Schriftliche Frage 128 von Linda Heitmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): In wie vielen Fällen wurde die Grundschleppnetzfischerei in den deutschen Gewässern, einschließlich der Küstengewässer unter der Zuständigke…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 27. April 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat.
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Schriftliche Frage 128 von Linda Heitmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): In wie vielen Fällen wurde die Grundschleppnetzfischerei in den deutschen Gewässern, einschließlich der Küstengewässer unter der Zuständigke…
Frage 128 (Linda Heitmann, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
In wie vielen Fällen wurde die Grundschleppnetzfischerei in den deutschen Gewässern, einschließlich der Küstengewässer unter der Zuständigkeit der Länder, soweit die Bundesregierung davon Kenntnis hat, ohne eine vorherige Verträglichkeitsprüfung gemäß Artikel 6 Absatz 3 der Fauna- Flora-Habitat-Richtlinie genehmigt, und auf welcher Rechtsgrundlage erfolgte dies?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Silvia Breher vom 27. April 2026:
Die Seefischerei unterliegt grundsätzlich nicht nationalen Genehmigungsverfahren. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 127 verwiesen.
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