Entwicklung und Finanzierung des Zentrums für Digitale Souveränität der Öffentlichen Verwaltung (Antwort zu Drs. 21/5091)
Text
Entwicklung und Finanzierung des Zentrums für Digitale Souveränität der Öffentlichen Verwaltung (Antwort zu Drs. 21/5091)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5502
21. Wahlperiode 22.04.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sonja Lemke, Clara Bünger, Anne-
Mieke Bremer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke
– Drucksache 21/5091 –
Entwicklung und Finanzierung des Zentrums für Digitale Souveränität der
Öffentlichen Verwaltung
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Digitale Souveränität bildet eine existenzielle Voraussetzung staatlicher
Handlungsfähigkeit. Durch die aktuellen geopolitischen Entwicklungen wird die
eigene digitale Handlungsfähigkeit staatlicher Akteure immer dringender.
Denn durch die Kombination aus offensichtlicher Unberechenbarkeit
außenpolitischer Maßnahmen der US-Administration und deren Schulterschluss mit
großen US-Tech-Konzernen steigen die Risiken der enormen Abhängigkeit
des Bundes von eben diesen Tech-Konzernen. So könnten künftig US-
Konzerne dazu gebracht werden, den Zugang zu ihren Produkten und
Dienstleistungen, etwa zu Cloud-Services und bzw. oder weit verbreiteten Produkten
(beispielsweise Office-Anwendungen) für deutsche Behörden einzuschränken
oder ihnen wichtige funktionale oder Sicherheitsupdates vorzuenthalten, um
ein bestimmtes politisches Verhalten der Bundesregierung durchzusetzen.
Dem Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH), Karim
Khan, hat Microsoft im Mai 2025 schon einmal den E‑Mail-Zugang gesperrt,
nachdem US-Präsident Donald Trump den IStGH wegen seiner Haftbefehle
gegen den israelischen Premierminister Benjamin Netanjahu und seinen
früheren Verteidigungsminister Yoav Gallant mit Sanktionen belegt hatte (www.hei
se.de/news/Strafgerichtshof-Microsofts-E-Mail-Sperre-als-Weckruf-fuer-digit
ale-Souveraenitaet-10387368.html).
Open Source Software (OSS) kann für die Stärkung der digitalen Souveränität
einen wichtigen Beitrag leisten, sowohl auf individueller als auch auf
staatlicher Ebene und darüber hinaus, insbesondere kann sie die Abhängigkeit von
marktmächtigen Konzernen deutlich verringern und Lock-in-Effekte
verhindern. Auch die aktuelle Bundesregierung hat sich in ihrem Koalitionsvertrag
zwischen CDU, CSU und SPD darauf verständigt, dass sie „Open Source mit
den privaten und öffentlichen Akteuren im europäischen Ökosystem gezielt
voran[treiben wolle], unter anderem mit dem Zentrum Digitale Souveränität
(ZenDiS) […]“.
Das ZenDiS hatte die damalige Bundesregierung im Jahr 2022 gegründet. Bis
heute ist der Bund Alleingesellschafter dieser GmbH. Um seinen wichtigen
Auftrag, die digitale Souveränität in der öffentlichen Verwaltung zu stärken,
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Digitales und
Staatsmodernisierung vom 21. April 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
erfüllen zu können, muss das ZenDiS ausreichend und nachhaltig mit
Finanzmitteln ausgestattet sein, woran es aus Sicht der Fragestellerinnen und
Fragesteller in der Vergangenheit mangelte. Einer Aufforderung des
Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages im November 2024, Ausgabereste in
Höhe von 34 Mio. Euro unverzüglich und vollumfänglich an die ZenDiS
GmbH zu übertragen, kam die Bundesregierung nicht nach, obwohl zu diesem
Zeitpunkt schon klar war, dass aufgrund der vorgezogenen Neuwahlen
mindestens das erste Halbjahr 2025 der vorläufigen Haushaltsführung unterliegen
würde und eine zuverlässige Finanzierung von Aufträgen an das ZenDiS
damit nicht gesichert war.
