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Umsetzung des Wehrdienst-Modernisierungsgesetzes im zweiten Quartal 2026 (Antwort zu Drs. 21/7467)

dip / drucksache 07.09.2026 · WP 21 · 21/7894 · Antwort · Original ↗

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Umsetzung des Wehrdienst-Modernisierungsgesetzes im zweiten Quartal 2026 (Antwort zu Drs. 21/7467) Deutscher Bundestag Drucksache 21/7894 21. Wahlperiode 07.09.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Desiree Becker, Gökay Akbulut, Janina Böttger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke – Drucksache 21/7467 – Umsetzung des Wehrdienst-Modernisierungsgesetzes im zweiten Quartal 2026 V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Mit dem Inkrafttreten des Wehrdienst-Modernisierungsgesetzes (WDModG) am 1. Januar 2026 hat die Bundesregierung wieder Elemente der im Jahr 2011 ausgesetzten Wehrpflicht eingeführt, darunter auch die flächendeckende Erfassung und die verpflichtende Musterung aller nach dem 31. Dezember 2007 geborenen Männer. Alle Männer, die ein Anschreiben des Bundesamts für Personalmanagement der Bundeswehr (BAPersBW) erhalten, müssen den Fragebogen ausfüllen und zu ihrer prinzipiellen Bereitschaft, Wehrdienst zu leisten, Stellung nehmen. Ab nächstem Jahr müssen dann alle Männer, die nach dem 31. Dezember 2007 geboren sind, egal ob sie sich freiwillig für den Wehrdienst melden wollen oder nicht, zur Musterung gehen. Wer dieser Aufforderungen nicht Folge leistet, kann polizeilich vorgeführt oder nach Aktenlage gemustert werden. Vor dem Hintergrund, dass das neue Gesetz durchaus Pflichtelemente enthält und so Freiheitsrechte von jungen Menschen einschränkt, möchte die fragestellende Fraktion Einblick in den Umsetzungsstand des neuen sogenannten freiwilligen Wehrdienstes erlangen. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Bundesregierung nimmt die Vorbemerkungen der Fragesteller zur Kenntnis. Sie stimmt weder den darin enthaltenen Wertungen zu, noch bestätigt sie die darin enthaltenen Feststellungen oder dargestellten Sachverhalte. Soweit sich die Fragen auf das zweite Quartal 2026 beziehen wurde der Zeitraum vom 2. April 2026 bis zum 2. Juli 2026 zugrunde gelegt. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom 7. September 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.  1. Wie viele Personen hat das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr im zweiten Quartal 2026 mit der Aufforderung zum Ausfüllen der Bereitschaftserklärung (Fragebogen) angeschrieben (bitte nach Geschlechtseintrag in absoluten Zahlen aufschlüsseln)? Im zweiten Quartal 2026 hat das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr insgesamt 169.141 Anschreiben, hiervon 86.962 an Männer und 82.179 an Personen anderen Geschlechts, versendet.  2. Wie viele vollständig und auswertbar ausgefüllte Fragebögen hat das BAPersBW im selben Zeitraum bisher erhalten (bitte nach Geschlechtseintrag der Personen, die die Fragebögen zurückgeschickt haben, in absoluten Zahlen aufschlüsseln), und wie viele der Fragebögen wurden a) digital ausgefüllt, b) schriftlich und per Post zugesandt und c) in Karrierecentern abgegeben? Die Fragen 2 bis 2 c) werden zusammen beantwortet. Im zweiten Quartal 2026 wurden insgesamt 86.560 Bereitschaftserklärungen abgegeben, hiervon 83.483 von Männern und 3.077 von Personen anderen Geschlechts. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 1 und 2 auf Bundestagsdrucksache 21/6256 verwiesen.  