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Entwicklung und Finanzierung des Zentrums für Digitale Souveränität der Öffentlichen Verwaltung (Antwort zu Drs. 21/5091)

dip / drucksache 22.04.2026 · WP 21 · 21/5502 · Antwort · Original ↗

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Entwicklung und Finanzierung des Zentrums für Digitale Souveränität der Öffentlichen Verwaltung (Antwort zu Drs. 21/5091) Deutscher Bundestag Drucksache 21/5502 21. Wahlperiode 22.04.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sonja Lemke, Clara Bünger, Anne- Mieke Bremer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke – Drucksache 21/5091 – Entwicklung und Finanzierung des Zentrums für Digitale Souveränität der Öffentlichen Verwaltung V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Digitale Souveränität bildet eine existenzielle Voraussetzung staatlicher Handlungsfähigkeit. Durch die aktuellen geopolitischen Entwicklungen wird die eigene digitale Handlungsfähigkeit staatlicher Akteure immer dringender. Denn durch die Kombination aus offensichtlicher Unberechenbarkeit außenpolitischer Maßnahmen der US-Administration und deren Schulterschluss mit großen US-Tech-Konzernen steigen die Risiken der enormen Abhängigkeit des Bundes von eben diesen Tech-Konzernen. So könnten künftig US- Konzerne dazu gebracht werden, den Zugang zu ihren Produkten und Dienstleistungen, etwa zu Cloud-Services und bzw. oder weit verbreiteten Produkten (beispielsweise Office-Anwendungen) für deutsche Behörden einzuschränken oder ihnen wichtige funktionale oder Sicherheitsupdates vorzuenthalten, um ein bestimmtes politisches Verhalten der Bundesregierung durchzusetzen. Dem Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH), Karim Khan, hat Microsoft im Mai 2025 schon einmal den E‑Mail-Zugang gesperrt, nachdem US-Präsident Donald Trump den IStGH wegen seiner Haftbefehle gegen den israelischen Premierminister Benjamin Netanjahu und seinen früheren Verteidigungsminister Yoav Gallant mit Sanktionen belegt hatte (www.hei se.de/news/Strafgerichtshof-Microsofts-E-Mail-Sperre-als-Weckruf-fuer-digit ale-Souveraenitaet-10387368.html). Open Source Software (OSS) kann für die Stärkung der digitalen Souveränität einen wichtigen Beitrag leisten, sowohl auf individueller als auch auf staatlicher Ebene und darüber hinaus, insbesondere kann sie die Abhängigkeit von marktmächtigen Konzernen deutlich verringern und Lock-in-Effekte verhindern. Auch die aktuelle Bundesregierung hat sich in ihrem Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD darauf verständigt, dass sie „Open Source mit den privaten und öffentlichen Akteuren im europäischen Ökosystem gezielt voran[treiben wolle], unter anderem mit dem Zentrum Digitale Souveränität (ZenDiS) […]“. Das ZenDiS hatte die damalige Bundesregierung im Jahr 2022 gegründet. Bis heute ist der Bund Alleingesellschafter dieser GmbH. Um seinen wichtigen Auftrag, die digitale Souveränität in der öffentlichen Verwaltung zu stärken, Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung vom 21. April 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. erfüllen zu können, muss das ZenDiS ausreichend und nachhaltig mit Finanzmitteln ausgestattet sein, woran es aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller in der Vergangenheit mangelte. Einer Aufforderung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages im November 2024, Ausgabereste in Höhe von 34 Mio. Euro unverzüglich und vollumfänglich an die ZenDiS GmbH zu übertragen, kam die Bundesregierung nicht nach, obwohl zu diesem Zeitpunkt schon klar war, dass aufgrund der vorgezogenen Neuwahlen mindestens das erste Halbjahr 2025 der vorläufigen Haushaltsführung unterliegen würde und eine zuverlässige Finanzierung von Aufträgen an das ZenDiS damit nicht gesichert war. Bei Gründung des ZenDiS im Dezember 2022 war bereits geplant, dass auch die Länder der GmbH als Gesellschafter beitreten können. Über drei Jahre später hat der Bund als derzeitiger Alleingesellschafter trotz regelmäßiger Interessenbekundungen der Länder immer noch nicht die notwendigen formalen Voraussetzungen dafür geschaffen. In ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Gruppe Die Linke im Deutschen Bundestag teilte die Bundesregierung im März 2025 mit, der Antrag für das Beteiligungsmodell mit der ersten Fassung der dazugehörigen Unterlagen sei dem damaligen Bundesministerium der Finanzen und dem Bundesrechnungshof bereits am 1. August 2024 übermittelt worden (Bundestagsdrucksache 20/15134, Antwort zu Frage 4c). Die Digitalministerkonferenz hat die Bundesregierung per Beschluss im Mai 2025 nochmals aufgefordert, die Teilnahmemöglichkeit für die Länder schnellstmöglich zu schaffen. Die Bundesregierung antwortete auf die Schriftliche Einzelfrage der Abgeordneten Sonja Lemke am 27. Mai 2025, man bearbeite die entsprechenden Aufgaben mit Priorität (https://dmk.rlp.de/fileadmin/ dmk/Beschluesse_3_DMK/TOP_6.02_SH_Staerkung_digitaler_Souveraenitae t_OEV_beschluss.pdfhttps://dmk.rlp.de/fileadmin/dmk/Beschluesse_3_DMK/ TOP_6.02_SH_Staerkung_digitaler_Souveraenitaet_OEV_beschluss.pdf). Nach einem Beitritt könnten die Länder die Produkte vom ZenDiS direkt beziehen. Derzeit müssen sie diese Produkte von der govdigital e. G. beziehen, die hierfür wiederum einen Preisaufschlag von ca. 2 Prozent berechnet, die die Länderhaushalte zusätzlich und aus Sicht der Fragestellenden völlig unnötig belasten. Ein Schlüsselprojekt des ZenDiS ist die Entwicklung und Bereitstellung der Office- und Kollaborationssuite openDesk als umfassende Arbeitsplatzumgebung, die vollständig aus OSS-Anwendungen besteht. Seit Oktober 2024 ist openDesk für den Einsatz in Behörden verfügbar und wird in zahlreichen Behörden, v. a. im Bund und in den Ländern, produktiv eingesetzt. In ihrer Antwort zu Frage 3 der Kleinen Anfrage „Die Bedeutung von Open Source Software im Bund und die Stärkung der digitalen Souveränität der Bundesverwaltung“ teilte die Bundesregierung mit, ab 2025 solle die Umsetzung und der breite Roll-Out von openDesk erfolgen (Bundestagsdrucksache 20/9641). In ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Gruppe Die Linke teilte die damalige Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache vom 19. März 2025 dann mit, die Maßnahme Souveräner Arbeitsplatz, die für den Roll-Out von openDesk in der Bundesverwaltung verantwortlich sei, sei Anfang 2025 initiiert worden. Die konkrete Planung war nach Angaben der damaligen Bundesregierung zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen (Bundestagsdrucksache 20/15134). Die aktuelle Bundesregierung hat in ihrer Modernisierungsagenda für Staat und Verwaltung das Ziel ausgegeben, dass binnen 36 Monaten eine digital souveräne Alternative (Souveräner Arbeitsplatz) zu proprietären IT- Arbeitsplätzen der Bundesverwaltung zur Nutzung zur Verfügung steht (https://bmds. bund.de/themen/staatsmodernisierung/modernisierungsagenda-bund, Nummer V.9.2). In der föderalen Modernisierungsagenda haben sich Bund und Länder auf dieses Ziel sogar bis zum 31. März 2027 verpflichtet (www.digital e-verwaltung.de/SharedDocs/downloads/Webs/DV/DE/modernisierungsagend a-pdf.pdf?