Schriftliche Frage 161 von Nicole Höchst (AfD): Führen die Änderungen im Gesetz zur Vorhaltevergütung für Krankenhäuser, die an entsprechende Mindestvorhaltezahlen gekoppelt sind, nach Ken…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 4. Mai 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit.
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Schriftliche Frage 161 von Nicole Höchst (AfD): Führen die Änderungen im Gesetz zur Vorhaltevergütung für Krankenhäuser, die an entsprechende Mindestvorhaltezahlen gekoppelt sind, nach Ken…
Frage 161 (Nicole Höchst, AfD):
Führen die Änderungen im Gesetz zur Vorhaltevergütung für Krankenhäuser, die an entsprechende Mindestvorhaltezahlen gekoppelt sind, nach Kenntnis der Bundesregierung zu einem Aus für das Kirner Krankenhaus, das in der regionalen Planung als wichtiger Standort für eine Krankenhaus-Notversorgung gilt und gleichzeitig eine sektorenübergreifende Versorgungseinrichtung für die Region darstellt?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Tino Sorge vom 4. Mai 2026:
Vor dem Hintergrund, dass die Mindestvorhaltezahlen noch nicht festgelegt wurden und keine Kenntnis darüber besteht, ob die für die Krankenhausplanung zuständige Landesbehörde feststellen wird, dass die Erbringung von Leistungen aus einer Leistungsgruppe durch das Krankenhaus Kirn unabhängig von der Erfüllung der für die jeweilige Leistungsgruppe festgelegten Mindestvorhaltezahl zur Sicherstellung einer flächendeckenden Versorgung der Bevölkerung zwingend erforderlich ist, kann zum derzeitigen Zeitpunkt nicht vorausgesagt werden, ob und ggf. welche Auswirkungen die Mindestvorhaltezahlen auf das Krankenhaus Kirn haben werden.
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