Bei Gründung des ZenDiS im Dezember 2022 war bereits geplant, dass auch
die Länder der GmbH als Gesellschafter beitreten können. Über drei Jahre
später hat der Bund als derzeitiger Alleingesellschafter trotz regelmäßiger
Interessenbekundungen der Länder immer noch nicht die notwendigen formalen
Voraussetzungen dafür geschaffen.
In ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Gruppe Die Linke im Deutschen
Bundestag teilte die Bundesregierung im März 2025 mit, der Antrag für das
Beteiligungsmodell mit der ersten Fassung der dazugehörigen Unterlagen sei
dem damaligen Bundesministerium der Finanzen und dem
Bundesrechnungshof bereits am 1. August 2024 übermittelt worden
(Bundestagsdrucksache 20/15134, Antwort zu Frage 4c).
Die Digitalministerkonferenz hat die Bundesregierung per Beschluss im Mai
2025 nochmals aufgefordert, die Teilnahmemöglichkeit für die Länder
schnellstmöglich zu schaffen. Die Bundesregierung antwortete auf die
Schriftliche Einzelfrage der Abgeordneten Sonja Lemke am 27. Mai 2025, man
bearbeite die entsprechenden Aufgaben mit Priorität (https://dmk.rlp.de/fileadmin/
dmk/Beschluesse_3_DMK/TOP_6.02_SH_Staerkung_digitaler_Souveraenitae
t_OEV_beschluss.pdfhttps://dmk.rlp.de/fileadmin/dmk/Beschluesse_3_DMK/
TOP_6.02_SH_Staerkung_digitaler_Souveraenitaet_OEV_beschluss.pdf).
Nach einem Beitritt könnten die Länder die Produkte vom ZenDiS direkt
beziehen. Derzeit müssen sie diese Produkte von der govdigital e. G. beziehen,
die hierfür wiederum einen Preisaufschlag von ca. 2 Prozent berechnet, die die
Länderhaushalte zusätzlich und aus Sicht der Fragestellenden völlig unnötig
belasten.
Ein Schlüsselprojekt des ZenDiS ist die Entwicklung und Bereitstellung der
Office- und Kollaborationssuite openDesk als umfassende
Arbeitsplatzumgebung, die vollständig aus OSS-Anwendungen besteht. Seit Oktober 2024 ist
openDesk für den Einsatz in Behörden verfügbar und wird in zahlreichen
Behörden, v. a. im Bund und in den Ländern, produktiv eingesetzt.
In ihrer Antwort zu Frage 3 der Kleinen Anfrage „Die Bedeutung von Open
Source Software im Bund und die Stärkung der digitalen Souveränität der
Bundesverwaltung“ teilte die Bundesregierung mit, ab 2025 solle die
Umsetzung und der breite Roll-Out von openDesk erfolgen (Bundestagsdrucksache
20/9641). In ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Gruppe Die Linke teilte
die damalige Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache vom 19. März 2025
dann mit, die Maßnahme Souveräner Arbeitsplatz, die für den Roll-Out von
openDesk in der Bundesverwaltung verantwortlich sei, sei Anfang 2025
initiiert worden. Die konkrete Planung war nach Angaben der damaligen
Bundesregierung zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen
(Bundestagsdrucksache 20/15134).
Die aktuelle Bundesregierung hat in ihrer Modernisierungsagenda für Staat
und Verwaltung das Ziel ausgegeben, dass binnen 36 Monaten eine digital
souveräne Alternative (Souveräner Arbeitsplatz) zu proprietären IT-
Arbeitsplätzen der Bundesverwaltung zur Nutzung zur Verfügung steht (https://bmds.
bund.de/themen/staatsmodernisierung/modernisierungsagenda-bund,
Nummer V.9.2). In der föderalen Modernisierungsagenda haben sich Bund und
Länder auf dieses Ziel sogar bis zum 31. März 2027 verpflichtet (www.digital
e-verwaltung.de/SharedDocs/downloads/Webs/DV/DE/modernisierungsagend
a-pdf.pdf?__blob=publicationFile&v=2, Nummer 212).