3. Werden Personen der Jahrgänge 2008 und jünger, die nach ihrem 18. Geburtstag ihren Geschlechtseintrag auf „männlich“ umtragen lassen, verpflichtet, a) einen neuen Fragebogen auszufüllen, b) sich ab Juli 2027 auch nach ihrem 18. Geburtstag einer Musterung zu unterziehen, und wenn ja, gibt es eine Frist, bis zu welcher die Person zu einer Musterung verpflichtet wird? Die Fragen 3 bis 3 b) werden zusammen beantwortet. Nach § 1 Wehrpflichtgesetz sind alle Männer vom vollendeten 18. Lebensjahr an wehrpflichtig, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind. Eine Änderung des Geschlechtseintrages nach dem Selbstbestimmungsgesetz wird entweder durch die betreffende Person mitgeteilt oder erfolgt im Rahmen der Nacherfassung durch die Datenaktualisierung nach § 15c Wehrpflichtgesetz. In diesen Fällen würde die Person nach § 15a Wehrpflichtgesetz angeschrieben werden und unterläge auch der Pflicht sich der Musterung zu unterziehen.  4. Wie stellt das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) bzw. das BAPersBW sicher, dass die angeschriebenen Personen über die Möglichkeit zum schriftlichen Ausfüllen des Fragebogens informiert werden? Die Abgabe der Bereitschaftserklärung hat grundsätzlich mittels des zur Verfügung gestellten Online-Fragebogens zu erfolgen. Im Einzelfall können sich angeschriebene Personen an die Service-Hotline wenden – auf die im Anschreiben ausdrücklich hingewiesen wird – und werden zur Möglichkeit der schriftlichen Abgabe der Bereitschaftserklärung beraten.  5. Wie viele Empfängerinnen und Empfänger des Anschreibens des BA- PersBW sind bereits Soldatinnen und Soldaten bzw. haben das im Fragebogen angegeben? Im zweiten Quartal 2026 haben 962 Männer und 53 Personen anderen Geschlechts angegeben, bereits in einem Wehrdienstverhältnis zu stehen.  6. Wie viele Personen haben welchen Wert auf der Skala von 1 bis 10 angegeben, und ab welcher Ziffer bewertet das BAPersBW die Angabe als Interesse (bitte nach der Skala im Fragebogen 1 bis 10 – analog zur Pressemitteilung des BMVg vom 24. Juni 2026, www.bmvg.de/de/presse/neu er-wehrdienst-erfolgreich-gestartet-6116408 – und in absoluten Zahlen der Personen aufschlüsseln)? Der nachfolgenden Tabelle können die Rückmeldungen im Sinne der Fragestellung zum Stichtag 2. Juli 2026 entnommen werden: 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 4.838 3.402 3.887 3.009 4.767 2.414 2.657 2.213 1.104 2.346 Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 42 auf Bundestagsdrucksache 21/7573 verwiesen.  7. In wie vielen Fällen hat die Person ihre Bereitschaft zu einem freiwilligen Wehrdienst oder darüber hinaus zum Dienst als Soldatin oder Soldat auf Zeit (SaZ) mitgeteilt (bitte nach Geschlechtseintrag, Bundesländern ergänzt durch Größenklasse der Herkunftsgemeinde bzw. des Herkunftskreises, Ausbildungsstand, Dienstdauer und Kategorie aufschlüsseln)?  8. Welche gewünschte Wehrdienstdauer wurde am häufigsten angegeben und welche am wenigsten (bitte jeweils inklusive der absoluten Zahlen der Nennungen angeben)? Die Fragen 7 und 8 werden zusammen beantwortet. Zum Stichtag 2. Juli 2026 haben 22.726 Männer und 1.981 Personen anderen Geschlechts ihre Bereitschaft bekundet, Freiwilligen Wehrdienst zu leisten (sechs bis 11 Monate). 2.491 Männer und 252 Personen anderen Geschlechts haben ihre Bereitschaft bekundet, Wehrdienst als Soldat bzw. Soldatin auf Zeit mit einer Dauer von 12 bis 23 Monaten zu leisten. 4.099 Männer und 582 Personen anderen Geschlechts haben ihre Bereitschaft bekundet, Wehrdienst als Soldat bzw. Soldatin auf Zeit mit einer Dauer von über 23 Monaten zu leisten. Zu den weiteren Faktoren wie Bundesland, Größenklasse der Herkunftsgemeinde etc. wird eine Statistik im Sinne der Fragestellung nicht erhoben.  