Stand der Erfassung der Messerkriminalität auf Bundesebene (Ende März 2026)
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Stand der Erfassung der Messerkriminalität auf Bundesebene (Ende März 2026)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5205
21. Wahlperiode 07.04.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Martin Hess, Dr. Gottfried Curio, Dr. Bernd Baumann,
Christopher Drößler, Jochen Haug, Steffen Janich, Sascha Lensing, Markus
Matzerath, Arne Raue, Dr. Christian Wirth und der Fraktion der AfD
Stand der Erfassung der Messerkriminalität auf Bundesebene (Ende März 2026)
Vor dem Hintergrund des Anstiegs von Straftaten unter Verwendung des
Tatmittels „Messer“ hatte sich die 208. Sitzung der Ständigen Konferenz der
Innenminister und -senatoren der Länder (IMK) im Juni 2018 dafür
ausgesprochen, Messerangriffe zukünftig bundeseinheitlich statistisch zu erfassen. Dies
sollte als Grundlage für eine valide und verbesserte Darstellung der
Kriminalitätslage und der daraus resultierenden Handlungserfordernisse dienen. In einer
Antwort der Bundesregierung auf eine Schriftliche Frage wird ausgeführt, dass
in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) seit dem 1. Januar 2020
„Messerangriffe“ bundesweit als „Phänomen“, d. h. als Information zum Fall, registriert
werden. Im Berichtsjahr 2024 wurden demnach insgesamt 29 014 Fälle mit
dem Phänomen „Messerangriff“ in der PKS erfasst. Aussagen zu
Tatverdächtigen seien auf Basis der Erfassung des Phänomens „Messerangriff“ jedoch nicht
möglich. Bei einem Fall der Körperverletzung mit „Phänomen Messerangriff“
könnten beispielsweise neben dem mit einem Messer drohenden oder
handelnden Tatverdächtigen auch unbewaffnete Tatverdächtige erfasst sein. Laut
Antwort der Bundesregierung werden seit dem 1. Januar 2025 in der PKS
bundesweit zusätzlich zu der bisherigen fallbezogenen Erfassung des Phänomens
„Messerangriff“ auch die Art der Messerverwendung fall- und
tatverdächtigenbezogen erfasst. In Vorbereitung der Veröffentlichung der PKS-Daten für das
Berichtsjahr 2025 ist laut Bundesregierung allerdings festgestellt worden, dass
die hierzu erfassten Daten nicht valide sind (Antwort der Bundesregierung auf
die Schriftliche Frage 13 des Abgeordneten Martin Hess vom 13. März 2026
auf Bundestagsdrucksache 21/5005).
Die Antwort erstaunt die Fragesteller, weil verfügbare Daten zu
Messerangriffen auf Bundesebene im Kontext der sicherheitspolitischen Auseinandersetzung
in Bezug auf den Anteil importierter Kriminalität nach ihrer Auffassung einer
besonders dringlichen Bearbeitung unterliegen sollten. Nunmehr arbeitet die
Bundesregierung seit drei Wahlperioden an einer aussagekräftigen
bundesweiten Erfassung. Die mangelhafte Erfassung war bereits Gegenstand einer
parlamentarischen Initiative der Fraktion der AfD im Jahr 2022
(Bundestagsdrucksache 20/4871). Bundesländer wie Baden-Württemberg haben ihre
Kriminalstatistiken seit 2014 im Hinblick auf dieses Sicherheitsproblem aussagekräftig
aufgeschlüsselt, einschließlich der Anzahl und Zusammensetzung der
Tatverdächtigen nach Herkunft (seit 2022 in veränderter Form und nicht nur auf
Gewaltdelikte bezogen; vgl. Sicherheitsbericht 2018, S. 39; Sicherheitsbericht
2024, S. 67).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Warum genau sind die PKS-Daten zu Messerangriffen sowie
diesbezüglichen Tatverdächtigen und deren Nationalität (bezüglich der Nationalität
ist zumindest die Unterscheidung deutsch bzw. nichtdeutsch gemeint bzw.
deren Anteile) nach Kenntnis der Bundesregierung nicht valide (bitte dazu
auch chronologisch auflisten, welche genauen Validitätsprobleme erkannt
worden sind und ob diese nur bei einzelnen Länderdaten aufgetreten
sind)?