Das ZenDiS betreibt außerdem die Plattform openCode, die der öffentlichen
Verwaltung zur Entwicklung, Veröffentlichung und zum Austausch von Open
Source Software dient. openCode bietet einen rechtssicheren Rahmen für die
Bereitstellung und Nutzung von Open Source Software und erleichtert die
Wiederverwendung bestehender Lösungen. Das Bundesministerium für
Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) beispielsweise nutzt die Plattform
derzeit für seinen öffentlichen Konsultationsprozess zum sog. Deutschland-
Stack. Insgesamt arbeiten bereits mehr als 10 800 Nutzende in über 5 500
Digitalprojekten föderal übergreifend auf openCode zusammen.
1. Welchen Zeitplan verfolgt die Bundesregierung bei der Aufnahme der
Bundesländer in den Gesellschafterkreis der Zentrum für Digitale
Souveränität der Öffentlichen Verwaltung GmbH?
a) Wie ist der aktuelle Arbeitsstand bei der Ausarbeitung der
Grunddokumente und der Beitrittsdokumente?
b) Welche konkreten Fortschritte sind seit der Beantwortung der
Kleinen Anfrage der Gruppe Die Linke im Deutschen Bundestag hierzu
(Bundestagsdrucksache 20/15134) erzielt worden?
c) Welche rechtlichen, organisatorischen und sonstigen Hindernisse
stehen einem Beitritt der beitrittswilligen Bundesländer noch im
Weg?
d) Was tut die Bundesregierung konkret, um die verbleibenden
Hindernisse schnellstmöglich zu beseitigen (bitte zu jedem aktuell noch
bestehenden Hindernis die konkret unternommenen, noch laufenden
oder geplanten Maßnahmen sowie den konkreten Zeitplan für ihren
erwarteten Abschluss angeben)?
e) Wann plant die Bundesregierung die Fertigstellung aller
erforderlichen Dokumente, sodass sie den interessierten Ländern den Beitritt
konkret anbieten kann?
Die Fragen 1 bis 1e werden gemeinsam beantwortet.
Der Beitritt der Länder als Gesellschafter der ZenDis GmbH hängt von den
Rahmenbedingungen ab, die u. a. durch den Gesellschaftsvertrag, aber auch
durch vergaberechtliche Vorgaben definiert werden. Bei der Gründung der
ZenDiS GmbH war von Anfang an ein Zweiphasenmodell vorgesehen: In einer
ersten Phase sollte der Aufbau der Gesellschaft durch den Bund erfolgen. Erst
in einer zweiten Phase ist die Öffnung im Hinblick auf eine Zusammenarbeit
mit den Ländern geplant. Im Rahmen der Neustrukturierung des
nachgeordneten Bereichs des BMDS ist ein Ziel die inhaltlich-strategische Stärkung des
ZenDiS. Ziel ist es, das Open-Source-Ökosystem stärker zu aktivieren.
2. Wie ist der Umsetzungsstand des Roll-Outs von openDesk in der
Bundesverwaltung?
a) Über wie viele openDesk-Lizenzen verfügte die Bundesverwaltung
zum 31. Dezember 2025, und über wie viele verfügt sie aktuell (bitte
nach Ressorts inklusive nachgeordneter Behörden aufschlüsseln)?
Die Fragen 2 und 2a werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesverwaltung verfügte zum 31. Dezember 2025 über 7 916 openDesk-
Lizenzen, aktuell verfügt sie über 8 756 Lizenzen (Aufschlüsselung nach
Behörden siehe Anlage 1, „VS-Nur für den Dienstgebrauch“).*
* Das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung hat die Antwort als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im
Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.
b) Wie viele Arbeitsplätze waren am 31. Dezember 2025 mit openDesk
im Produktivbetrieb ausgestattet, und wie viele sind es aktuell (bitte
nach Ressorts inklusive nachgeordneter Behörden aufschlüsseln)?
