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Haushaltsentwurf 2027 – Kapitel 0902 Chancen der Regionen (Einzelplan 09 Bundesministerium für Wirtschaft und Energie)

dip / haushalt 14.08.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2027 (Haushaltsgesetz 2027 - HG 2027).

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Haushaltsentwurf 2027 – Kapitel 0902 Chancen der Regionen (Einzelplan 09 Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) 0902 Chancen der Regionen Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) 683 02 -692 Maßnahmen zur Umsetzung des Strukturstärkungsgesetzes Kohleregionen - Erläuterungen: Aus dem Titel werden Maßnahmen zur Umsetzung des Strukturstärkungsgesetzes Kohleregionen finanziert. Hierzu gehört insbesondere die Finanzierung des STARK-Bundesprogramms, mit dem durch primär nicht-investive Projekte eine ökonomisch, ökologisch und sozial nachhaltige Transformation unterstützt werden soll. Es werden erforderliche Ausgaben für das Bund-Länder- Koordinierungsgremium geleistet. Weiterhin wird die Evaluierung des Investitionsgesetz Kohleregionen und des STARK-Bundesprogramms finanziert. Die Ausgaben aus Kap. 6002 Tit. 893 43 (Maßnahmen zur Stärkung der Kohleregionen) sind bei Kap. 0902 Tit. 683 02 zu buchen. Vorjahr (mitveranschlagt bei) Soll 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Kap. 0910 Tit. 683 05 ............................................ - 126 423 686 01 -692 Förderung von Maßnahmen zur Strukturanpassung in Braunkohlebergbauregionen 7 813 7 932 5 569 Haushaltsvermerk: Die Ausgaben sind übertragbar. Erläuterungen: Aus dem Ansatz können folgende Ausgaben für die Durchführung der Maßnahmen geleistet werden: Bezeichnung 1 000 € Begleitvorhaben.................................................................................... 98 686 11 -692 Bundeswettbewerb Zukunft Region 2 583 11 324 2 266 Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Die Ausgaben sind in Höhe von 2 583 T€ mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 882 01. 3. Die Erläuterungen sind verbindlich. Erläuterungen: In Gebieten außerhalb von strukturschwachen Regionen gemäß der Fördergebietskulisse der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) dürfen maximal 10 Prozent der Mittel eingesetzt werden. Aus dem Ansatz können folgende Ausgaben für die Durchführung der Maßnahmen geleistet werden: Bezeichnung 1 000 € Projektträgerkosten............................................................................... 623 - 43 - Chancen der Regionen 0902 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € 698 01 -253 Anpassungsgeld für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen des Braunkohlentagebaus und der Stein- und Braunkohleanlagen (APG) 256 167 Verpflichtungsermächtigung..................................................... 385 000 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 70 000 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................... 75 000 T€ im Haushaltsjahr 2030 bis zu............................................... 80 000 T€ im Haushaltsjahr 2031 bis zu............................................... 80 000 T€ im Haushaltsjahr 2032 bis zu............................................... 80 000 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Einsparungen dienen bis zur Höhe von 10 000 T€ zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem Titel: 882 01. 3. Rückzahlungen fließen den Ausgaben zu. Erläuterungen: Zur Abfederung der sozialen Folgen der Reduzierung und Beendigung der Verstromung von Braun- und Steinkohle aufgrund des am 14. August 2020 in Kraft getretenen Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes (KVBG) als Artikel 1 des Gesetzes zur Reduzierung und zur Beendigung der Kohleverstromung und zur Änderung weiterer Gesetze (Kohleausstiegsgesetz) in Deutschland wurde ein Anpassungsgeld für ältere Beschäftigte ab 58 Jahren eingeführt, denen ein früherer Übergang in den Ruhestand durch die Gewährung eines Anpassungsgelds (APG) für längstens fünf Jahre erleichtert werden soll. Anspruchsberechtigt sind Beschäftigte eines Unternehmens, das Kohle verstromt bzw. abbaut und das von einer Stilllegungsmaßnahme des KVBG betroffen ist. Ebenfalls anspruchsberechtigt sind Beschäftigte eines Tochterunternehmens, das nahezu ausschließlich und unmittelbar für das Unternehmen tätig ist. Anspruchsberechtigt sind ebenfalls Beschäftigte von Partnerunternehmen, wenn diese nahezu ausschließlich und spezifisch im Braunkohlebergbau tätig sind. Einzelheiten regeln die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie erlassenen "Richtlinien zur Gewährung von APG an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Braunkohletagebaus und der Stein- und Braunkohleanlagen". Vorjahr (mitveranschlagt bei) Soll 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Kap. 0903 Tit. 698 01 ............................................ 202 537 132 204 Ausgaben für Investitionen 882 01 -691 Zuweisungen für betriebliche Investitionen und wirtschaftsnahe Infrastrukturmaßnahmen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) 637 809 640 077 662 239 Verpflichtungsermächtigung..................................................... 639 266 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................. 229 729 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................. 220 520 T€ im Haushaltsjahr 2030 bis zu............................................. 189 017 T€ Haushaltsvermerk: 1. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe von 10 000 T€ der Einsparungen bei folgendem Titel geleistet werden: 698 01. 2. Die Ausgaben sind in Höhe von 2 583 T€ mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 686 11. 3. Absehbar nicht verausgabte, den Bundesländern zugewiesene Mittel können anderen Bundesländern zur Verwendung zugewiesen werden. - 44 - 0902 Chancen der Regionen Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Noch zu Titel 882 01 Erläuterungen: Für die Förderung gelten die im Gesetz über die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW-Gesetz) festgelegten Grundsätze sowie die vom Bund-Länder-Koordinierungsausschuss im gemeinsamen Koordinierungsrahmen beschlossenen Regelungen. Die Durchführung der Fördermaßnahmen ist Aufgabe der Länder. Bund und Länder tragen die Ausgaben für die Förderung je zur Hälfte. Veranschlagt sind außerdem die voraussichtlichen Bürgschaftsausfälle (Bundesanteil) in Höhe von 7 Mio. €, die in dieser Höhe nicht aus dem Epl. 32 geleistet werden. Die Aufteilung der Mittel auf die Länder erfolgt nach den im gemeinsamen Koordinierungsrahmen durch Beschluss des Koordinierungsausschusses der GRW festgelegten Quoten und Beträgen. Der Bund geht davon aus, dass die Länder die Mittel vorrangig zur Förderung betrieblicher Investitionen einsetzen, soweit eine entsprechende Fördernachfrage von Unternehmen vorliegt. Aus dem Ansatz können folgende Ausgaben für die Durchführung der Maßnahmen geleistet werden: Bezeichnung 1 000 € Fachtagungen....................................................................................... 500 Analysen zum Stand und zur Entwicklung gleichwertiger Lebensverhältnisse, Öffentlichkeitsarbeit.............................................................. 250 882 02 -691 Zuweisungen für betriebliche Investitionen und wirtschaftsnahe Infrastrukturmaßnahmen im Rahmen der GRW aus Rückflüssen gemäß § 8 Abs. 3 des GRW-Gesetzes - - - Haushaltsvermerk: Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 119 89. 882 03 -692 Zuweisungen an die Länder für betriebliche Investitionen und wirtschaftsnahe Infrastrukturmaßnahmen aus Zuschüssen des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung - - - Haushaltsvermerk: Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 346 01. 882 04 -692 Zuweisungen an die Länder für wirtschaftsnahe Fördermaßnahmen aus Zuschüssen aus dem europäischen Fonds für einen gerechten Übergang (Just Transition Fund - JTF) - - - Haushaltsvermerk: Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 346 02. 882 05 -691 Zuweisungen für betriebliche Investitionen und wirtschaftsnahe Infrastrukturmaßnahmen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) - Sonderprogramm 30 500 34 050 40 763 Verpflichtungsermächtigung....................................................... 48 368 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 15 324 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................... 16 522 T€ im Haushaltsjahr 2030 bis zu............................................... 16 522 T€ Erläuterungen: Die Mittel dienen der Umsetzung des im Zukunftspaket "Sicherung der PCK und Transformation in den ostdeutschen Raffineriestandorten und Häfen beschleunigen" der Bundesregierung vorgesehenen Sonderprogramms im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW)". Für die Förderung gelten die im Gesetz über die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW-Gesetz) festgelegten Grundsät - 45 - Chancen der Regionen 0902 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Noch zu Titel 882 05 ze und die vom Bund-Länder-Koordinierungsausschuss im gemeinsamen Koordinierungsrahmen beschlossenen Regelungen sowie ggf. weitere Bestimmungen des Sonderprogramms. Die Durchführung der Fördermaßnahmen ist Aufgabe der Länder. Bund und Länder tragen die Ausgaben je zur Hälfte. Besondere Finanzierungsausgaben 981 03 -890 Verrechnungsausgaben gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 981 .1 und 981 .7 - - (305) Gegenüber dem Vorjahr entfallene Titel 662 02 -634 Zinszuschüsse im Rahmen von ERP-Förderprogrammen 45 660 39 640 671 01 -691 Wachstums- und Innovationskapital im Deutschlandfonds ("Zukunftsfonds II") 1 000 - 686 02 -165 Mittelstandsinstitute 11 408 13 041 686 04 -153 Berufliche Bildung für den Mittelstand - Lehrlingsunterweisung und Berufswettbewerbe 90 500 75 024 686 05 -253 Fachkräftesicherung für kleine und mittlere Unternehmen 25 835 24 132 686 06 -651 Potenziale in der Dienstleistungswirtschaft 11 660 5 828 686 07 -165 Innovative Unternehmensgründungen 176 006 143 275 686 08 -680 Förderung unternehmerischen Know-hows 30 297 50 798 686 10 -680 Durchleitung von ESF-Mitteln an das ERP-Sondervermögen - 87 686 12 -680 Förderung gemeinwohlorientierter kleiner und mittlerer Unternehmen (Social Entrepreneurship) 16 440 28 403 893 01 -153 Berufliche Bildung - Fortbildungseinrichtungen 55 000 54 836 - 46 - 0902 Chancen der Regionen Vorbemerkung Wesentliche finanzwirksame Schwerpunkte des Kapitels Die Energiepolitik ist ein zentrales Thema des BMWE. Diese beschränkt sich nicht auf die großvolumigen Maßnahmen im Einzelplan 60, wie Zuschüsse zur Entlastung beim Strompreis zur Finanzierung der Ausgaben des Erneuerbare- Energien-Gesetzes, oder dem Klima- und Transformationsfonds, wie die Förderung von Maßnahmen der Energieeffizienz und erneuerbarer Energien im Gebäudebereich. Daneben sind in diesem Kapitel überwiegend die im BMWE geführten strategischen Bundesbeteiligungen zusammengefasst. Der gesamte Bereich umfasst ein Mittelvolumen von 474 Mio. Euro. Einen energiepolitischen Schwerpunkt bildet die energiepolitische Zusammenarbeit mit der Ukraine, die mit rund 59 Mio. Euro veranschlagt ist. Hinzu treten Ausgaben beispielsweise für die Finanzierung des Förderinstruments zur Abfederung des Ausfallrisikos bei Tiefengeothermiebohrungen (14 Mio. Euro). Darüber hinaus werden in dem Kapitel die Ausgaben für die weltweite Förderung des Ausbaus erneuerbarer Energien über die Internationale Agentur für Erneuerbare Energien (IRENA) finanziert. Im Beteiligungsbereich zählen dazu die Titel für die Beteiligungen an den Übertragungsnetzbetreibern TenneT Deutschland, 50Hertz sowie TransnetBW mit einem Gesamtvolumen von rd. 171 Mio. Euro. Die Ausgaben in der Titelgruppe zur Wismut- Sanierung belaufen sich auf rd. 143 Mio. Euro. Wesentliche Ziele, die mit den veranschlagten Mitteln erreicht werden sollen Die wirtschafts- und sicherheitspolitischen Rahmenbedingungen haben sich in den vergangenen Jahren grundlegend verändert. Geopolitische Spannungen, Störungen globaler Lieferketten sowie der beschleunigte