Qualifizierung von Lehrkräften im Umgang mit Künstlicher Intelligenz (Antwort zu Drs. 21/1966)
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Qualifizierung von Lehrkräften im Umgang mit Künstlicher Intelligenz (Antwort zu Drs. 21/1966)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/2287
21. Wahlperiode 16.10.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Robin Jünger, Ruben Rupp, Alexander
Arpaschi, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/1966 –
Qualifizierung von Lehrkräften im Umgang mit Künstlicher Intelligenz
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die rasante Entwicklung von Anwendungen Künstlicher Intelligenz (KI) stellt
die Gesellschaft, die Wirtschaft und insbesondere auch das Bildungssystem
vor tiefgreifende Herausforderungen. Künstliche Intelligenz dringt zunehmend
in den Unterrichtsalltag deutscher Schulen ein – sei es durch den Einsatz KI-
basierter Lernsoftware, durch automatisierte Leistungsbewertungen oder
durch generative Sprachmodelle wie ChatGPT, welche Schüler bereits
intensiv im privaten Bereich nutzen. Die Bundesregierung selbst konstatiert, dass
„der Einsatz von KI-basierten Innovationen nicht nur unseren Alltag
verändert, sondern ebenso unser Bildungssystem und die Art und Weise, wie wir
lehren und lernen und neues Wissen generieren. Im Bildungsbereich bietet die
künstliche Intelligenz Chancen für individuelle Förderung und die
Unterstützung von Lehrkräften und Ausbildungspersonal. Zugleich konfrontiert die
Künstliche Intelligenz (KI) das Bildungssystem mit neuen Anforderungen an
Kompetenzen und Qualifikationen, Lehr- und Lernprozesse,
Leistungsmessung und Prüfungsformate, Qualitätskontrolle und Zertifizierung von
Bildungsmaterialien und -medien“ (www.ki-strategie-deutschland.de/files/downl
oads/Aktionsplan_Kuenstliche_Intelligenz_2023.pdf, S. 20, Kapitel 3.4).
Gleichwohl stellt sich den Fragestellern die Frage, ob und in welchem
Umfang Lehrkräfte überhaupt über die erforderlichen Kenntnisse und
Kompetenzen verfügen, um diesen Entwicklungen fachlich fundiert, pädagogisch
sinnvoll und ethisch verantwortungsbewusst zu begegnen. Die Ausbildung von
Lehrkräften im Bereich KI bleibt nach Ansicht der Fragesteller bislang
fragmentiert, konzeptlos und von föderalem Kompetenzgerangel geprägt (www.e
mpirische-bildungsforschung-bmbf.de/img/KI_Review_20250318_Veroeffent
lichung.pdf?utm_source=chatgpt.com). Die Bundesregierung verweist hier
richtigerweise immer wieder auf die Länderzuständigkeit, entzieht sich aber
gleichzeitig ihrer Verantwortung, verbindliche Mindeststandards und
Qualifizierungsrahmen für Lehrkräfte zu definieren. Obwohl die Bundesregierung KI
strategisch z. B. in Forschung und Bildung fördert. Sie legt unter anderem
Schwerpunkte in Forschungsstärkung, Kompetenzaufbau, Bildung und
Verwaltung. Durch europäische Kooperation, innovationsfreundliche Regulierung
und gesellschaftlichen Dialog wird die nachhaltige und verantwortungsvolle
Weiterentwicklung von KI in Deutschland gesteuert (www.ki-strategie-deutsc
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren,
Frauen und Jugend vom 16. Oktober 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
hland.de/files/downloads/Aktionsplan_Kuenstliche_Intelligenz_2023.pdf,
Vorwort und Kapitel 3.4).
Die zunehmende Integration von KI-Technologien in den Unterricht und die
Schulorganisation birgt jedoch auch nach Ansicht der Fragesteller erhebliche
Risiken: Datenschutzverletzungen, algorithmische Verzerrungen (Bias), die
Gefahr von De-Professionalisierung durch „pädagogische Automatisierung“
sowie die Verstärkung sozialer Ungleichheiten im Bildungssystem. Zudem
droht bei unzureichender Ausbildung der Lehrkräfte eine bedenkliche
Abhängigkeit von privatwirtschaftlichen Softwareanbietern wie Microsoft, die vor
allem aus außereuropäischen Rechtsräumen agieren.
