Schriftliche Frage 162 von Dr. Kirsten Kappert-Gonther (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Lücken bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung bei der systematischen Erfassung relevanter Daten entlang des gesamten Versorgungsb…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 4. Mai 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit.
Text
Schriftliche Frage 162 von Dr. Kirsten Kappert-Gonther (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Lücken bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung bei der systematischen Erfassung relevanter Daten entlang des gesamten Versorgungsb…
Frage 162 (Dr. Kirsten Kappert-Gonther, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Welche Lücken bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung bei der systematischen Erfassung relevanter Daten entlang des gesamten Versorgungsbogens von der Schwangerschaft über die Geburt bis zum ersten Lebensjahr des Kindes, und inwiefern sind nach Auffassung der Bundesregierung Zugang, Verknüpfbarkeit und Nutzbarkeit für die Versorgungsforschung damit eingeschränkt bzw. nicht gegeben?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Georg Kippels vom 7. Mai 2026:
Die Bundesregierung begrüßt die Überlegungen und Diskussionen zur Verbesserung der Datenlage zur Gesundheit und Gesundheitsversorgung rund um die Geburt. Seit Oktober 2025 ermöglicht das Forschungsdatenzentrum (FDZ) Gesundheit datenschutzkonform den Zugriff auf anonymisierte oder pseudonymisierte Abrechnungsdaten aller gesetzlich Krankenversicherten in Deutschland. Ab Oktober 2026 werden zusätzlich auch Gesundheitsdaten aus der elektronischen Patientenakte (ePA) an das FDZ Gesundheit ausgeleitet, wenn die Versicherten nicht widersprechen. Im FDZ Gesundheit kann neben dem Geburtsjahr auch der weitere Behandlungsverlauf der Patientinnen und Patienten, einschließlich der abgerechneten stationären und ambulanten Versorgung analysiert werden. Auch Hebammenleistungen sind dort gelistet. Das FDZ Gesundheit ist daher schon jetzt eine geeignete Datenbank, um Analysen auf der Basis des Geburtsjahres zuzulassen. Eine Verknüpfung zwischen den Gesundheitsdaten des Elternteils und Kindes ist derzeit nicht möglich. Mit der elektronischen Patientenakte wurde die Grundlage für eine Schnittstelle der digitalen Dokumentation zwischen Hebammen und Ärztinnen und Ärzten geschaffen. Hierfür ist es wichtig, dass zunächst die relevanten Zugriffsberechtigten im Prozess, also auch die Hebammen, die notwendigen technischen Voraussetzungen erfüllen und flächendeckend angebunden sind. Dies ist frühestens Ende des Jahres 2026 möglich. Mit dem im März 2025 in Kraft getretenen europäischen Gesundheitsdatenraum (EHDS) wird zudem europaweit die Datenverfügbarkeit zum Thema „Geburten“ verbessert werden. Die EU-Verordnung sieht ab März 2029 ein umfangreiches Verfahren für die Sekundärnutzung von Gesundheitsdaten für die Forschung sowie die Sicherheit und Qualität der Versorgung vor. Gesundheitsdaten von einer Vielzahl unterschiedlicher Dateninhaber sollen sektorenübergreifend nach europaweit einheitlichen Anforderungen und auf Basis einer gemeinsamen Infrastruktur für Sekundärzwecke nutzbar und auch verknüpfbar gemacht werden. Für klar definierte Forschungszwecke schafft die EHDS-Verordnung auch eine Rechtsgrundlage für die Verknüpfung von Daten von Müttern und Kindern. Die notwendigen technischorganisatorischen Voraussetzungen für eine solche Verknüpfung, wie z. B. die Schaffung von übergreifenden Identifikatoren, obliegen den einzelnen Mitgliedstaaten.
Relationen
- asked ← Kirsten Kappert-Gonther (Schriftliche Frage)
- part_of → Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 4. Mai 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung