Förderung und Unterstützung von Teichwirtschaft und Binnenfischerei (Antwort zu Drs. 21/257)
Text
Förderung und Unterstützung von Teichwirtschaft und Binnenfischerei (Antwort zu Drs. 21/257)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/613
21. Wahlperiode 20.06.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stephan Protschka, Peter Felser,
Julian Schmidt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/257 –
Förderung und Unterstützung von Teichwirtschaft und Binnenfischerei
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Teichwirtschaft ist nach Auffassung der Fragesteller ein wichtiges
deutsches Kulturgut. Im Jahr 2023 haben die Aquakulturbetriebe in Deutschland
etwa 16 800 Tonnen Fisch erzeugt und damit 980 Tonnen weniger als im
Vorjahr 2022 (www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2024/05/PD24_20
8_41362.html). Während im Jahr 2023 die Produktion karpfenartiger Fische
wie Karpfen, Schleien sowie diverser wirtschaftlich bedeutsamer
Weißfischarten mit plus 0,3 Prozent (12 Tonnen) nahezu konstant gegenüber dem Vorjahr
blieb, nahm die Erzeugung forellenartiger Fische im gleichen Zeitraum
deutlich ab (ebd., www.destatis.de). Im Vorjahresvergleich ging die Produktion
von Regenbogenforellen um 186 Tonnen bzw. 3,1 Prozent zurück, bei
Lachsforellen wurden 132 Tonnen bzw. 6,7 Prozent weniger erzeugt und die Ernte
des Elsässer Saiblings reduzierte sich um 24,3 Prozent bzw. 518 Tonnen (ebd.,
www.destatis.de). Die in den insgesamt 1 726 Betrieben mit Teichen zur
Verfügung stehende Teichfläche lag 2023 bei gut 20 700 Hektar. Sie ging damit
gegenüber der letzten Erhebung der Anlagengrößen im Jahr 2020 um rund
1 900 Hektar bzw. 8,3 Prozent zurück. Die Zahl der Betriebe mit
Teichwirtschaften sank ebenfalls, und zwar um 12,7 Prozent bzw. 251 Betriebe. Auch
die Zahl der Fischereien mit Becken, Fließkanälen und Forellenteichen sank
im Vergleichszeitraum um 16,8 Prozent bzw. 189 Betriebe auf nunmehr 934
(ebd., www.destatis.de).
Die traditionelle Bewirtschaftung von Teichen ließ eine artenreiche
Kulturlandschaft und damit wichtige Lebens- und Rückzugsräume für zahlreiche
Tiere und Pflanzen entstehen (www.unesco.de/kultur-und-natur/
immaterielleskulturerbe/immaterielles-kulturerbe-deutschland/karpfen). Neben der
Erzeugung von regionalem und frischem Fisch leisten Teichwirtschaften somit auch
einen wichtigen ökologischen Beitrag. Auch sind die Fischzuchten für die
Hege der freien Gewässer von besonderer Bedeutung, weil unter anderem seltene
und gefährdete Fischarten gezüchtet werden, ohne die die
Artenhilfsprogramme der Landesfischereiverbände unmöglich wären und die Flüsse und Seen
weiter verarmen würden (lfvbayern.de/allgemein/fischotter-bedroht-teichwirts
chaft-3354.html).
Die Bundesregierung hat sich in ihrem Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU
und SPD das Ziel gesetzt, die Binnenfischerei und Teichwirtschaft zu unter-
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung
und Heimat vom 20. Juni 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
stützen (www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitionsvertrag2025.de/fi
les/koav_2025.pdf, S. 38 ff.). Da die Unterstützung der Teichwirtschaften
grundsätzlich in die Zuständigkeiten der Länder fällt, sind die Fragesteller
daran interessiert, zu erfahren, mit welchen Strategien und Maßnahmen dieses
Vorhaben erreicht werden soll.
1. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie viele Teichwirtschaften
in Deutschland im Jahr 2024 noch existierten, wenn ja, wie hat sich diese
Zahl verglichen zum Vorjahr verändert, und was waren die
ausschlaggebenden Gründe dafür (bitte nach den Bundesländern aufschlüsseln)?
2. Ist der Bundesregierung bekannt, wie sich die zur Verfügung stehende
Teichfläche für eine fischereiliche Bewirtschaftung in Deutschland im
Jahr 2024 verglichen mit dem Vorjahreswert verändert hat, wenn ja, wie
viel Fläche stand den Betrieben noch zur Verfügung, und was waren die
Gründe für diese Veränderungen (bitte nach den Bundesländern
aufschlüsseln)?
Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Bund in den Bereichen der
Teichwirtschaft und Binnenfischerei keine Gesetzgebungs- oder
Verwaltungskompetenzen hat. Für diese Bereiche sind die Länder ausschließlich zuständig.
Die Angaben zur Anzahl der Teichwirtschaften zur Produktion von Fischen
entsprechend der Aquakulturstatistikerhebung des Statistischen Bundesamtes
für die Jahre 2023 und 2024 sowie die sich ergebenden Differenzen sind in
Anlage 1* zu den Fragen 1 und 2 dargestellt. Zu den genauen Ursachen der
einzelnen Veränderungen liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.
Anders als die Anzahl der Anlagen werden Angaben zu Anlagengrößen,
einschließlich der Teichflächen, vom Statistischen Bundesamt nur im dreijährigen
Rhythmus erhoben. Die letzten Angaben liegen für das Jahr 2023 vor.
Aussagen zu einer Veränderung im Jahr 2024 gegenüber dem Jahr 2023 können
demnach derzeit nicht getroffen werden. Die Zahlen für das Jahr 2023 können
ebenfalls der Anlage 1* zu den Fragen 1 und 2 entnommen werden.
Für eine allgemeine Einordnung der vorliegenden Zahlen, sowohl im zeitlichen
Kontext als auch im Bezug zur verwendeten Erhebungsmethodik, wird auf die
Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 der Kleinen Anfrage der Fraktion der
AfD auf Bundestagsdrucksache 20/7488 verwiesen.
Die aktuell abgefragten Zahlen und Veränderungen beruhend auf einen
Vergleich der Jahre 2023 und 2024 sollten folglich im Rahmen der längerfristigen
Entwicklung betrachtet werden.
3. Wie viele Fischereien mit Becken, Fließkanälen und Forellenteichen
gingen nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland im Jahr 2024
noch ihrer fischereilichen Tätigkeit nach (bitte nach den Bundesländern
aufschlüsseln)?
a) Wie hat sich diese Zahl im Gegensatz zum Vorjahr verändert?
b) Was waren die ausschlaggebenden Gründe für diese Korrektur?
Die Angaben zur Anzahl der Forellenbetriebe entsprechend der
Aquakulturstatistikerhebung des Statistischen Bundesamtes für die Jahre 2023 und 2024 so-
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/613 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
wie die sich ergebenden Differenzen sind in Anlage 2* zu Frage 3 dargestellt.
Zu den genauen Ursachen der einzelnen Veränderungen liegen der
Bundesregierung keine Informationen vor.
Die Angaben zu Anlagengrößen einschließlich der Anlagenvolumina werden
im Rahmen der Aquakulturstatistikerhebung des Statistischen Bundesamtes nur
im dreijährigen Rhythmus erhoben. Die letzten Angaben liegen für das Jahr
2023 vor und können ebenfalls der Anlage 2* zu Frage 3 entnommen werden.
Aussagen zu einer Veränderung im Jahr 2024 gegenüber dem Jahr 2023 können
demnach derzeit nicht getroffen werden. Zu den genauen Ursachen der
einzelnen Veränderungen liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.
4. Ist der Bundesregierung bekannt, wie sich das zur Verfügung stehende
Wasservolumen für Betriebe mit Becken, Fließkanälen und
Forellenteichen in Deutschland im Jahr 2024 im Vergleich zum Vorjahr verändert
hat, wenn ja, wie viel potenzielles Volumen stand den Betrieben noch zur
Verfügung, und was waren die Gründe für diese Veränderungen (bitte
nach den Bundesländern aufschlüsseln)?
Die Angaben zu den zur Verfügung stehenden Wassermengen liegen der
Bundesregierung nicht vor. Das Statistische Bundesamt erhebt im Rahmen der
Aquakulturstatistikerhebung lediglich Angaben zu den Anlagengrößen. Auf die
Antwort zu Frage 3 wird verwiesen.
5. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle
Naturschutzwert als besonderer Zeigerwert für den Artenschutz (vgl. Antwort
der Bundesregierung zu Frage 2 auf Bundestagsdrucksache 20/7488) von
Teichkulturen in Deutschland (bitte nach den Bundesländern
aufschlüsseln)?
a) Wer hat die Erhebungen des Naturschutzwertes vorgenommen?
b) In welchen Intervallen werden derartige Erhebungen durchgeführt?
c) Welche Zeigerarten wurden hierfür ausgezählt bzw. bestimmt?
Es wird auf die Antwort zu Frage 2 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD
auf Bundestagsdrucksache 20/7488 verwiesen. Der Bundesregierung sind
seitdem keine Änderungen bekannt geworden.
6. Zu welchen Messergebnissen hinsichtlich der Biodiversität kam das
durch das damalige Bundesministerium für Bildung und Forschung
geförderte Drittmittelprojekt „TeichLausitz“ innerhalb des Moduls 2
„Biodiversität & Teichbewirtschaftung“, und wie werden die Ergebnisse des
Projekts (Projektlaufzeit: 1. Oktober 2021 bis 30. September 2024,
Verlängerung bis 31. März 2025) nach dem Abschluss bewertet (vgl.
Antwort der Bundesregierung zu Frage 2 auf Bundestagsdrucksache
20/7488)?
Die Teilprojekte im Vorhaben „TeichLausitz“ haben eine Laufzeit mit
unterschiedlichen Verlängerungen bis zum 31. März 2025 bzw. 31. Mai 2025. Nach
Projektende haben die Zuwendungsempfänger sechs Monate Zeit für die
Einsendung der Schlussberichte. Eine abschließende Bewertung und Einordnung
der Projektergebnisse erfolgt erst nach entsprechender Prüfung der
Schlussberichte.
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/613 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
Bereits jetzt hat das Projektteam Empfehlungen entwickelt mit dem Ziel, die
Biodiversität und Ökosystemleistungen von nachhaltig bewirtschafteten
Teichlandschaften gesellschaftlich stärker in Wert zu setzen, basierend auf den
Ergebnissen aller wissenschaftlichen Module des „TeichLausitz“-Projekts und der
Zusammenarbeit mit Teichwirtschaftsakteuren in den Ländern Brandenburg
und Sachsen. Eine Zusammenfassung findet sich unter dem Link https://www.f
eda.bio/wp-content/uploads/2025/03/Newsletter_TeichLausitz_Maerz_202
5.pdf.
Die vorrangige Empfehlung ist hierbei, eine fachgerechte Bewirtschaftung
stärker im Rahmen einer Grundförderung zu honorieren, die grundlegende
Nachhaltigkeitsaspekte berücksichtigt und die Biodiversität sowie die
Ökosystemleistungen der Teiche schützt. Eine solche „Teichprämie“ sollte eine
verlässliche finanzielle Unterstützung für Teichwirtinnen und Teichwirte bieten, die
extensiv wirtschaften und dadurch die Funktionen und Leistungen der Teiche
bewahren. Maßnahmen, die über die Einhaltung guter fachlicher Praxis oder
die Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Teichprämie hinausgehen,
könnten gezielt durch bestehende naturschutzorientierte Fördermaßnahmen
oder durch neue, ergebnisorientierte Honorierungsansätze gefördert werden.
7. Hat sich die Bundesregierung anhand der Resultate des
Drittmittelprojekts „TeichLausitz“ innerhalb des Moduls 2 „Biodiversität &
Teichbewirtschaftung“ und deren abschließender Bewertung bereits eine
Strategie für ihr weiteres Vorgehen und den weiteren Umgang mit der
Teichwirtschaft insgesamt abgeleitet?
a) Wenn ja, wie sieht der Strategieplan der Bundesregierung aus?
b) Wenn nein, warum hat sie noch keinen Strategieplan erarbeitet?
8. Zu welchen Ergebnissen hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit von
Teichwirtschaften kam das durch das damalige Bundesministerium für
Bildung und Forschung geförderte Drittmittelprojekt „TeichLausitz“
innerhalb des Moduls 4 „Betriebswirtschaftliche Rahmenbedingungen“, und
wie werden die Ergebnisse des Projekts (Projektlaufzeit: 1. Oktober 2021
bis 30. September 2024, Verlängerung bis 31. März 2025) nach dem
Abschluss im Kontext einer wirtschaftlichen Abhängigkeit regionaler
Karpfenbetriebe von den derzeitigen Teichfördermaßnahmen bewertet (vgl.
Antwort der Bundesregierung zu Frage 3 auf Bundestagsdrucksache
20/7488)?
9. Welche Möglichkeiten für eine verbesserte Wirtschaftlichkeit der
Betriebe ergeben sich aus den Ergebnissen des Drittmittelprojekts „Teich-
Lausitz“ innerhalb des Moduls 4 „Betriebswirtschaftliche
Rahmenbedingungen“ in Bezug auf Ökosystemleistungen und Biodiversität (vgl.
Antwort der Bundesregierung zu Frage 3 auf Bundestagsdrucksache
20/7488)?
Die Fragen 7 bis 9 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Auf die Antwort zu Frage 6 wird verwiesen.
10. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie sich die Zahl der
Fischotter in Deutschland seit der letzten Erhebung zum FFH-Bericht (FFH =
Fauna-Flora-Habitat) aus dem Jahr 2019 verändert hat?
a) Wenn ja, wie hat sich diese Zahl in den vergangenen sechs Jahren
entwickelt (bitte auch nach Bundesland und Jahr angeben)?
b) Hat sich die Bundesregierung anhand dieser neuen Zahlen bereits
einen Strategieplan erarbeitet, und wenn ja, wie sieht dieser aus?
12. Beabsichtigt die Bundesregierung, den Schutzstatus des Fischotters
abzusenken, um eine Regulierung zu ermöglichen?
a) Wenn ja, wann, und wie konkret?
b) Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 10 und 12 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Der Bundesregierung liegen keine genauen Bestandszahlen (Individuen) des
Eurasischen Fischotters (Lutra lutra) vor. Bestandsschätzungen wird es im
Fauna-Flora-Habitat-Bericht 2025 (FFH-Bericht 2025) geben, der bis zum 31. Juli
2025 an die EU-Kommission zu übermitteln ist. Die geschätzten
Populationsdaten zum Eurasischen Fischotter werden im FFH-Bericht 2025 dabei nicht
nach Bundesländern, sondern nach den biogeographischen Regionen
aufgegliedert. Die Berichtserstellung ist derzeit noch nicht abgeschlossen.
Der Eurasische Fischotter ist unter anderem im Anhang IV der FFH-Richtlinie
gelistet und nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) besonders und
streng geschützt. In der bundesweiten Roten Liste der Säugetiere Deutschlands
(Meinig et al. 2020) wird er als gefährdet eingestuft. Zur Abwendung
erheblicher Schäden kann von der artenschutzrechtlichen Ausnahme des § 45 Absatz 7
BNatSchG Gebrauch gemacht werden.
11. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, in welcher Höhe die Länder
bisher Ausgleichszahlungen für durch geschützte Tiere verursachte
Schäden (Rahmenrichtlinie für den Ausgleich von durch geschützte Tiere
verursachte Schäden in der Fischerei und Aquakultur) aus dem 35-Mio.-
Euro-Etat bewilligt haben, wenn ja, welche unter Schutz stehenden Tiere
waren ausschlaggebend für die Zahlungen, wie viel wurde je Einzelfall
erstattet, und welche Schäden wurden getilgt?
Auf Grundlage der „Rahmenrichtlinie für Beihilfen zur Verhinderung und
Begrenzung von durch geschützte Tiere verursachte Schäden sowie für den
Ausgleich von durch geschützte Tiere verursachten Schäden in der Fischerei und
Aquakultur“ des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und
Heimat (BMLEH) können die Länder bei Bedarf in eigener Zuständigkeit
Ausgleichsleistungen gewähren. Die Länder entscheiden nach eigenem Ermessen
über den Zeitpunkt und die Notwendigkeit der landesrechtlichen Anwendung
der Rahmenrichtlinie. Danach können deutschlandweit bis zum Jahr 2030
Beihilfen in Höhe von insgesamt 35 Mio. Euro gewährt werden. Die
Ausgleichszahlungen werden aus Landesmitteln geleistet. Vom Beihilferahmen (nicht
Etat) der Rahmenrichtlinie wurden bisher 2,91 Mio. Euro genutzt. Der Großteil
der Länder, die Ausgleichszahlungen vornehmen, stützt sich dabei auf eigene
landesrechtliche Regelungen. Weitere Informationen liegen der
Bundesregierung nicht vor. Es wird auf die zuständigen Behörden der Länder verwiesen.
13. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie hoch die Anzahl letal
entnommener Fischotter (gemäß § 45 Absatz 7 des
Bundesnaturschutzgesetzes [BNatSchG]) zur Abwendung ernster land-, forst-,
fischereioder wasserwirtschaftlicher oder sonstiger ernster wirtschaftlicher
Schäden der zurückliegenden fünf Jahre ist, wenn ja, wie viele Tiere wurden
entnommen, und wo?
Für den genannten Zeitraum liegen der Bundesregierung gegenwärtig keine
Informationen über letal entnommene Fischotter vor. Der Vollzug des BNatSchG
und damit auch die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen obliegt nach dem
Grundgesetz den Ländern. Für eine Angabe vollständiger Daten wird auf die
zuständigen Landesbehörden verwiesen.
14. Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, wie sich die Zahl der
Fischreiher (Grau- und Silberreiher) seit der letzten Erhebung zum
Vogelschutzbericht 2019 in Deutschland entwickelt hat?
a) Wenn ja, wie hat sich diese Zahl in den vergangenen sechs Jahren
entwickelt (bitte auch nach Bundesland und Jahr angeben)?
b) Wenn nein, warum liegen der Bundesregierung hier noch keine
vorläufigen Zahlen vor?
Die Trends und Bestände der in Deutschland vorkommenden heimischen
Brutvögel (hier: Graureiher, Silberreiher, Kormoran) werden in sechsjährigen
Abständen im Bericht nach Artikel 12 der Europäischen Vogelschutzrichtlinie
zusammengestellt. Der letzte Vogelschutzbericht aus dem Jahr 2019 ist unter
https://cdr.eionet.europa.eu/de/eu/art12/envxztrqw/DE_birds_reports.xml
öffentlich zugänglich). Aktuelle Angaben werden zurzeit für den
Vogelschutzbericht 2025 aufbereitet. Die Datenabgabe bei der EU-Kommission muss bis
zum 31. Juli 2025 erfolgen. Für Angaben der Bundesländer wird auf die
zuständigen Landesbehörden verwiesen.
15. Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, wie hoch in etwa der jährliche
Schaden ist, den Fischreiher (Grau- und Silberreiher) in den
Teichwirtschaften anrichten, und wenn ja, welchem Trend folgt diese
Entwicklung?
Zu den ökonomischen Schäden durch Graureiher (Ardea cinerea) und
Silberreiher (Ardea alba) in Teichwirtschaften in Deutschland liegen nur vereinzelte
regionale Schätzungen und wenige systematische Untersuchungen vor. Eine
bundesweit einheitliche Datenerhebung hierzu existiert nicht. Für Angaben der
Bundesländer wird auf die zuständigen Landesbehörden verwiesen.