technologische Wandel verdeutlichen die Notwendigkeit einer widerstandsfähigen, souveränen und wettbewerbsfähigen Volkswirtschaft. Bundesbeteiligungen und vergleichbare Formen sind dabei ein Instrument zur Wahrnehmung öffentlicher Interessen in Schlüsselbereichen, z.B. der (Energie-)Infrastruktur, sowie zur Sicherung von strategischen Technologien und Wertschöpfungsketten. Das Eingehen von (Minderheits-)Beteiligungen im Energiebereich dient primär dazu, die energiepolitischen Ziele der Bundesregierung zu erreichen. Dazu zählen der bedarfsgerechte Netzausbau sowie die Sicherstellung der dazu erforderlichen Investitionsfähigkeit der jeweiligen Übertragungsnetzbetreiber. Auch werden damit die Aspekte der Resilienz und Sicherheit adressiert, da einerseits Einfluss auf die Eigentümerstruktur genommen werden und andererseits dem Schutz der Energieinfrastruktur als kritische Infrastruktur Rechnung getragen werden kann. Die Wismut GmbH wickelt die ehemaligen Uranbergbauaktivitäten mit dem Ziel einer geordneten Stilllegung sowie der Sanierung und Rekultivierung der Betriebsflächen und Anlagen unter Umwelt-, Strahlenschutz- und Bergbausicherheitsaspekten ab. Die Kernsanierung wird nach der Vorausschau im Sanierungsprogramm 2020 bis 2028 abgeschlossen sein, danach folgen ausschließlich Langzeitaufgaben. Im Rahmen der energiepolitischen Zusammenarbeit mit der Ukraine liegen die wesentlichen Ziele der Maßnahmen in der Unterstützung der Ukraine beim Wiederaufbau der Energieinfrastruktur sowie bei der Umsetzung der Energiewende. Darüberhinausgehend soll die deutsch-ukrainische wirtschaftspolitische Zusammenarbeit gestärkt und so ein Beitrag zur Resilienz und Entwicklung der ukrainischen Wirtschaft geleistet werden. Beispielsweise sollen deutsche Unternehmen bei der Realisierung von Projekten in der Ukraine, u.a. mit der Bereitstellung zinsvergünstigter Darlehen, unterstützt werden. Ziel der Absicherung des Ausfallrisikos bei geothermischen Bohrungen ist es, das sog. „Fündigkeitsrisiko“ als Hemmnis zur Erschließung geothermischer Wärme, abzufedern. Die IRENA hat zum Ziel, den Ausbau erneuerbarer Energien weltweit zu fördern. Wesentliche Beiträge Deutschlands zur IRENA umfassen die Mitgliedsbeiträge sowie die Übernahme der Kosten für das in Bonn angesiedelte IRENA Innovation and Technology Centre (IITC). Die veranschlagten Mittel tragen insgesamt wesentlich zur Erreichung der SDGs 3, 7, 8, 9, 11, 13 und 17 der DNS bei. - 47 - Energie 0903 Überblick zum Kapitel 0903 Soll 2027 1 000 € Soll 2026 1 000 € Veränderung gegenüber 2026 1 000 € Ausgabereste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Einnahmen Verwaltungseinnahmen........................................... - 300 000 -300 000 439 354 Übrige Einnahmen.................................................. - - - 315 Gesamteinnahmen.................................................. - 300 000 -300 000 439 669 Ausgaben Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 43 124 49 684 -6 560 61 814 Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 417 075 547 866 -130 791 8 382 431 177 Ausgaben für Investitionen...................................... 14 146 13 344 +802 4 900 10 407 Besondere Finanzierungsausgaben....................... - - - - Gesamtausgaben.................................................... 474 345 610 894 -136 549 13 282 503 398 davon nicht flexibilisiert........................................... 474 345 610 894 -136 549 13 282 503 398 Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2027 Verpflichtungsermächtigung.................................... 420 892 davon fällig: im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................. 50 052 im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................. 32 540 im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................. 