Weiterhin hat die Europäische Union im Rahmen des „AI Act“ (Verordnung
(EU) 2024/1689 des Europäischen Parlaments und des Rates über Künstliche
Intelligenz) erstmals umfassende gesetzliche Rahmenbedingungen für den
Einsatz von KI festgelegt, die auch den Bildungssektor explizit erfassen. Für
Lehrkräfte ergibt sich daraus die zwingende Notwendigkeit, bei der Nutzung
von KI-Systemen im Unterricht sowohl ethische als auch technische
Mindeststandards zu erfüllen. Zu diesen zählen insbesondere die Orientierung an
Menschlichkeit und Fairness, der Vorrang menschlichen Handelns sowie der
Grundsatz der nachvollziehbaren, gerechtfertigten Entscheidung (www.apb-tu
tzing.de/news/2023-02-20/ki-kuenstliche-intelligenz-digitalisierung-chatgpt-sc
hule-bildung-bildungswesen). Dennoch bleibt nach Auffassung der
Fragesteller fraglich, ob und wie die Lehrkräfte bislang auf diese Herausforderungen
vorbereitet wurden.
Die Fragesteller befürchten, dass ohne eine gezielte, flächendeckende und
verpflichtende Qualifizierung von Lehrkräften ein gravierender Kontrollverlust
droht: Lehrer könnten zu bloßen „Systembedienern“ internationaler
Softwarelösungen degradiert werden, ohne kritisch-reflexive, pädagogisch und
technisch fundierte Entscheidungskompetenz zu besitzen. Dies könnte nach
Auffassung der Fragesteller das Bildungsziel einer souveränen, wertegebundenen
und identitätsstiftenden Wissensvermittlung an deutschen Schulen
beeinträchtigen.
1. Welche konkreten, verpflichtenden Ausbildungsinhalte zu Künstlicher
Intelligenz sind nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit in den ersten
und zweiten Phasen der Lehrkräftebildung (Lehramtsstudium und
Referendariat) an deutschen Hochschulen und Landesbildungsinstituten
bundesweit vorgesehen?
2. Hat sich die Bundesregierung an der inhaltlichen Ausgestaltung von
Lehrkräftefortbildungen im Bereich Künstliche Intelligenz bislang
beteiligt, und wenn ja, inwiefern (bitte Projekte, beteiligte Akteure, Zeiträume
und Haushaltsmittel detailliert auflisten)?
3. Hat sich die Bundesregierung seit 2023 an Programmen zur
Qualifizierung von Lehrkräften im Bereich KI beteiligt, und wenn ja, an welchen
konkreten Programmen oder Projekten?
Die Fragen 1 bis 3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Alle drei Phasen der Lehrkräftebildung fallen in den verfassungsmäßig
geregelten Kompetenzbereich der Länder. Die Bundesregierung ist an der inhaltlichen
Ausgestaltung der Aus-, Fort- und Weiterbildung von Lehrerinnen und Lehrern
nicht beteiligt. Darüber hinaus wird auf die Antwort der Bundesregierung auf
Bundestagsdrucksache 20/13980 verwiesen.
4. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob private IT-Unternehmen,
insbesondere US-amerikanische Tech-Konzerne, eine inhaltliche
Steuerung oder curriculare Einflussnahme auf staatliche
Lehrerfortbildungsmaßnahmen im Bereich KI vornehmen, und wenn ja, welche konkreten
Erkenntnisse hat diesbezüglich die Bundesregierung?
Da die staatliche Lehrkräftefortbildung in den verfassungsmäßig geregelten
Kompetenzbereich der Länder fällt, liegt die Verantwortung für die Curricula
sowie die inhaltliche Steuerung dort.
