vermittlungstätigkeit der Bundesagentur für Arbeit besser zu vernetzen und die Schwerbehindertenvertretungen zu stärken. Außerdem sollen die Werkstätten für behinderte Menschen reformiert, das Entgelt in der Werkstatt verbessert und der Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt erleichtert werden. Zur Umsetzung dieser Vorhaben erarbeitet das Bundesministerium für Arbeit und Soziales einen Gesetzentwurf.

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