7 696 der Lizenzen wurden zum 31. Dezember 2025 im Produktivbetrieb
genutzt, aktuell sind es 8 475 Lizenzen (Aufschlüsselung nach Behörden siehe
Anlage 1, „VS-Nur für den Dienstgebrauch“). Es findet noch keine exklusive
Nutzung von openDesk als Ersatz für proprietäre Lösungen statt.*
c) Bei wie vielen dieser Arbeitsplätze ist tatsächlich eine Microsoft-
Umgebung abgelöst worden?
Die Bundesregierung kann hierzu keine belastbare Aussage treffen.
d) Wie viele Arbeitsplätze sind mit openDesk ausgestattet und befinden
sich noch in einer Pilotphase (bitte nach Ressorts inklusive
nachgeordneter Behörden aufschlüsseln)?
Circa 280 Lizenzen stehen derzeit (Stand: 7. April 2026) für Pilotierungen in
der Bundesverwaltung zur Verfügung.
3. Wie ist der aktuelle Planungsstand des Roll-Outs von openDesk in der
Bundesverwaltung?
a) Was ist der aktuelle Zeitplan für den „breiten Roll-Out“ von open-
Desk in der Bundesverwaltung im Jahr 2026 und ggf. darüber hinaus,
und welche Stufen mit jeweils welchen Bundesbehörden enthält
dieser Zeitplan (bitte jede Stufe beschreiben, z. B. Name der Behörden
oder Geschäftsbereiche, die zu jeweils welchem Zeitpunkt auf open-
Desk migriert werden soll)?
b) Welche Meilensteine hinsichtlich der Anzahl migrierter Userinnen
und User sind geplant, und wann sollen sie erreicht werden?
c) Wie soll der Roll-Out erfolgen, ist bei jedem Roll-Out von openDesk
geplant, die vorhandenen Arbeitsplatzanwendungen zu ersetzen, und
ggf. nach welcher Übergangszeit?
e) Bis wann soll der „breite Roll-Out“ von openDesk abgeschlossen
sein, und was würde das Erreichen dieses Zieles konkret bedeuten,
ausgedrückt in Anteil User an der Gesamtanzahl User von
Arbeitsplatz-Anwendungen in der Bundesverwaltung, die ganz oder
teilweise openDesk-Anwendungen verwenden?
Die Fragen 3, 3a bis 3c und 3e werden gemeinsam beantwortet.
Aktuell erfolgt eine Teststellung von openDesk bis Ende des zweiten Quartals
2026, deren Ergebnisse im Vorgehensplan einfließen werden. Ein Vorgehens-
und Zeitplan für den Rollout in der weiteren Bundesverwaltung befindet sich
aktuell in Ausarbeitung.
d) Welche Maßnahmen sind ggf. geplant, um die Ablösung erfolgreich zu
gestalten, z. B. hinsichtlich Training, Kommunikation und
Organisation, und welche Rolle spielt dabei das ZenDiS und bzw. oder ggf.
andere Institutionen oder Bundesbehörden?
Es ist geplant, den Roll-Out in der Bundesverwaltung durch intensive
Schulungsmaßnahmen zu begleiten. Eine Konkretisierung der Planung ist für das
zweite Quartal 2026 geplant.
* Das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung hat die Antwort als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im
Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.
4. Wie viele Haushaltsmittel hat die Bundesregierung der ZenDiS im
Rahmen von Aufträgen im Haushaltsjahr 2025 gezahlt (bitte nach Ressorts
inklusive nachgeordneter Behörden differenzieren und bitte jeden
Auftrag mit Vertragslaufzeit, Auftragsgegenstand, Auftragsvolumen und
jeweils gezahlten Mitteln angeben)?
5. Welche Aufträge hat die Bundesregierung derzeit an das ZenDiS erteilt
(bitte jeweils Ressort inklusive nachgeordneter Behörde,
Auftragsgegenstand, Vertragslaufzeit und Auftragsvolumen nennen), und welche sind
ggf. in konkreter Planung?
Die Fragen 4 und 5 werden gemeinsam beantwortet.
