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Schriftliche Frage 44 von Max Lucks (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Hat die Bundesregierung im Zusammenhang mit den jüngsten Protesten im Iran und vor dem Hintergrund der Berichte des in London ansässigen Exi…

dip / schriftliche_frage 23.01.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 19. Januar 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts.

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Schriftliche Frage 44 von Max Lucks (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Hat die Bundesregierung im Zusammenhang mit den jüngsten Protesten im Iran und vor dem Hintergrund der Berichte des in London ansässigen Exi… Frage 44 (Max Lucks, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Hat die Bundesregierung im Zusammenhang mit den jüngsten Protesten im Iran und vor dem Hintergrund der Berichte des in London ansässigen Exilsenders Iran International über mehr als 12.000 Tote in den letzten sieben Tagen konkrete Schritte und Maßnahmen unternommen, um die Aufnahme der Islamischen Revolutionsgarde in die Terrorliste der Europäischen Union zu bewirken oder zu unterstützen, und wenn ja, welche? Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 21. Januar 2026: Die Bundesregierung setzt sich aktiv für die Listung der Islamischen Revolutionsgarde (IRGC) unter dem EU-Antiterror-Sanktionsregime ein. Infolge der brutalen Repression der Proteste seit dem 28. Dezember 2025, die durch das iranische Regime auch mithilfe der IRGC erfolgte, hat die Bundesregierung diese Anstrengungen weiter verstärkt. Teil dieser Anstrengungen sind direkte Gespräche mit Mitgliedstaaten, wozu derzeit EU-interne Abstimmungsprozesse laufen. Für Listungsentscheidungen unter EU-Sanktionsregimen ist ein Konsens aller EU-Staaten erforderlich, der durch einen einstimmigen Beschluss des Rates formalisiert werden muss. Verfahren zu Listungen werden in vertraulichem Rahmen geführt, weshalb sich die Bundesregierung hierzu nicht weiter äußert.

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