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Schriftliche Frage 30 von Dr. Lena Gumnior (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie bewertet die Bundesregierung vor dem Hintergrund der aktuellen Einstufung von insbesondere Senegal und Ghana als sichere Herkunftsstaate…

dip / schriftliche_frage 10.04.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 7. April 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.

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Schriftliche Frage 30 von Dr. Lena Gumnior (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie bewertet die Bundesregierung vor dem Hintergrund der aktuellen Einstufung von insbesondere Senegal und Ghana als sichere Herkunftsstaate… Frage 30 (Dr. Lena Gumnior, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie bewertet die Bundesregierung vor dem Hintergrund der aktuellen Einstufung von insbesondere Senegal und Ghana als sichere Herkunftsstaaten nach § 29b des Asylgesetzes per Rechtsverordnung der Bundesregierung und dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 6. Oktober 2025 (Rs. C/2025/5197), wonach ein europäischer Mitgliedstaat einen Drittstaat nicht als sicheren Herkunftsstaat im Sinne des Artikels 37 in Verbindung mit Anhang I der Asylverfahrensrichtlinie deklarieren darf, wenn dieser für eine bestimmte Bevölkerungsgruppe nicht sicher ist, die aktuellen drastischen Verschärfungen des Klimas für LGBTIQ+-Personen im Senegal und in Ghana (vgl. https://taz.de/Staatliche-Homophobie-in-Sen egal/!6157863/), und spricht die Bundesregierung diese Entwicklungen gegenüber den Regierungen auf ihren diplomatischen Kanälen an (vgl. auch https://taz.de/LGBTQ-Rechte-in-Senegal/!616204 2/?&utm_econtactid=CWOLT000041314558&ut m_crmid=)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 7. April 2026: Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 1. August 2025 (verbundene Rechtssache C-758/24 und C-759/24, veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Union am 6. Oktober 2025 unter C2025/5197) können sichere Herkunftsstaaten unter der geltenden Asylverfahrensrichtlinie nicht unter Ausnahmen für Personengruppen bestimmt werden. Bei der Prüfung, ob die Voraussetzungen für die Bestimmung von Staaten als sichere Herkunftsstaaten fortbestehen, wird dieser Maßstab durch die Bundesregierung angewandt. Hierzu beobachten das Auswärtige Amt und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge die Lage in den sicheren Herkunftsstaaten fortlaufend. Sowohl Ghana als auch Senegal sind wichtige Partnerstaaten Deutschlands in Westafrika. Die Bundesregierung führt daher mit den Regierungen beider Länder einen fortlaufenden Dialog, bei dem sie auch Menschenrechtsfragen anspricht.

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