5. Welche rechtlichen, datenschutzrechtlichen und ethischen Risiken
können nach Einschätzung der Bundesregierung beim Einsatz von KI-
gestützten Lernplattformen und Diagnosetools an Schulen ggf. entstehen,
insbesondere wenn Lehrkräfte nicht über ausreichende KI-Kompetenzen
verfügen?
Beim Einsatz jeglicher Materialien und Technologien in Schule und Unterricht
sind Risiken zu prüfen und Lehrerinnen und Lehrer – soweit erforderlich –
entsprechend zu schulen. Die Zuständigkeit liegt hier bei den Ländern, die mit
Beschluss der Bildungsministerkonferenz vom 10.10.2024 eine
„Handlungsempfehlung für die Bildungsverwaltung zum Umgang mit Künstlicher Intelligenz
in schulischen Bildungsprozessen” veröffentlicht haben. Eine wissenschaftliche
Handreichung zum Stand in Wissenschaft und Praxis zum Thema „Künstliche
Intelligenz in der Schule“ ist im Rahmen des Begleitprozesses „Künstliche
Intelligenz im Bildungsbereich“ im Rahmenprogramm „Empirische
Bildungsforschung“ erschienen: www.empirische-bildungsforschung-bmbfsfj.de/img/KI_R
eview_20250318_Veroeffentlichung.pdf.
Die Handreichung geht explizit auf datenschutzrechtliche und ethische
Implikationen bei Nutzung von KI-Systemen im Bildungsbereich ein und stellt
zugleich die Chancen heraus, am Beispiel von eingesetzten KI-Systemen das
Thema „Datenschutz“ mit den Schülerinnen und Schülern produktiv zu behandeln.
Das Lernen und Lehren mit KI, Risiken und Chancen von KI-Systemen im
Bildungsbereich sowie die Kenntnisanforderungen an Lehrkräfte sind auch
Gegenstand der aus der Handreichung extrahierten Faktencheck-Reihe KI: www.e
mpirische-bildungsforschung-bmbfsfj.de/de/Die-KI-Faktencheckreihe-257
7.html
6. Wie plant die Bundesregierung, die Vorgaben des europäischen AI Acts
konkret auf die Ausbildung und Fortbildung von Lehrkräften in
Deutschland umzusetzen?
Die Aus- und Fortbildung von Lehrkräften im Schulbereich liegt im
Zuständigkeitsbereich der Länder.
7. In welchem Umfang erfolgt derzeit ggf. eine wissenschaftliche
Erfolgskontrolle der von der Bundesregierung geförderten
Fortbildungsmaßnahmen zur Qualifizierung von Lehrkräften im Bereich Künstliche
Intelligenz?
8. Welche konkreten Standards und Mindestanforderungen an digitale und
KI-bezogene Kompetenzen von Lehrkräften definiert die
Bundesregierung, und welche rechtlich verbindlichen Instrumente stehen hierfür zur
Verfügung?
Die Fragen 7 und 8 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Es wird auf die Antworten zu den Fragen 1 bis 3 verwiesen.
9. Sieht die Bundesregierung eine Gefahr in einer pädagogischen De-
Professionalisierung durch wachsende Abhängigkeit von KI-gestützten
Unterrichtslösungen und mangelnde Qualifizierung der Lehrkräfte zur
kritischen Reflextion dieser Systeme (bitte ggf. ausführen)?
Der Bundesregierung ist keine wachsende Abhängigkeit von KI-gestützten
Unterrichtslösungen bekannt. Für einen didaktisch fundierten mit KI-
Anwendungen angereicherten Unterricht sind, neben inhaltlichen und pädagogischen
Kompetenzen, zusätzlich die entsprechenden digitalen Kompetenzen nötig. Die
Ansprüche an die Professionalität von Lehrerinnen und Lehrern werden
deshalb eher größer. Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen.
10. Wurden seit dem Jahr 2021 Programme zur Qualifizierung von
Lehrkräften im Bereich Künstliche Intelligenz mit Bundesmitteln gefördert oder
durch Bundesbehörden initiiert (wenn ja, bitte Fördervolumen, Laufzeit,
Zielgruppen, Beteiligte sowie die inhaltliche Ausrichtung angeben)?
