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Schriftliche Frage 116 von Claudia Müller (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Informationen sind der Bundesregierung über konkrete Pläne des Unternehmen Central European Petroleum (CEP) zur Förderung von Kohlenw…

dip / schriftliche_frage 18.09.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 14. September 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit.

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Schriftliche Frage 116 von Claudia Müller (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Informationen sind der Bundesregierung über konkrete Pläne des Unternehmen Central European Petroleum (CEP) zur Förderung von Kohlenw… Frage 116 (Claudia Müller, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Informationen sind der Bundesregierung über konkrete Pläne des Unternehmen Central European Petroleum (CEP) zur Förderung von Kohlenwasserstoffen im polnischen Küstenmeer vor Wolin bekannt und welche Auswirkungen sind durch ein potenzielles Vorhaben für die sensible Meeresnatur der Ostsee sowie den angrenzenden Natura-2000 Gebieten zu erwarten (www. ndr.de/nachrichten/mecklenburg-vorpommern/gro sser-oelvorkommen-vor-polnischer-ostseekueste, oelvorkommen-100.html; www.ndr.de/nachrichte n/mecklenburg-vorpommern/grosser-oelvorkomm en-vor-polnischer-ostseekueste,oelvorkommen-10 0.html)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Bettina Hagedorn vom 15. September 2026: Gemäß dem Übereinkommen über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Kontext (Espoo-Konvention) sowie der Deutsch-Polnischen Vereinbarung über Umweltverträglichkeitsprüfungen und Strategische Umweltprüfungen im grenzüberschreitenden Rahmen hat Polen Deutschland über das Vorhaben des Unternehmens CEP Central European Petroleum GmbH, Bodenschätze aus der Lagerstätte Wolin Ost zu fördern, benachrichtigt und die Durchführung einer grenzüberschreitenden Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) angekündigt. Das Bergamt Stralsund hat als in Deutschland für das Verfahren zuständige Behörde Polen mitgeteilt, dass es sich an der grenzüberschreitenden UVP beteiligen wird. Derzeit befindet sich der Prozess im sogenannten Scoping, in dessen Rahmen der Inhalt und der Umfang der UVP- Dokumentation festgelegt werden. Zu diesem frühen Verfahrensstadium kann aus Sicht der Bundesregierung noch nicht eingeschätzt werden, welche grenzüberschreitenden Umweltauswirkungen von dem geplanten, Vorhaben ausgehen könnten. Die Auswirkungen des Vorhabens im Einzelnen können erst auf Basis des Umweltberichts des Vorhabenträgers bewertet werden – dieser liegt bisher nicht vor. Unabhängig vom konkreten Vorhaben des Unternehmens CEP setzt sich die Bundesregierung für den besseren Schutz sensibler Meeresgebiete ein.

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