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Schriftliche Frage 27 von Agnieszka Brugger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung unmittelbar und darüber hinaus ergriffen, nachdem auf EU-Ebene die Listung der iranischen…

dip / schriftliche_frage 10.04.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 7. April 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.

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Schriftliche Frage 27 von Agnieszka Brugger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung unmittelbar und darüber hinaus ergriffen, nachdem auf EU-Ebene die Listung der iranischen… Frage 27 (Agnieszka Brugger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung unmittelbar und darüber hinaus ergriffen, nachdem auf EU-Ebene die Listung der iranischen Revolutionsgarden als Terrororganisation erfolgt ist (wie beispielsweise die Beschlagnahmung von Vermögen etc.)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 8. April 2026: Die Bundesregierung weist darauf hin, dass die Islamischen Revolutionsgarden (IRGC) seit Anfang des Jahres 2026 unter dem Anti- Terrorismus-Regime – (vgl. insb. Verordnung [EU] 2580/2001 des Rates) der EU gelistet sind. Die Bundesrepublik Deutschland hat sich für die Listung eingesetzt. Bereits seit 2010 sind die IRGC zudem unter dem Sanktionsregime im Zusammenhang mit Massenvernichtungswaffen (insb. Verordnung [EU] 267/2012 des Rates) gelistet. Als Rechtsfolge der Sanktionen sind Vermögenswerte der Organisation innerhalb der EU eingefroren und es ist im Rahmen des sogenannten Bereitstellungsverbots nicht erlaubt, den IRGC Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung zu stellen. Zu weiteren Maßnahmen gegen Personen und Entitäten, die mit dem iranischen Regime in Verbindung stehen, stimmt sich die Bundesregierung eng mit ihren Partnern ab.

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