Verankerung von KI-Kompetenzen in der Hochschulbildung und Konsequenzen des Programmendes "KI in der Hochschulbildung" (Antwort zu Drs. 21/2975)
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Verankerung von KI-Kompetenzen in der Hochschulbildung und Konsequenzen des Programmendes "KI in der Hochschulbildung" (Antwort zu Drs. 21/2975)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/3249
21. Wahlperiode 11.12.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ayse Asar, Dr. Andrea Lübcke, Claudia
Müller, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 21/2975 –
Verankerung von KI-Kompetenzen in der Hochschulbildung und Konsequenzen
des Programmendes „KI in der Hochschulbildung“
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Künstliche Intelligenz (KI; Artificial Intelligence [AI]) hat längst Einzug in
den Lern- und Lehralltag von Hochschulen gefunden. Das aktuell vom
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt geförderte
Programm „KI in der Hochschulbildung“ läuft zum Jahresende 2025 aus.
Gleichzeitig zeigen aktuelle Erhebungen, dass KI bereits fester Bestandteil des
Studienalltags geworden ist: Laut einer Befragung des Centrums für
Hochschulentwicklung (CHE) aus dem Wintersemester 2024/2025 nutzen 65 Prozent der
Studierenden KI-Tools wöchentlich oder täglich für Recherchen,
Brainstorming, als Lernpartner oder für Übersetzungen. Trotz dieser intensiven
Nutzung besteht eine erhebliche Diskrepanz zwischen der Praxis und den
institutionellen Angeboten: Die Hochschulen bieten nach Einschätzung der
Studierenden keine flächendeckenden Lernangebote zum Erwerb von KI-
Kompetenzen an. Die bestehenden Angebote werden im Durchschnitt mit nur 2,7 von
5 Sternen bewertet. Studierende erwarten klare ethische Richtlinien,
transparente Regelungen zum Datenschutz und eindeutige Vorgaben für den Einsatz
von KI in Prüfungen. Erwartungen, denen die Hochschulen derzeit nicht
ausreichend gerecht werden. Die Fragestellerinnen und Fragesteller sehen in
dieser Gemengelage aus wachsendem Bedarf der Studierenden, fehlenden
institutionellen Angeboten und neuen rechtlichen Anforderungen durch den EU AI
Act eine zentrale hochschulpolitische Herausforderung: Ohne gezielte
Förderung drohen ungleiche Lernvoraussetzungen, ein unkritischer Umgang mit KI-
Systemen sowie eine Gefährdung der Chancengleichheit im Studium. Die
curriculare Verankerung von KI-Kompetenzen, die Entwicklung fachspezifischer
didaktischer Konzepte sowie die Schaffung rechtlicher und ethischer
Rahmenbedingungen erfordern eine langfristige und koordinierte Unterstützung durch
den Bund. Ohne die rechtzeitige Ankündigung und Implementierung eines
Nachfolgeprogramms droht mit dem Auslaufen der Förderung Ende 2025 eine
Lücke, die die dringend notwendige Weiterentwicklung der KI-Kompetenzen
an Hochschulen gefährdet.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und
Raumfahrt vom 11. Dezember 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Über die Ausgestaltung der Lehre einschließlich des Umgangs mit KI-
Systemen entscheiden die Hochschulen im Rahmen der durch Artikel 5 Absatz 3 des
Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland gewährten Freiheit von
Wissenschaft und Lehre in eigener Verantwortung. Für Fragen der
Hochschulbildung sind im Rahmen der grundgesetzlich festgelegten Aufgabenverteilung
grundsätzlich die Länder zuständig. Die Bundesregierung unterstützt im
Rahmen ihrer verfassungsrechtlichen Möglichkeiten.
