Sperrpausen im Rahmen der Inbetriebnahme des neuen elektronischen Stellwerks Ulm
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Sperrpausen im Rahmen der Inbetriebnahme des neuen elektronischen Stellwerks Ulm
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/1798
21. Wahlperiode 24.09.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Marcel Emmerich, Matthias Gastel, Tarek Al-Wazir, Victoria
Broßart, Swantje Michaelsen und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Sperrpausen im Rahmen der Inbetriebnahme des neuen elektronischen
Stellwerks Ulm
Die Inbetriebnahme des neuen elektronischen Stellwerks ist eine wichtige
Verbesserung für die Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit für den Ulmer
Hauptbahnhof. Geplant ist eine Inbetriebnahme für 2026. Für die umfangreichen
Baumaßnahmen sieht die Deutsche Bahn eine Sperrzeit von vier Wochen vor (13.
Januar bis 6. Februar 2026). In diesem Zeitraum ist der Bahnhof Ulm nicht
erreichbar. (www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/ulm/hauptbahnhof-sperrung-
sanierung-100.html) Die Länge der Sperrpause ist nach Stand der Technik für
eine reine Inbetriebnahme eines elektronischen Stellwerks ungewöhnlich und
benötigt nach Ansicht der Fragestellenden eine bessere Begründung.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele Personen sind nach Kenntnis der Bundesregierung von der fast
vierwöchigen Sperrung des Ulmer Hauptbahnhofs betroffen?
2. Welche Ersatzverkehre plant die Deutsche Bahn in Rücksprache mit den
zuständigen Aufgabenträgern für ausfallende Verkehre anzubieten (bitte
getrennt nach Linien bzw. Strecken auflisten)?
3. Welche Linien werden den Ulmer Hauptbahnhof in der Zeit umfahren,
und welche Linien werden ausfallen (bitte Linien sowie Fahrweg
aufführen)?
4. Hält die DB InfraGO einen vierwöchigen Zeitraum für die
Inbetriebnahme eines elektronischen Stellwerks vergleichbarer Größe grundsätzlich für
gerechtfertigt (bitte begründen)?
5. Welche Stelleinheiten sind von der Inbetriebnahme des Stellwerks
betroffen (bitte Mengen nach Kategorien (Signale, Achszähler, Weiche, etc.)
sortiert aufführen)?
6. Welche Stelleinheiten werden im Rahmen der Inbetriebnahme ersetzt
(bitte Mengen nach Kategorien (Signale, Achszähler, Weiche, etc.) sortiert
aufführen)?
7. Welche Stelleinheiten werden im Rahmen der Inbetriebnahme räumlich
verändert (bitte Mengen nach Kategorien (Signale, Achszähler, Weiche,
etc.) sortiert aufführen)
8. Welche Stelleinheiten werden im Rahmen der Inbetriebnahme neu
errichtet (bitte aufführen)?
9. Welche Maßnahmen bezüglich des Europäischen
Zugbeeinflussungssystems (ETCS) werden im Rahmen der Inbetriebnahme ergriffen, und
welche Effekte haben diese jeweils beispielsweise bezüglich der
Fahrzeiten (bitte aufführen)?
10. Wird ETCS im Knoten Ulm bereits mit Inbetriebnahme des Stellwerks
ebenfalls in Betrieb gehen, und wenn nein, warum nicht?
11. Sofern die Inbetriebnahme von ETCS später erfolgt, was ist der geplante
Ausrüstungsbereich, und wann ist die Inbetriebnahme geplant?
12. Welche Kapazitätserhöhungen sind durch ETCS im Knoten Ulm möglich?
13. In welchem Bereich erfolgt nach Inbetriebnahme des Stellwerks die
Aufnahme in ETCS für Züge aus Richtung München, die nach dem Bahnhof
Ulm auf die Schnellfahrstrecke fahren?