9. Wie oft wurde welcher Einsatzbereich bei der Bundeswehr als Wunsch benannt (bitte die genauen Zahlen angeben)? Zum Stichtag 2. Juli 2026 haben 18.533 Personen Interesse an einer Dienstleistung im Heer, 12.338 Personen an einer Dienstleistung in der Luftwaffe, 6.329 Personen an einer Dienstleistung bei der Marine, 6.827 Personen an einer Dienstleistung im Cyber- und Informationsraum und 10.485 Personen an einer Dienstleistung im Unterstützungsbereich bekundet. Mehrfachnennungen sind möglich. 10. Wie viele seit dem 1. April 2026 angeschriebenen Personen haben einen Antrag auf Kriegsdienstverweigerung (KDV) gestellt? Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung (vgl. u. a. BVerfGE 147, 50, Rdn 249) bestätigt, dass das parlamentarische Informationsrecht unter dem Vorbehalt der Zumutbarkeit steht. Es sind alle Informationen mitzuteilen, über die die Bundesregierung verfügt oder die sie mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung bringen kann. Im Gegensatz zum ersten Quartal 2026, in dem das Auftragsaufkommen noch gering war, würden weitergehende Recherchen zur Anzahl der Anträge auf Kriegsdienstverweigerung durch Personen im Sinne der Fragestellung aufgrund der Notwendigkeit die Daten aller angeschriebenen Männer händisch auszuwerten und mit den Anträgen auf Kriegsdienstverweigerung abzugleichen erforderlich. Die händische Auswertung der rund 6000 Datensätze kann innerhalb der zur Verfügung stehenden Zeit nicht erfolgen. Für die Auswertung wären ca. 295 Stunden und damit eine Bearbeitungszeit von 35 Tagen durch die zuständige Stelle im Bundesamt für Personalwesen der Bundeswehr erforderlich. Dadurch würde die Arbeitsfähigkeit des Bundesamtes für Personalwesen der Bundeswehr erheblich eingeschränkt werden. In dieser Zeit müssten andere für die Verteidigungsbereitschaft Deutschlands dringliche Projekte zurückstehen. Aus den oben dargelegten Gründen kann eine Beantwortung der Frage wegen des unzumutbaren Aufwandes, der mit der Recherche verbunden wäre, nicht erfolgen. 11. Wie viele Anträge auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerung wurden bislang im zweiten Quartal Jahr 2026 gestellt (bitte nach Jahrgängen und a) Ungedienten, b) Soldatinnen und Soldaten – hier nach Freiwillig Wehrdienstleistende bis 23 Monate, Zeitsoldatinnen und Zeitsoldaten, Berufssoldatinnen und Berufssoldaten aufschlüsseln –, c) Reservistinnen und Reservisten aufschlüsseln)? Im Zeitraum 1. April bis 30. Juni 2026 sind in der Bundeswehr 5.984 KDV- Anträge eingegangen, hiervon 5.571 von Ungedienten, kein Antrag von Freiwillig Wehrdienstleistenden, 32 von Soldatinnen und Soldaten auf Zeit, ein Antrag einer Berufssoldatinnen bzw. eines Berufssoldaten und 380 von Reservistinnen und Reservisten. 12. Wie viele der seit 1. April 2026 angeschriebenen Personen haben innerhalb der im Anschreiben gesetzten Frist nicht oder nur unvollständig reagiert? Rund vier Prozent der angeschriebenen Männer haben die Bereitschaftserklärung nicht innerhalb der gesetzten Frist abgegeben. 13. Wie viele der im ersten Quartal im Jahr 2026 angeschriebenen Personen, die der Aufforderung, den Fragebogen im ersten Quartal im Jahr 2026 auszufüllen, nicht nachgekommen sind, haben dies im zweiten Quartal im Jahr 2026 getan? Eine Statistik im Sinne der Fragestellung wird nicht geführt. 14. Wie oft und in welcher Höhe wurde bereits Bußgeld verhängt, weil Fragebögen nicht ausgefüllt und zurückgesendet wurden (bitte nach Monaten, in denen der Bußgeldbescheid ausgestellt wurde, aufschlüsseln)? Im zweiten Quartal 2026 wurde kein Bußgeldbescheid erlassen. 15. Wie werden Bußgelder nach wiederholter Verhängung erhöht, und welche Eskalationsstufen sieht das BAPersBW bzw. das BMVg vor? Die allgemeine Verwaltungsvorschrift zu Bußgeldverfahren gemäß § 45 Absatz 1 WPflG wird derzeit noch abgestimmt. 