Der Wissenschaftsrat, der die Bundesregierung und die Regierungen der
Länder in allen Fragen der inhaltlichen und strukturellen Entwicklung der
Wissenschaft, der Forschung und des Hochschulbereichs berät, hat mit Blick auf die
dynamische Entwicklung im Bereich der Künstlichen Intelligenz (KI) und die
den Hochschulen daraus erwachsenden Herausforderungen und Chancen eine
Arbeitsgruppe zu „Künstlicher Intelligenz in der Hochschulbildung“ eingesetzt,
die derzeit Impulse und Empfehlungen zur Thematik erarbeitet.
1. Plant die Bundesregierung ein Nachfolgeprogramm für „KI in der
Hochschulbildung“ nach dessen Auslaufen zum Jahresende 2025, wenn ja, in
welchem zeitlichen Rahmen, mit welcher inhaltlichen Ausrichtung, und
mit welchem Fördervolumen?
2. Wenn kein Nachfolgeprogramm geplant ist, wie begründet die
Bundesregierung diese Entscheidung angesichts der nachgewiesenen Lücken in
der KI-Kompetenzförderung an Hochschulen?
3. Welche alternativen Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die
Hochschulen bei der Integration von KI-Kompetenzen in die Curricula
zu unterstützen, und mit welchem Fördervolumen?
Die Fragen 1 bis 3 werden im Zusammenhang beantwortet.
Die im Jahr 2020 im Rahmen der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz von
Bund und Ländern (GWK) auf Basis von Artikel 91b Absatz 1 des
Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland vereinbarte Bund-Länder-
Förderinitiative „KI in der Hochschulbildung“ wird zum Ende des Jahres 2025 gemäß § 8
der zugrunde liegenden Bund-Länder-Vereinbarung (BLV)
vereinbarungsgemäß auslaufen. Es ist nun Aufgabe der Länder und Hochschulen, die
Projektergebnisse in die Praxis zu transferieren und dadurch Mit- und
Nachnutzungspotenziale zu heben. Ein Nachfolgeprogramm von Bund und Ländern ist nicht
vorgesehen.
Gleichwohl erkennt die Bundesregierung die sich den Hochschulen durch die
digitale Transformation, einschließlich der Anwendungen Künstlicher
Intelligenz (KI), stellenden Herausforderungen an und wird diese im Rahmen ihrer
verfassungsmäßigen Möglichkeiten weiterhin unterstützen.
So fördert beispielsweise das Bundesministerium für Forschung, Technologie
und Raumfahrt (BMFTR) im Rahmen der am 30. Juli 2025 vom
Bundeskabinett beschlossenen „Hightech Agenda Deutschland (HTAD)“ die Stärkung von
KI-Kompetenzen und der digitalen und technischen Souveränität an
Hochschulen aktuell unter anderem durch ein Portfolio der folgenden Maßnahmen:
– Ausbau des „Hochschulforum Digitalisierung“ (HFD) zu einem
transferorientierten Kompetenzzentrum „HFD 4.0“ (Volumen rd. 20 Mio. Euro);
– Förderprojekt „KI-Kompetenzen an Hochschulen stärken“ für die
prototypische Entwicklung digitaler Lernangebote, Bildungsressourcen und Tools zur
Stärkung von KI-Kompetenzen an Hochschulen (Volumen rd. 6,9 Mio.
Euro);
– Förderprojekt „KI-LOTSE – Leitstelle für Orientierung, Technologie,
Service und Expertise zu Künstlicher Intelligenz an Hochschulen“ bei der
Hochschulrektorenkonferenz (HRK) zur Stärkung der digitalen
Souveränität der Hochschulen angesichts neuer struktureller, rechtlicher und
organisatorischer Anforderungen im Zuge des zunehmenden Einsatzes von KI im
Kontext von Studium und Lehre unter besonderer Berücksichtigung der
EU-KI-Verordnung (Volumen rd. 4,7 Mio. Euro).