Eine Übersicht ist der Anlage 2 („VS-Nur für den Dienstgebrauch“) zu
entnehmen.*
6. Hat das ZenDiS von der Bundesregierung derzeit einen konkreten
laufenden Auftrag zur Weiterentwicklung von
a) openDesk,
Ja, es existiert ein Auftrag.
b) openConference und
Nein, der Auftrag endete vertragsgemäß zum 31. Dezember 2025.
c) openCode?
Es existiert derzeit kein konkreter Auftrag zur Weiterentwicklung von open-
Code.
7. Welche Absprachen, Aufträge, Zielvereinbarungen und Meilensteine
bestehen mit dem ZenDiS, damit bis zum 31. März 2027 tatsächlich ein
souveräner Arbeitsplatz für Bund und Länder zur Verfügung steht?
Bis zum 31. März 2027 wird eine gehärtete Version von openDesk für den
Betrieb im IT-Grundschutz zur Verfügung stehen, welche die erste Ausprägung
des Souveränen Arbeitsplatzes darstellt. Zentrales Ziel ist, openDesk
hinsichtlich Skalierbarkeit und Einhaltung von Compliance-Anforderungen (IT-
Sicherheit, Barrierefreiheit und Datenschutz) zu ertüchtigen. Der Aufsichtsrat des
ZenDiS hat jüngst einen Prozess zur strategischen Neuausrichtung des ZenDiS
eingeleitet. Ziel des Strategieprozesses ist es, das Profil und das
Produktportfolio des ZenDiS zu schärfen.
8. Plant die Bundesregierung, das ZenDiS langfristig mit der
Weiterentwicklung und dem Betrieb von openCode zu beauftragen, damit diese
weiter allen anderen Akteuren kostenlos zur Verfügung steht?
Aktuell besteht keine Beauftragung zur Weiterentwicklung von openCode. Das
BMDS ist im Austausch mit der ZenDiS GmbH bezüglich der
Weiterentwicklung von openCode.
Bezüglich des Betriebs von openCode siehe auch die Antwort zu Frage 14.
* Das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung hat die Antwort als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im
Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.
9. Gibt es in der Bundesregierung eine einheitliche Definition oder ein
konkretes Zielbild für den viel genutzten Begriff „Digitale Souveränität“ in
Bezug auf die Verwaltung, und wenn ja, wie lautet sie bzw. es?
Innerhalb der Bundesregierung wird derzeit unter Einbeziehung der Ressorts an
einer weiterentwickelten Definition und einem Zielbild für den Begriff der
digitalen Souveränität gearbeitet. Dabei zeichnet sich bereits ein gemeinsamer
Orientierungsrahmen ab, der für die Bundesverwaltung maßgeblich sein wird.
Danach beschreibt digitale Souveränität die Fähigkeit und Kapazität, digitale
Technologien und Infrastrukturen eigenständig, selbstbestimmt und sicher
entwickeln, bereitstellen, nutzen, anpassen und kontrollieren zu können. Dies
umfasst insbesondere fünf zentrale Dimensionen:
1. Wirtschaftliche Wertschöpfungsfähigkeit: Stärkung digitaler
Wertschöpfung, Innovation und Kompetenzen in Deutschland und Europa.
2. Durchsetzungs- und Steuerungsfähigkeit: Möglichkeit des Staates,
Anforderungen an Sicherheit, Rechtmäßigkeit, Kontrolle und Unabhängigkeit
wirksam durchzusetzen.
3. Substituierbarkeit und Interoperabilität: Vermeidung einseitiger
Abhängigkeiten durch offene Standards, Schnittstellen, Portabilität und
Wechselmöglichkeiten.
4. Fähigkeit zur Gestaltung, Entwicklung und Nutzung von Technologien:
Ausbau eigener technologischer Kompetenzen in Forschung, Entwicklung,
Beschaffung, Betrieb und Anwendung.
5. Resilienz der Infrastruktur: Gewährleistung verlässlicher, sicherer und
kontrollierbarer digitaler Infrastrukturen und Lieferketten.