16. Wie viele junge Menschen wurden im zweiten Quartal 2026 (aufgeschlüsselt nach Geburtsjahrgängen und Geschlechtseintrag) a) zu einer wehrmedizinischen Untersuchung bzw. Musterung vorgeladen (bitte nach Geschlechtseintrag und Bundesländern aufschlüsseln) und b) bereits einer Musterung unterzogen (bitte nach Geschlechtseintrag und Bundesländern aufschlüsseln)? Die Fragen 16 bis 16b) werden zusammen beantwortet. Im zweiten Quartal 2026 sind keine Ladungen im Sinne der Fragestellungen erfolgt. 17. Wie viele Musterungen bzw. wehrmedizinische Untersuchungen wurden im zweiten Quartal abgeschlossen, und wie viele Personen wurden jeweils entsprechend der wehrmedizinischen Einstufungen wie eingestuft, a) als voll wehrdienstfähig, b) als verwendungsfähig mit Einschränkungen für bestimmte Tätigkeiten, c) als vorübergehend nicht wehrdienstfähig und d) als nicht wehrdienstfähig? Die Fragen 17 bis 17 d) werden zusammen beantwortet. Im zweiten Quartal 2026 wurden 1.131 der angeschriebenen Personen wehrdienstfähig (Tauglichkeitsgrade voll verwendungsfähig, verwendungsfähig mit Einschränkungen, eingeschränkt verwendungsfähig) gemustert. 359 Personen wurden wehrdienstunfähig gemustert. 18. Wie viele Personen des Geburtsjahrgangs 2008, die im zweiten Quartal 2026 zu einer Musterung eingeladen wurden, haben a) die Bereitschaft für einen freiwilligen Wehrdienst erklärt und b) einen Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer gestellt (bitte nach Zeitpunkt vor oder während der Musterung aufschlüsseln)? Die Fragen 18 bis 18 b) werden zusammen beantwortet. Im zweiten Quartal 2026 haben 1.490 Angehörige des Geburtsjahrgangs 2008, die zum militärischen Assessment mit der Musterung bzw. wehrmedizinischer Untersuchung als integraler Bestandteil eingeladen wurden, ihre Bereitschaft zu einem freiwilligen Wehrdienst erklärt. Ein Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer wurde von diesem Personenkreis nicht gestellt. 19. Wie viele der Personen, die im zweiten Quartal 2026 ihre Bereitschaft zu einem freiwilligen Wehrdienst bekundet haben und bereits gemustert wurden, sollen nach Planungen der Bundeswehr in diesem Jahr einberufen werden? Im zweiten Quartal 2026 wurden auf der Grundlage abgegebener Bereitschaftserklärungen 479 Einplanungen für einen Wehrdienst von sechs bis 23 Monaten für das Jahr 2026 vorgenommen. 20. Wie viel Personal steht derzeit für die Musterungen und Erstuntersuchungen zur Verfügung, wie viele davon verfügen über eine medizinische Qualifikation (bitte Anzahl der Personen und Vollzeitäquivalente angeben)? Sollte wie im ersten Quartal im Jahr 2026 keine Auswertung des Personalumfangs im Sinne der Fragestellung möglich sein, ab welchem Zeitpunkt wird voraussichtlich die sich im Aufbau befindende Musterungsorganisation so weit fortgeschritten sein, dass erste Angaben über die Personalkapazitäten des für Musterungen und Erstuntersuchungen zur Verfügung stehenden Personals hinsichtlich der Anzahl und Vollzeitäquivalente möglich sind? 21. Welchen weiteren Aufwuchs des Personals für Musterungen und Erstuntersuchungen plant das BMVg in den nächsten vier Jahren (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? Die Fragen 20 und 21 werden zusammen beantwortet. Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 21 auf Bundestagsdrucksache 21/6256 sowie die Pressemitteilung „Standortentscheidungen für Musterungszentren getroffen“ des Bundesministeriums der Verteidigung vom 7. Mai 2026 verwiesen. 22. Wann werden die acht neuen Musterungszentren in Bielefeld, Braunschweig, Dortmund, Jena, Kempten, Offenburg, Regensburg und Würzburg fertiggestellt sein, und welche Musterungskapazitäten mit welcher Personalzielgröße werden angestrebt? Der Aufbau der vollständigen Musterungsorganisation wird voraussichtlich im Sommer 2027 angestrebt. Die 24 Musterungszentren sollen die Kapazität zur flächendeckenden Musterung aller Wehrpflichtiger eines Geburtsjahrgangs (rund 300.000) vorhalten. Im Übrigen wird auf die auf die Pressemitteilung „Standortentscheidungen für Musterungszentren getroffen“ des Bundesministeriums der Verteidigung vom 7. Mai 2026 verwiesen. 