Schriftliche Frage 88 von Markus Frohnmaier (AfD): Welche konkreten Schritte hat die Bundesregierung gegenüber der Republik Polen unternommen, nachdem ein polnisches Gericht am 17. Oktober 20…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 27. April 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.
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Schriftliche Frage 88 von Markus Frohnmaier (AfD): Welche konkreten Schritte hat die Bundesregierung gegenüber der Republik Polen unternommen, nachdem ein polnisches Gericht am 17. Oktober 20…
Frage 88 (Markus Frohnmaier, AfD):
Welche konkreten Schritte hat die Bundesregierung gegenüber der Republik Polen unternommen, nachdem ein polnisches Gericht am 17. Oktober 2025 die Auslieferung des im Zusammenhang mit dem Anschlag auf die Nord-Stream- Pipelines per Europäischem Haftbefehl gesuchten ukrainischen Staatsangehörigen Wolodymyr Z. an Deutschland verweigert hat, und hat die Bundesregierung dabei EU-rechtliche Instrumente zur Durchsetzung der Rechtshilfepflicht in Betracht gezogen oder eingeleitet (Quelle: tagesschau.de, www.tagesschau.de/ausland/europa/nord-stream-s abotage-auslieferung-100.html, Zugriff: 22. April 2026)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme vom 30. April 2026:
Die Übergabe von verfolgten Personen aufgrund von Europäischen Haftbefehlen ist ein rein justizielles Verfahren. Die Bundesregierung hat nach den europarechtlichen Vorgaben auf die Übergabeverfahren nach einem Europäischen Haftbefehl keinen Einfluss und hat die in Ihrer Frage angesprochene Entscheidung eines unabhängigen polnischen Gerichts zur Kenntnis genommen.
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