__blob=publicationFile&v=2, Nummer 212). Das ZenDiS betreibt außerdem die Plattform openCode, die der öffentlichen Verwaltung zur Entwicklung, Veröffentlichung und zum Austausch von Open Source Software dient. openCode bietet einen rechtssicheren Rahmen für die Bereitstellung und Nutzung von Open Source Software und erleichtert die Wiederverwendung bestehender Lösungen. Das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) beispielsweise nutzt die Plattform derzeit für seinen öffentlichen Konsultationsprozess zum sog. Deutschland- Stack. Insgesamt arbeiten bereits mehr als 10 800 Nutzende in über 5 500 Digitalprojekten föderal übergreifend auf openCode zusammen.  1. Welchen Zeitplan verfolgt die Bundesregierung bei der Aufnahme der Bundesländer in den Gesellschafterkreis der Zentrum für Digitale Souveränität der Öffentlichen Verwaltung GmbH? a) Wie ist der aktuelle Arbeitsstand bei der Ausarbeitung der Grunddokumente und der Beitrittsdokumente? b) Welche konkreten Fortschritte sind seit der Beantwortung der Kleinen Anfrage der Gruppe Die Linke im Deutschen Bundestag hierzu (Bundestagsdrucksache 20/15134) erzielt worden? c) Welche rechtlichen, organisatorischen und sonstigen Hindernisse stehen einem Beitritt der beitrittswilligen Bundesländer noch im Weg? d) Was tut die Bundesregierung konkret, um die verbleibenden Hindernisse schnellstmöglich zu beseitigen (bitte zu jedem aktuell noch bestehenden Hindernis die konkret unternommenen, noch laufenden oder geplanten Maßnahmen sowie den konkreten Zeitplan für ihren erwarteten Abschluss angeben)? e) Wann plant die Bundesregierung die Fertigstellung aller erforderlichen Dokumente, sodass sie den interessierten Ländern den Beitritt konkret anbieten kann? Die Fragen 1 bis 1e werden gemeinsam beantwortet. Der Beitritt der Länder als Gesellschafter der ZenDis GmbH hängt von den Rahmenbedingungen ab, die u. a. durch den Gesellschaftsvertrag, aber auch durch vergaberechtliche Vorgaben definiert werden. Bei der Gründung der ZenDiS GmbH war von Anfang an ein Zweiphasenmodell vorgesehen: In einer ersten Phase sollte der Aufbau der Gesellschaft durch den Bund erfolgen. Erst in einer zweiten Phase ist die Öffnung im Hinblick auf eine Zusammenarbeit mit den Ländern geplant. Im Rahmen der Neustrukturierung des nachgeordneten Bereichs des BMDS ist ein Ziel die inhaltlich-strategische Stärkung des ZenDiS. Ziel ist es, das Open-Source-Ökosystem stärker zu aktivieren.  2. Wie ist der Umsetzungsstand des Roll-Outs von openDesk in der Bundesverwaltung? a) Über wie viele openDesk-Lizenzen verfügte die Bundesverwaltung zum 31. Dezember 2025, und über wie viele verfügt sie aktuell (bitte nach Ressorts inklusive nachgeordneter Behörden aufschlüsseln)? Die Fragen 2 und 2a werden gemeinsam beantwortet. Die Bundesverwaltung verfügte zum 31. Dezember 2025 über 7 916 openDesk- Lizenzen, aktuell verfügt sie über 8 756 Lizenzen (Aufschlüsselung nach Behörden siehe Anlage 1, „VS-Nur für den Dienstgebrauch“).