23. Wie viel Personal ist bei der Bundeswehr sowie dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben mit der Bearbeitung von KDV- Anträgen betraut (bitte getrennt angeben), ist ein Aufwuchs der Personalkapazitäten bei beiden Stellen geplant, und wenn ja, in welcher Höhe? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu der Schriftlichen Frage 67 auf Bundestagsdrucksache 21/5580 verwiesen. 24. Wie viele dieser KDV-Antragsteller wurden im zweiten Quartal 2026 zur Musterung geladen? 25. Wie viele der KDV-Antragsteller des Geburtenjahrgangs 2008 wurden im Rahmen des Musterungsverfahrens bzw. der wehrmedizinischen Begutachtung (entsprechend § 8a des Wehrpflichtgesetzes [WPflG]) eingestuft a) als voll wehrdienstfähig, b) als verwendungsfähig mit Einschränkungen für bestimmte Tätigkeiten, c) als vorübergehend nicht wehrdienstfähig und d) als nicht wehrdienstfähig? Die Fragen 24 und 25 werden zusammen beantwortet. Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 26 auf Bundestagsdrucksache 21/6256 verwiesen. 26. Wie viele KDV-Anträge von Personen des Geburtsjahrgangs 2008 wurden im zweiten Quartal 2026 aufgrund des § 7 Absatz 1 des Kriegsdienstverweigerungsgesetzes (KDVG) abgelehnt, und gegen wie viele dieser Ablehnungen wurde Widerspruch eingelegt? Im zweiten Quartal 2026 wurde kein Antrag im Sinne der Fragestellung abgelehnt. 27. Wie viele KDV-Anträge wurden abgelehnt, die vor der Musterung gestellt wurden (bitte nach Geburtsjahrgang der Antragsteller und nach Quartal und Jahr – von 2022 bis zum zweiten Quartal 2026 – des Ablehnungsbescheids aufschlüsseln)? Für die Jahre 2022 bis 2025 wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 28 auf Bundestagsdrucksache 21/6256 verwiesen. Bis einschließlich 31. Juli 2026 wurden im Jahr 2026 310 Anträge im Sinne der Fragestellung abgelehnt. Eine Erhebung, aus der hervorgeht, wie viele Anträge welchem Alter beziehungsweise Geburtsjahrgang die Antragstellenden angehören, erfolgt nicht. 28. Wie lange dauert es von der KDV-Antragstellung im Jahr 2026 bis zur Entscheidung beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben über den Antrag, wenn der vollständig eingereicht wird (bitte nach a) Ungedienten, b) Soldatinnen und Soldaten – hier aufgeschlüsselt nach Freiwillig Wehrdienstleistende bis 23 Monate, Zeitsoldatinnen und Zeitsoldaten, Berufssoldatinnen und Berufssoldaten – und c) Reservistinnen und Reservisten aufschlüsseln)? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 29 auf Bundestagsdrucksache 21/6256 verwiesen. 29. Wie viele junge Menschen haben bereits bis zum 30. Juni 2026 ihren freiwilligen Wehrdienst angetreten und mit welcher angestrebten Dauer (bitte nach Geschlecht und Geburtsjahr aufschlüsseln), und wie viele Personen des Jahrgangs 2008 plant die Bundeswehr nach derzeitigem Stand, bis 31. Dezember 2026 einzuberufen? Im Zeitraum 1. Januar 2026 bis zum 30. Juni 2026 haben 1.073 Personen ihren Dienst als Freiwillig Wehrdienstleistende angetreten. Zu Verpflichtungszeit sowie zur Aufschlüsselung nach Geschlecht und Geburtsjahr wird auf die Anlage* verwiesen. Zum Stichtag 31. Juli 2026 wurden auf der Grundlage abgegebener Bereitschaftserklärungen 824 Einplanungen für einen Wehrdienst von sechs bis 23 Monaten für das Jahr 2026 vorgenommen. 30. Wie viele Personen haben angegeben, dass sie Wehrdienst in einem anderen Land geleistet haben bzw. dazu verpflichtet sind (bitte nach Anzahl und Land auflisten)? Es wird keine Statistik im Sinne der Fragestellung geführt. 