Weiterhin ist in diesem Zusammenhang auf die Stiftung Innovation in der
Hochschullehre (StIL) zu verweisen. Deren Mandatierung umfasst gemäß § 1
Absatz 1 der entsprechenden BLV explizit das Ziel, die Fähigkeit der
Hochschullehre zu stärken, sich laufend und nachhaltig zu erneuern, um den
jeweiligen Herausforderungen eines sich kontinuierlich wandelnden Umfeldes noch
besser gerecht zu werden. Die StIL eröffnet dauerhaft Möglichkeiten und
Perspektiven, Fragen der Qualität und Innovation der Lehre (pädagogische und
didaktische Konzepte) auch im Bereich KI zu adressieren – im Rahmen
unterschiedlicher Ausschreibungen zur strategisch-strukturellen Stärkung der
Hochschulen, zu aktuellen, themenbezogenen Herausforderungen oder der
themenoffenen Erprobung neuer Ideen in Studium und Lehre wie auch in den
Bereichen Austausch und Vernetzung oder Wissenstransfer. Exemplarisch kann
insbesondere auf die erste Förderung „Hochschullehre durch Digitalisierung
stärken“ (seit 2021) hingewiesen werden, die vor dem Hintergrund fortschreitender
Digitalisierung und jüngster Entwicklungen, z. B. im Bereich der generativen
KI, bis Ende 2025 verlängert wurde.
Auch können Länder und Hochschulen die Mittel des „Zukunftsvertrags
Studium und Lehre stärken“ für die Digitalisierung der Hochschullehre nutzen,
beispielsweise für die Erweiterung digitaler Angebote in der Lehre (einschließlich
des Einsatzes von KI) oder die Verbesserung der lehrbezogenen digitalen
Infrastruktur an den Hochschulen.
4. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, wie viele
Hochschulen derzeit systematische Angebote zum Erwerb von KI-
Kompetenzen in ihre Studiengänge integriert haben?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Informationen vor.
5. Welche Schlussfolgerung zieht die Bundesregierung aus der in der CHE-
Befragung dokumentierten, durchschnittlichen Bewertung von 2,7 von
5 Sternen für die bestehenden Angebote zum Erwerb von KI-
Kompetenzen?
6. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die Qualität der KI-
bezogenen Lehrangebote an Hochschulen zu verbessern?
Die Fragen 5 und 6 werden im Zusammenhang beantwortet.
Die Ausgestaltung der Hochschullehre inklusive hochschulischer Angebote
zum Erwerb von KI-Kompetenzen liegt grundsätzlich allein in der
Verantwortung der Hochschulen.
Die Bundesregierung unterstützt Hochschulen im Rahmen ihrer
verfassungsmäßigen Zuständigkeiten auf vielfältige Weise, um das Thema KI in den
Hochschulen noch besser zu integrieren und entsprechende Lehr-/Lern-Angebote
auszubauen und stetig zu verbessern. Hierzu wird auf die Antwort zu den
Fragen 1 bis 3 verwiesen.
7. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Fragestellenden, dass die
unterschiedliche Nutzung und ungleichen Zugangsmöglichkeiten zu KI-
Tools zu ungleichen Lernvoraussetzungen und damit zu einer
Gefährdung der Chancengleichheit im Studium führen können?
8. Plant die Bundesregierung Maßnahmen, um einen chancengerechten
Zugang zu KI-Tools für alle Studierenden sicherzustellen, wenn ja, wie, und
wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 7 und 8 werden im Zusammenhang beantwortet.
Nach Kenntnis der Bundesregierung setzen sich die Hochschulen mit
Fragen des chancengerechten und sicheren Zugangs zu KI-Anwendungen für
Studierende bereits intensiv auseinander, entwickeln vielfach spezifische
Lösungen und nutzen diese teilweise zur Schärfung ihres jeweiligen Profils.
Es ist demzufolge zuvorderst Aufgabe der Hochschulen selbst, entlang der
eigenen Bedarfe und Präferenzen, auch mit Blick auf die Bedürfnisse ihrer
Studierenden, für sich passfähige Lösungen zu etablieren.
Darüber hinaus gibt es bereits entsprechende Landesinitiativen, die den
Hochschulen landesweite Lösungen bieten.
Mit Blick auf die Zuständigkeit der Länder und Hochschulen sowie die
Hochschulautonomie bestehen aufseiten der Bundesregierung keine darüber hinaus
gehenden Überlegungen.
9. Wie kann aus Sicht der Bundesregierung sichergestellt werden, dass alle
Studierenden grundlegende KI-Kompetenzen erwerben können,
unabhängig von der finanziellen Ausstattung ihrer Hochschule?
Hinsichtlich der verfassungsmäßigen Zuständigkeit der Länder sowie der
verfassungsmäßigen Möglichkeiten der Bundesregierung wird auf die
Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
Die Bundesregierung hat im Rahmen eines Forschungs-und-Entwicklungs-
Projekts in den Jahren 2019 bis 2024 den Aufbau des „KI-Campus“ als offene und
interoperable digitale Lernplattform mit kostenfreien Lernangeboten auf
Hochschulniveau zum Thema KI unterstützt. Diese Open-Source-lizensierten
Angebote stehen auch allen Hochschulen, Hochschullehrenden und Studierenden zur
Verfügung.
Darüber hinaus wird die Bundesregierung mit dem im Januar 2026 startenden
Förderprojekt „KI-Kompetenzen an Hochschulen stärken“ die Stärkung von
KI-Kompetenzen an Hochschulen unterstützen. Hierzu wird auf die Antwort zu
den Fragen 1 bis 3 verwiesen.
10. Wie steht die Bundesregierung zu Ideen, die Digitalisierung der
Hochschullehre strukturierter und systematischer zu stärken, etwa durch eine
Digitalisierungspauschale pro Studierenden, wie von der
Expertenkommission Forschung und Innovation (EFI) vorgeschlagen, oder einen
Digitalpakt Hochschule, wie er in Hessen beispielsweise schon 2020 als
Landesprogramm aufgesetzt wurde?
Mit Blick auf die verfassungsmäßige Aufgabenverteilung liegt die
auskömmliche Finanzierung der Hochschulen, einschließlich einer zeitgemäßen digitalen
Grundausstattung, in der alleinigen Verantwortung der Länder.
11. Plant die Bundesregierung gemeinsam mit den Ländern die Entwicklung
bundesweiter Leitlinien oder Empfehlungen für den ethischen Umgang
mit KI in der Hochschulbildung, insbesondere im Hinblick auf
Datenschutz, Urheberrecht, Transparenz und Chancengleichheit?
12. Plant die Bundesregierung Unterstützung für Hochschulen bei der
Entwicklung klarer ethischer Richtlinien und transparenter
Datenschutzregelungen zum Einsatz von KI in Prüfungen, wenn ja, welche, und wenn
nein, warum nicht?
Die Fragen 11 und 12 werden im Zusammenhang beantwortet.
Hochschulen haben beim Einsatz von KI in der Hochschulbildung
grundsätzlich die geltenden rechtlichen Regelungen zu beachten, insbesondere die EU-
KI-Verordnung samt erläuternder Leitlinien sowie die Bestimmungen des
Datenschutzrechtes und Urheberrechtes auf nationaler und europäischer Ebene.
Nach Kenntnis der Bundesregierung hat eine Vielzahl von Hochschulen bereits
Leitlinien für den Einsatz generativer KI beschlossen und implementiert. Qua
Zuständigkeit der Länder und Hochschulen und insbesondere mit Blick auf die
in der Vorbemerkung der Bundesregierung erwähnte Hochschulautonomie
bestehen aufseiten der Bundesregierung keine darüber hinausgehenden
Überlegungen.
13. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über fachspezifische
Unterschiede in der Nutzung von KI-Tools durch Studierende vor, und wenn
ja, welche?
14. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über geschlechterspezifische
Unterschiede in der Nutzung von KI-Tools und im Erwerb von KI-
Kompetenzen unter Studierenden und Lehrenden vor, und welche
Maßnahmen plant sie, um bestehende Gender-Gaps zu schließen, z. B. durch
Gleichstellungsziele oder Gender-Monitoring im möglichen
Nachfolgeprogramm „KI in der Hochschulbildung“?
Die Fragen 13 und 14 werden im Zusammenhang beantwortet.
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Informationen vor.
15. Plant die Bundesregierung Maßnahmen, um fachspezifische didaktische
Konzepte für den Einsatz von KI in der Hochschullehre zu fördern?
16. Plant die Bundesregierung, die Integration von KI-Kompetenzen in die
wissenschaftliche Methodenlehre verschiedener Fachrichtungen zu
unterstützen, wenn ja, wie, und wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 15 und 16 werden im Zusammenhang beantwortet.
Die Ausgestaltung der Hochschullehre inklusive der Integration von KI-
Kompetenzen in die wissenschaftliche Methodenlehre liegt grundsätzlich allein in
der Verantwortung der Hochschulen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den
Fragen 1 bis 3 verwiesen.
17. Plant die Bundesregierung eine systematische Erhebung und Auswertung
von Daten zur Nutzung von KI durch Studierende und Lehrende an
deutschen Hochschulen?
Im Geschäftsbereich der Bundesregierung analysiert das vom BMFTR
geförderte HFD mit dem „Monitor Digitalisierung 360°“ alle zwei Jahre den Stand
der Digitalisierung in Studium und Lehre. Befragt werden Hochschulleitungen,
Lehrende, Studierende und Supportmitarbeitende für einen umfassenden
Rundumblick über Strategie- bis zur Umsetzungsebene. Das Thema KI wurde
ebenfalls bereits im Rahmen der letzten Monitorbefragung im Wintersemester
2023/2024 untersucht. Für weitere Informationen wird auf die Webseite des
Hochschulforums Digitalisierung verwiesen. Die nächsten Monitorberichte
Digitalisierung 360° werden in den Jahren 2027 und 2029 veröffentlicht und
ebenfalls das Thema KI umfassen.
Die ebenfalls vom BMFTR über das HFD geförderte hochschulübergreifende
DigitalChangeMaker-Initiative arbeitet seit Dezember 2023 an studentischen
Positionen und Produkten zum Umgang mit (generativer) KI an deutschen
Hochschulen. Im Juli 2025 wurde in diesem Rahmen von den Studierenden in
Zusammenarbeit mit KI-Experten/Expertinnen eine bundesweite Befragung zu
studentischen Perspektiven auf KI im Hochschulkontext erarbeitet und über das
HFD veröffentlicht. Über einen Zeitraum von anderthalb Monaten (31. Juli bis
September 2025) wurden knapp 2 000 Datensätze gesammelt. Erhoben wurden
Dimensionen, wie KI-Nutzung und Zugang der Studierenden, Haltung und
Partizipation an ihren Hochschulen, Regelungen in Bezug auf KI im Kontext von
Lehre und Prüfungen sowie Qualifizierungsangebote an Hochschulen.
Zusätzlich erfasst wurden studentische Einstellungen zu KI sowie ihre KI-Kompetenz
(Selbsteinschätzung). Die Daten werden von externen Forschenden ausgewertet
und die Ergebnisse im Jahr 2026 im Laufe des ersten Quartals veröffentlicht.
Darüber hinaus hat das BMFTR eine Schnellbefragung von Studierenden
gefördert, in der Studierende zu ihrer Einschätzung in Bezug auf den Einsatz von
KI an deutschen Hochschulen befragt wurden und deren Ergebnisse im Februar
2025 veröffentlicht wurden.
18. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung aus der Evaluation des
auslaufenden Programms „KI in der Hochschulbildung“ gewonnen, und
wie fließen diese in künftige Planungen ein?
Gemäß § 7 der zugrunde liegenden Bund-Länder-Vereinbarung haben Bund
und Länder die gemeinsame Förderinitiative „KI in der Hochschulbildung“
durch eine unabhängige Evaluation bewerten lassen.
Auch vor dem Hintergrund, dass die entsprechend dem in der Bund-Länder-
Vereinbarung formulierten Auftrag vor Ablauf der Initiative erfolgte Evaluation
notwendigerweise noch nicht alle Auswirkungen erfassen konnte, bildet der
Bericht nach Einschätzung der Bundesregierung ein realistisches Bild der
Initiative ab.
So zeigt die Evaluation zum einen, dass die im Jahr 2020 – und damit zwei
Jahre vor dem „ChatGPT-Moment“ – gestartete Initiative ihrer Zeit ein gutes
Stück voraus war. Sie bestätigt im Weiteren, dass die Initiative ihre beiden
Oberziele – die Qualifizierung akademischer Fachkräfte und Verbesserung der
Hochschullehre durch den gezielten Einsatz von KI – in hohem Maße erreicht
hat. Und sie attestiert der Initiative eine gewisse Flexibilität, die es den
Projekten erlaubte, trotz der rasanten technologischen Entwicklung ihre Ziele
anzupassen.
Zugleich befindet die Evaluation, dass die Projekte der Initiative mit
erheblichen Herausforderungen, vor allem durch Schwierigkeiten bei der
Personalrekrutierung, konfrontiert waren, die Anpassungsnotwendigkeiten bei
Arbeitsplanungen und Mitteleinsatz zur Folge hatten.
Schließlich spricht der Evaluationsbericht klar aus, dass es nun Aufgabe der
Länder und Hochschulen ist, die Projektergebnisse in die regulären
Hochschulstrukturen zu transferieren.
Diese Erkenntnisse fließen zusammen mit weiteren Überlegungen in die
Ausgestaltung des aktuellen wie künftigen BMFTR-Maßnahmenportfolios zur
Unterstützung der digitalen Transformation an Hochschulen sowie bei der
Erschließung der Potenziale von KI in Studium und Lehre ein. Hierzu wird auf
die Antwort zu den Fragen 1 bis 3 verwiesen.
19. Wie beabsichtigt die Bundesregierung, die langfristigen Auswirkungen
der KI-Nutzung auf Lernprozesse, Prüfungsformate und
Kompetenzerwerb wissenschaftlich begleiten zu lassen?
Die Ausgestaltung der Hochschullehre inklusive der Ausgestaltung von
Lernprozessen, Prüfungsformaten und Kompetenzerwerb liegt grundsätzlich allein
in der Verantwortung der Hochschulen.
Im Geschäftsbereich der Bundesregierung fördert das BMFTR mit dem
Vorhaben „KIWIT -Funktionen und Folgen Künstlicher Intelligenz in der
Wissenschafts- und Hochschulorganisation – Innovationsanalyse und
Transferentwicklung“ ein Vorhaben, das Funktionen und Folgen Künstlicher Intelligenz in der
Wissenschafts- und Hochschulorganisation wissenschaftlich beleuchtet, u. a. im
Bereich Studium und Lehre.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 17 verwiesen.
20. Plant die Bundesregierung Initiativen zur Förderung innovativer KI-
basierter didaktischer Methoden in der Hochschullehre, und welche Rolle
misst die Bundesregierung hierbei beispielsweise der Stiftung
Innovationen in der Hochschullehre zu?
21. Plant die Bundesregierung, Hochschulen dabei zu unterstützen, das
Potenzial von KI für personalisierte Lernansätze und systematisches
Feedback zu erschließen, wenn ja, wie, und wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 20 und 21 werden im Zusammenhang beantwortet.
