Schriftliche Frage 121 von Corinna Rüffer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Warum plant die Bundesregierung, die nachrangige Förderung von Werkstätten und Wohnheimen für Werkstattbeschäftigte aus der Ausgleichsabgabe…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 10. Juni 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
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Schriftliche Frage 121 von Corinna Rüffer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Warum plant die Bundesregierung, die nachrangige Förderung von Werkstätten und Wohnheimen für Werkstattbeschäftigte aus der Ausgleichsabgabe…
Frage 121 (Corinna Rüffer, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Warum plant die Bundesregierung, die nachrangige Förderung von Werkstätten und Wohnheimen für Werkstattbeschäftigte aus der Ausgleichsabgabe zu ermöglichen (Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, Zeile 664 f.: www.koalition svertrag2025.de), und inwiefern sieht die Bundesregierung einen Zielkonflikt zwischen diesem Vorhaben und der Forderung des UN- Fachausschusses für die Rechte von Menschen mit Behinderungen, Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) umzubauen und den Übergang in den allgemeinen Arbeitsmarkt deutlich stärker zu fördern (siehe: Abschließende Bemerkungen des VN-Fachausschusses für die Rechte von Menschen mit Behinderungen von 2023, insbesondere Ziffern 61 und 62)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Kerstin Griese vom 10. Juni 2025:
Der inklusive Arbeitsmarkt und die Weiterentwicklung der Werkstätten für behinderte Menschen sind wichtige inklusionspolitische Schwerpunktthemen der Bundesregierung. Die Prüfung der Umsetzung aller dazu im Koalitionsvertrag für die laufende Legislaturperiode aufgeführten Vorhaben wird im Rahmen der Erarbeitung eines Gesetzentwurfs erfolgen. Die Abschließenden Bemerkungen des VN-Fachausschusses für die Rechte von Menschen mit Behinderungen von 2023 werden dabei Berücksichtigung finden.
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