31. Von welchem finanziellen Mehrbedarf geht die Bundesregierung für die Erfassung und Musterung der künftig höheren Zahl an Rekrutinnen und Rekruten aus? Es wird auf Seite 4, Abschnitte D und E, zu Bundestagsdrucksache 21/1853 „Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Wehrdienstes (Wehrdienst- Modernisierungsgesetz – WDModG)“ verwiesen. 32. Wie viele Bewerberinnen und Bewerber bzw. sich freiwillig zum Wehrdienst gemeldete Personen wurden nicht in die Bundeswehr aufgenommen, weil die Sicherheitsprüfung nicht bestanden wurde? Eine Statistik im Sinne der Fragestellung wird aus Datenschutzgründen nicht erhoben. 33. Wie viele Menschen des Geburtsjahrgangs 2008, die nicht als Kriegsdienstverweigerer anerkannt sind, mussten von der Grundwehrdienstleistung wegen gesetzlicher Wehrdienstausnahmen a) nach § 10 WPflG (Ausschluss vom Wehrdienst), b) nach § 11 WPflG (Befreiung), c) nach § 12 WPflG (unzumutbare Härte) und d) nach § 13 WPflG (Unabkömmlichkeitsstellung) auf Dauer freigestellt werden (bitte nach Quartalen 2026 aufschlüsseln)? Im zweiten Quartal 2026 mussten keine Befreiungen beziehungsweise Zurückstellungen vom Wehrdienst im Sinne der Fragestellung erteilt werden. * Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/7894 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. 34. Plant die Bundesregierung, auch Personen der Jahrgänge 2008 ab dem 1. Juli 2027 zu verpflichtenden Musterungen vorzuladen, die bereits als Kriegsdienstverweigerer anerkannt wurden? Die Ladung zur Musterung von Angehörigen des Geburtsjahrgangs 2008, die bereits anerkannte Kriegsdienstverweigerer sind, ist nicht geplant. 35. Welche abgeleisteten Wehr-, Wehrersatz- und Freiwilligen-Dienste von Doppel- oder Mehrfachstaatlern erkennt Deutschland an, und von welchen Staaten erkennt Deutschland Anerkennungen als Kriegsdienstverweigerer von Doppel- oder Mehrfachstaatlern an? Eine Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer in einem anderen Staat entfaltet keine unmittelbare Rechtswirkung nach deutschem Recht. Wer nach deutschem Recht als Kriegsdienstverweigerer anerkannt werden möchte, muss sich ausdrücklich auf Artikel 4 Absatz 3 Satz 1 Grundgesetz berufen und die Voraussetzungen des deutschen Rechts, hier maßgeblich des Kriegsdienstverweigerungsgesetzes, erfüllen. Eine Anerkennung von abgeleistetem Wehr-, Wehrersatz-, und Freiwilligendienst im Sinne der Fragestellung findet zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht statt, da die entsprechende Anerkennungsvorschrift, § 8 Absatz 2 Wehrpflichtgesetz, gemäß § 2 Absatz 2 Wehrpflichtgesetz nur im Spannungs- und Verteidigungsfall Anwendung findet. Anlage zu PSts bei dem Bundesminister der Verteidigung Hartmann BMVgAVL V49978 vom 7. September 2026 Quelle: Query PersWiSys Geburtsjahr 1970 1977 1980 1983 1985 1987 1988 1990 1991 1992 1993 1994 1996 1997 Gesamt Monate/Geschlecht W M M M W M M M M M M M M W M M M W M W M W M W M W M W M W M W M W M W M W M W 4 1 1 5 1 1 6 1 1 1 2 1 4 1 3 3 1 6 12 7 1 3 47 7 1 1 1 1 1 1 1 3 5 10 2 15 8 13 8 14 7 24 9 34 8 58 9 34 11 31 9 2 172 8 1 1 7 3 6 1 18 1 6 2 7 2 55 9 1 1 1 1 2 1 4 1 4 9 10 1 10 3 6 2 57 10 1 1 2 3 3 2 7 1 8 1 4 33 11 1 1 1 1 4 2 4 3 2 3 7 7 1 11 1 11 21 3 30 2 34 5 56 15 57 9 114 15 119 12 94 10 9 1 666 12 1 1 1 2 2 1 2 6 1 4 1 3 25 13 1 1 14 1 1 15 1 2 3 23 1 1 1 1 1 1 2 1 2 11 Gesamtergebnis 1 1 1 1 1 1 1 2 1 5 2 5 4 2 6 10 11 1 18 2 21 2 29 8 46 6 52 8 88 21 101 15 206 23 183 26 135 15 11 1 1073 2006 2007 2008 20092001 2002 2003 2004 20051995 1998 1999 2000 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. 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