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Frage von Dr. Zoe Mayer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/6835)

dip / rede 08.07.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Protokoll der 88. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.

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Frage von Dr. Zoe Mayer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/6835) Welche konkreten Vorhaben zur Verbesserung des Tierschutzes im Schlachtbereich hat die Bundesregierung für diese Wahlperiode vorgesehen, und bis wann sollen diese Änderungen jeweils in Kraft treten? Antwort der Parl. Staatssekretärin Silvia Breher: Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes beschlossen. Der Gesetzentwurf sieht die Einführung einer verpflichtenden Videoüberwachung in Schlachthöfen vor. Für große Schlachtbetriebe soll sie künftig ausnahmslos verpflichtend sein. Für kleinere Schlachtbetriebe sollen die zuständigen Landesbehörden die Videoüberwachung bei tatsächlichen Anhaltspunkten für Tierschutzverstöße anordnen können. Damit stärken wir den Tierschutz ganz konkret. Die Videoüberwachung verbessert die Kontrollmöglichkeiten der zuständigen Behörden und trägt dazu bei, Verstöße besser aufzudecken und zu verhindern. Der Bundesrat hat das Vorhaben begrüßt. Geplant ist, dass das Gesetz zum 1. Januar 2027 in Kraft tritt. Für bestehende Schlachtbetriebe ist eine einjährige Übergangsfrist vorgesehen, damit die neuen Anforderungen verlässlich umgesetzt werden können. Weitere Tierschutzvorhaben wird die Bundesregierung in einem nächsten Schritt umsetzen.

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