Schriftliche Frage 92 von Dr. Kirsten Kappert-Gonther (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Entscheidung des Erweiterten Bewertungsausschusses vom 11. März 2026 zur Absenku…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 23. März 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit.
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Schriftliche Frage 92 von Dr. Kirsten Kappert-Gonther (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Entscheidung des Erweiterten Bewertungsausschusses vom 11. März 2026 zur Absenku…
Frage 92 (Dr. Kirsten Kappert-Gonther, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Entscheidung des Erweiterten Bewertungsausschusses vom 11. März 2026 zur Absenkung der Vergütung psychotherapeutischer Leistungen um 4,5 Prozent im Hinblick auf mögliche Auswirkungen auf die ambulante psychotherapeutische Versorgung und die Zugangsgerechtigkeit für GKV-Versicherte, und welche konkreten Maßnahmen leitet sie daraus ab, wie beispielsweise den Beschluss zu beanstanden und/oder eine gesetzliche Regelung zur Reform der Bedarfsplanung dem Deutschen Bundestag vorzulegen?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Tino Sorge vom 24. März 2026:
Im Selbstverwaltungssystem der gesetzlichen Krankenversicherung obliegt die Anpassung der Bewertung der Gebührenordnungspositionen des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM) dem Erweiterten Bewertungsausschuss. Dem Erweiterten Bewertungsausschuss steht bei seinen Entscheidungen ein Ermessen zu. Dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) obliegt im Rahmen der staatlichen Aufsicht lediglich die Legalitätskontrolle (Rechtsaufsicht), jedoch keine Zweckmäßigkeitsprüfung (Fachaufsicht). Im Hinblick auf die psychotherapeutische Versorgung ist darauf hinzuweisen, dass sich die Zahl der psychologischen und ärztlichen Psychotherapeutinnen und psychologischen und ärztlichen Psychotherapeuten einschließlich Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen (im Folgenden: Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten), in den vergangenen Jahren sehr dynamisch entwickelt hat. Nahmen im Jahr 2014 noch 27.125 Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten an der Versorgung teil, sind es derzeit insgesamt 41.937 Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (Bundesarztregister, Stand: 31. Dezember 2025). Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten stellen nach den Hausärztinnen und Hausärzten die zweitgrößte Arztgruppe dar. Die Sicherstellung von bedarfsgerechten und zeitnahen Therapiemöglichkeiten bleibt weiterhin ein wichtiges gesundheitspolitisches Anliegen, die Versorgungssituation wird im Blick gehalten. Die Bewertung und Weiterentwicklung der entsprechenden Bestimmungen für vertragsärztliche Leistungen liegt in der Verantwortung des Bewertungsausschusses, der die Auswirkungen seiner Beschlüsse auf die Versorgung der Versicherten kontinuierlich analysiert.
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