Es wird auf die Antworten zu den Fragen 1 bis 3 verwiesen.
11. Existieren nach Kenntnis der Bundesregierung systematische
Erfassungen, Register oder Datenbanken über vorhandene Fortbildungsangebote
zum Thema Künstliche Intelligenz für Lehrkräfte auf Landesebene oder
länderübergreifenden Plattformen (z. B. Fortbildung BW, Fobizz,
Lehrerfortbildung@Bund)?
Fragen zu entsprechenden Datenbanken auf Landesebene sind aufgrund der
föderalen Ordnung an die jeweiligen Länder zu richten, die in ihrer
Verantwortung Übersichten zu Fortbildungsangeboten führen. Mit FUNDUS existiert eine
zentrale Mediathek für Fortbildungsangebote innerhalb der Plattform Com-
PleTT, die ein gemeinsames Angebot aller Länder darstellt und von diesen
gemeinsam über die Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der
Bundesrepublik Deutschland (KMK) finanziert wird. Eine Plattform
Lehrerfortbildung@Bund ist der Bundesregierung nicht bekannt.
12. Welche Rolle spielen Kompetenzen im Umgang mit Künstlicher
Intelligenz in den vom damaligen Bundesministerium für Bildung und
Forschung (BMBF) unterstützten Begleitmaßnahmen im Rahmen des
Digitalpakts Schule (www.ki-strategie-deutschland.de/files/downloads/Aktio
nsplan_Kuenstliche_Intelligenz_2023.pdf, S. 21)?
Es wird auf die Antwort zu Frage 4 auf Bundestagsdrucksache 20/13980
verwiesen.
13. Inwiefern wurden im Rahmen des vom damaligen BMBF geförderten
Projekts „KI in der Bildung“ konkrete Fortbildungsinhalte für Lehrkräfte
konzipiert, implementiert und verbreitet (bitte die involvierten
Institutionen, Zielgruppen und Wirkungsindikatoren angeben)?
Ein Projekt „KI in der Bildung“ ist der Bundesregierung nicht bekannt. Im
Hinblick auf den Begleitprozess „Künstliche Intelligenz im Bildungsbereich“ im
Rahmenprogramm „Empirische Bildungsforschung“ wird auf die Antwort zu
Frage 5 verwiesen.
14. Welche Empfehlungen, Vorgaben oder Rahmenkonzepte wurden seitens
der Bundesregierung oder in Abstimmung mit der
Kultusministerkonferenz zur Integration von KI-Kompetenzen in die erste und zweite Phase
der Lehrkräftebildung (Lehramtsstudium und Vorbereitungsdienst)
entwickelt und an die Länder übermittelt (www.kmk.org/fileadmin/veroeffe
ntlichungen_beschluesse/2024/2024_10_10-Handlungsempfehlung-K
I.pdf)?
Es wird auf die Antworten zu den Fragen 1 bis 3 verwiesen.
15. Plant die Bundesregierung die Einrichtung eines zentralen digitalen
Kompetenzzentrums zur Fortbildung und Unterstützung von Lehrkräften
im Bereich Künstliche Intelligenz, das bundesweit zugänglich und
qualitätsgesichert ist (www.ki-strategie-deutschland.de/files/downloads/Aktio
nsplan_Kuenstliche_Intelligenz_2023.pdf, Kapitel 3.4)?
Die Frage bezieht sich auf den Aktionsplan Künstliche Intelligenz des
damaligen Bundesministeriums für Bildung und Forschung der 20. Legislaturperiode.
Da die Einrichtung eines zentralen digitalen Kompetenzzentrums zur
Fortbildung und Unterstützung von Lehrkräften im Bereich Künstliche Intelligenz,
das bundesweit zugänglich und qualitätsgesichert ist, nicht in den
grundgesetzlich geregelten Kompetenzbereich des Bundes fällt, war es nicht Bestandteil
dieses Aktionsplans und ist auch nicht geplant.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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