Schriftliche Frage 38 von Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Hat die Bundesregierung eine Auffassung dazu, ob es angemessen ist, sich angesichts des laut Presseberichten „brutalen“ Vorgehens des iranis…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 16. Februar 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts.
Text
Schriftliche Frage 38 von Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Hat die Bundesregierung eine Auffassung dazu, ob es angemessen ist, sich angesichts des laut Presseberichten „brutalen“ Vorgehens des iranis…
Frage 38 (Dr. Anton Hofreiter, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Hat die Bundesregierung eine Auffassung dazu, ob es angemessen ist, sich angesichts des laut Presseberichten „brutalen“ Vorgehens des iranischen Regimes gegenüber der eigenen Bevölkerung, verdeutlicht durch das Niederschlagen zehntausender Demonstranten (www.zeit.de/politik/au sland/2026-02/iran-proteste-anzahl-tote-anstieg-hr ana-gxe) während der landesweiten Proteste, im Sinne des Konzepts der Responsibility to Protect (R2P) auf Ebene der Vereinten Nationen für ein Vorgehen mittels angemessener diplomatischer, humanitärer oder anderer friedlicher Mittel zum Schutz von Zivilisten, und falls diese aussichtslos erscheinen, wie durch R2P vorgesehen, auch mittels Zwangsmaßnahmen einzusetzen, und wenn ja, wie lautet diese, und wenn sie dies nicht für angemessen hält, warum nicht?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 19. Februar 2026:
Die Bundesregierung engagiert sich seit vielen Jahren für die Einhaltung der Menschenrechte im Iran, einschließlich auf Ebene der Vereinten Nationen (VN). Bei einer von Deutschland mitinitiierten Sondersitzung des VN‑Menschenrechtsrates zur Lage im Iran am 23. Januar 2026 hat der VN‑Menschenrechtsrat eine unter anderem von Deutschland eingebrachte Resolution verabschiedet, welche die gewaltsame Niederschlagung der Proteste im Iran deutlich verurteilt und die Mandate der Fact Finding Mission des VN‑Menschenrechtsrates, die u. a. auf deutsche Initiative hin geschaffen wurde, sowie der VN‑Sonderberichterstatterin für den Iran verlängert. Diplomatische, humanitäre und andere friedliche Mittel sowie Zwangsmaßnahmen gemäß den Kapiteln VI und VII der VN‑Charta, die im Sinne der „Responsibility to Protect“ dem Schutz der Bevölkerung vor Völkermord, Kriegsverbrechen, ethnischer Säuberung und Verbrechen gegen die Menschlichkeit dienen, können auf Ebene der Vereinten Nationen nur durch den VN‑Sicherheitsrat beschlossen werden. Dieser hat sich am 15. Januar 2026 in einer Sondersitzung mit den Protesten im Iran beschäftigt.
Relationen
- asked ← Anton Hofreiter (Schriftliche Frage)
- part_of → Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 16. Februar 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung