Haushaltsentwurf 2027 – Kapitel 0902 Chancen der Regionen (Einzelplan 09 Bundesministerium für Wirtschaft und Energie)
Text
Haushaltsentwurf 2027 – Kapitel 0902 Chancen der Regionen (Einzelplan 09 Bundesministerium für Wirtschaft und Energie)
0902 Chancen der Regionen
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen)
683 02
-692
Maßnahmen zur Umsetzung des Strukturstärkungsgesetzes
Kohleregionen
-
Erläuterungen:
Aus dem Titel werden Maßnahmen zur Umsetzung des
Strukturstärkungsgesetzes Kohleregionen finanziert. Hierzu gehört insbesondere die Finanzierung des
STARK-Bundesprogramms, mit dem durch primär nicht-investive Projekte eine
ökonomisch, ökologisch und sozial nachhaltige Transformation unterstützt werden
soll. Es werden erforderliche Ausgaben für das Bund-Länder-
Koordinierungsgremium geleistet. Weiterhin wird die Evaluierung des Investitionsgesetz
Kohleregionen und des STARK-Bundesprogramms finanziert.
Die Ausgaben aus Kap. 6002 Tit. 893 43 (Maßnahmen zur Stärkung der
Kohleregionen) sind bei Kap. 0902 Tit. 683 02 zu buchen.
Vorjahr (mitveranschlagt bei) Soll 2026
1 000 €
Ist 2025
1 000 €
Kap. 0910 Tit. 683 05 ............................................ - 126 423
686 01
-692
Förderung von Maßnahmen zur Strukturanpassung in
Braunkohlebergbauregionen
7 813
7 932
5 569
Haushaltsvermerk:
Die Ausgaben sind übertragbar.
Erläuterungen:
Aus dem Ansatz können folgende Ausgaben für die Durchführung der
Maßnahmen geleistet werden:
Bezeichnung 1 000 €
Begleitvorhaben.................................................................................... 98
686 11
-692
Bundeswettbewerb Zukunft Region 2 583
11 324
2 266
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind übertragbar.
2. Die Ausgaben sind in Höhe von 2 583 T€ mit folgendem Titel
gegenseitig deckungsfähig: 882 01.
3. Die Erläuterungen sind verbindlich.
Erläuterungen:
In Gebieten außerhalb von strukturschwachen Regionen gemäß der
Fördergebietskulisse der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen
Wirtschaftsstruktur" (GRW) dürfen maximal 10 Prozent der Mittel eingesetzt werden.
Aus dem Ansatz können folgende Ausgaben für die Durchführung der
Maßnahmen geleistet werden:
Bezeichnung 1 000 €
Projektträgerkosten............................................................................... 623
- 43 -
Chancen der Regionen 0902
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
698 01
-253
Anpassungsgeld für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen des
Braunkohlentagebaus und der Stein- und Braunkohleanlagen (APG)
256 167
Verpflichtungsermächtigung..................................................... 385 000 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 70 000 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................... 75 000 T€
im Haushaltsjahr 2030 bis zu............................................... 80 000 T€
im Haushaltsjahr 2031 bis zu............................................... 80 000 T€
im Haushaltsjahr 2032 bis zu............................................... 80 000 T€
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind übertragbar.
2. Einsparungen dienen bis zur Höhe von 10 000 T€ zur Deckung
von Mehrausgaben bei folgendem Titel: 882 01.
3. Rückzahlungen fließen den Ausgaben zu.
Erläuterungen:
Zur Abfederung der sozialen Folgen der Reduzierung und Beendigung der
Verstromung von Braun- und Steinkohle aufgrund des am 14. August 2020 in Kraft
getretenen Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes (KVBG) als Artikel 1 des
Gesetzes zur Reduzierung und zur Beendigung der Kohleverstromung und zur
Änderung weiterer Gesetze (Kohleausstiegsgesetz) in Deutschland wurde ein
Anpassungsgeld für ältere Beschäftigte ab 58 Jahren eingeführt, denen ein
früherer Übergang in den Ruhestand durch die Gewährung eines Anpassungsgelds
(APG) für längstens fünf Jahre erleichtert werden soll. Anspruchsberechtigt sind
Beschäftigte eines Unternehmens, das Kohle verstromt bzw. abbaut und das von
einer Stilllegungsmaßnahme des KVBG betroffen ist. Ebenfalls
anspruchsberechtigt sind Beschäftigte eines Tochterunternehmens, das nahezu ausschließlich und
unmittelbar für das Unternehmen tätig ist. Anspruchsberechtigt sind ebenfalls
Beschäftigte von Partnerunternehmen, wenn diese nahezu ausschließlich und
spezifisch im Braunkohlebergbau tätig sind. Einzelheiten regeln die vom
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie erlassenen "Richtlinien zur Gewährung von
APG an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Braunkohletagebaus und der
Stein- und Braunkohleanlagen".
Vorjahr (mitveranschlagt bei) Soll 2026
1 000 €
Ist 2025
1 000 €
Kap. 0903 Tit. 698 01 ............................................ 202 537 132 204
Ausgaben für Investitionen
882 01
-691
Zuweisungen für betriebliche Investitionen und wirtschaftsnahe
Infrastrukturmaßnahmen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe
"Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW)
637 809
640 077
662 239
Verpflichtungsermächtigung..................................................... 639 266 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................. 229 729 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................. 220 520 T€
im Haushaltsjahr 2030 bis zu............................................. 189 017 T€
Haushaltsvermerk:
1. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe von 10 000 T€ der
Einsparungen bei folgendem Titel geleistet werden: 698 01.
2. Die Ausgaben sind in Höhe von 2 583 T€ mit folgendem Titel
gegenseitig deckungsfähig: 686 11.
3. Absehbar nicht verausgabte, den Bundesländern zugewiesene Mittel
können anderen Bundesländern zur Verwendung zugewiesen
werden.
- 44 -
0902 Chancen der Regionen
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Noch zu Titel 882 01
Erläuterungen:
Für die Förderung gelten die im Gesetz über die Gemeinschaftsaufgabe
"Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW-Gesetz) festgelegten
Grundsätze sowie die vom Bund-Länder-Koordinierungsausschuss im gemeinsamen
Koordinierungsrahmen beschlossenen Regelungen. Die Durchführung der
Fördermaßnahmen ist Aufgabe der Länder.
Bund und Länder tragen die Ausgaben für die Förderung je zur Hälfte.
Veranschlagt sind außerdem die voraussichtlichen Bürgschaftsausfälle
(Bundesanteil) in Höhe von 7 Mio. €, die in dieser Höhe nicht aus dem Epl. 32 geleistet
werden.
Die Aufteilung der Mittel auf die Länder erfolgt nach den im gemeinsamen
Koordinierungsrahmen durch Beschluss des Koordinierungsausschusses der GRW
festgelegten Quoten und Beträgen.
Der Bund geht davon aus, dass die Länder die Mittel vorrangig zur Förderung
betrieblicher Investitionen einsetzen, soweit eine entsprechende Fördernachfrage
von Unternehmen vorliegt.
Aus dem Ansatz können folgende Ausgaben für die Durchführung der
Maßnahmen geleistet werden:
Bezeichnung 1 000 €
Fachtagungen....................................................................................... 500
Analysen zum Stand und zur Entwicklung gleichwertiger
Lebensverhältnisse, Öffentlichkeitsarbeit.............................................................. 250
882 02
-691
Zuweisungen für betriebliche Investitionen und wirtschaftsnahe
Infrastrukturmaßnahmen im Rahmen der GRW aus Rückflüssen gemäß § 8
Abs. 3 des GRW-Gesetzes
-
-
-
Haushaltsvermerk:
Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei folgendem
Titel geleistet werden: 119 89.
882 03
-692
Zuweisungen an die Länder für betriebliche Investitionen und
wirtschaftsnahe Infrastrukturmaßnahmen aus Zuschüssen des Europäischen Fonds
für regionale Entwicklung
-
-
-
Haushaltsvermerk:
Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen
Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 346 01.
882 04
-692
Zuweisungen an die Länder für wirtschaftsnahe Fördermaßnahmen aus
Zuschüssen aus dem europäischen Fonds für einen gerechten Übergang
(Just Transition Fund - JTF)
-
-
-
Haushaltsvermerk:
Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen
Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 346 02.
