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Schriftliche Frage 148 von Sonja Lemke (DIE LINKE): Welche Haltung hat die Bundesregierung zu der zentralen Forderung nach einem kostenfreien Zugang für Studierende zu openDesk, entsprechend d…

dip / schriftliche_frage 10.04.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 7. April 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

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Schriftliche Frage 148 von Sonja Lemke (DIE LINKE): Welche Haltung hat die Bundesregierung zu der zentralen Forderung nach einem kostenfreien Zugang für Studierende zu openDesk, entsprechend d… Frage 148 (Sonja Lemke, Die Linke): Welche Haltung hat die Bundesregierung zu der zentralen Forderung nach einem kostenfreien Zugang für Studierende zu openDesk, entsprechend dem Angebot von Microsoft 365, die u. a. das Zentrum für Kommunikation und Informationsverarbeitung in Lehre und Forschung e. V. (ZKI) in einem offenen Brief an den Bundesminister für Digitales und Staatsmodernisierung Dr. Karsten Wildberger gestellt hat (www.zki.de/fileadmin/us er_upload/Downloads/Offener_Brief_an_BMDS- 2026-02-12.pdf), und plant die Bundesregierung konkrete Maßnahmen, um Alternativen zu der dort angesprochenen Prägung oder Gewöhnung junger Menschen durch bzw. an Microsoft- Produkte entgegenzuwirken, und wenn ja, welche? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Mareike Lotte Wulf vom 8. April 2026: Die Bundesregierung nimmt die vom Zentrum für Kommunikation und Informationsverarbeitung in Lehre und Forschung e. V. geschilderten Aspekte – insbesondere im Hinblick auf die Rahmenbedingungen für den Einsatz souveräner Lösungen an Hochschulen – sehr ernst und hat daraufhin eine Befassung im Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) und mit dem Zentrum für Digitale Souveränität der Öffentlichen Verwaltung GmbH (ZenDiS GmbH) angestoßen. Die ZenDiS GmbH steht hierzu bereits im Austausch mit Akteuren der Hochschulverbände. In diesem Zusammenhang wird der Dialog ebenfalls seitens BMDS aufgenommen, um die konkreten Bedarfe und Nutzungsszenarien näher zu beleuchten. Gemäß föderaler Ordnung und der grundgesetzlich geregelten Aufgabenverteilung zwischen Bund und Ländern sind die Länder für die im jeweiligen Land ansässigen Hochschulen zuständig. Die Bereitstellung digitaler Infrastruktur an den Hochschulen ist Bestandteil der von den Ländern zu leistenden Grundfinanzierung. Weiterhin entscheiden Hochschulen über die konkrete Ausgestaltung von Studium und Lehre – so auch die Entscheidung für die Zugänglichmachung bestimmter digitaler Anwendungen für Studierende – im Rahmen ihrer verfassungsrechtlich geschützten Hochschulautonomie. Demzufolge ist es zuvorderst Aufgabe der Hochschulen selbst, entlang ihrer jeweiligen Profile, Bedarfe und Präferenzen für sich passfähige Lösungen für die Zugänglichmachung von digitalen Anwendungen für ihre Studierenden zu etablieren. Auch im Schulbereich sieht die Kompetenzordnung des Grundgesetzes keine Kompetenz des Bundes vor. Das Bundesengagement im Rahmen der Digitalisierung der Bildungsinfrastruktur über den DigitalPakt Schule und zukünftig den Digitalpakt 2.0 trägt dieser Kompetenzverteilung Rechnung. Es handelt sich dabei um Finanzhilfen des Bundes an die Länder. Die Länder gestalten die Beschaffungen der Schulträger über entsprechende Maßnahmen wie konkrete Förderbekanntmachungen.

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