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Schriftliche Frage 51 von Uwe Schulz (AfD): Welche konkreten finanziellen und personellen Unterstützungsmaßnahmen stellt der Bund Hessen und den hessischen Kommunen für die GEAS-Umsetz…

dip / schriftliche_frage 10.04.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 7. April 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.

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Schriftliche Frage 51 von Uwe Schulz (AfD): Welche konkreten finanziellen und personellen Unterstützungsmaßnahmen stellt der Bund Hessen und den hessischen Kommunen für die GEAS-Umsetz… Frage 51 (Uwe Schulz, AfD): Welche konkreten finanziellen und personellen Unterstützungsmaßnahmen stellt der Bund Hessen und den hessischen Kommunen für die GEAS-Umsetzung (GEAS: Gemeinsames Europäisches Asylsystem) zur Verfügung, und welche Auffassung hat die Bundesregierung über die Umsetzungsreife in den Ländern, insbesondere mit Blick auf Aufnahmestrukturen, IT, Dolmetschung und Verfahrenskapazitäten? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 7. April 2026: Soweit die GEAS-Umsetzung in die Zuständigkeit der Länder fällt, liegt auch die Finanzierungsverantwortung bei diesen. Neben seinen eigenen Rechtsverpflichtungen flankiert der Bund die Umsetzung im Rahmen bestehender Programme durch Haushaltsmittel. Diese stehen unter dem Vorbehalt der Bereitstellung durch den Haushaltsgesetzgeber. Eine Bezifferung der speziell auf das Land Hessen und seine Kommunen entfallenden Kosten für die GEAS-Umsetzung ist dem Bund nicht möglich. Die Umsetzung der im Zuständigkeitsbereich der Länder liegenden neuen Verfahren und Prozesse der GEAS-Reform wird dort in eigener Verantwortung vorgenommen.

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