Schriftliche Frage 13 von Martin Hess (AfD): Teilt die Bundesregierung aus einer bundesweiten Perspektive die Auffassung des rheinlandpfälzischen CDU-Spitzenkandidaten Gordon Schnieder,…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 23. März 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.
Text
Schriftliche Frage 13 von Martin Hess (AfD): Teilt die Bundesregierung aus einer bundesweiten Perspektive die Auffassung des rheinlandpfälzischen CDU-Spitzenkandidaten Gordon Schnieder,…
Frage 13 (Martin Hess, AfD):
Teilt die Bundesregierung aus einer bundesweiten Perspektive die Auffassung des rheinlandpfälzischen CDU-Spitzenkandidaten Gordon Schnieder, wonach die gestiegene Messerkriminalität keine deutsche Kriminalität sei, sondern maßgeblich eine zugewanderte Kriminalität (www.welt.de/politik/deutschland/article69afe682 64d1f5a2cd5185f4/landtagswahl-rheinlandpfalzdas-ist-keine-deutsche-kriminalitaet-cdu-kandida t-schnieder-entscheidet-tv-duell-fuer-sich.html; www.tagesschau.de/inland/regional/rheinlandpfal z/swr-liveblog-schweitzer-und-schnieder-diskutie ren-vor-rlp-landtagswahl-100.html)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 23. März 2026:
In der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) werden seit 1. Januar 2020 „Messerangriffe“ bundesweit in der PKS als „Phänomen“, d. h. als Information zum Fall registriert. Im Berichtsjahr 2024 wurden insgesamt 29.014 Fälle mit dem Phänomen Messerangriff in der PKS erfasst. Aussagen zu Tatverdächtigen sind auf Basis der Erfassung des Phänomens Messerangriff nicht möglich, da bei einem Fall der Körperverletzung mit „Phänomen Messerangriff“ beispielsweise auch neben dem mit einem Messer drohenden oder handelnden Tatverdächtigen auch unbewaffnete Tatverdächtige erfasst sein können. Seit dem 1. Januar 2025 wird in der PKS bundesweit zusätzlich zu der bisherigen fallbezogenen Erfassung des Phänomens „Messerangriff“ auch die Art der Messerverwendung fall- und tatverdächtigenbezogen erfasst. In Vorbereitung der Veröffentlichung der PKS-Daten für das Berichtsjahr 2025 wurde festgestellt, dass die hierzu erfassten Daten nicht valide sind. Die Einführung eines neuen Katalogs bedeutet grundsätzlich eine Vielzahl von neu und ggf. abweichend zur bisher praktizierten Verfahrensweise zu erfassenden Inhalten. Trotz begleitender Datenqualitätskontrollen kann es insbesondere im ersten Jahr der Einführung zu Problemen bei der Datenerfassung kommen, wie z. B. eine Untererfassung oder Zuordnungsprobleme. Das Bundeskriminalamt ist im ständigen Austausch mit den PKS-Verbundteilnehmern, um die Datenqualität zu verbessern. Der Bundesregierung liegen mithin derzeit keine validen statistischen Daten im Sinne der Fragestellung vor.
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