2. Erfolgten ggf. Hinweise aus den Ländern, dass bestimmte übermittelte
Daten zu Messerangriffen nicht valide sein könnten (bitte anonymisiert
nach der Anzahl der Länder, die einen solchen Hinweis an den Bund
übermittelt haben, nach Inhalt und nach Eingangszeitpunkt aufschlüsseln)?
3. Lassen sich die Validitätsprobleme im Sinne der Schriftlichen Frage (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller) für das Jahr 2025 beheben (beispielsweise
im Sinne einer Herausrechnung einzelner Daten), und wenn nein, warum
nicht?
4. Welche genaue Abteilung welcher Behörde des Bundes hat die
Validitätsprobleme festgestellt?
5. Wurde der Bundesminister des Innern oder wurden Staatssekretäre über
diese sicherheitspolitisch relevante Datenproblematik informiert, wenn ja,
wer zu welchem Zeitpunkt, und mit welchem Inhalt?
6. Erfolgten unabhängig von der Frage der Validität im Vorfeld oder
Nachgang Weisungen im Hinblick auf die vollständige oder nichtvollständige
Veröffentlichung der beim Bund vorliegenden PKS-Daten zu
Messerangriffen für das Jahr 2025, wenn ja, in Bezug auf welchen genauen
Regelungsgegenstand, und wann wurden diese Weisungen jeweils von wem
erteilt?
7. Für welches Jahr rechnet die Bundesregierung mit validen Daten zu
Messerangriffen, also zu der Anzahl der Tatverdächtigen und deren
Nationalitäten nach Anteilen?
8. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung einer Aufschlüsselung von
Messerangriffen nach Tatverdächtigen und deren Nationalität für eine
sicherheitspolitische Gesamtschau auf Bundesebene bei?
9. Wird es in der PKS 2025 des Bundes wieder eine Aufschlüsselung des
Phänomens „Messerangriffe“ im Aufschlüsselungsumfang der PKS 2024
geben, und sind die diesbezüglichen Daten valide?
10. Welche alternativen Datengrundlagen stehen der Bundesregierung zur
Analyse von Messerangriffen ggf. noch zur Verfügung, und hat sie diese
in der Vergangenheit bereits für diese Zwecke genutzt (bitte auflisten und
ggf. die Analysen mit Titel benennen)?
11. Plant die Bundesregierung als Ergänzung zur PKS-Bund 2025 ein
gesondertes BKA-Lagebild (BKA = Bundeskriminalamt) zur
Messerkriminalität bzw. eine Sonderauswertung unter der Verwendung der nicht
zusammengeführten (validen) Länderdaten (oder Länder-PKS-Berichte 2025),
um eine bestmögliche Übersicht auf Bundesebene zur Entwicklung der
Messerangriffe und zur Zusammensetzung der Tatverdächtigen nach
Herkunft zu erhalten, und wenn nein, warum nicht?
12. In wie vielen anderen Fällen kam es nach Kenntnis der Bundesregierung
vor, dass trotz kontinuierlicher Datenkontrollen bei einer Einführung eines
„neuen Katalogs“ (zum Begriff des Katalogs wird beispielsweise auf die
Ausführungen in der Antwort zu Frage 5 auf Bundestagsdrucksache
20/11498 verwiesen) in der PKS im ersten Jahr keine validen Daten
vorgelegen haben (bitte nach Vorgang, Jahr und Grund der Verzögerung
aufschlüsseln)?
Berlin, den 1. April 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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