Die Neufassung der Definition soll in einem risikobasierten Ansatz auf die
konkreten Anforderungen in der Verwaltung adaptiert und im weiteren
ressortübergreifenden Prozess weiter konkretisiert werden. Die in diesem
Abstimmungsprozess gewonnenen Erkenntnisse fließen zugleich in die Arbeiten der
gemeinsamen deutsch-französischen Task Force zur Digitalen Souveränität ein.
10. In welcher Form wurde und wird das Zentrum für Digitale Souveränität
konkret in die Überlegungen der Bundesregierung zur Erarbeitung dieser
Definition oder des Zielbildes eingebunden (bitte konkrete
Beteiligungsformate benennen)?
Die Abstimmungen finden derzeit auf Ebene aller Ministerien statt. Die
Entwürfe zur Neudefinition werden regelmäßig innerhalb des BMDS unter
Einbindung der für das ZenDiS zuständigen Einheiten abgestimmt.
11. Erhebt die Bundesregierung Kennzahlen für ein Lagebild zur digitalen
Souveränität der Bundesverwaltung und ihrer Behörden, um auf dessen
Basis konkrete Ziele und Maßnahmen zur Erhöhung einer Art
„Souveränitätsindex“ planen zu können, und wenn nein, hält die Bundesregierung
grundsätzlich einen solchen Souveränitätsindex zur Messung und
Verbesserung des Status quo ihrer digitalen Souveränität für sinnvoll?
Die Durchführung einer umfassenden und aktuellen Bestandsaufnahme von
digitalen Abhängigkeiten in der Bundesverwaltung ist aktuell nicht geplant, da
anhand der vorliegenden Studien bereits ein Überblick über drängende
Handlungsfelder besteht.
Aktuell arbeitet die ZenDiS GmbH in eigenem Auftrag an einem
Kriterienkatalog zur Messung Digitaler Souveränität, welcher bis Mitte Mai 2026 im
Rahmen eines offenen Konsultationsprozesses mit openCode weiterentwickelt
wird. Ein Diskussionspapier zu „Kriterien zur Bewertung von Digitaler
Souveränität“ ist seitens der ZenDiS veröffentlicht worden.
12. Wie hoch war im Jahr 2025 der Anteil der Entwicklungsaufträge für
Software, die als Open Source beauftragt wurden (bitte tabellarisch je
Geschäftsbereich des Bundes mit nachgeordneten Behörden die Anzahl
insgesamt erteilter Software-Entwicklungsaufträge und die Anzahl
derjenigen Aufträge angeben, die als Open Source beauftragt wurden, und
dabei bitte Wartungs- und Pflegeaufträge nicht mitzählen)?
13. Wie viele der gemäß der Antwort zu Frage 11 als Entwicklung
beauftragten Open-Source-Software-Anwendungen wurden bis Dezember 2025
auf einer öffentlichen Plattform veröffentlicht, und wie viele davon auf
openCode?
Die Fragen 12 und 13 werden gemeinsam beantwortet.
Eine Übersicht ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Nach hiesiger
Einschätzung wird die Frage 12 dahingehend auslegt, dass in Spalte drei „davon
Open Source Beauftragungen“ ausschließlich Software-Entwicklungsaufträge
betrachtet werden, die vollständig und explizit als Open-Source-Entwicklungen
beauftragt wurden. Eine etwaige Nutzung einzelner vorhandener Open Source-
Komponenten bei der Entwicklung einer Gesamt-Software fällt somit nicht
unter den Betrachtungsgegenstand dieser Kleinen Anfrage.
