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Schriftliche Frage 37 von Sascha Wagner (DIE LINKE): Welche konkreten Schritte unternimmt die Bundesregierung, um auf die iranische Regierung einzuwirken, keine weiteren Todesurteile gegen Inha…

dip / schriftliche_frage 24.04.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 20. April 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts.

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Schriftliche Frage 37 von Sascha Wagner (DIE LINKE): Welche konkreten Schritte unternimmt die Bundesregierung, um auf die iranische Regierung einzuwirken, keine weiteren Todesurteile gegen Inha… Frage 37 (Sascha Wagner, Die Linke): Welche konkreten Schritte unternimmt die Bundesregierung, um auf die iranische Regierung einzuwirken, keine weiteren Todesurteile gegen Inhaftierte mehr durchzuführen (bitte einzeln auflisten), und liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, wie viele Menschen bisher im Jahr 2026 im Iran hingerichtet worden sind, und wenn ja, wie lauten diese? Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr vom 20. April 2026: Die Bundesregierung verurteilt Hinrichtungen in Iran regelmäßig auf das Schärfste. In bilateralen und multilateralen Gesprächen macht die Bundesregierung gegenüber Iran immer wieder deutlich, dass sie die Todesstrafe unter allen Umständen ablehnt. In einer von Deutschland initiierten Sondersitzung des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen am 23. Januar 2026 hat die Bundesregierung erfolgreich eine Resolution miteingebracht, die die Anwendung der Todesstrafe verurteilt und Iran zur Nicht-Anwendung auffordert. Mit der Resolution hat sich die Bundesregierung zudem dafür eingesetzt, sowohl das Mandat der unabhängigen „Fact-Finding Mission on Iran“ erstmalig für zwei Jahre als auch das Mandat der VN-Sonderberichterstatterin zu Iran für ein Jahr zu verlängern. Die Bundesregierung setzt sich zudem dafür ein, die für die Repression in Iran Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen und hat in den vergangenen Jahren gemeinsam mit EU-Partnern zahlreiche Verantwortliche für die schweren Menschenrechtsverletzungen in Iran mit EU- Sanktionen belegt, zuletzt am 16. März 2026, darunter hochrangige Funktionäre der IRGC. Die Listungen unter dem EU-Menschenrechtsregime wurden am 30. März um ein weiteres Jahr verlängert. Zur Anzahl der Hinrichtungen in Iran für das Jahr 2026 liegen der Bundesregierung keine eigenen Erkenntnisse vor.

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