Schriftliche Frage 28 von Adam Balten (AfD): Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über das maximale Potential der Kohleförderung in Deutschland in den Jahren 2010, 2026 und planmäß…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 13. April 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.
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Schriftliche Frage 28 von Adam Balten (AfD): Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über das maximale Potential der Kohleförderung in Deutschland in den Jahren 2010, 2026 und planmäß…
Frage 28 (Adam Balten, AfD):
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über das maximale Potential der Kohleförderung in Deutschland in den Jahren 2010, 2026 und planmäßig für 2030 (unterteilt nach Braunkohle und Steinkohle), und welche maximalen Stromerzeugungskapazitäten durch Braun- und Steinkohlekraftwerke stehen oder standen in den genannten drei genannten Zeitpunkten zu Verfügung?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Steffen vom 14. April 2026:
Historische Werte für die Kraftwerksleistung mit dem Energieträger Braunkohle und Steinkohle können dem Tabellenblatt „Auswertung Historie“ der Kraftwerksliste entnommen werden: www.bundesnetzagentu r.de/DE/Fachthemen/ElektrizitaetundGas/Versorgungssicherheit/Erzeug ungskapazitaeten/Kraftwerksliste/start.html. Die Daten der Kraftwerksliste reichen bis in das Jahr 2011 zurück. Für das Jahr 2010 müssen daher hilfsweise die Daten des Jahres 2011 verwendet werden. Aus diesen geht hervor, dass die Kraftwerksleistung im Bereich des Energieträgers Steinkohle bei ca. 25,7 Gigawatt und für Braunkohle im Bereich von ca. 19,9 Gigawatt gelegen hat. Die Leistungsangaben beziehen sich auf die elektrische Nettonennleistung. Mit Stand vom 1. Juli 2025 weist die Liste der Altersreihung von Steinkohleanlagen noch rund 8 Gigawatt marktlich aktiver Steinkohlekraftwerksleistung aus. Die Liste der Altersreihung auf Basis des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes (KVBG) ist unter nachfolgendem Link zu finden: www.bundesnetzagentur.de/Altersreihung. Eine Aktualisierung der Altersreihung von Steinkohleanlagen erfolgt erneut am 1. Juli 2026. Im Bereich der Braunkohleanlagen sind gemäß Anlage 2 des KVBG heute noch rund 13,6 Gigawatt an Kraftwerksleistung marktlich aktiv. Darüber hinaus befinden sich derzeit rund 7,5 Gigawatt an Steinkohleanlagen in der Netzreserve. Für das Jahr 2030 sieht das KVBG eine maximale Nettonennleistung in Höhe von 17 Gigawatt vor. Gemäß KVBG teilt sich dieses gemeinsame Ziel auf, in 8 GW maximal verbleibender Nettonennleistung aus Steinkohle und 9 Gigawatt maximal verbleibender Nettonennleistung aus Braunkohle (§ 4 Absatz 2 KVBG). Die tatsächliche Nettonennleistung im Bereich der Kohleverstromung für das Jahr 2030 hängt allerdings von der marktlichen Entwicklung ab. Darüber hinaus ist kein Betreiber an einer freiwilligen Stilllegung von Kohlekraftwerken wegen deren mangelnder Rentabilität gehindert, sofern sich die Anlagen nicht als systemrelevant erweisen sollten. Die Braunkohletagebaubetreiber wären (voraussichtlich) zu den abgefragten Zeitpunkten kapazitätsmäßig in der Lage (gewesen), ausreichend Braunkohle zur Verstromung auch für den hypothetischen Fall einer hundertprozentigen Kapazitätsauslastung des oben genannten Kraftwerksparks zu liefern. Die inländische Förderung von Steinkohle wurde Ende 2018 eingestellt, da die Produktionskosten weit über den Weltmarktpreisen für Importsteinkohle lagen. Eine Rückkehr zur inländischen Steinkohleförderung ist wegen der Stilllegung der Schachtanlagen nicht möglich. Daher erübrigt sich die Antwort zu den maximalen Potentialen der Steinkohleförderung in Deutschland.
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