Schriftliche Frage 99 von Corinna Rüffer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Mit welchen konkreten Maßnahmen will die Bundesregierung bei einer Änderung der Ausgleichsabgabenverordnung entsprechend dem im Koalitionsve…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 2. Juni 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
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Schriftliche Frage 99 von Corinna Rüffer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Mit welchen konkreten Maßnahmen will die Bundesregierung bei einer Änderung der Ausgleichsabgabenverordnung entsprechend dem im Koalitionsve…
Frage 99 (Corinna Rüffer, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Mit welchen konkreten Maßnahmen will die Bundesregierung bei einer Änderung der Ausgleichsabgabenverordnung entsprechend dem im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD geplanten Vorhaben, die nachrangige Förderung von Werkstätten und Wohnheimen für Werkstattbeschäftigte aus der Ausgleichsabgabe zu ermöglichen (Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, Zeile 664 f.: www.koalitionsvertrag202 5.de), sicherstellen, dass Inklusions- und Integrationsämter finanziell ausreichend ausgestattet sind, um Menschen mit Behinderung einen Zugang zum ersten Arbeitsmarkt zu ermöglichen?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Kerstin Griese vom 6. Juni 2025:
Grundsätzlich entscheiden die Integrationsämter in eigener Zuständigkeit über die Verwendung der Mittel aus der Ausgleichsabgabe.
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