882 05
-691
Zuweisungen für betriebliche Investitionen und wirtschaftsnahe
Infrastrukturmaßnahmen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe
"Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) - Sonderprogramm
30 500
34 050
40 763
Verpflichtungsermächtigung....................................................... 48 368 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 15 324 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................... 16 522 T€
im Haushaltsjahr 2030 bis zu............................................... 16 522 T€
Erläuterungen:
Die Mittel dienen der Umsetzung des im Zukunftspaket "Sicherung der PCK und
Transformation in den ostdeutschen Raffineriestandorten und Häfen
beschleunigen" der Bundesregierung vorgesehenen Sonderprogramms im Rahmen der
Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW)".
Für die Förderung gelten die im Gesetz über die Gemeinschaftsaufgabe
"Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW-Gesetz) festgelegten Grundsät
- 45 -
Chancen der Regionen 0902
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Noch zu Titel 882 05
ze und die vom Bund-Länder-Koordinierungsausschuss im gemeinsamen
Koordinierungsrahmen beschlossenen Regelungen sowie ggf. weitere Bestimmungen
des Sonderprogramms. Die Durchführung der Fördermaßnahmen ist Aufgabe der
Länder.
Bund und Länder tragen die Ausgaben je zur Hälfte.
Besondere Finanzierungsausgaben
981 03
-890
Verrechnungsausgaben gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 981 .1 und
981 .7
-
-
(305)
Gegenüber dem Vorjahr entfallene Titel
662 02
-634
Zinszuschüsse im Rahmen von ERP-Förderprogrammen
45 660
39 640
671 01
-691
Wachstums- und Innovationskapital im Deutschlandfonds
("Zukunftsfonds II")
1 000
-
686 02
-165
Mittelstandsinstitute
11 408
13 041
686 04
-153
Berufliche Bildung für den Mittelstand - Lehrlingsunterweisung und
Berufswettbewerbe
90 500
75 024
686 05
-253
Fachkräftesicherung für kleine und mittlere Unternehmen
25 835
24 132
686 06
-651
Potenziale in der Dienstleistungswirtschaft
11 660
5 828
686 07
-165
Innovative Unternehmensgründungen
176 006
143 275
686 08
-680
Förderung unternehmerischen Know-hows
30 297
50 798
686 10
-680
Durchleitung von ESF-Mitteln an das ERP-Sondervermögen
-
87
686 12
-680
Förderung gemeinwohlorientierter kleiner und mittlerer Unternehmen
(Social Entrepreneurship)
16 440
28 403
893 01
-153
Berufliche Bildung - Fortbildungseinrichtungen
55 000
54 836
- 46 -
0902 Chancen der Regionen
Vorbemerkung
Wesentliche finanzwirksame Schwerpunkte des Kapitels
Die Energiepolitik ist ein zentrales Thema des BMWE.
Diese beschränkt sich nicht auf die großvolumigen Maßnahmen
im Einzelplan 60, wie Zuschüsse zur Entlastung beim
Strompreis zur Finanzierung der Ausgaben des Erneuerbare-
Energien-Gesetzes, oder dem Klima- und Transformationsfonds,
wie die Förderung von Maßnahmen der Energieeffizienz und
erneuerbarer Energien im Gebäudebereich. Daneben sind in
diesem Kapitel überwiegend die im BMWE geführten
strategischen Bundesbeteiligungen zusammengefasst. Der
gesamte Bereich umfasst ein Mittelvolumen von 474 Mio. Euro.
Einen energiepolitischen Schwerpunkt bildet die
energiepolitische Zusammenarbeit mit der Ukraine, die mit rund
59 Mio. Euro veranschlagt ist. Hinzu treten Ausgaben
beispielsweise für die Finanzierung des Förderinstruments zur
Abfederung des Ausfallrisikos bei
Tiefengeothermiebohrungen (14 Mio. Euro).
Darüber hinaus werden in dem Kapitel die Ausgaben für die
weltweite Förderung des Ausbaus erneuerbarer Energien über
die Internationale Agentur für Erneuerbare Energien (IRENA)
finanziert.
