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Schriftliche Frage 17 von Clara Bünger (DIE LINKE): Wird die Bundesregierung zeitnah einen Bericht zur Überprüfung der Voraussetzungen zur Einstufung sicherer Herkunftsstaaten vorlegen, der na…

dip / schriftliche_frage 29.05.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 26. Mai 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.

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Schriftliche Frage 17 von Clara Bünger (DIE LINKE): Wird die Bundesregierung zeitnah einen Bericht zur Überprüfung der Voraussetzungen zur Einstufung sicherer Herkunftsstaaten vorlegen, der na… Frage 17 (Clara Bünger, Die Linke): Wird die Bundesregierung zeitnah einen Bericht zur Überprüfung der Voraussetzungen zur Einstufung sicherer Herkunftsstaaten vorlegen, der nach meiner Auffassung bereits zum 15. März 2026 gesetzlich verpflichtend hätte vorliegen müssen (vgl. § 29a Absatz 2a des Asylgesetzes und Bundestagsdrucksache 20/10750), und wenn ja, wann wird dies der Fall sein, und wenn nein, warum nicht (bitte ausführlich begründen), und ist die Bundesregierung in den letzten 20 Jahren jemals zu dem Ergebnis gekommen, dass die Voraussetzungen für eine solche Einstufung nicht mehr vorliegen, weil sich zum Beispiel die Menschenrechtslage in einem als sicher deklarierten Land maßgeblich verschlechtert hat, wie es meines Erachtens etwa in Georgien der Fall ist, was allerdings nicht zu einer Aufhebung der Einstufung geführt hat (vgl. Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 20 auf Bundestagsdrucksache 21/19, bitte darlegen und begründen)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 27. Mai 2026: Der Entwurf für den fünften Bericht der Bundesregierung gemäß § 29a Absatz 2a des Asylgesetzes zu der Überprüfung der Voraussetzungen zur Bestimmung der in Anlage II zum Asylgesetz bezeichneten sicheren Herkunftsstaaten befindet sich derzeit noch in der Abstimmung und wird dem Deutschen Bundestag zugeleitet, nachdem das Kabinett einen entsprechenden Beschluss gefasst hat. Ein Termin für die Kabinettsbefassung steht noch nicht fest. Die Bundesregierung prüft fortwährend, ob bei als sichere Herkunftsstaaten im Sinne des Artikels 16a Absatz 3 Satz 1 des Grundgesetzes bestimmten Staaten die entsprechenden Voraussetzungen weiterhin vorliegen. Zu einem Ergebnis im Sinne der Fragestellung ist die Bundesregierung bisher nicht gekommen.

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