Die Ausgestaltung der Hochschullehre inklusive der Erschließung KI-basierter
didaktischer Methoden sowie weiterer Einsatzpotenziale im Bereich von
Studium und Lehre liegt grundsätzlich allein in der Verantwortung der Hochschulen.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 1 bis 3 verwiesen.
22. Welche Rolle spielt die flächendeckende Förderung von KI-
Kompetenzen bei Lehrenden in den Planungen der Bundesregierung?
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 1 bis 3 sowie 9 verwiesen.
23. Welche Rolle spielen die vom Bund im Rahmen der KI-Strategie
geförderten KI-Kompetenzzentren und KI-Professuren, und gibt es Pläne, bei
den genannten Förderprogrammen einen stärkeren Fokus auf den
Transfer zu legen und mehr Disziplinen, wie beispielsweise Geistes- und
Sozialwissenschaften, einzubinden?
24. Inwieweit berücksichtigt die Bundesregierung bei der Förderung von KI-
Kompetenzzentren und KI-Professuren Gleichstellungsziele und
Maßnahmen zur Erhöhung des Frauenanteils in der KI-Forschung?
Die Fragen 23 und 24 werden im Zusammenhang beantwortet.
Die sechs KI-Kompetenzzentren bilden gemeinsam den Nukleus der deutschen
KI-Forschung. Sie werden von BMFTR gemeinsam mit den Sitzländern
dauerhaft gefördert. Fünf der Zentren sind unmittelbar an Hochschulen angesiedelt,
das Deutsche Forschungszentrum für Künstliche Intelligenz (DFKI) kooperiert
eng mit den Hochschulen an seinen diversen Standorten. Die KI-
Kompetenzzentren stellen damit den unmittelbaren Transfer von Ergebnissen der aktuellen
KI-Forschung in die Hochschullehre und -bildung sicher. Auch der Transfer in
diverse Anwendungsfelder in Wirtschaft und Wissenschaft sowie in die Breite
der Gesellschaft ist ein zentrales Ziel der KI-Kompetenzzentren. Die Zentren
sind dafür interdisziplinär aufgestellt und beziehen auch Forschende aus den
Geistes- und Sozialwissenschaften ein. Zu ihren Aktivitäten im Bereich Lehre
und Transfer berichten die Zentren regelmäßig, unter anderem in den
Wirtschaftsplänen und Verwendungsnachweisen. Auch zu den Aktivitäten im
Bereich Gleichstellung und Diversität berichten die Zentren regelmäßig. Dabei
sind die Zentren auch an die Vorgaben der sie tragenden Hochschulen und
Forschungseinrichtungen gebunden.
Gerade den Aspekt des Transfers wird die Bundesregierung als Teil der
Hightech Agenda Deutschland weiter stärken.
Im Rahmen der Förderung der KI-Professuren wurden im Zeitraum von 2020
bis 2024 auch Alexander von Humboldt-Professuren (AHP) für Künstliche
Intelligenz (AHP-KI) vergeben. Die Alexander von Humboldt-Professur ist der
höchstdotierte deutsche Wissenschaftspreis und wird ausschließlich an
Spitzenforscherinnen und Spitzenforscher verliehen, die in ihrem Fachgebiet weltweit
führend sowie im Ausland tätig sind. Nichttechnische Disziplinen sowie die
Anwendung von KI waren von Beginn an mitberücksichtigt und angesprochen.
Die Alexander von Humboldt-Stiftung will mehr Wissenschaftlerinnen mit
einer Alexander von Humboldt-Professur auszeichnen. Der Frauenanteil bei
den vergebenen AHP-KI liegt bei 30 Prozent (6 von 20). Auch bei der Vergabe
der AHP-KI wurden die nominierenden Universitäten bei Antragstellung dazu
aufgefordert, darzulegen, welche Komponenten zur Realisierung der
Gleichstellung von Frauen ihr Konzept jeweils vorsieht.