Die Antworten zu den Entwicklungsaufträgen von BMVg, BMI und BKAmt
schließen nicht die Nachrichtendienste des Bundes, Bundesamt für den
Militärischen Abwehrdienst, Bundesamt für Verfassungsschutz,
Bundesnachrichtendienste ein. Die Frage nach den Entwicklungsaufträgen für Software bezüglich
der Nachrichtendienste des Bundes betreffen solche Informationen, die in
besonders hohem Maße das Staatswohl berühren und daher selbst in eingestufter
Form nicht beantwortet werden können. Das verfassungsrechtlich verbürgte
Frage- und Informationsrecht des Deutschen Bundestages gegenüber der
Bundesregierung wird durch gleichfalls Verfassungsrecht genießende
schutzwürdige Interessen wie das Staatswohl begrenzt. Eine Offenlegung der angefragten
Informationen birgt die Gefahr, dass Einzelheiten zur konkreten Methodik
bekannt würden. Infolgedessen könnten sowohl staatliche als auch nichtstaatliche
Akteure Rückschlüsse auf spezifische Vorgehensweisen und Fähigkeiten der
Nachrichtendienste ziehen. Dies könnte folgenschwere Einschränkungen der
Informationsgewinnung zur Folge haben, womit letztlich die gesetzlichen
Aufträge (§ 3 Absatz 1 des Bundesverfassungsschutzgesetzes – BVerfSchG –, § 1
Absatz 2 des Gesetzes über den Bundesnachrichtendienst – BNDG) – nicht
mehr sachgerecht erfüllt werden könnten. Selbst eine VS-Einstufung und
Hinterlegung der angefragten Informationen in der Geheimschutzstelle des
Deutschen Bundestages würde ihrer erheblichen Brisanz im Hinblick auf die
Bedeutung für die Aufgabenerfüllung der Nachrichtendienste des Bundes nicht
ausreichend Rechnung tragen. Die angefragten Inhalte beschreiben die
nachrichtendienstlichen Fähigkeiten und Arbeitsweisen so detailliert, dass eine
Bekanntgabe auch gegenüber einem begrenzten Kreis von Empfängern ihrem
Schutzbedürfnis nicht Rechnung tragen kann. Bei einem Bekanntwerden der
schutzbedürftigen Information wäre kein Ersatz durch andere Instrumente der
Informationsgewinnung möglich.
Ressort
inklusive
Geschäftsbereich
Software-
Entwicklungsaufträge insgesamt
Davon Open
Source
Beauftragungen
Veröffentlichung
Open Source
Beauftragung
auf Plattform
Davon auf
Open Code
veröffentlicht
AA 24 8 7 0
BKM 6 3 0 0
BMAS 0 0 0 0
BMBFSFJ 10 7 5 4
BMJV 0 0 0 0
BMLEH 40 4 0 0
BMF 25 0 0 0
BMG 4 3 1 1
BMV 41 4 4 0
BMUKN 40 33 27* 2
BMVg 6 1 1 1
BMWE 38 9 1 1
BMZ 7 2 2 0
BPA 0 0 0 0
BMI 206 29 2 1
BMDS 7 5 3 4
BMFTR 7 0 0 0
BMWSB 0 0 0 0
BKAmt 3 1 0 0
* Hinweis BMUKN: Der auf GitHub veröffentlichte Code wurde auf Open Code eingestellt,
allerdings noch nicht öffentlich zugänglich gemacht. Der Code ist identisch zu den
Veröffentlichungen auf GitHub.
14. Wie sollen aus Sicht der Bundesregierung der Betrieb und die
Weiterentwicklung der Plattform openCode, die derzeit Ländern und Kommunen
kostenlos zur Verfügung steht, und die auch das BMDS für seinen
Beteiligungsprozess zum Deutschland-Stack nutzt, langfristig finanziert
werden?
Die ZenDiS GmbH wurde seitens BMDS aufgefordert, ein nachhaltiges
Finanzierungskonzept bis Ende des Jahres 2026 vorzulegen.
15. Ist eine dauerhafte Beauftragung für openCode durch die
Bundesregierung geplant?
Eine dauerhafte Beauftragung für openCode ist nicht geplant.
16. Hat das BMDS das ZenDiS für die Nutzung der Plattform für den
Beteiligungsprozess für den Deutschland-Stack einzeln kostenpflichtig
beauftragt?
Das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung hat
Unterstützungsleistungen für technische Konfiguration und technischen Support in Höhe
von 46 828,77 Euro aus einem bestehenden technischen Unterstützungsauftrag
zum Deutschland-Stack bei ZenDiS abgerufen. Eine Einzelbeauftragung erfolgt
nicht. Die Nutzung von OpenCode für den Beteiligungsprozess erfolgt
kostenfrei.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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