* * Das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung hat die Antwort als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. b) Wie viele Arbeitsplätze waren am 31. Dezember 2025 mit openDesk im Produktivbetrieb ausgestattet, und wie viele sind es aktuell (bitte nach Ressorts inklusive nachgeordneter Behörden aufschlüsseln)? 7 696 der Lizenzen wurden zum 31. Dezember 2025 im Produktivbetrieb genutzt, aktuell sind es 8 475 Lizenzen (Aufschlüsselung nach Behörden siehe Anlage 1, „VS-Nur für den Dienstgebrauch“). Es findet noch keine exklusive Nutzung von openDesk als Ersatz für proprietäre Lösungen statt.* c) Bei wie vielen dieser Arbeitsplätze ist tatsächlich eine Microsoft- Umgebung abgelöst worden? Die Bundesregierung kann hierzu keine belastbare Aussage treffen. d) Wie viele Arbeitsplätze sind mit openDesk ausgestattet und befinden sich noch in einer Pilotphase (bitte nach Ressorts inklusive nachgeordneter Behörden aufschlüsseln)? Circa 280 Lizenzen stehen derzeit (Stand: 7. April 2026) für Pilotierungen in der Bundesverwaltung zur Verfügung.  3. Wie ist der aktuelle Planungsstand des Roll-Outs von openDesk in der Bundesverwaltung? a) Was ist der aktuelle Zeitplan für den „breiten Roll-Out“ von open- Desk in der Bundesverwaltung im Jahr 2026 und ggf. darüber hinaus, und welche Stufen mit jeweils welchen Bundesbehörden enthält dieser Zeitplan (bitte jede Stufe beschreiben, z. B. Name der Behörden oder Geschäftsbereiche, die zu jeweils welchem Zeitpunkt auf open- Desk migriert werden soll)? b) Welche Meilensteine hinsichtlich der Anzahl migrierter Userinnen und User sind geplant, und wann sollen sie erreicht werden? c) Wie soll der Roll-Out erfolgen, ist bei jedem Roll-Out von openDesk geplant, die vorhandenen Arbeitsplatzanwendungen zu ersetzen, und ggf. nach welcher Übergangszeit? e) Bis wann soll der „breite Roll-Out“ von openDesk abgeschlossen sein, und was würde das Erreichen dieses Zieles konkret bedeuten, ausgedrückt in Anteil User an der Gesamtanzahl User von Arbeitsplatz-Anwendungen in der Bundesverwaltung, die ganz oder teilweise openDesk-Anwendungen verwenden? Die Fragen 3, 3a bis 3c und 3e werden gemeinsam beantwortet. Aktuell erfolgt eine Teststellung von openDesk bis Ende des zweiten Quartals 2026, deren Ergebnisse im Vorgehensplan einfließen werden. Ein Vorgehens- und Zeitplan für den Rollout in der weiteren Bundesverwaltung befindet sich aktuell in Ausarbeitung. d) Welche Maßnahmen sind ggf. geplant, um die Ablösung erfolgreich zu gestalten, z. B. hinsichtlich Training, Kommunikation und Organisation, und welche Rolle spielt dabei das ZenDiS und bzw. oder ggf. andere Institutionen oder Bundesbehörden? Es ist geplant, den Roll-Out in der Bundesverwaltung durch intensive Schulungsmaßnahmen zu begleiten. Eine Konkretisierung der Planung ist für das zweite Quartal 2026 geplant. * Das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung hat die Antwort als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.  4. Wie viele Haushaltsmittel hat die Bundesregierung der ZenDiS im Rahmen von Aufträgen im Haushaltsjahr 2025 gezahlt (bitte nach Ressorts inklusive nachgeordneter Behörden differenzieren und bitte jeden Auftrag mit Vertragslaufzeit, Auftragsgegenstand, Auftragsvolumen und jeweils gezahlten Mitteln angeben)?  5. Welche Aufträge hat die Bundesregierung derzeit an das ZenDiS erteilt (bitte jeweils Ressort inklusive nachgeordneter Behörde, Auftragsgegenstand, Vertragslaufzeit und Auftragsvolumen nennen), und welche sind ggf. in konkreter Planung? Die Fragen 4 und 5 werden gemeinsam beantwortet. Eine Übersicht ist der Anlage 2 („VS-Nur für den Dienstgebrauch“) zu entnehmen.