25. Wie bewertet die Bundesregierung die ggf. derzeitig bestehende
Abhängigkeit deutscher Hochschulen von kommerziellen KI-Anbietern?
26. Plant die Bundesregierung Maßnahmen zur Stärkung der digitalen
Souveränität von Hochschulen im Bereich KI, insbesondere durch die
Förderung eigener datenschutzkonformer Infrastrukturen und Open-Source-
Lösungen?
Die Fragen 25 und 26 werden im Zusammenhang beantwortet.
Die Bereitstellung digitaler Infrastruktur, inklusive der Voraussetzungen für die
Nutzung leistungsfähiger und datenschutzkonformer KI-Anwendungen, ist
Bestandteil der von den Ländern zu leistenden Grundfinanzierung.
Mit den KI-Servicezentren schafft das BMFTR bereits Zugang zu
leistungsstarker Recheninfrastruktur und Spitzenforschung im Bereich KI, auch für
Wissenschaft und Hochschulen bundesweit. Im Jahr 2025 ist die zweite Förderphase
der KI-Servicezentren gestartet. Im Rahmen der Hightech Agenda soll das
Netzwerk, auch unter Einbeziehung der AI Factories in Deutschland und den
anderen EU-Mitgliedstaaten, weiterentwickelt werden.
Das BMFTR wird überdies im Rahmen der etablierten Bund-Länder-Formate
zur gemeinsamen Förderung von Recheninfrastruktur – wie dem Verbund
Nationales Hochleistungsrechnen (NHR) – auch den Aufbau KI-geeigneter
Recheninfrastruktur weiter vorantreiben.
27. Welche Unterstützung bietet die Bundesregierung den Hochschulen bei
der Umsetzung der Anforderungen des EU AI Act, insbesondere im
Hinblick auf hochriskante KI-Systeme im Bildungsbereich?
Bezüglich der durch Hochschulen zu beachtenden geltenden rechtlichen
Regelungen wird auf die Antwort zu den Fragen 11 und 12 verwiesen.
Der von der Bundesnetzagentur (BNetzA) bereitgestellte KI-Service-Desk
bietet Informationen für Unternehmen, Behörden und Organisationen bei
Fragen rund um die KI-Verordnung. Der KI-Service-Desk stellt einen interaktiven
Compliance Kompass zur Verfügung. Mit diesem Tool können Organisationen
leicht und schnell prüfen, ob und in welchem Umfang die KI-Verordnung für
ihre eingesetzten KI-Systeme Anwendung findet. Es liefert Hinweise dazu, ob
es sich um ein reguliertes KI-System handelt, ob Transparenzverpflichtungen
bestehen und ob das KI-System als Hochrisiko KI-System oder verbotene
Praxis eingestuft werden könnte.
Darüber hinaus stellt der KI-Service-Desk praxisnahe Informationen und
anschauliche Beispiele bereit, um die Vorgaben der KI-Verordnung besser
einordnen zu können. So bietet er unter anderem Orientierungen zu der bereits
geltenden Regelung zur KI-Kompetenz. Danach sollten alle Organisationen, die KI-
Systeme nutzen, bereitstellen oder entwickeln über ein ausreichendes Maß an
KI-Kompetenz verfügen. Hierzu informiert der KI-Service-Desk über
kostenfreie Schulungsangebote für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Zusätzliche Unterstützung erfahren Hochschulen in Deutschland ab Januar
2026 auch durch das neue BMFTR-geförderte Projekt „KI-LOTSE – Leitstelle
für Orientierung, Technologie, Service und Expertise zu künstlicher Intelligenz
an Hochschulen“ der Hochschulrektorenkonferenz. Das Projekt umfasst unter
anderem die Begleitung der Hochschulen in Bezug auf Rechtsfragen, auch mit
Blick auf die EU-KI-VO.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 1 bis 3 verwiesen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
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