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Stand der Erfassung der Messerkriminalität auf Bundesebene (Ende März 2026)

dip / drucksache 07.04.2026 · WP 21 · 21/5205 · Kleine Anfrage · Original ↗

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Stand der Erfassung der Messerkriminalität auf Bundesebene (Ende März 2026) Deutscher Bundestag Drucksache 21/5205 21. Wahlperiode 07.04.2026 Kleine Anfrage der Abgeordneten Martin Hess, Dr. Gottfried Curio, Dr. Bernd Baumann, Christopher Drößler, Jochen Haug, Steffen Janich, Sascha Lensing, Markus Matzerath, Arne Raue, Dr. Christian Wirth und der Fraktion der AfD Stand der Erfassung der Messerkriminalität auf Bundesebene (Ende März 2026) Vor dem Hintergrund des Anstiegs von Straftaten unter Verwendung des Tatmittels „Messer“ hatte sich die 208. Sitzung der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder (IMK) im Juni 2018 dafür ausgesprochen, Messerangriffe zukünftig bundeseinheitlich statistisch zu erfassen. Dies sollte als Grundlage für eine valide und verbesserte Darstellung der Kriminalitätslage und der daraus resultierenden Handlungserfordernisse dienen. In einer Antwort der Bundesregierung auf eine Schriftliche Frage wird ausgeführt, dass in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) seit dem 1. Januar 2020 „Messerangriffe“ bundesweit als „Phänomen“, d. h. als Information zum Fall, registriert werden. Im Berichtsjahr 2024 wurden demnach insgesamt 29 014 Fälle mit dem Phänomen „Messerangriff“ in der PKS erfasst. Aussagen zu Tatverdächtigen seien auf Basis der Erfassung des Phänomens „Messerangriff“ jedoch nicht möglich. Bei einem Fall der Körperverletzung mit „Phänomen Messerangriff“ könnten beispielsweise neben dem mit einem Messer drohenden oder handelnden Tatverdächtigen auch unbewaffnete Tatverdächtige erfasst sein. Laut Antwort der Bundesregierung werden seit dem 1. Januar 2025 in der PKS bundesweit zusätzlich zu der bisherigen fallbezogenen Erfassung des Phänomens „Messerangriff“ auch die Art der Messerverwendung fall- und tatverdächtigenbezogen erfasst. In Vorbereitung der Veröffentlichung der PKS-Daten für das Berichtsjahr 2025 ist laut Bundesregierung allerdings festgestellt worden, dass die hierzu erfassten Daten nicht valide sind (Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 13 des Abgeordneten Martin Hess vom 13. März 2026 auf Bundestagsdrucksache 21/5005). Die Antwort erstaunt die Fragesteller, weil verfügbare Daten zu Messerangriffen auf Bundesebene im Kontext der sicherheitspolitischen Auseinandersetzung in Bezug auf den Anteil importierter Kriminalität nach ihrer Auffassung einer besonders dringlichen Bearbeitung unterliegen sollten. Nunmehr arbeitet die Bundesregierung seit drei Wahlperioden an einer aussagekräftigen bundesweiten Erfassung. Die mangelhafte Erfassung war bereits Gegenstand einer parlamentarischen Initiative der Fraktion der AfD im Jahr 2022 (Bundestagsdrucksache 20/4871). Bundesländer wie Baden-Württemberg haben ihre Kriminalstatistiken seit 2014 im Hinblick auf dieses Sicherheitsproblem aussagekräftig aufgeschlüsselt, einschließlich der Anzahl und Zusammensetzung der Tatverdächtigen nach Herkunft (seit 2022 in veränderter Form und nicht nur auf Gewaltdelikte bezogen; vgl. Sicherheitsbericht 2018, S. 39; Sicherheitsbericht 2024, S. 67). Wir fragen die Bundesregierung:  1. Warum genau sind die PKS-Daten zu Messerangriffen sowie diesbezüglichen Tatverdächtigen und deren Nationalität (bezüglich der Nationalität ist zumindest die Unterscheidung deutsch bzw. nichtdeutsch gemeint bzw. deren Anteile) nach Kenntnis der Bundesregierung nicht valide (bitte dazu auch chronologisch auflisten, welche genauen Validitätsprobleme erkannt worden sind und ob diese nur bei einzelnen Länderdaten aufgetreten sind)?  2. Erfolgten ggf. Hinweise aus den Ländern, dass bestimmte übermittelte Daten zu Messerangriffen nicht valide sein könnten (bitte anonymisiert nach der Anzahl der Länder, die einen solchen Hinweis an den Bund übermittelt haben, nach Inhalt und nach Eingangszeitpunkt aufschlüsseln)?  3. Lassen sich die Validitätsprobleme im Sinne der Schriftlichen Frage (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) für das Jahr 2025 beheben (beispielsweise im Sinne einer Herausrechnung einzelner Daten), und wenn nein, warum nicht?  4. Welche genaue Abteilung welcher Behörde des Bundes hat die Validitätsprobleme festgestellt?  5. Wurde der Bundesminister des Innern oder wurden Staatssekretäre über diese sicherheitspolitisch relevante Datenproblematik informiert, wenn ja, wer zu welchem Zeitpunkt, und mit welchem Inhalt?  6. Erfolgten unabhängig von der Frage der Validität im Vorfeld oder Nachgang Weisungen im Hinblick auf die vollständige oder nichtvollständige Veröffentlichung der beim Bund vorliegenden PKS-Daten zu Messerangriffen für das Jahr 2025, wenn ja, in Bezug auf welchen genauen Regelungsgegenstand, und wann wurden diese Weisungen jeweils von wem erteilt?  7. Für welches Jahr rechnet die Bundesregierung mit validen Daten zu Messerangriffen, also zu der Anzahl der Tatverdächtigen und deren Nationalitäten nach Anteilen?  8. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung einer Aufschlüsselung von Messerangriffen nach Tatverdächtigen und deren Nationalität für eine sicherheitspolitische Gesamtschau auf Bundesebene bei?  9. Wird es in der PKS 2025 des Bundes wieder eine Aufschlüsselung des Phänomens „Messerangriffe“ im Aufschlüsselungsumfang der PKS 2024 geben, und sind die diesbezüglichen Daten valide? 10. Welche alternativen Datengrundlagen stehen der Bundesregierung zur Analyse von Messerangriffen ggf. noch zur Verfügung, und hat sie diese in der Vergangenheit bereits für diese Zwecke genutzt (bitte auflisten und ggf. die Analysen mit Titel benennen)? 11. Plant die Bundesregierung als Ergänzung zur PKS-Bund 2025 ein gesondertes BKA-Lagebild (BKA = Bundeskriminalamt) zur Messerkriminalität bzw. eine Sonderauswertung unter der Verwendung der nicht zusammengeführten (validen) Länderdaten (oder Länder-PKS-Berichte 2025), um eine bestmögliche Übersicht auf Bundesebene zur Entwicklung der Messerangriffe und zur Zusammensetzung der Tatverdächtigen nach Herkunft zu erhalten, und wenn nein, warum nicht? 12. In wie vielen anderen Fällen kam es nach Kenntnis der Bundesregierung vor, dass trotz kontinuierlicher Datenkontrollen bei einer Einführung eines „neuen Katalogs“ (zum Begriff des Katalogs wird beispielsweise auf die Ausführungen in der Antwort zu Frage 5 auf Bundestagsdrucksache 20/11498 verwiesen) in der PKS im ersten Jahr keine validen Daten vorgelegen haben (bitte nach Vorgang, Jahr und Grund der Verzögerung aufschlüsseln)? Berlin, den 1. April 2026 Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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