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Schriftliche Frage 125 von Evelyn Schötz (DIE LINKE): Inwiefern ist die beschlossene Kürzung der kassenpsychotherapeutischen Honorare nach Einschätzung der Bundesregierung eine notwendige Folge…

dip / schriftliche_frage 02.04.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 30. März 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit.

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Schriftliche Frage 125 von Evelyn Schötz (DIE LINKE): Inwiefern ist die beschlossene Kürzung der kassenpsychotherapeutischen Honorare nach Einschätzung der Bundesregierung eine notwendige Folge… Frage 125 (Evelyn Schötz, Die Linke): Inwiefern ist die beschlossene Kürzung der kassenpsychotherapeutischen Honorare nach Einschätzung der Bundesregierung eine notwendige Folge der Bundessozialgerichts-Rechtsprechung, oder hätte es dem erweiterten Bewertungsausschuss nach Ansicht der Bundesregierung auch freigestanden, von der Kürzung abzusehen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Tino Sorge vom 1. April 2026: Das Fünfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) eröffnet nach Auffassung der Bundesregierung auch unter Berücksichtigung der Entscheidungen des Bundessozialgerichts (BSG) zur angemessenen Höhe der Vergütung von zeitgebundenen psychotherapeutischen Leistungen grundsätzlich einen Gestaltungsspielraum für den (erweiterten) Bewertungsausschuss im Hinblick auf eine Bewertungsanpassung der im einheitlichen Bewertungsmaßstab abgebildeten Leistungen. Das Bundesministerium für Gesundheit prüft im Rahmen der staatlichen Aufsicht die Rechtmäßigkeit des Beschlusses. Eine fachliche Überprüfung obliegt dem Bundesministerium für Gesundheit nicht (keine Fachaufsicht). Die Prüfung des Beschlusses ist noch nicht abgeschlossen.

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