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Verankerung von KI-Kompetenzen in der Hochschulbildung und Konsequenzen des Programmendes "KI in der Hochschulbildung" (Antwort zu Drs. 21/2975)

dip / drucksache 11.12.2025 · WP 21 · 21/3249 · Antwort · Original ↗

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Verankerung von KI-Kompetenzen in der Hochschulbildung und Konsequenzen des Programmendes "KI in der Hochschulbildung" (Antwort zu Drs. 21/2975) Deutscher Bundestag Drucksache 21/3249 21. Wahlperiode 11.12.2025 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ayse Asar, Dr. Andrea Lübcke, Claudia Müller, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 21/2975 – Verankerung von KI-Kompetenzen in der Hochschulbildung und Konsequenzen des Programmendes „KI in der Hochschulbildung“ V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Künstliche Intelligenz (KI; Artificial Intelligence [AI]) hat längst Einzug in den Lern- und Lehralltag von Hochschulen gefunden. Das aktuell vom Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt geförderte Programm „KI in der Hochschulbildung“ läuft zum Jahresende 2025 aus. Gleichzeitig zeigen aktuelle Erhebungen, dass KI bereits fester Bestandteil des Studienalltags geworden ist: Laut einer Befragung des Centrums für Hochschulentwicklung (CHE) aus dem Wintersemester 2024/2025 nutzen 65 Prozent der Studierenden KI-Tools wöchentlich oder täglich für Recherchen, Brainstorming, als Lernpartner oder für Übersetzungen. Trotz dieser intensiven Nutzung besteht eine erhebliche Diskrepanz zwischen der Praxis und den institutionellen Angeboten: Die Hochschulen bieten nach Einschätzung der Studierenden keine flächendeckenden Lernangebote zum Erwerb von KI- Kompetenzen an. Die bestehenden Angebote werden im Durchschnitt mit nur 2,7 von 5 Sternen bewertet. Studierende erwarten klare ethische Richtlinien, transparente Regelungen zum Datenschutz und eindeutige Vorgaben für den Einsatz von KI in Prüfungen. Erwartungen, denen die Hochschulen derzeit nicht ausreichend gerecht werden. Die Fragestellerinnen und Fragesteller sehen in dieser Gemengelage aus wachsendem Bedarf der Studierenden, fehlenden institutionellen Angeboten und neuen rechtlichen Anforderungen durch den EU AI Act eine zentrale hochschulpolitische Herausforderung: Ohne gezielte Förderung drohen ungleiche Lernvoraussetzungen, ein unkritischer Umgang mit KI- Systemen sowie eine Gefährdung der Chancengleichheit im Studium. Die curriculare Verankerung von KI-Kompetenzen, die Entwicklung fachspezifischer didaktischer Konzepte sowie die Schaffung rechtlicher und ethischer Rahmenbedingungen erfordern eine langfristige und koordinierte Unterstützung durch den Bund. Ohne die rechtzeitige Ankündigung und Implementierung eines Nachfolgeprogramms droht mit dem Auslaufen der Förderung Ende 2025 eine Lücke, die die dringend notwendige Weiterentwicklung der KI-Kompetenzen an Hochschulen gefährdet. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt vom 11. Dezember 2025 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Über die Ausgestaltung der Lehre einschließlich des Umgangs mit KI- Systemen entscheiden die Hochschulen im Rahmen der durch Artikel 5 Absatz 3 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland gewährten Freiheit von Wissenschaft und Lehre in eigener Verantwortung. Für Fragen der Hochschulbildung sind im Rahmen der grundgesetzlich festgelegten Aufgabenverteilung grundsätzlich die Länder zuständig. Die Bundesregierung unterstützt im Rahmen ihrer verfassungsrechtlichen Möglichkeiten. Der Wissenschaftsrat, der die Bundesregierung und die Regierungen der Länder in allen Fragen der inhaltlichen und strukturellen Entwicklung der Wissenschaft, der Forschung und des Hochschulbereichs berät, hat mit Blick auf die dynamische Entwicklung im Bereich der Künstlichen Intelligenz (KI) und die den Hochschulen daraus erwachsenden Herausforderungen und Chancen eine Arbeitsgruppe zu „Künstlicher Intelligenz in der Hochschulbildung“ eingesetzt, die derzeit Impulse und Empfehlungen zur Thematik erarbeitet.  