Schriftliche Frage 9 von Clara Bünger (DIE LINKE): Wird das Verfahren zur Überstellung von in Binnengrenzgebieten aufgegriffenen Personen (Artikel 23a des Schengener Grenzkodexes) in Bezug au…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 13. April 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.
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Schriftliche Frage 9 von Clara Bünger (DIE LINKE): Wird das Verfahren zur Überstellung von in Binnengrenzgebieten aufgegriffenen Personen (Artikel 23a des Schengener Grenzkodexes) in Bezug au…
Frage 9 (Clara Bünger, Die Linke):
Wird das Verfahren zur Überstellung von in Binnengrenzgebieten aufgegriffenen Personen (Artikel 23a des Schengener Grenzkodexes) in Bezug auf deutsche Binnengrenzen angewendet, und wenn ja, welche näheren Angaben kann die Bundesregierung hierzu für 2024, 2025 und das bisherige Jahr 2026 machen (etwa zur konkreten Vorgehensweise bei der Umsetzung, zur Zahl der in diesem Rahmen aufgegriffenen und überstellten Personen, zu den Zielstaaten der Überstellungen, zu eingelegten Rechtsmitteln), und wird das Verfahren auch dann angewendet, wenn die aufgegriffenen Personen ein Asylgesuch stellen, und wenn ja, in welcher Weise?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 17. April 2026:
Das Verfahren zur Überstellung von in Binnengrenzgebieten aufgegriffenen Personen nach Artikel 23a Schengener Grenzkodex wird derzeit nicht angewendet.
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