Beide Arten sind durch die EU-Vogelschutzrichtlinie (Silberreiher Anhang I)
sowie das BNatSchG streng geschützt. Der Graureiher ist eine heimische Art,
und der Silberreiher ist selbstständig nach Deutschland eingewandert.
Gemäß Bundesjagdgesetz (BJagdG) fällt der Graureiher unter das Jagdrecht
(§ 2 BJagdG), ist jedoch ganzjährig geschont (§ 22 BJagdG). Der Silberreiher
hingegen unterliegt nicht dem Jagdrecht.
Ausnahmen zur Bejagung des Graureihers sind in bestimmten Fällen durch
Ausnahmegenehmigungen gemäß § 45 Absatz 7 BNatSchG zulässig, wenn
erhebliche Schäden in der Fischwirtschaft nachgewiesen werden können. Diese
Ausnahmen müssen von den zuständigen Landesumweltbehörden genehmigt
werden und sind Einzelfallentscheidungen.
Die Vergrämung von Graureiher und Silberreiher ist nur mit
artenschutzrechtlicher Ausnahmegenehmigung erlaubt. Während der Graureiher in bestimmten
Bundesländern bei wirtschaftlichen Schäden (in der Fischwirtschaft) punktuell
vergrämt werden darf, ist dies beim Silberreiher hingegen kaum üblich, vor
allem, weil er nicht flächendeckend auftritt.
16. Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, wie sich die Zahl der
Kormorane seit der letzten Erhebung zum Vogelschutzbericht 2019 in
Deutschland entwickelt hat?
a) Wenn ja, wie hat sich diese Zahl in den vergangenen sechs Jahren
entwickelt (bitte auch nach Bundesland und Jahr angeben)?
b) Wenn nein, warum liegen der Bundesregierung hier noch keine
vorläufigen Zahlen vor?
Auf die Antwort zu Frage 14 wird verwiesen.
17. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie sich die Zahl der Biber
in Deutschland seit der letzten Erhebung zum FFH-Bericht aus dem Jahr
2019 verändert hat?
a) Wenn ja, wie hat sich diese Zahl in den vergangenen sechs Jahren
entwickelt (bitte auch nach Bundesland und Jahr angeben)?
b) Hat sich die Bundesregierung anhand dieser neuen Zahlen bereits
einen Strategieplan erarbeitet, und wenn ja, wie sieht dieser aus?
Der Bundesregierung liegen keine genauen Bestandszahlen des Europäischen
Bibers (Castor fiber) vor. Bestandsschätzungen wird es im FFH-Bericht 2025
geben, der bis zum 31. Juli 2025 an die EU-Kommission zu übermitteln ist. Die
geschätzten Populationsdaten des Europäischen Bibers werden im FFH-Bericht
2025 dabei nicht nach Bundesländern, sondern nach den biogeographischen
Regionen aufgegliedert. Die Berichtserstellung ist derzeit noch nicht
abgeschlossen.
Der kurzfristige Trend in der Roten Liste und Gesamtartenliste der Säugetiere
(Mammalia) Deutschlands (2020) zeigt eine deutliche Zunahme der
Biberbestände. Der Europäische Biber wird in der Roten Liste (2020) in der Kategorie
„Vorwarnliste“ geführt. Die aktuelle Bestandssituation für die Art gilt als
„mäßig häufig“.
Der Europäische Biber ist in Anhang IV der FFH-Richtlinie gelistet und nach
dem BNatSchG besonders und streng geschützt. Er wird bei der bundesweiten
Roten Liste der Säugetiere Deutschlands (Meinig et al. 2020) auf der
Vorwarnliste geführt. Die Bundesregierung beabsichtigt daher nicht, den Schutzstatus
abzusenken.
18. Was genau meint die Bundesregierung, wenn sie in ihrem
Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD auf S. 38 angibt, die Binnenfischerei
und Teichwirtschaft zu unterstützen (www.koalitionsvertrag2025.de/site
s/www.koalitionsvertrag2025.de/files/koav_2025.pdf)?
19. Hat sich die Bundesregierung zu dem Ziel, die Binnenfischerei und
Teichwirtschaft unterstützen zu wollen, bereits einen Strategieplan
erarbeitet?
a) Wenn ja, wie sieht diese Strategie aus, welche Maßnahmen sollen
folgen, und wie begründet sie dieses Handeln?
b) Wenn nein, warum hat die Bundesregierung zu ihrer Zielsetzung im
Koalitionsvertrag noch keine Umsetzungsstrategie erarbeitet?
Die Fragen 18 und 19 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet. Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 21.
Legislaturperiode des Deutschen Bundestages bindet die Parteien, die den
Vertrag miteinander geschlossen haben. Die einzelnen Inhalte des
Koalitionsvertrags sind ggf. auszulegen. Das gilt auch für die Aussage „Wir unterstützen
Binnenfischerei und Teichwirtschaft“. Dabei ist wesentlich zu berücksichtigen,
dass der Bund in den Bereichen der Teichwirtschaft und Binnenfischerei keine
Gesetzgebungs- oder Verwaltungskompetenzen hat. Der Satz ist daher
programmatisch zu verstehen. Bei Regelungsvorhaben auf EU- und Bundesebene
wird die Bundesregierung die Interessen der Teichwirtschaft und
Binnenfischerei in besonderem Maße berücksichtigen und sich dabei eng mit den
zuständigen Ländern abstimmen. Die Erarbeitung eines Strategieplans ist im
Koalitionsvertrag nicht vorgesehen.
Anlage 1 zu Fragen 1 und 2
Anzahl der Warmwasserteichwirtschaften in Deutschland (Karpfenteichwirtschaft) in den Jahren 2023 und 2024 sowie der Teichflächen nach Bundesländern gemäß
Aquakulturstatistikerhebung.
Bundesland Anzahl Betriebe 2023 Anzahl Betriebe 2024 Differenz Teichfläche 2023 (ha)
Baden-Württemberg 12 14 +2 k. A.
Bayern 1.078 1052 -26 6.751
Berlin 0 0 0 0
Brandenburg 22 20 -2 2.949
Bremen 0 0 0 0
Hamburg 0 0 0 0
Hessen 8 6 -2 72
Mecklenburg-Vorpommern 6 8 +2 339
Niedersachsen 27 19 -8 701
Nordrhein-Westfalen 8 8 0 152
Rheinland-Pfalz 6 6 0 11
Saarland 0 0 0 k. A.
Sachsen 119 123 +4 7.713
Sachsen-Anhalt 7 8 +1 148
Schleswig-Holstein 15 19 +4 475
Thüringen 27 27 0 1.148
Deutschland 1.335 1.310 -25 20.735
Anlage 2 zu Frage 3
Anzahl der Aquakulturbetriebe mit Becken, Fließkanälen und Forellenteichen (Kaltwasser) in Deutschland (Salmonidenproduktion) in den Jahren 2023 und 2024 sowie
der Anlagenvolumina nach Bundesländern gemäß Aquakulturstatistikerhebung.
Bundesland Anzahl Betriebe 2023 Anzahl Betriebe 2024 Differenz Anlagenvolumen 2023 (m³)
Baden-Württemberg 87 81 -6 246.413
Bayern 423 414 -9 1.045.617
Berlin 0 0 0 0
Brandenburg 13 10 -3 44.689
Bremen 0 0 0 0
Hamburg 0 0 0 0
Hessen 35 35 0 210.879
Mecklenburg-Vorpommern 3 5 +2 4.241
Niedersachsen 75 67 -8 k. A.
Nordrhein-Westfalen 53 56 +3 289.359
Rheinland-Pfalz 25 23 -2 155.583
Saarland 2 1 -1 k. A.
Sachsen 35 36 +1 127.953
Sachsen-Anhalt 8 8 0 20.280
Schleswig-Holstein 5 6 +1 256.180
Thüringen 29 26 -3 107.710
Deutschland 793 768 -25 2.746.458
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
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