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Schriftliche Frage 19 von Rocco Kever (AfD): Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, dass ggf. eine große Anzahl ukrainischer Schutzberechtigter nach § 24 des Aufenthaltsge…

dip / schriftliche_frage 24.04.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 20. April 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.

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Schriftliche Frage 19 von Rocco Kever (AfD): Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, dass ggf. eine große Anzahl ukrainischer Schutzberechtigter nach § 24 des Aufenthaltsge… Frage 19 (Rocco Kever, AfD): Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, dass ggf. eine große Anzahl ukrainischer Schutzberechtigter nach § 24 des Aufenthaltsgesetzes aus Deutschland zu den Osterfeiertagen 2026 freiwillig in die Ukraine reiste, um dort die Feiertage mit Verwandten zu verbringen, obwohl die Bundesregierung weiterhin vor Reisen in die Ukraine warnt und von anhaltenden Kampfhandlungen sowie einer unsicheren Lage im gesamten Land ausgeht, und wenn ja, wie lauten diese, und hat sie sich eine Auffassung dazu gebildet (vgl. https://mezha.net/eng/bukvy/ukrainian_border_gu ards-4/)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 21. April 2026: Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse, insbesondere in Form statistischer Erhebungen, im Sinne der Fragestellung vor. Ukrainerinnen und Ukrainern, die vorübergehenden Schutz auf Grundlage der EU-Richtlinie über den vorübergehenden Schutz (Richtlinie 2001/55/EG) erhalten und über einen Aufenthaltstitel nach § 24 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) verfügen, sind Reisen im Rahmen des Schutzstatus erlaubt. Ausreisen, die nur vorübergehender Natur sind und den vorgegebenen aufenthaltsrechtlichen Rahmen nicht überschreiten, sind – auch in die Ukraine – gestattet, da sie aufgrund der begrenzten Dauer dem Sinn und Zweck des Schutztitels nicht zuwiderlaufen. Grund hierfür ist insbesondere das Bestreben der Mitgliedstaaten, Ukrainerinnen und Ukrainer bei der Wahrung ihrer Verbindung zu ihrem Heimatland zu unterstützen. Die Möglichkeit kurzzeitiger Besuche in die Ukraine wird darüber hinaus für die Unterstützung der Widerstandsfähigkeit der ukrainischen Bevölkerung trotz der durch die russischen Angriffe entstandenen äußerst schwierigen Lebensbedingungen für bedeutsam gehalten.

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