Im Beteiligungsbereich zählen dazu die Titel für die
Beteiligungen an den Übertragungsnetzbetreibern TenneT Deutschland,
50Hertz sowie TransnetBW mit einem Gesamtvolumen von rd.
171 Mio. Euro. Die Ausgaben in der Titelgruppe zur Wismut-
Sanierung belaufen sich auf rd. 143 Mio. Euro.
Wesentliche Ziele, die mit den veranschlagten Mitteln erreicht werden sollen
Die wirtschafts- und sicherheitspolitischen
Rahmenbedingungen haben sich in den vergangenen Jahren grundlegend
verändert. Geopolitische Spannungen, Störungen globaler
Lieferketten sowie der beschleunigte technologische Wandel
verdeutlichen die Notwendigkeit einer widerstandsfähigen,
souveränen und wettbewerbsfähigen Volkswirtschaft.
Bundesbeteiligungen und vergleichbare Formen sind dabei ein
Instrument zur Wahrnehmung öffentlicher Interessen in
Schlüsselbereichen, z.B. der (Energie-)Infrastruktur, sowie zur
Sicherung von strategischen Technologien und
Wertschöpfungsketten.
Das Eingehen von (Minderheits-)Beteiligungen im
Energiebereich dient primär dazu, die energiepolitischen Ziele der
Bundesregierung zu erreichen. Dazu zählen der bedarfsgerechte
Netzausbau sowie die Sicherstellung der dazu erforderlichen
Investitionsfähigkeit der jeweiligen Übertragungsnetzbetreiber.
Auch werden damit die Aspekte der Resilienz und Sicherheit
adressiert, da einerseits Einfluss auf die Eigentümerstruktur
genommen werden und andererseits dem Schutz der
Energieinfrastruktur als kritische Infrastruktur Rechnung getragen
werden kann.
Die Wismut GmbH wickelt die ehemaligen
Uranbergbauaktivitäten mit dem Ziel einer geordneten Stilllegung sowie der
Sanierung und Rekultivierung der Betriebsflächen und
Anlagen unter Umwelt-, Strahlenschutz- und
Bergbausicherheitsaspekten ab. Die Kernsanierung wird nach der Vorausschau
im Sanierungsprogramm 2020 bis 2028 abgeschlossen sein,
danach folgen ausschließlich Langzeitaufgaben.
Im Rahmen der energiepolitischen Zusammenarbeit mit
der Ukraine liegen die wesentlichen Ziele der Maßnahmen in
der Unterstützung der Ukraine beim Wiederaufbau der
Energieinfrastruktur sowie bei der Umsetzung der
Energiewende. Darüberhinausgehend soll die deutsch-ukrainische
wirtschaftspolitische Zusammenarbeit gestärkt und so ein Beitrag
zur Resilienz und Entwicklung der ukrainischen Wirtschaft
geleistet werden. Beispielsweise sollen deutsche Unternehmen
bei der Realisierung von Projekten in der Ukraine, u.a. mit der
Bereitstellung zinsvergünstigter Darlehen, unterstützt werden.
Ziel der Absicherung des Ausfallrisikos bei
geothermischen Bohrungen ist es, das sog. „Fündigkeitsrisiko“ als
Hemmnis zur Erschließung geothermischer Wärme,
abzufedern. Die IRENA hat zum Ziel, den Ausbau erneuerbarer
Energien weltweit zu fördern. Wesentliche Beiträge
Deutschlands zur IRENA umfassen die Mitgliedsbeiträge sowie die
Übernahme der Kosten für das in Bonn angesiedelte IRENA
Innovation and Technology Centre (IITC).
Die veranschlagten Mittel tragen insgesamt wesentlich zur
Erreichung der SDGs 3, 7, 8, 9, 11, 13 und 17 der DNS bei.