*  6. Hat das ZenDiS von der Bundesregierung derzeit einen konkreten laufenden Auftrag zur Weiterentwicklung von a) openDesk, Ja, es existiert ein Auftrag. b) openConference und Nein, der Auftrag endete vertragsgemäß zum 31. Dezember 2025. c) openCode? Es existiert derzeit kein konkreter Auftrag zur Weiterentwicklung von open- Code.  7. Welche Absprachen, Aufträge, Zielvereinbarungen und Meilensteine bestehen mit dem ZenDiS, damit bis zum 31. März 2027 tatsächlich ein souveräner Arbeitsplatz für Bund und Länder zur Verfügung steht? Bis zum 31. März 2027 wird eine gehärtete Version von openDesk für den Betrieb im IT-Grundschutz zur Verfügung stehen, welche die erste Ausprägung des Souveränen Arbeitsplatzes darstellt. Zentrales Ziel ist, openDesk hinsichtlich Skalierbarkeit und Einhaltung von Compliance-Anforderungen (IT- Sicherheit, Barrierefreiheit und Datenschutz) zu ertüchtigen. Der Aufsichtsrat des ZenDiS hat jüngst einen Prozess zur strategischen Neuausrichtung des ZenDiS eingeleitet. Ziel des Strategieprozesses ist es, das Profil und das Produktportfolio des ZenDiS zu schärfen.  8. Plant die Bundesregierung, das ZenDiS langfristig mit der Weiterentwicklung und dem Betrieb von openCode zu beauftragen, damit diese weiter allen anderen Akteuren kostenlos zur Verfügung steht? Aktuell besteht keine Beauftragung zur Weiterentwicklung von openCode. Das BMDS ist im Austausch mit der ZenDiS GmbH bezüglich der Weiterentwicklung von openCode. Bezüglich des Betriebs von openCode siehe auch die Antwort zu Frage 14. * Das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung hat die Antwort als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.  9. Gibt es in der Bundesregierung eine einheitliche Definition oder ein konkretes Zielbild für den viel genutzten Begriff „Digitale Souveränität“ in Bezug auf die Verwaltung, und wenn ja, wie lautet sie bzw. es? Innerhalb der Bundesregierung wird derzeit unter Einbeziehung der Ressorts an einer weiterentwickelten Definition und einem Zielbild für den Begriff der digitalen Souveränität gearbeitet. Dabei zeichnet sich bereits ein gemeinsamer Orientierungsrahmen ab, der für die Bundesverwaltung maßgeblich sein wird. Danach beschreibt digitale Souveränität die Fähigkeit und Kapazität, digitale Technologien und Infrastrukturen eigenständig, selbstbestimmt und sicher entwickeln, bereitstellen, nutzen, anpassen und kontrollieren zu können. Dies umfasst insbesondere fünf zentrale Dimensionen: 1. Wirtschaftliche Wertschöpfungsfähigkeit: Stärkung digitaler Wertschöpfung, Innovation und Kompetenzen in Deutschland und Europa. 2. Durchsetzungs- und Steuerungsfähigkeit: Möglichkeit des Staates, Anforderungen an Sicherheit, Rechtmäßigkeit, Kontrolle und Unabhängigkeit wirksam durchzusetzen. 3. Substituierbarkeit und Interoperabilität: Vermeidung einseitiger Abhängigkeiten durch offene Standards, Schnittstellen, Portabilität und Wechselmöglichkeiten. 4. Fähigkeit zur Gestaltung, Entwicklung und Nutzung von Technologien: Ausbau eigener technologischer Kompetenzen in Forschung, Entwicklung, Beschaffung, Betrieb und Anwendung. 