14. Werden mögliche Einbrüche in der möglichen Geschwindigkeit (bzw.
nicht Ausfahren der möglichen Maximalgeschwindigkeit) bei Ausfahrt
aus Ulm Richtung Schnellfahrstrecke durch die Aufnahme in ETCS bei
Einfahrt in den Knoten Ulm beseitigt, und wenn nein, wann ist mit der
Aufhebung der Geschwindigkeitsrestriktion zu rechnen?
15. Wieso wird in Ulm ein elektronisches Stellwerk und kein digitales
Stellwerk verbaut?
16. Welche Bauform wird in Ulm verbaut?
17. Sind Teile der Technik abgängig, und wenn ja, bis wann müssen diese
ersetzt werden, um die dauerhafte Öffnung des Bahnhofs Ulm zu
gewährleisten?
18. Welche weiteren Instandhaltungs- sowie andere Maßnahmen werden im
Rahmen der Sperrung des Bahnhofs Ulm umgesetzt?
19. Welche Instandhaltungs- sowie andere Maßnahmen entlang der durch die
Sperrung des Bahnhofs Ulm nicht befahrbaren Streckenabschnitte werden
im Bauschatten der Inbetriebnahme durchgeführt (bitte nach Strecken
auflisten)?
20. Welche Änderungen am Spurplan des Bahnhofs Ulm werden
durchgeführt, und welche Effekte haben diese?
21. Werden neue Fahrstraßen durch die Inbetriebnahme des Stellwerks
ermöglicht, und wenn ja, welche?
22. Welche kapazitiven Verbesserungen ergeben sich insgesamt (bitte nach
elektronischem Stellwerk (ESTW), ETCS und Spurplanänderungen
aufgliedern)?
23. Wurde eine zeitliche Verschiebung der Sperrung geprüft zur Vermeidung
der Überlastung des Straßenverkehrs in Ulm (laufende Sanierung der
Hauptverkehrsachse B10 bis 2030 inklusive Abbau der Wallstraßenbrücke
ab November 2025, laufender Ersatzneubau der Gänstorbrücke bis Ende
2027, Ersatzneubau der zentralen Adenauerbrücke bis Ende 2028; vgl.
https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/ulm/umbau-b10-blau
beurer-tor-bohrpfahltest-100.html)?
24. Welche Gründe gibt es für die Deutsche Bahn zur Durchführung der
Inbetriebnahme zu diesem Zeitpunkt?
25. Ist eine Kürzung des Zeitraums der Sperrung möglich, und wenn nein,
warum nicht?
26. Hat die Deutsche Bahn sichergestellt, dass ausreichend Abnahmeprüfer
für den Zeitraum zur Verfügung stehen, um eine termingerechte
Inbetriebnahme des Bahnhofs sicherzustellen?
27. Wurden Alternativen wie eine Teilsperrung des Bahnhofs Ulm geprüft,
und was war das Ergebnis der Prüfung (bitte ausführen)?
28. Sind Lieferverzögerungen für das Stellwerk in Ulm zu erwarten?
29. Inwieweit ist die Inbetriebnahme des Bahnhofs Ulm mit der
Inbetriebnahme des Stellwerks in Osnabrück vergleichbar (in Medien dargestellte
Meinungen nehmen eine Vergleichbarkeit an, vgl. www.swr.de/swraktuell/bad
en-wuerttemberg/ulm/hauptbahnhof-sperrung-sanierung-100.html)?
30. Sofern eine Vergleichbarkeit vorliegt, warum erfolgt die Inbetriebnahme
des Stellwerks in Ulm mit einem deutlich längeren Sperrungszeitraum?
31. Erfolgen Ausgleichszahlungen an Eisenbahnverkehrsunternehmen
aufgrund des Sperrzeitraums im Stellwerk Ulm, und wenn nein, warum
nicht?
32. Ist für die Umsetzung der Regio-S-Bahn Donau-Iller die Errichtung eines
zusätzlichen Bahnsteigs geplant, und wenn ja, bis wann soll dieser
errichtet werden?
Berlin, den 23. September 2025
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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