polradar

Schriftliche Frage 10 von Corinna Rüffer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, den Bau der vom Kreis Ahrweiler geplanten 17 Rückhaltebecken (veranschlagte Kosten 1,7 Mrd.…

dip / schriftliche_frage 25.09.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 21. September 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen.

Im Graph öffnen

Text

Schriftliche Frage 10 von Corinna Rüffer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, den Bau der vom Kreis Ahrweiler geplanten 17 Rückhaltebecken (veranschlagte Kosten 1,7 Mrd.… Frage 10 (Corinna Rüffer, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, den Bau der vom Kreis Ahrweiler geplanten 17 Rückhaltebecken (veranschlagte Kosten 1,7 Mrd. Euro) aus Bundesmitteln, insbesondere aus dem „Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität“ oder anderen Bundesförderprogrammen, zu unterstützen, nachdem sie eine Finanzierung aus dem Aufbauhilfefonds mit der Begründung ausgeschlossen hat, dass neue Baumaßnahmen hiervon nicht erfasst seien und eine nachträgliche Anpassung der rechtlichen Grundlagen nicht vorgesehen sei (siehe www.swr.de/sw raktuell/rheinland-pfalz/koblenz/rueckhaltebecke n-ahrtal-finanzierung-durch-aufbaufonds-abgeleh nt-100.html), und beabsichtigt die Bundesregierung, andere bestehende bundesrechtliche Förderoder Finanzierungsinstrumente so anzupassen, dass überörtliche Hochwasserschutzmaßnahmen wie Rückhaltebecken künftig aus Bundesmitteln mitfinanziert werden können? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde vom 23. September 2026: Der Hochwasserschutz als Teil des Katastrophenschutzes fällt in die verfassungsrechtliche Zuständigkeit der Länder. Dennoch unterstützt der Bund die Länder bei ihren Maßnahmen in diesem Bereich. Zu nennen ist in diesem Zusammenhang die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK). In diesem Rahmen beteiligt sich der Bund zu 60 Prozent an förderfähigen Ausgaben des präventiven Hochwasserschutzes in ländlichen Räumen. Auch Mittel zur Städtebauförderung wären bei Vorliegen der Voraussetzungen ggf. zur Unterstützung nutzbar. Seit 2020 sind Maßnahmen des Klimaschutzes bzw. zur Anpassung an den Klimawandel in allen drei Städtebauförderprogrammen förderfähig. Über die Förderung von einzelnen Vorhaben wird im Rahmen des Antragsverfahrens durch die jeweils zuständigen Landesbehörden entschieden. Darüber hinaus können Länder und Kommunen auch die Mittel nach dem Länder- und Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz (LuKIFG) aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK) für die Finanzierung von Rückhaltebecken nutzen, sofern es die landesrechtliche Umsetzung vorsieht.

Relationen