Schriftliche Frage 80 von Marcel Emmerich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Bis wann wird die Deutsche Bahn AG das Stellwerk Ulm Hauptbahnhof vollständig in Betrieb nehmen, und welche Sperrungen und Einschränkungen w…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 23. März 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr.
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Schriftliche Frage 80 von Marcel Emmerich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Bis wann wird die Deutsche Bahn AG das Stellwerk Ulm Hauptbahnhof vollständig in Betrieb nehmen, und welche Sperrungen und Einschränkungen w…
Frage 80 (Marcel Emmerich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Bis wann wird die Deutsche Bahn AG das Stellwerk Ulm Hauptbahnhof vollständig in Betrieb nehmen, und welche Sperrungen und Einschränkungen werden dadurch bis zur Inbetriebnahme des elektronischen Stellwerks auf Reisende zukommen (bitte Maßnahmen, insbesondere für die Jahre 2026 und 2027, nach Umfang der Arbeiten und Dauer der Einschränkungen – Teil- und Vollsperrungen – auflisten)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ulrich Lange vom 24. März 2026:
Nach Auskunft der Deutschen Bahn DB AG wird für die Inbetriebnahme des neuen Elektronischen Stellwerks (ESTW) in Ulm die notwendige Sperrung des Ulmer Hauptbahnhofs neu organisiert, so dass derzeit keine Informationen zur Inbetriebnahme und vorgelagerten Maßnahmen und Einschränkungen vorliegen. Hierzu wird auch auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage zu Sperrpausen im Rahmen der Inbetriebnahme des neuen elektronischen Stellwerks Ulm (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/2329) auf Bundestagsdrucksache 21/3971 verwiesen.
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