5. Resilienz der Infrastruktur: Gewährleistung verlässlicher, sicherer und kontrollierbarer digitaler Infrastrukturen und Lieferketten. Die Neufassung der Definition soll in einem risikobasierten Ansatz auf die konkreten Anforderungen in der Verwaltung adaptiert und im weiteren ressortübergreifenden Prozess weiter konkretisiert werden. Die in diesem Abstimmungsprozess gewonnenen Erkenntnisse fließen zugleich in die Arbeiten der gemeinsamen deutsch-französischen Task Force zur Digitalen Souveränität ein. 10. In welcher Form wurde und wird das Zentrum für Digitale Souveränität konkret in die Überlegungen der Bundesregierung zur Erarbeitung dieser Definition oder des Zielbildes eingebunden (bitte konkrete Beteiligungsformate benennen)? Die Abstimmungen finden derzeit auf Ebene aller Ministerien statt. Die Entwürfe zur Neudefinition werden regelmäßig innerhalb des BMDS unter Einbindung der für das ZenDiS zuständigen Einheiten abgestimmt. 11. Erhebt die Bundesregierung Kennzahlen für ein Lagebild zur digitalen Souveränität der Bundesverwaltung und ihrer Behörden, um auf dessen Basis konkrete Ziele und Maßnahmen zur Erhöhung einer Art „Souveränitätsindex“ planen zu können, und wenn nein, hält die Bundesregierung grundsätzlich einen solchen Souveränitätsindex zur Messung und Verbesserung des Status quo ihrer digitalen Souveränität für sinnvoll? Die Durchführung einer umfassenden und aktuellen Bestandsaufnahme von digitalen Abhängigkeiten in der Bundesverwaltung ist aktuell nicht geplant, da anhand der vorliegenden Studien bereits ein Überblick über drängende Handlungsfelder besteht. Aktuell arbeitet die ZenDiS GmbH in eigenem Auftrag an einem Kriterienkatalog zur Messung Digitaler Souveränität, welcher bis Mitte Mai 2026 im Rahmen eines offenen Konsultationsprozesses mit openCode weiterentwickelt wird. Ein Diskussionspapier zu „Kriterien zur Bewertung von Digitaler Souveränität“ ist seitens der ZenDiS veröffentlicht worden. 12. Wie hoch war im Jahr 2025 der Anteil der Entwicklungsaufträge für Software, die als Open Source beauftragt wurden (bitte tabellarisch je Geschäftsbereich des Bundes mit nachgeordneten Behörden die Anzahl insgesamt erteilter Software-Entwicklungsaufträge und die Anzahl derjenigen Aufträge angeben, die als Open Source beauftragt wurden, und dabei bitte Wartungs- und Pflegeaufträge nicht mitzählen)? 13. Wie viele der gemäß der Antwort zu Frage 11 als Entwicklung beauftragten Open-Source-Software-Anwendungen wurden bis Dezember 2025 auf einer öffentlichen Plattform veröffentlicht, und wie viele davon auf openCode? Die Fragen 12 und 13 werden gemeinsam beantwortet. Eine Übersicht ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Nach hiesiger Einschätzung wird die Frage 12 dahingehend auslegt, dass in Spalte drei „davon Open Source Beauftragungen“ ausschließlich Software-Entwicklungsaufträge betrachtet werden, die vollständig und explizit als Open-Source-Entwicklungen beauftragt wurden. Eine etwaige Nutzung einzelner vorhandener Open Source- Komponenten bei der Entwicklung einer Gesamt-Software fällt somit nicht unter den Betrachtungsgegenstand dieser Kleinen Anfrage. Die Antworten zu den Entwicklungsaufträgen von BMVg, BMI und BKAmt schließen nicht die Nachrichtendienste des Bundes, Bundesamt für den Militärischen Abwehrdienst, Bundesamt für Verfassungsschutz, Bundesnachrichtendienste ein. Die Frage nach den Entwicklungsaufträgen für Software bezüglich der Nachrichtendienste des Bundes betreffen solche Informationen, die in besonders hohem Maße das Staatswohl