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Schriftliche Frage 128 von Linda Heitmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): In wie vielen Fällen wurde die Grundschleppnetzfischerei in den deutschen Gewässern, einschließlich der Küstengewässer unter der Zuständigke…

dip / schriftliche_frage 30.04.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 27. April 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat.

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Schriftliche Frage 128 von Linda Heitmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): In wie vielen Fällen wurde die Grundschleppnetzfischerei in den deutschen Gewässern, einschließlich der Küstengewässer unter der Zuständigke… Frage 128 (Linda Heitmann, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): In wie vielen Fällen wurde die Grundschleppnetzfischerei in den deutschen Gewässern, einschließlich der Küstengewässer unter der Zuständigkeit der Länder, soweit die Bundesregierung davon Kenntnis hat, ohne eine vorherige Verträglichkeitsprüfung gemäß Artikel 6 Absatz 3 der Fauna- Flora-Habitat-Richtlinie genehmigt, und auf welcher Rechtsgrundlage erfolgte dies? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Silvia Breher vom 27. April 2026: Die Seefischerei unterliegt grundsätzlich nicht nationalen Genehmigungsverfahren. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 127 verwiesen.

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