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Schriftliche Frage 55 von Julian Schmidt (AfD): Welche noch offenen operativen, personellen und technischen Voraussetzungen sieht die Bundesregierung für die Anwendung der GEAS- Rechtsakte…

dip / schriftliche_frage 12.06.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 8. Juni 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.

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Schriftliche Frage 55 von Julian Schmidt (AfD): Welche noch offenen operativen, personellen und technischen Voraussetzungen sieht die Bundesregierung für die Anwendung der GEAS- Rechtsakte… Frage 55 (Julian Schmidt, AfD): Welche noch offenen operativen, personellen und technischen Voraussetzungen sieht die Bundesregierung für die Anwendung der GEAS- Rechtsakte ab Mitte 2026, z. B. mit Blick auf Asylgrenzverfahren, Eurodac-Anbindung, Rechtsschutz, Dolmetschen sowie die Identifikation vulnerabler Personen? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 9. Juni 2026: Mit der erfolgten Anpassung des nationalen Rechts an die der Rechtsakte der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) wurden auf Bundesebene die Voraussetzungen zur Anwendung der neuen europäischen Regelungen geschaffen. Der überwiegende Anteil der erforderlichen operativen, personellen und technischen Voraussetzungen, die in Zuständigkeit des Bundes für die Anwendung der GEAS- Reform zu treffen sind, wurden bereits geschaffen beziehungsweise befinden sich vereinzelt noch in Umsetzung. In Deutschland werden mit Anwendbarkeit der GEAS-Reform ab 12. Juni 2026 beschleunigte Grenzverfahren durchgeführt und die Kapazitäten sukzessiv weiter ausgebaut bis zur vorgegebenen Unterbringungskapazität von 374 Plätzen. Die Etablierung dieser Grenzverfahren in Deutschland bedeutet einen großen Umsetzungsaufwand, dem sich Bund und Länder gemeinsam stellen. Zur Inbetriebnahme des neuen Eurodac-Systems auf Grundlage der Verordnung (EU) 2024/1358 ab dem 12. Juni 2026 dauern technische und operative Umsetzungsschritte auch auf EU-Ebene noch an. Darüber hinaus befinden sich die mit der Umsetzung der GEAS- Rechtsakte betrauten Bundesbehörden teilweise dabei, noch einzelne offene Voraussetzungen zu schaffen. Mit Rücksicht auf die vom Grundgesetz vorgenommene Kompetenzverteilung nimmt die Bundesregierung zu Fragen, die Aktivitäten im Zuständigkeitsbereich der Länder betreffen, grundsätzlich keine Stellung.

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