1. Plant die Bundesregierung ein Nachfolgeprogramm für „KI in der Hochschulbildung“ nach dessen Auslaufen zum Jahresende 2025, wenn ja, in welchem zeitlichen Rahmen, mit welcher inhaltlichen Ausrichtung, und mit welchem Fördervolumen?  2. Wenn kein Nachfolgeprogramm geplant ist, wie begründet die Bundesregierung diese Entscheidung angesichts der nachgewiesenen Lücken in der KI-Kompetenzförderung an Hochschulen?  3. Welche alternativen Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die Hochschulen bei der Integration von KI-Kompetenzen in die Curricula zu unterstützen, und mit welchem Fördervolumen? Die Fragen 1 bis 3 werden im Zusammenhang beantwortet. Die im Jahr 2020 im Rahmen der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz von Bund und Ländern (GWK) auf Basis von Artikel 91b Absatz 1 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland vereinbarte Bund-Länder- Förderinitiative „KI in der Hochschulbildung“ wird zum Ende des Jahres 2025 gemäß § 8 der zugrunde liegenden Bund-Länder-Vereinbarung (BLV) vereinbarungsgemäß auslaufen. Es ist nun Aufgabe der Länder und Hochschulen, die Projektergebnisse in die Praxis zu transferieren und dadurch Mit- und Nachnutzungspotenziale zu heben. Ein Nachfolgeprogramm von Bund und Ländern ist nicht vorgesehen. Gleichwohl erkennt die Bundesregierung die sich den Hochschulen durch die digitale Transformation, einschließlich der Anwendungen Künstlicher Intelligenz (KI), stellenden Herausforderungen an und wird diese im Rahmen ihrer verfassungsmäßigen Möglichkeiten weiterhin unterstützen. So fördert beispielsweise das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) im Rahmen der am 30. Juli 2025 vom Bundeskabinett beschlossenen „Hightech Agenda Deutschland (HTAD)“ die Stärkung von KI-Kompetenzen und der digitalen und technischen Souveränität an Hochschulen aktuell unter anderem durch ein Portfolio der folgenden Maßnahmen: – Ausbau des „Hochschulforum Digitalisierung“ (HFD) zu einem transferorientierten Kompetenzzentrum „HFD 4.0“ (Volumen rd. 20 Mio. Euro); – Förderprojekt „KI-Kompetenzen an Hochschulen stärken“ für die prototypische Entwicklung digitaler Lernangebote, Bildungsressourcen und Tools zur Stärkung von KI-Kompetenzen an Hochschulen (Volumen rd. 6,9 Mio. Euro); – Förderprojekt „KI-LOTSE – Leitstelle für Orientierung, Technologie, Service und Expertise zu Künstlicher Intelligenz an Hochschulen“ bei der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) zur Stärkung der digitalen Souveränität der Hochschulen angesichts neuer struktureller, rechtlicher und organisatorischer Anforderungen im Zuge des zunehmenden Einsatzes von KI im Kontext von Studium und Lehre unter besonderer Berücksichtigung der EU-KI-Verordnung (Volumen rd. 4,7 Mio. Euro). Weiterhin ist in diesem Zusammenhang auf die Stiftung Innovation in der Hochschullehre (StIL) zu verweisen. Deren Mandatierung umfasst gemäß § 1 Absatz 1 der entsprechenden BLV explizit das Ziel, die Fähigkeit der Hochschullehre zu stärken, sich laufend und nachhaltig zu erneuern, um den jeweiligen Herausforderungen eines sich kontinuierlich wandelnden Umfeldes noch besser gerecht zu werden. Die StIL eröffnet dauerhaft Möglichkeiten und Perspektiven, Fragen der Qualität und Innovation der Lehre (pädagogische und didaktische Konzepte) auch im Bereich KI zu adressieren – im Rahmen unterschiedlicher Ausschreibungen zur strategisch-strukturellen Stärkung der Hochschulen, zu aktuellen, themenbezogenen Herausforderungen oder der themenoffenen Erprobung neuer Ideen in Studium und Lehre wie auch in den Bereichen Austausch und Vernetzung oder Wissenstransfer. Exemplarisch kann insbesondere auf die erste Förderung „Hochschullehre durch Digitalisierung stärken“ (seit 2021) hingewiesen werden, die vor dem Hintergrund fortschreitender Digitalisierung und jüngster Entwicklungen, z. B. im Bereich der generativen KI, bis Ende 2025 verlängert wurde. Auch können Länder und Hochschulen die Mittel des „Zukunftsvertrags Studium und Lehre stärken“ für die Digitalisierung der Hochschullehre nutzen, beispielsweise für die Erweiterung digitaler Angebote in der Lehre (einschließlich des Einsatzes von KI) oder die Verbesserung der lehrbezogenen digitalen Infrastruktur an den Hochschulen.  4. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, wie viele Hochschulen derzeit systematische Angebote zum Erwerb von KI- Kompetenzen in ihre Studiengänge integriert haben? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Informationen vor.  5. Welche Schlussfolgerung zieht die Bundesregierung aus der in der CHE- Befragung dokumentierten, durchschnittlichen Bewertung von 2,7 von 5 Sternen für die bestehenden Angebote zum Erwerb von KI- Kompetenzen?  6. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die Qualität der KI- bezogenen Lehrangebote an Hochschulen zu verbessern? Die Fragen 5 und 6 werden im Zusammenhang beantwortet. Die Ausgestaltung der Hochschullehre inklusive hochschulischer Angebote zum Erwerb von KI-Kompetenzen liegt grundsätzlich allein in der Verantwortung der Hochschulen. Die Bundesregierung unterstützt Hochschulen im Rahmen ihrer verfassungsmäßigen Zuständigkeiten auf vielfältige Weise, um das Thema KI in den Hochschulen noch besser zu integrieren und entsprechende Lehr-/Lern-Angebote auszubauen und stetig zu verbessern. Hierzu wird auf die Antwort zu den Fragen 1 bis 3 verwiesen.  7. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Fragestellenden, dass die unterschiedliche Nutzung und ungleichen Zugangsmöglichkeiten zu KI- Tools zu ungleichen Lernvoraussetzungen und damit zu einer Gefährdung der Chancengleichheit im Studium führen können?  8. Plant die Bundesregierung Maßnahmen, um einen chancengerechten Zugang zu KI-Tools für alle Studierenden sicherzustellen, wenn ja, wie, und wenn nein, warum nicht? Die Fragen 7 und 8 werden im Zusammenhang beantwortet. Nach Kenntnis der Bundesregierung setzen sich die Hochschulen mit Fragen des chancengerechten und sicheren Zugangs zu KI-Anwendungen für Studierende bereits intensiv auseinander, entwickeln vielfach spezifische Lösungen und nutzen diese teilweise zur Schärfung ihres jeweiligen Profils. Es ist demzufolge zuvorderst Aufgabe der Hochschulen selbst, entlang der eigenen Bedarfe und Präferenzen, auch mit Blick auf die Bedürfnisse ihrer Studierenden, für sich passfähige Lösungen zu etablieren. Darüber hinaus gibt es bereits entsprechende Landesinitiativen, die den Hochschulen landesweite Lösungen bieten. Mit Blick auf die Zuständigkeit der Länder und Hochschulen sowie die Hochschulautonomie bestehen aufseiten der Bundesregierung keine darüber hinaus gehenden Überlegungen.  9. Wie kann aus Sicht der Bundesregierung sichergestellt werden, dass alle Studierenden grundlegende KI-Kompetenzen erwerben können, unabhängig von der finanziellen Ausstattung ihrer Hochschule? Hinsichtlich der verfassungsmäßigen Zuständigkeit der Länder sowie der verfassungsmäßigen Möglichkeiten der Bundesregierung wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Die Bundesregierung hat im Rahmen eines Forschungs-und-Entwicklungs- Projekts in den Jahren 2019 bis 2024 den Aufbau des „KI-Campus“ als offene und interoperable digitale Lernplattform mit kostenfreien Lernangeboten auf Hochschulniveau zum Thema KI unterstützt. Diese Open-Source-lizensierten Angebote stehen auch allen Hochschulen, Hochschullehrenden und Studierenden zur Verfügung. Darüber hinaus wird die Bundesregierung mit dem im Januar 2026 startenden Förderprojekt „KI-Kompetenzen an Hochschulen stärken“ die Stärkung von KI-Kompetenzen an Hochschulen unterstützen. Hierzu wird auf die Antwort zu den Fragen 1 bis 3 verwiesen. 10. Wie steht die Bundesregierung zu Ideen, die Digitalisierung der Hochschullehre strukturierter und systematischer zu stärken, etwa durch eine Digitalisierungspauschale pro Studierenden, wie von der Expertenkommission Forschung und Innovation (EFI) vorgeschlagen, oder einen Digitalpakt Hochschule, wie er in Hessen beispielsweise schon 2020 als Landesprogramm aufgesetzt wurde? Mit Blick auf die verfassungsmäßige Aufgabenverteilung liegt die auskömmliche Finanzierung der Hochschulen, einschließlich einer zeitgemäßen digitalen Grundausstattung, in der alleinigen Verantwortung der Länder. 11. Plant die Bundesregierung gemeinsam mit den Ländern die Entwicklung bundesweiter Leitlinien oder Empfehlungen für den ethischen Umgang mit KI in der Hochschulbildung, insbesondere im Hinblick auf Datenschutz, Urheberrecht, Transparenz und Chancengleichheit? 12. Plant die Bundesregierung Unterstützung für Hochschulen bei der Entwicklung klarer ethischer Richtlinien und transparenter Datenschutzregelungen zum Einsatz von KI in Prüfungen, wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht? Die Fragen 11 und 12 werden im Zusammenhang beantwortet. Hochschulen haben beim Einsatz von KI in der Hochschulbildung grundsätzlich die geltenden rechtlichen Regelungen zu beachten, insbesondere die EU- KI-Verordnung samt erläuternder Leitlinien sowie die Bestimmungen des Datenschutzrechtes und Urheberrechtes auf nationaler und europäischer Ebene. Nach Kenntnis der Bundesregierung hat eine Vielzahl von Hochschulen bereits Leitlinien für den Einsatz generativer KI beschlossen und implementiert. Qua Zuständigkeit der Länder und Hochschulen und insbesondere mit Blick auf die in der Vorbemerkung der Bundesregierung erwähnte Hochschulautonomie bestehen aufseiten der Bundesregierung keine darüber hinausgehenden Überlegungen. 13. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über fachspezifische Unterschiede in der Nutzung von KI-Tools durch Studierende vor, und wenn ja, welche? 14. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über geschlechterspezifische Unterschiede in der Nutzung von KI-Tools und im Erwerb von KI- Kompetenzen unter Studierenden und Lehrenden vor, und welche Maßnahmen plant sie, um bestehende Gender-Gaps zu schließen, z. B. durch Gleichstellungsziele oder Gender-Monitoring im möglichen Nachfolgeprogramm „KI in der Hochschulbildung“? Die Fragen 13 und 14 werden im Zusammenhang beantwortet. Der Bundesregierung liegen hierzu keine Informationen vor. 15. Plant die Bundesregierung Maßnahmen, um fachspezifische didaktische Konzepte für den Einsatz von KI in der Hochschullehre zu fördern? 16. Plant die Bundesregierung, die Integration von KI-Kompetenzen in die wissenschaftliche Methodenlehre verschiedener Fachrichtungen zu unterstützen, wenn ja, wie, und wenn nein, warum nicht? Die Fragen 15 und 16 werden im Zusammenhang beantwortet. Die Ausgestaltung der Hochschullehre inklusive der Integration von KI- Kompetenzen in die wissenschaftliche Methodenlehre liegt grundsätzlich allein in der Verantwortung der Hochschulen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 1 bis 3 verwiesen. 17. Plant die Bundesregierung eine systematische Erhebung und Auswertung von Daten zur Nutzung von KI durch Studierende und Lehrende an deutschen Hochschulen? Im Geschäftsbereich der Bundesregierung analysiert das vom BMFTR geförderte HFD mit dem „Monitor Digitalisierung 360°“ alle zwei Jahre den Stand der Digitalisierung in Studium und Lehre. Befragt werden Hochschulleitungen, Lehrende, Studierende und Supportmitarbeitende für einen umfassenden Rundumblick über Strategie- bis zur Umsetzungsebene. Das Thema KI wurde ebenfalls bereits im Rahmen der letzten Monitorbefragung im Wintersemester 2023/2024 untersucht. Für weitere Informationen wird auf die Webseite des Hochschulforums Digitalisierung verwiesen. Die nächsten Monitorberichte Digitalisierung 360° werden in den Jahren 2027 und 2029 veröffentlicht und ebenfalls das Thema KI umfassen. Die ebenfalls vom BMFTR über das HFD geförderte hochschulübergreifende DigitalChangeMaker-Initiative arbeitet seit Dezember 2023 an studentischen Positionen und Produkten zum Umgang mit (generativer) KI an deutschen Hochschulen. Im Juli 2025 wurde in diesem Rahmen von den Studierenden in Zusammenarbeit mit KI-Experten/Expertinnen eine bundesweite Befragung zu studentischen Perspektiven auf KI im Hochschulkontext erarbeitet und über das HFD veröffentlicht. Über einen Zeitraum von anderthalb Monaten (31. Juli bis September 2025) wurden knapp 2 000 Datensätze gesammelt. Erhoben wurden Dimensionen, wie KI-Nutzung und Zugang der Studierenden, Haltung und Partizipation an ihren Hochschulen, Regelungen in Bezug auf KI im Kontext von Lehre und Prüfungen sowie Qualifizierungsangebote an Hochschulen. Zusätzlich erfasst wurden studentische Einstellungen zu KI sowie ihre KI-Kompetenz (Selbsteinschätzung). Die Daten werden von externen Forschenden ausgewertet und die Ergebnisse im Jahr 2026 im Laufe des ersten Quartals veröffentlicht. Darüber hinaus hat das BMFTR eine Schnellbefragung von Studierenden gefördert, in der Studierende zu ihrer Einschätzung in Bezug auf den Einsatz von KI an deutschen Hochschulen befragt wurden und deren Ergebnisse im Februar 2025 veröffentlicht wurden. 18. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung aus der Evaluation des auslaufenden Programms „KI in der Hochschulbildung“ gewonnen, und wie fließen diese in künftige Planungen ein? Gemäß § 7 der zugrunde liegenden Bund-Länder-Vereinbarung haben Bund und Länder die gemeinsame Förderinitiative „KI in der Hochschulbildung“ durch eine unabhängige Evaluation bewerten lassen. Auch vor dem Hintergrund, dass die entsprechend dem in der Bund-Länder- Vereinbarung formulierten Auftrag vor Ablauf der Initiative erfolgte Evaluation notwendigerweise noch nicht alle Auswirkungen erfassen konnte, bildet der Bericht nach Einschätzung der Bundesregierung ein realistisches Bild der Initiative ab. So zeigt die Evaluation zum einen, dass die im Jahr 2020 – und damit zwei Jahre vor dem „ChatGPT-Moment“ – gestartete Initiative ihrer Zeit ein gutes Stück voraus war. Sie bestätigt im Weiteren, dass die Initiative ihre beiden Oberziele – die Qualifizierung akademischer Fachkräfte und Verbesserung der Hochschullehre durch den gezielten Einsatz von KI – in hohem Maße erreicht hat. Und sie attestiert der Initiative eine gewisse Flexibilität, die es den Projekten erlaubte, trotz der rasanten technologischen Entwicklung ihre Ziele anzupassen. Zugleich befindet die Evaluation, dass die Projekte der Initiative mit erheblichen Herausforderungen, vor allem durch Schwierigkeiten bei der Personalrekrutierung, konfrontiert waren, die Anpassungsnotwendigkeiten bei Arbeitsplanungen und Mitteleinsatz zur Folge hatten. Schließlich spricht der Evaluationsbericht klar aus, dass es nun Aufgabe der Länder und Hochschulen ist, die Projektergebnisse in die regulären Hochschulstrukturen zu transferieren. Diese Erkenntnisse fließen zusammen mit weiteren Überlegungen in die Ausgestaltung des aktuellen wie künftigen BMFTR-Maßnahmenportfolios zur Unterstützung der digitalen Transformation an Hochschulen sowie bei der Erschließung der Potenziale von KI in Studium und Lehre ein. Hierzu wird auf die Antwort zu den Fragen 1 bis 3 verwiesen. 19. Wie beabsichtigt die Bundesregierung, die langfristigen Auswirkungen der KI-Nutzung auf Lernprozesse, Prüfungsformate und Kompetenzerwerb wissenschaftlich begleiten zu lassen? Die Ausgestaltung der Hochschullehre inklusive der Ausgestaltung von Lernprozessen, Prüfungsformaten und Kompetenzerwerb liegt grundsätzlich allein in der Verantwortung der Hochschulen. Im Geschäftsbereich der Bundesregierung fördert das BMFTR mit dem Vorhaben „KIWIT -Funktionen und Folgen Künstlicher Intelligenz in der Wissenschafts- und Hochschulorganisation – Innovationsanalyse und Transferentwicklung“ ein Vorhaben, das Funktionen und Folgen Künstlicher Intelligenz in der Wissenschafts- und Hochschulorganisation wissenschaftlich beleuchtet, u. a. im Bereich Studium und Lehre. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 17 verwiesen. 20. Plant die Bundesregierung Initiativen zur Förderung innovativer KI- basierter didaktischer Methoden in der Hochschullehre, und welche Rolle misst die Bundesregierung hierbei beispielsweise der Stiftung Innovationen in der Hochschullehre zu? 21. Plant die Bundesregierung, Hochschulen dabei zu unterstützen, das Potenzial von KI für personalisierte Lernansätze und systematisches Feedback zu erschließen, wenn ja, wie, und wenn nein, warum nicht? Die Fragen 20 und 21 werden im Zusammenhang beantwortet. Die Ausgestaltung der Hochschullehre inklusive der Erschließung KI-basierter didaktischer Methoden sowie weiterer Einsatzpotenziale im Bereich von Studium und Lehre liegt grundsätzlich allein in der Verantwortung der Hochschulen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 1 bis 3 verwiesen. 22. Welche Rolle spielt die flächendeckende Förderung von KI- Kompetenzen bei Lehrenden in den Planungen der Bundesregierung? Es wird auf die Antwort zu den Fragen 1 bis 3 sowie 9 verwiesen. 23. Welche Rolle spielen die vom Bund im Rahmen der KI-Strategie geförderten KI-Kompetenzzentren und KI-Professuren, und gibt es Pläne, bei den genannten Förderprogrammen einen stärkeren Fokus auf den Transfer zu legen und mehr Disziplinen, wie beispielsweise Geistes- und Sozialwissenschaften, einzubinden? 24. Inwieweit berücksichtigt die Bundesregierung bei der Förderung von KI- Kompetenzzentren und KI-Professuren Gleichstellungsziele und Maßnahmen zur Erhöhung des Frauenanteils in der KI-Forschung? Die Fragen 23 und 24 werden im Zusammenhang beantwortet. Die sechs KI-Kompetenzzentren bilden gemeinsam den Nukleus der deutschen KI-Forschung. Sie werden von BMFTR gemeinsam mit den Sitzländern dauerhaft gefördert. Fünf der Zentren sind unmittelbar an Hochschulen angesiedelt, das Deutsche Forschungszentrum für Künstliche Intelligenz (DFKI) kooperiert eng mit den Hochschulen an seinen diversen Standorten. Die KI- Kompetenzzentren stellen damit den unmittelbaren Transfer von Ergebnissen der aktuellen KI-Forschung in die Hochschullehre und -bildung sicher. Auch der Transfer in diverse Anwendungsfelder in Wirtschaft und Wissenschaft sowie in die Breite der Gesellschaft ist ein zentrales Ziel der KI-Kompetenzzentren. Die Zentren sind dafür interdisziplinär aufgestellt und beziehen auch Forschende aus den Geistes- und Sozialwissenschaften ein. Zu ihren Aktivitäten im Bereich Lehre und Transfer berichten die Zentren regelmäßig, unter anderem in den Wirtschaftsplänen und Verwendungsnachweisen. Auch zu den Aktivitäten im Bereich Gleichstellung und Diversität berichten die Zentren regelmäßig. Dabei sind die Zentren auch an die Vorgaben der sie tragenden Hochschulen und Forschungseinrichtungen gebunden. Gerade den Aspekt des Transfers wird die Bundesregierung als Teil der Hightech Agenda Deutschland weiter stärken. Im Rahmen der Förderung der KI-Professuren wurden im Zeitraum von 2020 bis 2024 auch Alexander von Humboldt-Professuren (AHP) für Künstliche Intelligenz (AHP-KI) vergeben. Die Alexander von Humboldt-Professur ist der höchstdotierte deutsche Wissenschaftspreis und wird ausschließlich an Spitzenforscherinnen und Spitzenforscher verliehen, die in ihrem Fachgebiet weltweit führend sowie im Ausland tätig sind. Nichttechnische Disziplinen sowie die Anwendung von KI waren von Beginn an mitberücksichtigt und angesprochen. Die Alexander von Humboldt-Stiftung will mehr Wissenschaftlerinnen mit einer Alexander von Humboldt-Professur auszeichnen. Der Frauenanteil bei den vergebenen AHP-KI liegt bei 30 Prozent (6 von 20). Auch bei der Vergabe der AHP-KI wurden die nominierenden Universitäten bei Antragstellung dazu aufgefordert, darzulegen, welche Komponenten zur Realisierung der Gleichstellung von Frauen ihr Konzept jeweils vorsieht. 25. Wie bewertet die Bundesregierung die ggf. derzeitig bestehende Abhängigkeit deutscher Hochschulen von kommerziellen KI-Anbietern? 26. Plant die Bundesregierung Maßnahmen zur Stärkung der digitalen Souveränität von Hochschulen im Bereich KI, insbesondere durch die Förderung eigener datenschutzkonformer Infrastrukturen und Open-Source- Lösungen? Die Fragen 25 und 26 werden im Zusammenhang beantwortet. Die Bereitstellung digitaler Infrastruktur, inklusive der Voraussetzungen für die Nutzung leistungsfähiger und datenschutzkonformer KI-Anwendungen, ist Bestandteil der von den Ländern zu leistenden Grundfinanzierung. Mit den KI-Servicezentren schafft das BMFTR bereits Zugang zu leistungsstarker Recheninfrastruktur und Spitzenforschung im Bereich KI, auch für Wissenschaft und Hochschulen bundesweit. Im Jahr 2025 ist die zweite Förderphase der KI-Servicezentren gestartet. Im Rahmen der Hightech Agenda soll das Netzwerk, auch unter Einbeziehung der AI Factories in Deutschland und den anderen EU-Mitgliedstaaten, weiterentwickelt werden. Das BMFTR wird überdies im Rahmen der etablierten Bund-Länder-Formate zur gemeinsamen Förderung von Recheninfrastruktur – wie dem Verbund Nationales Hochleistungsrechnen (NHR) – auch den Aufbau KI-geeigneter Recheninfrastruktur weiter vorantreiben. 27. Welche Unterstützung bietet die Bundesregierung den Hochschulen bei der Umsetzung der Anforderungen des EU AI Act, insbesondere im Hinblick auf hochriskante KI-Systeme im Bildungsbereich? Bezüglich der durch Hochschulen zu beachtenden geltenden rechtlichen Regelungen wird auf die Antwort zu den Fragen 11 und 12 verwiesen. Der von der Bundesnetzagentur (BNetzA) bereitgestellte KI-Service-Desk bietet Informationen für Unternehmen, Behörden und Organisationen bei Fragen rund um die KI-Verordnung. Der KI-Service-Desk stellt einen interaktiven Compliance Kompass zur Verfügung. Mit diesem Tool können Organisationen leicht und schnell prüfen, ob und in welchem Umfang die KI-Verordnung für ihre eingesetzten KI-Systeme Anwendung findet. Es liefert Hinweise dazu, ob es sich um ein reguliertes KI-System handelt, ob Transparenzverpflichtungen bestehen und ob das KI-System als Hochrisiko KI-System oder verbotene Praxis eingestuft werden könnte. Darüber hinaus stellt der KI-Service-Desk praxisnahe Informationen und anschauliche Beispiele bereit, um die Vorgaben der KI-Verordnung besser einordnen zu können. So bietet er unter anderem Orientierungen zu der bereits geltenden Regelung zur KI-Kompetenz. Danach sollten alle Organisationen, die KI- Systeme nutzen, bereitstellen oder entwickeln über ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz verfügen. Hierzu informiert der KI-Service-Desk über kostenfreie Schulungsangebote für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Zusätzliche Unterstützung erfahren Hochschulen in Deutschland ab Januar 2026 auch durch das neue BMFTR-geförderte Projekt „KI-LOTSE – Leitstelle für Orientierung, Technologie, Service und Expertise zu künstlicher Intelligenz an Hochschulen“ der Hochschulrektorenkonferenz. Das Projekt umfasst unter anderem die Begleitung der Hochschulen in Bezug auf Rechtsfragen, auch mit Blick auf die EU-KI-VO. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 1 bis 3 verwiesen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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