berühren und daher selbst in eingestufter Form nicht beantwortet werden können. Das verfassungsrechtlich verbürgte Frage- und Informationsrecht des Deutschen Bundestages gegenüber der Bundesregierung wird durch gleichfalls Verfassungsrecht genießende schutzwürdige Interessen wie das Staatswohl begrenzt. Eine Offenlegung der angefragten Informationen birgt die Gefahr, dass Einzelheiten zur konkreten Methodik bekannt würden. Infolgedessen könnten sowohl staatliche als auch nichtstaatliche Akteure Rückschlüsse auf spezifische Vorgehensweisen und Fähigkeiten der Nachrichtendienste ziehen. Dies könnte folgenschwere Einschränkungen der Informationsgewinnung zur Folge haben, womit letztlich die gesetzlichen Aufträge (§ 3 Absatz 1 des Bundesverfassungsschutzgesetzes – BVerfSchG –, § 1 Absatz 2 des Gesetzes über den Bundesnachrichtendienst – BNDG) – nicht mehr sachgerecht erfüllt werden könnten. Selbst eine VS-Einstufung und Hinterlegung der angefragten Informationen in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages würde ihrer erheblichen Brisanz im Hinblick auf die Bedeutung für die Aufgabenerfüllung der Nachrichtendienste des Bundes nicht ausreichend Rechnung tragen. Die angefragten Inhalte beschreiben die nachrichtendienstlichen Fähigkeiten und Arbeitsweisen so detailliert, dass eine Bekanntgabe auch gegenüber einem begrenzten Kreis von Empfängern ihrem Schutzbedürfnis nicht Rechnung tragen kann. Bei einem Bekanntwerden der schutzbedürftigen Information wäre kein Ersatz durch andere Instrumente der Informationsgewinnung möglich. Ressort inklusive Geschäftsbereich Software- Entwicklungsaufträge insgesamt Davon Open Source Beauftragungen Veröffentlichung Open Source Beauftragung auf Plattform Davon auf Open Code veröffentlicht AA 24 8 7 0 BKM 6 3 0 0 BMAS 0 0 0 0 BMBFSFJ 10 7 5 4 BMJV 0 0 0 0 BMLEH 40 4 0 0 BMF 25 0 0 0 BMG 4 3 1 1 BMV 41 4 4 0 BMUKN 40 33 27* 2 BMVg 6 1 1 1 BMWE 38 9 1 1 BMZ 7 2 2 0 BPA 0 0 0 0 BMI 206 29 2 1 BMDS 7 5 3 4 BMFTR 7 0 0 0 BMWSB 0 0 0 0 BKAmt 3 1 0 0 * Hinweis BMUKN: Der auf GitHub veröffentlichte Code wurde auf Open Code eingestellt, allerdings noch nicht öffentlich zugänglich gemacht. Der Code ist identisch zu den Veröffentlichungen auf GitHub. 14. Wie sollen aus Sicht der Bundesregierung der Betrieb und die Weiterentwicklung der Plattform openCode, die derzeit Ländern und Kommunen kostenlos zur Verfügung steht, und die auch das BMDS für seinen Beteiligungsprozess zum Deutschland-Stack nutzt, langfristig finanziert werden? Die ZenDiS GmbH wurde seitens BMDS aufgefordert, ein nachhaltiges Finanzierungskonzept bis Ende des Jahres 2026 vorzulegen. 15. Ist eine dauerhafte Beauftragung für openCode durch die Bundesregierung geplant? Eine dauerhafte Beauftragung für openCode ist nicht geplant. 16. Hat das BMDS das ZenDiS für die Nutzung der Plattform für den Beteiligungsprozess für den Deutschland-Stack einzeln kostenpflichtig beauftragt? Das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung hat Unterstützungsleistungen für technische Konfiguration und technischen Support in Höhe von 46 828,77 Euro aus einem bestehenden technischen Unterstützungsauftrag zum Deutschland-Stack bei ZenDiS abgerufen. Eine Einzelbeauftragung erfolgt nicht. Die Nutzung von OpenCode für den Beteiligungsprozess erfolgt kostenfrei. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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