- 47 -
Energie 0903
Überblick zum Kapitel 0903
Soll
2027
1 000 €
Soll
2026
1 000 €
Veränderung
gegenüber
2026
1 000 €
Ausgabereste
2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Einnahmen
Verwaltungseinnahmen........................................... - 300 000 -300 000 439 354
Übrige Einnahmen.................................................. - - - 315
Gesamteinnahmen.................................................. - 300 000 -300 000 439 669
Ausgaben
Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 43 124 49 684 -6 560 61 814
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 417 075 547 866 -130 791 8 382 431 177
Ausgaben für Investitionen...................................... 14 146 13 344 +802 4 900 10 407
Besondere Finanzierungsausgaben....................... - - - -
Gesamtausgaben.................................................... 474 345 610 894 -136 549 13 282 503 398
davon nicht flexibilisiert........................................... 474 345 610 894 -136 549 13 282 503 398
Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2027
Verpflichtungsermächtigung.................................... 420 892
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................. 50 052
im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................. 32 540
im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................. 23 300
im Haushaltsjahr 2031 bis zu.................................. 17 000
im Haushaltsjahr 2032 bis zu.................................. 16 000
im Haushaltsjahr 2033 bis zu.................................. 16 000
im Haushaltsjahr 2034 bis zu.................................. 16 000
im Haushaltsjahr 2035 bis zu.................................. 16 000
im Haushaltsjahr 2036 bis zu.................................. 16 000
in künftigen Haushaltsjahren bis zu........................ 218 000
- 48 -
0902
Stellenübersicht
Besoldungs-/
Vergütungs-/
Entgeltgruppen
Stellen mit Dauerarbeitskräften besetzbar
Tit. 422 .1, 428 .1
sowie entsprechende Kontierung
im Wirtschaftsplan
Soll
2027
Soll
2026
besetzt am
1. Oktober
2025
1 2 3 4
Zu Titel 686 02
1. Rationalisierungs- und Innovationszentrum der Deutschen Wirtschaft e. V. (RKW), Eschborn/Ts.
Außertarifliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
S (B 3)............................................................................... - 1,0 1,0
AT B................................................................................... - 3,0 3,0
Zusammen........................................................................ - 4,0 4,0
Tarifliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
E 15................................................................................... - 4,0 4,0
E 14................................................................................... - 11,0 9,8
E 13................................................................................... - 18,0 18,0
E 12................................................................................... - 2,0 1,3
E 11................................................................................... - 6,0 5,6
E 9c................................................................................... - 4,0 3,6
E 9b................................................................................... - 4,5 3,3
E 9a................................................................................... - 5,0 4,4
E 8..................................................................................... - 1,0 1,0
E 7..................................................................................... - 2,5 2,5
E 5..................................................................................... - 1,0 1,0
Zusammen........................................................................ - 59,0 54,5
Insgesamt.......................................................................... - 63,0 58,5
2. Institut für Mittelstandsforschung (IfM), Bonn
Außertarifliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
S (W 3).............................................................................. - 1,0 0,8
Tarifliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
E 15................................................................................... - 2,0 1,8
E 14................................................................................... - 3,0 3,0
E 13................................................................................... - 11,8 11,2
E 11................................................................................... - 1,0 1,0
E 9b................................................................................... - 1,9 1,6
E 6..................................................................................... - 2,0 2,0
Zusammen........................................................................ - 21,7 20,6
Insgesamt.......................................................................... - 22,7 21,4
Leerstellenübersicht
Bes.-/Verg.-
E.-Gr. 2027 2026 lfd. Nr. Erläuterung
1 2 3 4 5
Zu Titel 686 02
1. Rationalisierungs- und Innovationszentrum der Deutschen Wirtschaft e. V. (RKW), Eschborn/Ts.
1. Beurlaubung wegen Tätigkeit außerhalb der Bundesverwaltung bei:
Zusammen......... - 1,0 1.1 gemäß § 28 TVöD, § 9 UmzugsTV, § 15 BEEG, § 24 GAD
- 226 -
0902 Anlage zu Kapitel
Zuwendungsempfänger
Stellenübersichten
der Zuwendungsempfänger / Einrichtungen gemäß § 26 Abs. 3 BHO des Kap. 0903
Titel aus Nr. ...
Erläuterung Bezeichnung
1 2 3
686 90 Stiftung Umweltenergierecht
- 227 -
Anlage zu Kapitel
Zuwendungsempfänger