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Schriftliche Frage 20 von Nadine Schön (CDU/CSU): Welche finanzielle Unterstützung hat die Bundesregierung für die Betroffenen des Pfingsthochwassers im Saarland geleistet, nachdem der Bunde…

dip / schriftliche_frage 27.09.2024 · WP 20 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 23. September 2024 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen.

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Schriftliche Frage 20 von Nadine Schön (CDU/CSU): Welche finanzielle Unterstützung hat die Bundesregierung für die Betroffenen des Pfingsthochwassers im Saarland geleistet, nachdem der Bunde… Frage 20 (Nadine Schön, CDU/CSU): Welche finanzielle Unterstützung hat die Bundesregierung für die Betroffenen des Pfingsthochwassers im Saarland geleistet, nachdem der Bundeskanzler bei seinem Besuch am 18. Mai 2024 Solidarität des Bundes und „Hilfe im besten Sinne“ zugesichert hat (www.tagesschau.de/inlan d/hochwasser-saarland-regen-102.html), und welche Hilfeleistungen sind noch geplant? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Florian Toncar vom 24. September 2024: Hinsichtlich der Unterstützung durch den Bund hat der Bundeskanzler bereits in der Vergangenheit auf die gute Praxis der Solidarität hingewiesen. Bund, Länder und Kommunen sowie die Bevölkerung vor Ort arbeiten Hand in Hand. Der Bund unterstützte bereits bei der Lagebewältigung unter anderem mit Kräften von THW, Bundeswehr und Bundespolizei. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe unterstützte zudem im Rahmen seines gesetzlichen Auftrags. Grundsätzlich gilt, dass für den Ausgleich von Schäden die Länder zuständig sind; das Grundgesetz weist die Aufgabenwahrnehmung und die Finanzierungsverantwortung in den Bereichen Katastrophenschutz und -hilfe grundsätzlich den Ländern zu. Der Bund kann sich nach geltender Staatspraxis nur dann und ausnahmsweise an den Kosten der Länder beteiligen, wenn eine Katastrophe nationalen Ausmaßes vorliegt und die betroffenen Länder bei deren Bewältigung überfordert wären. Um eine Katastrophe nationalen Ausmaßes festzustellen, müssen die Gesamtumstände bewertet werden. Dazu gehören u. a. auch die nicht durch Versicherungsleistungen abgedeckten Schadenssummen oder unmittelbar sich auf den Haushalt ergebende Auswirkungen sowie deren solide Unterlegung. Eine Katastrophe nationalen Ausmaßes wurde zum Beispiel bei den Hochwasserereignissen in den Jahren 2013 und 2021 festgestellt. Beim Hochwasser 2013 waren insgesamt elf Bundesländer mit einer geschätzten Schadenshöhe von 8 Mrd. Euro betroffen; beim Hochwasser 2021 waren es vier Bundesländer mit einer geschätzten Schadenshöhe von 30 Mrd. Euro. Der Bund beteiligt sich zudem im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) seit ihrem Inkrafttreten maßgeblich an der Finanzierung von präventiven Hochwasserschutzmaßnahmen und übernimmt 60 Prozent der den Ländern für diese Maßnahmen entstehenden förderfähigen Ausgaben. So wurden mit dem Bundeshaushalt 2023 den Ländern Mittel in Höhe von 100 Mio. Euro für den Hochwasserschutz zur Verfügung gestellt, von denen lediglich rund 59 Mio. Euro verausgabt wurden. Mit dem Haushalt 2024 hat die Bundesregierung die Mittelausstattung auf 127 Mio. Euro erhöht und bis zum Jahr 2029 über Verpflichtungsermächtigungen abgesichert.

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