23 300 im Haushaltsjahr 2031 bis zu.................................. 17 000 im Haushaltsjahr 2032 bis zu.................................. 16 000 im Haushaltsjahr 2033 bis zu.................................. 16 000 im Haushaltsjahr 2034 bis zu.................................. 16 000 im Haushaltsjahr 2035 bis zu.................................. 16 000 im Haushaltsjahr 2036 bis zu.................................. 16 000 in künftigen Haushaltsjahren bis zu........................ 218 000 - 48 - 0902 Stellenübersicht Besoldungs-/ Vergütungs-/ Entgeltgruppen Stellen mit Dauerarbeitskräften besetzbar Tit. 422 .1, 428 .1 sowie entsprechende Kontierung im Wirtschaftsplan Soll 2027 Soll 2026 besetzt am 1. Oktober 2025 1 2 3 4 Zu Titel 686 02 1. Rationalisierungs- und Innovationszentrum der Deutschen Wirtschaft e. V. (RKW), Eschborn/Ts. Außertarifliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer S (B 3)............................................................................... - 1,0 1,0 AT B................................................................................... - 3,0 3,0 Zusammen........................................................................ - 4,0 4,0 Tarifliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer E 15................................................................................... - 4,0 4,0 E 14................................................................................... - 11,0 9,8 E 13................................................................................... - 18,0 18,0 E 12................................................................................... - 2,0 1,3 E 11................................................................................... - 6,0 5,6 E 9c................................................................................... - 4,0 3,6 E 9b................................................................................... - 4,5 3,3 E 9a................................................................................... - 5,0 4,4 E 8..................................................................................... - 1,0 1,0 E 7..................................................................................... - 2,5 2,5 E 5..................................................................................... - 1,0 1,0 Zusammen........................................................................ - 59,0 54,5 Insgesamt.......................................................................... - 63,0 58,5 2. Institut für Mittelstandsforschung (IfM), Bonn Außertarifliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer S (W 3).............................................................................. - 1,0 0,8 Tarifliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer E 15................................................................................... - 2,0 1,8 E 14................................................................................... - 3,0 3,0 E 13................................................................................... - 11,8 11,2 E 11................................................................................... - 1,0 1,0 E 9b................................................................................... - 1,9 1,6 E 6..................................................................................... - 2,0 2,0 Zusammen........................................................................ - 21,7 20,6 Insgesamt.......................................................................... - 22,7 21,4 Leerstellenübersicht Bes.-/Verg.- E.-Gr. 2027 2026 lfd. Nr. Erläuterung 1 2 3 4 5 Zu Titel 686 02 1. Rationalisierungs- und Innovationszentrum der Deutschen Wirtschaft e. V. (RKW), Eschborn/Ts. 1. Beurlaubung wegen Tätigkeit außerhalb der Bundesverwaltung bei: Zusammen......... - 1,0 1.1 gemäß § 28 TVöD, § 9 UmzugsTV, § 15 BEEG, § 24 GAD - 226 - 0902 Anlage zu Kapitel Zuwendungsempfänger Stellenübersichten der Zuwendungsempfänger / Einrichtungen gemäß § 26 Abs. 3 BHO des Kap. 0903 Titel aus Nr. ... Erläuterung Bezeichnung 1 2 3 686 90 Stiftung Umweltenergierecht - 227 - Anlage zu Kapitel Zuwendungsempfänger

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